Gerichtstermin

BVerwGLeipzig2In seiner heutigen Pressemitteilung teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit, dass ein Termin zur erneuten mündlichen Verhandlung der Elbvertiefung auf den 19.  Dezember 2016 anberaumt wird. Die Verhandlung soll am 20. und 21. Dezember 2016 fortgesetzt werden.

Endlich geht das Verfahren nun weiter. Ob noch vor Weihnachten diesen Jahres in Sachen Elbvertiefung eine Entscheidung des Gerichtes erfolgen wird, ist der Pressemitteilung nicht zu entnehmen. Der Hamburger Wirtschafts-Staatsrat, Herr Rolf Bösinger jedenfalls äußert sich sehr optimistisch in der Welt mit den Worten: “Wir freuen uns, dass wir in diesem Jahr noch eine Entscheidung bekommen werden.” Verhaltenere Stimmen sind im Abendblatt zu lesen.

BVerwGLeipzig9Kurz vor Weihnachten werden wir in jedem Falle wissen, wie sich der Containerumschlag in diesem Jahr in Hamburg und den Konkurrenzhäfen der Nordrange, Antwerpen und Rotterdam, entwickelt hat. So wie es seit langer Zeit aussieht, sind die exorbitanten Wachstumszahlen für alle Häfen Geschichte. Vielleicht können sich die konkurrierenden großen Häfen noch den einen oder anderen Container gegenseitig abgejagen – an jährliche Umschlagssteigerungen um Millionen von TEU glaubt aber die gesamte Hafenbranche schon lange nicht mehr.

Trotzdem: In der Bedarfsbegründung für die Elbvertiefung ist auf Pdf-Seite 13 zu lesen: “Damit ist auch für den Hamburger Hafen in Zukunft von einem weiteren Steigerungspotenzial des Umschlags auszugehen. … Hier sieht die ISL-Prognose für das Jahr 2015 ein Potenzial von etwa 18 Mio. TEU bzw. gut 23 Mio. TEU im Jahr 2020.” Zur Erinnerung: in 2015 wurden 8,5 Mio. TEU, also nicht einmal die Hälfte des prognostizierten Potenzials umgeschlagen und trotzdem hält der Senat an dem Unsinn der Elbvertiefung fest.

Auch dass die riesengroßen, aufgrund des o.a. Ladungsmangels leer anmutenden Schiffe ohne Tiefgangsprobleme die Elbe befahren, hindert den Senat nicht, an seinen Umschlagsvisionen und Elbvertiefungsplänen festzuhalten. Unser Helmut Schmidt, der für Visionen nicht viel übrig hatte, hat dem ersten Bürgermeister unserer Stadt, Herrn Olaf Scholz, noch im September 2015 in einem Zeit-Interview die richtigen Fragen gestellt und seine eigene These samt Understatement-Schlusssatz aufgestellt: “Meine These ist, dass der Hafen zwar wachsen wird, aber seine Bedeutung für die Stadt und für die Region abnehmen wird. Heute spielt der Hafen eine riesenhafte Rolle in der Vorstellung der Hamburger. In Wirklichkeit ist nebenan in Finkenwerder eine größere Stadt entstanden. Und die Zukunft liegt im produktiven Gewerbe, nicht im Verkehr. Vielleicht irre ich mich.

Nein, er hat sich bestimmt nicht geirrt! Aber um das alles geht es ja auch gar nicht mehr. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nicht mehr um die “ökonomischen Sachverhalte” – die sind in unserem Land, obwohl alle Prognosen vollständig falsch waren und nachweislich kein Bedarf für eine Elbvertiefung besteht, durch das im Jahr 2012 abgeschlossene Planfeststellungsverfahren trotz umfänglicher Einsprüche längst abgehakt. Gerichtsklage war und ist für Otto-Normalbürger zu diesen Sachverhalten nicht möglich!

Übrig geblieben sind die gerichtsfähigen “ökologischen Sachverhalte“, denen sich dankenswerterweise unsere Umweltverbände BUND, NABU und WWF angenommen haben. Auch ein Otto-Normalbürger hätte dieses wieder nicht gekonnt. So ist es gut, das stellvertretend für uns Otto-Normalbürger wenigstens über das Verbandsklagerecht die Wiebelschmiele, die Finte, der Schierlingswasserfenchel, die Lachseeschwalbe und der Pottwal (bitte ansehen) und viele, viele andere Lebewesen Rechte einfordern dürfen.

Und es wird Zeit, dass der ökonomische Unsinn zu Lasten der Menschen und Lebewesen an der Elbe per Gerichtsentscheid ein Ende findet. Ja, darauf freuen wir uns wirklich – auf einen solchen endgültigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes.