Kirschgrüne Entscheidung

Soeben hat der siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Vorsitz des Richters Herrn Dr. Rüdiger Nolte seine Entscheidung zum Verfahren der Elbvertiefung (Az. 7 A 2.15) bekanntgegeben: In der Pressemitteilung Nr. 6/2017 des Gerichtes ist zu lesen: “Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. … Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.

Das Gericht moniert, dass die Planunterlagen für die nach der europäischen FFH-Richtlinie besonders geschützte und nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel nicht den strengen EU-Schutzanforderungen gerecht werden. Beeinträchtigungen des Schierlings-Wasserfenchels durch einen Anstieg des Salzgehalts seien unterschätzt worden. Des Weiteren wurden die Ausgleichsmaßnahmen in Teilen moniert. “Für die auf niedersächsischem Gebiet vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen lässt sich nicht feststellen, dass sie über die Maßnahmen des Gebietsmanagements hinausgehen, die unabhängig von dem Ausbauvorhaben ohnehin ergriffen werden müssen.” Und dann bekommt Hamburg eine persönliche Klatsche: “Die durch gesonderten Planfeststellungsbeschluss zugelassene Maßnahme „Spadenlander Busch/Kreetsand“ scheidet als Kohärenzmaßnahme aus, weil sie ausdrücklich als Maßnahme des Gebietsmanagements qualifiziert und genehmigt worden ist. Eine Doppelverwertung als Standard- und Kohärenzmaßnahme ist habitatschutzrechtlich unzulässig.” Dieses hatte das Gericht bereits in seiner letzten Anhörung im Dezember 2016 in einem bemerkenswerten vom Hamburger Abendblatt zitierten Wortwechsel moniert: “Im Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen warf er (der Richter) den Planern “Etikettenschwindel” vor. “Da machen Sie es uns schwer”, sagte Nolte. “Maybe” (vielleicht) sagte der Anwalt der Stadt.

Das Gericht geht davon aus, dass all diese Mängel geheilt werden können und hat daher die Planfeststellungsbeschlüsse nicht aufgehoben. Und so bleibt es spannend, wie die Planer der Elbvertiefung mit diesen erneuten Hausaufgaben umgehen wollen. Dazu werden wir sicherlich in Kürze von unserem ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz etwas hören.