Hafenentwicklungsgesetz

In einer sehr dünnen Senatsmitteilung hat der Senat eine 17. Gesetzesänderung zum Hafenentwicklungsgesetz in die Bürgerschaft eingebracht.

Auf der Grundlage des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) wird der Ausbau des Hafens vom Hamburger Senat betrieben. Mit dem HafenEG räumt sich der Senat seit Jahrzehnten  Sonderrechte ein, über die er außerhalb des Hafens nicht verfügt.
So ist im dritten Abschnitt dieses Gesetzes mit dem Titel “Planfeststellung und Enteignung” der §14  HafenEG zu finden,  mit dem sich der Senat Sonderrechte zur Planfeststellung und für Vorbereitungsmaßnahmen bei Hafenerweiterungsflächen einräumt.

Diese erweiterten Sonderrechte aus §14 HafenEG fanden bislang “nur” für die Hafenerweiterungsgebiete Altenwerder und Moorburg Anwendung. Mit der 17. Gesetzesänderung sollen diese Sonderrechte nun auf das gesamte Hafengebiet ausgeweitet werden.

Eine Begründung für die Gesetzesänderung ist der Senatsmitteilung als Anlage beigefügt und inhaltlich noch dünner als die Mitteilung formuliert. Nachvollziehbare Gründe für diese Gebietsausweitung sind nicht erkennbar.   Wahrschau!