Bananenhafen?!

Die Pappelreihe am Bubendey-Ufer gegenüber vom “Alten Schweden” ist Ihnen sicherlich Bubendeywegvon Spaziergängen an der Elbe bekannt. Diese am Bubendeyweg liegende Pappelreihe soll für die Westerweiterung gefällt werden. Zudem soll der Bubendeyweg, der als Fusswegallee vom Anleger Bubendey-Ufer bis hin zum Parkhöft durch die Pappelreihe verläuft, für den öffentlichen Verkehr entwidmet werden. In den Planungsunterlagen, hier im Erläuterungsbericht der Vorhabensbeschreibung, Teil A.3, auf Seite 26 wird dementsprechend beantragt: “Der Weg am Bubendey-Ufer bis hin zum Parkhöft wird ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme entwidmet und rückgebaut.”

Das Planfeststellungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. So wurden die letzten Planergänzungen des seit 2009 laufenden Verfahrens erst im Januar 2015 von den Antragstellern HPA und Eurogate vorgelegt. Am 22. Juni 2015 fand die erste Erörterung der ergänzten Unterlagen statt. Der Planfeststellungsbeschluss soll frühesten Ende des Jahres erfolgen! Und was da denn drin steht, kann ja noch keiner wissen, oder?

Doch, einer der Antragsteller für die Westerweiterung, namentlich die HPA scheint schon seit Monaten weitere Kenntnisse über den Fortgang des Verfahrens zu haben. Bereits am 27. Oktober 2014 wurde von der HPA die Entwidmung vom öffentlichen Verkehr des Bubendeyweges beantragt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Planergänzungen noch nicht einmal veröffentlicht. Am 11. Februar 2015 wurde dann die Entwidmung vorgenommen – eine Woche vor Ablauf der Einwendungsfrist am 19.02.2015. Die Ausschnitte aus dem “Amtlichen Anzeiger” finden Sie hier. Warum musste die Entwidmung für diesen “vielbefahrenen Weg” vorzeitig vorgenommen werden? Hängen da etwa schon die Planungen für die Fällung der Pappeln dran?

...an einem Laternenpfahl im Hafen...
…an einem Laternenpfahl im Hafen…

Wir erinnern uns an die unbewiesenen Behauptungen der Antragsteller zu den angeblichen Verzögerungen bei den Lärmgutachten. Diese tauchten unmittelbar nach dem ersten Erörterungstermin zu den o.a. ergänzten Unterlagen, namentlich dem Lärmgutachten, aus dem Nichts auf. Aufklärung wurde seitens der Planfeststellungsbehörde, des Senates aber auch vom Antragsteller Eurogate nicht betrieben.

Zusammen mit der vorzeitigen Entwidmung des Bubendeywegs scheinen Zweifel an der grundsätzlichen Fairness, aber auch mittlerweile der Rechtsstaatlichkeit von Hamburger Hafenplanungen wieder neue Nahrung zu bekommen.