Was ist los mit der Elbvertiefung?

BVerwGLeipzig4Vor einem Jahr, am 2. Oktober 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Aussetzung des Verfahrens zur Elbvertiefung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union in Luxemburg C-461/13 (Weservertiefung) ausgesetzt. Zudem hatte das Gericht mit seinem Beschluss den Betreibern der Elbvertiefung, dem Bund und der Stadt Hamburg, u.a. umfangreiche Hausaufgaben (Hinweisverfügungen) zu Brutvögeln, der Finte, dem Schierlings-Wasserfenchel samt Kohärenzsicherungsmaßnahmen mitgegeben. Nachzulesen in der Zusammenfassung von Herrn Weyland.

Ein dreiviertel Jahr später hat der Europäische Gerichtshof am 1. Juli 2015 sein Urteil zum o.a. Aktenzeichen C-461/13 gesprochen. Am 17. September 2015 wurden aus dem Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft die weiteren Pläne des Senates zur Beschleunigung des  Gerichtsverfahren bekannt , die jedoch umgehend vom Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptiert wurden. Wie diese Pläne des Senates ausgesehen haben, sollte im aktuell veröffentlichten Protokoll des Wirtschaftsausschuss nachzulesen sein. Im Protokoll finden wir für den relevaten Tagesordnungspunkt 1 lediglich den Vermerk: “Keine Niederschrift; siehe Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien an die Bürgerschaft.” Und dieser Bericht ist selbsverständlich noch nicht erschienen…!

Die Senatsantworten auf die Schriftliche Kleine Anfrage mit dem Titel “Weitere Verzögerungen bei Fahrrinnenanpassung der Elbe: Vorgehen des Senats wirkt planlos und bleibt undurchsichtig!” liegen hingegen jetzt vor.

Und da dürfen wir so Einiges lesen.
Uns überrascht nicht, dass die Überarbeitung der Fachbeiträge aufgrund der gerichtlichen Hinweise fast fertig sein sollen und die bisherige Luschigkeit des Senates mindestens 1,5 Mio. Euro kosten wird. Das ist in Hamburg nicht der Rede wert.
Die Antwort auf die Fragen 7 und 8 sind relevant: Daraus entnehmen wir, dass “nur” die klagenden Verbände NABU und BUND die ergänzenden Fachbeiträge in einem Planergänzungsverfahren vorgelegt bekommen sollen. Die Bürger bleiben außen vor. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden Planergänzungsbeschlüsse durch die Behörden getroffen werden, um diese dann dem Gericht vorzulegen.

Nicht falsch verstehen: Die von den Verbänden im bisherigen lang andauernden Verfahren zur Elbvertiefung vor Gericht vertretenen Argumentationen decken sich mit den Unsrigen. Die klagenden Verbände genießen unser Vertrauen: wir als Gegner der Elbvertiefung unterstützen diese in Ihrem Gerichtsverfahren, dass damit ebenfalls das Unsrige ist!

In der Senatsantwort auf Frage 9 dürfen wir aber lesen: “Seit Beginn der Planungen der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe informieren die Träger des Vorhabens (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und HPA) in regelmäßigen monatlichen Sitzungen den Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. als Vertretung der Hamburger Hafenwirtschaft über den Fortgang des Vorhabens.

Und so fragen wir unseren Senat: Wo haben Sie uns Bürger dieser Stadt denn je über den Fortgang des Vorhabens zur Elbvertiefung regelmäßig monatlich informiert? Sie informieren als Senat ja nicht einmal regelmäßig monatlich die von uns gewählten Volksvertreter in der Bürgerschaft, geschweige denn uns Bürger!

Sie, sehr verehrter Senat, scheinen es als ganz normal zu empfinden, dass die Stakeholder und Profiteure der Elbvertiefung mehr wissen, als die Bürger, die Sie mittelbar über die Bürgerschaft gewählt haben. Dass Sie dann auch noch die Bürger von diesem weiteren Verfahren zur Elbvertiefung ganz bewusst fernhalten, zeugt von einem sehr befremdlichen Demokratieverständnis – insbesonders angesichts des 25. Jahrestages der Deutschen Einheit, der seine Quellen insbesondere in einer Bürgerbewegung hatte, die auch Bündnis 90 und die SDP einschloss.