Maßnahme Obstbau

Für die Obstanbauflächen in den drei Meilen des Alten Landes werden um die Blütezeit für die Frostschutzberegnung große Mengen Süßwassers benötigt. Dieses Wasser wird seit Jahrzehnten der Elbe und ihren Nebenflüssen entnommen.  Aufgrund von ObstbauKlimaveränderungen[1] (frühere Blütezeit und längerer Frost) und der Vergrößerung der Beregnungsflächen ist der Bedarf an geeignetem Beregnungswasser in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mit der weiteren Elbvertiefung wird erneut eine weitere Verlagerung der Brackwasserzone elb­aufwärts stattfinden. Für die Qualität des Elbwassers befürchten die Obstbauern, dass die Salinität des Elbwassers derart zunimmt, dass eine Frostschutzbereg­nung nicht mehr möglich sein wird. Dann ist die Existenz des größten geschlossenen Obstbaugebiet der Welt gefährdet. Des Weiteren wird im Kehdinger Deichvorland befürchtet, dass die Viehtränke durch Brackwasser nicht mehr gewährleistet ist.

In einem Vertrag[2] haben sich Hamburg und der Bund gegenüber dem Wasserbereitstellungsverband Niederelbe verpflichtet, „die Kosten für die Schaffung von Stauraum von Beregnungswasser in Kehdingen und dem Alten Land sowie anteilige Kosten eines Zuwässerungsgrabens aus der Schwinge und eine optimierte Tränkewasserversorgung in Kehdingen“ durch eine Zahlung von 19.950.000 € als Sofortmaßnahme zu übernehmen. Aus dem Vertrag entstehen weitere Kosten für Beweissicherungsmaßnahmen, zusätzliche Schutzauflagen und -mechanismen. Hamburg trägt den größeren Teil der Sofortzahlung. Zukünftige Haftungsrisiken liegen beim Bund.[3]

 

Kosten                                                                   Hamburger Anteil                                   Bundesanteil
Sofortzahlung aus Vertrag 2012                           13.996.000 € [3]                                 5.954.000 € [3]
Kosten 2014                                                                  13.996.000 € [4]                                 5.954.000 €

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[1] Klimzug-Nord: „Grundwasserbeeinträchtigungen durch Klimawandel im gezeitenbeeinflussten Elbegebiet“, Mai 2011
[2] „Vertrag zur einvernehmlichen Regelung der landeskulturellen Belange zur Wahrung der Interessen des niedersächsischen Obstbaus und der Viehwirtschaft im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe…“ durch Schutz vor Salzgehalten in der Elbe und Nebengewässern“ vom 3. April 2012, siehe auch Frankfurter Allgemeine Zeitung , “Die Apfelblüte und die Elbvertiefung“,  vom 03.04.2012
[3] Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage: „Elbvertiefung-zusätzliche Kosten aus Einvernehmensverhandlung“, Drucksache 20/3736
[4]
Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage: „Elbvertiefung – Kosten“, Drucksache 20/12347, hier Frage 16