CTA Erweiterung

Mit diesem Projekt sollen die Umschlagskapazitäten des Container Terminals in Altenwerder (CTA) von ca. 3 Mio. TEU (Stand 2010) auf zukünftig 4,1 Mio. TEU erhöht CTA-Altenwerderwerden.[1]

Hierfür ist zunächst eine Norderweiterung für CTA vorgesehen. Es entstünden ein zusätzlicher Liegeplatz mit einer Länge von rd. 360 m sowie ca. 3,7 ha Terminalfläche. Der neue Liegeplatz wäre für Großschiffe und Feederschiffe geeignet. Der Planfeststellungbeschluss (Achtung 33 MB) wurde am 29.07.2014 erlassen.

Dann sollte eine Gleisanbindung des CTA an den Bahnhof Altenwerder und eine nördliche und südliche Straßenanbindung Altenwerder folgen, um die bisherige einzige Anfahrt über den Altenwerder Hauptdeich/Am Ballinkai zu verkürzen. Des Weiteren ist eine wasserwirtschaftliche Neuordnung vorgesehen.

Die CTA-Erweiterung wurde in 2011 vom Planungsumfang zeitlich gestreckt.  Altenwerder StraßeSo wird derzeit nur an der Gleis-und Straßenanbindung gearbeitet. Die Realisierung der ehemals für 12/2013 angestrebten Norderweiterung ist derzeit unbestimmt. In 2014 wurde erstmalig wieder über das Projekt, hier nur Gleisanbindung, berichtet. Aufgrund der u.a. Anmerkungen und der öffentlichen Intransparenz des Projektes wird im Gesamtkostenansatz an den Kosten von 2010 festgehalten.

Kosten
Stand 2010:                                                     165.091.000 €[1]
Stand 2011 und Stand 2013:             siehe Anmerkung
Stand 2014:     nur Gleisanbindung          66.273.000 €[6]

Anmerkung: 1995 beschloss die Hamburger Bürgerschaft per Gesetz die Einrichtung des „Sondervermögens Stadt und Hafen“[2]. Dem Sondervermögen (SoV), das von der HafenCity Hamburg GmbH gemanagt wird, wurden die städtischen Grundstücke auf dem Gebiet des neu zu er­schließenden Stadtteils HafenCity übertragen. Der Verkauf der Grundstücke an Investoren sollte die Erschließungskosten dieses Gebiets sowie die Kosten für die Hafenerweiterung Altenwerder decken.

Die Entwicklungskosten für die HafenCity überstiegen jedoch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen. Die Verbindlichkeiten für die Hafenerweiterung Altenwerder konnten nicht abgelöst werden. Das SoV Stadt und Hafen wies ein immenses Defizit aus[3]. Im Doppelhaushalt 2011/12 beschloss die Bürgerschaft daher, die Verbindlichkeiten auszugleichen und das SoV mit weiterem Eigenkapital auszustatten: 2011 mit 207.000.000 €, 2012 mit 250.000.000 €.[4] Laut Doppelhaushalt 2013/2014 scheinen bisher lediglich in 2011 die volle geplante Summe und in 2012 200.000.000 € zugewiesen worden zu sein. Allerdings hält man sich unter der Überschrift „Globale Mehr- und Minderausgaben“ Reserven in Höhe von 189.000.000 € für 2013 und 85.000.000 € für 2014 offen, um u.a. auch dem Sondervermögen Stadt und Hafen Mittel zukommen zu lassen. [5] Im SoV Stadt und Hafen ergeben sich somit weitere versteckte Kosten der Hafenerweiterung.

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[1]  Hamburgische Bürgerschaft, Protokoll des Unterausschusses für Vermögen und öffentliche Unternehmen vom 27.08.2010, Drucksache 19/0012, hier Anlage 1, Nummer 4
[2]  Gesetz über das „Sondervermögen Stadt und Hafen“ vom 27. August 1997, HmbGVBl. 1997, S. 415 und HmbGVBl. 2007, S. 401
[3]  Die Welt, 02.08.2012 „Das Sondervermögen Stadt und Hafen“ und
Hamburgische Bürgerschaft, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „1. Stellungnahme zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 22. November 2011 “Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 Epl. 9.2 Ausgleich des Defizits im Sondervermögen Stadt und Hafen – Drucksache 20/2347…“, Drucksache 20/5437[4]  Hamburgische Bürgerschaft, Antrag zu Drucksache 20/2135 „Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012, Einzelplan 9.2 Ausgleich des Defizits im Sondervermögen Stadt und Hafen“, Drucksache 20/2347[5] FHH Haushalt 2013/2014, Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzverwaltung, S. 89 des Pdf-Gesamtdokumentes bzw. S. 35 der “Erläuterungen zu den Kapiteln”,  hier 971.22 “Reserve für Maßnahmen zur Sanierung, Entschuldung und Rekapitalisierung”
[6] Hamburgische Bürgerschaft, Große Anfrage: “Hafenfinanzierung (III)”, Drucksache 20/10595, Anlage 3