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Westerweiterung? Fair geht anders

Auch die zweite schriftliche kleine Anfrage zu dem BSU-Mitarbeiter ist jetzt beantwortet. Der Informationsgehalt ist an vielen Stellen gering. Zurecht bezieht sich der Senat auf den Schutz des Mitarbeiters, das laufende personalrechtliche Verfahren und den Personaldatenaktenschutz. Dennoch tun sich neue Blickwinkel zu dem Fall auf.

In der Vorbemerkung erfahren wir, dass der Westerweiterung-HörsaalBSU-Mitarbeiter “als Privatperson zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens am 14. Oktober 2009 eine Einwendung gegenüber der Planfeststellungsbehörde der BWVI.” eingereicht hat. Weiter wird gesagt, dass die BWVI zu diesem Zeitpunkt erfuhr, dass der Mitarbeiter als Privatperson Betroffener der Maßnahme war. Die Einwendungen wurden an die HPA als Vorhabenträger weiter geleitet. Die HPA wiederum leitete die Unterlagen an den Co-Vorhabensträger EUROGATE weiter. Mit anderen Worten: Schon 2009 hatten alle Beteiligten Informationen darüber, dass der Kollege Einwender war.

Übrigens, 2009 gab es eine schwarz-grüne Regierung. Die damalige Wirtschaftsbehörde unterstand Axel Gedaschko (CDU). Mit großer Irritation nehmen wir zur Kenntnis, dass ausgerechnet die damalige Regierungspartei CDU sich jetzt darüber empört, dass der BSU-Mitarbeiter scheinbar unentdeckt an den Planunterlagen mitgearbeitet hat. Zuletzt in der aktuellen Stunde der Bürgerschaft vom letzten Donnerstag, in der sie der aktuellen Regierung völliges Versagen auf ganzer Linie in Bezug auf den Hafen vorwarf.

Je mehr CDU und FDP nach den Hintergründen für ein vermeintliches Fehlverhalten eines BSU-Mitarbeiters fragen, desto mehr Fragen tauchen für uns auf.

  • Wenn BWVI, HPA und EUROGATE schon 2009 von dem Einwand des BSU-Mitarbeiters wussten, weshalb hat zu diesem Zeitpunkt niemand danach gefragt, ob seine Mitarbeit an den Planunterlagen einen Interessenkonflikt auslösen könnte? Warum ist die BSU als Dienstherr des Mitarbeiters nicht unverzüglich durch die BWVI informiert worden?
  • Wie passt die einvernehmliche Verständigung von BSU, HPA, BWVI und EUROGATE im November 2014 über die weitere Bearbeitung des Lärmgutachtens zu den Vorwürfen, der BSU-Mitarbeiter habe die Planungen zur Westerweiterung verzögert?
  • Weshalb wurde der vermeintliche Interessenkonflikt erst unmittelbar nach dem Erörterungstermin am 22.06.2015 in das öffentliche Licht gerückt?
  • Wurde die Kenntnis über einen möglichen Interessenkonflikt – der übrigens noch gar nicht nachgewiesen ist – zurück CTH-Bubendey1gehalten, um Schwächen der Planung über politischen Druck zu verdecken? Man könnte meinen, dass die Vorhabensträger HPA und EUROGATE an eine erfolgreiche Planfeststellung nur noch über den Weg der “Erpressung” für möglich halten.
  • Was ist mit den Aussagen und Gutachten zur WRRL, nachdem durch das EuGH Urteil das Verschlechterungsverbot ausdrücklich gestärkt wurde?

Nachdenklich macht uns, das der Antragsteller EUROGATE alle Informationen über Einwenderinnen und Einwender (persönliche Daten) sowie deren Argumentation erhalten hat, während uns die Lärmimissisionsdaten zu den Messpunkten in Finkenwerder (F1 und F2) und Oevelgönne (Ö1 und Ö2) immer noch nicht bereitgestellt worden sind. Noch während des Erörterungstermines wurden in Anträge von Einwendern diverse Unterlagen abgefordert, die von EUROGATE bislang nicht bereitgestellt worden sind.

Auch ist das Protokoll der Erörterung, dass uns nach persönlicher Zusage des Leiters der Erörterung Herrn Dr. Thyssen spätestens nach 14 Tagen zugesendet werden sollte, bislang nicht bei uns eingegangen.

Fazit: Die Einwender werden derzeit nicht so bedient, wie der Antragsteller EUROGATE. Fairness und Augenhöhe sind gegenüber den Einwendern derzeit nicht vorhanden. Die Öffentlichkeit wird mit durchsichtigen Anwürfen durch EUROGATE und fehlender Entgegnung durch die Planfeststellungsbehörde irregeleitet. Fairplay geht anders.

 

Immer absurder – Westerweiterung

Nachdem eine erste schriftliche kleine Anfrage an den Senat bereits viele Fragen zum Verfahren der Westerweiterung bezüglich der Eurogate1Glaubwürdigkeit der Antragsteller aufgeworfen hat, sind wir nun überwältigt von einem unbegreiflichen Enthusiasmus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), deren oberster Kopf Herr Frank Horch ist.

Zunächst sind wir über einen erstaunlicherweise fehlerfreien Kommentar im Hamburger Abendblatt von Herrn Martin Kopp gestolpert. Darin äußert er sich zu dem derzeitigen Planverfahren zur Westerweiterung und bezieht sich auf einige, auch aus seiner Sicht zutreffende, Einwände der Gegnerinnen und Gegner der Westerweiterungsmaßnahme. Leider klappt mal wieder die Schlussfolgerung des Herrn Kopp nicht: Die Westerweiterung muss kommen, damit die im selben Verfahren beantragte Vergrößerung des Drehkreises realsiert werden kann.

Also, seit Beginn des Planverfahrens ist klar, dass das Anliegen der Terminalerweiterungsflächen nicht eindeutig begründbar ist. Es gab sehr viele Hinweise, dass es besser wäre, die Planverfahren “Westerweiterung” und “Drehkreis” zu trennen. Vor dem Hintergrund Sicherheit, hätten wir diese Trennung für sinnvoll erachtet. Der Hamburger Senat war jedoch starrsinnig.

Und nun sollen wir “Alle” die überflüssige Maßnahme (“Kröte”) Westerweiterung schlucken, damit wir mehr Sicherheit im Hafen haben? Ohne uns, meine Herren Entscheider und Meinungsbildner! Trennen Sie die Verfahren und die Widerstände für den Drehkreis sind weg. Wohlgemerkt Drehkreis – nicht Westerweiterung.

Doch nun zum Enthusiasmus von Herrn Kopp: Nach kurzer Recherche zum Hintergrund des Kommentars finden wir zunächst auf der Seite des Hamburg Hafen Marketing und von dort, durch den Verweis auf den Urheber, eine Pressemitteilung des BWVI: “Realisierung auf gutem Weg – Westerweiterung macht den Hafen fit für die Zukunft” lautet der Titel.

Dort schwelgt man in den nicht belegbaren Zahlen zur Entwicklung des hieisigen Containerumschlags und dem “tollen” Anteil Eurogates an dem Erfolg des Hamburger Hafens. Dann geht es ums Planverfahren und die Vorgehensweise der Beteiligten: “Das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung läuft aktuell. Es war ein wichtiges Anliegen, den Ausbau so zu planen und zuzulassen, dass er einer zu erwartenden anschließenden gerichtlichen Überprüfung standhält und nicht wegen Mängeln in der Lärmbeurteilung vom Gericht wieder aufgehoben wird. Dieses Interesse wurde auch vom Unternehmen Eurogate geteilt. Anfängliche Zweifel an  Teilen des Lärmgutachtens konnten in einem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten ausgeräumt werden.

Ähm, sprechen wir vom selben Verfahren? Wir waren bei der Erörterung am 22. Juni dabei. Und in Bezug auf die Lärmbeurteilung gab es grobe Mängel, die das Vorhaben als “nicht genehmigungsfähig” klassifizieren. Noch gar nicht berücksichtigt ist die aktuelle EU-Rechtsprechung zur Wasserrahmenrichtlinie!
Und: wenn wir nicht an Alzheimer leiden, sind gerade Zweifel an dem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten zum Lärmgutachten von Eurogate mit Hilfe des Hamburger Abendblatt, Herrn Martin Kopp, gesät worden.

Wie kommt die BWVI in dieser Situation dazu, eine Pressemitteilung heraus zu geben, nach der dem Antrag zur Westerweiterung nur noch die Planfeststellung folgen kann? Sollen die Ergebnisse der Erörterung nicht mehr mit den Bürgern diskutiert werden? Soll es schon wieder eine Entscheidung hinter verschlossenen Türen geben? Ist das die neue Vorstellung von Bürgerbeteiligung zu Planfeststellungen in Hamburg: Wir hören? – Ach nein, lieber nicht, basta!
Die Erwähnung in der Pressemitteilung: “Dieser kann gerichtlich überprüft werden” erscheint uns als die neue grüne Hamburger Maxime der Bürgerbeteiligung.
Toll, dass ist ja wie gehabt!

Wir bleiben an dem Thema dran: für Sie, für uns, für alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger, die sich fragen, wie eigentlich in Hamburg Entscheidungen zum Themenbereich “Hafen” getroffen werden.