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Leipziger Allerlei

BaggerOdinIn der Pressemitteilung der Hamburger Umweltbehörde BUE mit dem Titel “Die Zukunft der Elbe gemeinsam gestalten” lesen wir:

Hamburgs Erster Bürgermeister, Olaf Scholz, hat heute den Startschuss für das „Forum Tideelbe“ gegeben – einer neuen Institution, deren  Ziel es ist, die nachhaltige Entwicklung der Tideelbe gemeinsam voranzutreiben. Damit folgt der Hamburger Senat seinem im Koalitionsvertrag abgegebenen Versprechen, eine Ästuarpartnerschaft entlang der Unterelbe zusammen mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und des Bundes ins Leben zu rufen.” Einfach toll – scheint unser Bürgermeister wohl über die Pläne zur Elbvertiefung bislang vergessen zu haben! Und sogar nachhaltig soll es jetzt vorangetrieben werden…

Und dann lesen wir einen Schwall an Meinungen von vermeintlich leidenschaftlichen Umweltschützern, die ihre “grüne” Leidenschaft für die Ökologie unserer Elbe bislang nur heimlich mit der Taschenlampe unter der Bettdecke ausüben konnten: allen voran unser erster Bürgermeister Herr Olaf Scholz, gefolgt von den Senatoren für Umwelt und Wirtschaft, den Herren Kerstan und Horch, über die “grünen” Umweltminister aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen, den Herren Habeck und Wenzel, bis hin zum Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt des Bundes. Alle scheinen sich so richtig zu freuen, dass ein Hamburger Bürgermeister endlich zum Forum eingeladen hat und es kaum erwarten können, ihrer bislang verheimlichten “Libido” für die Elbe nachkommen zu können.

AlexandervonHumboldtBaggerDieses überraschende, nachhaltig anmutende und Leidenschaft versprühende  “Coming Out” zur Elbökologie ist beeindruckend! Noch vor wenigen Tagen mussten sich all diese anscheinend im Untergrund agierenden Politiker und Staatsverwalter mit schweren Fragen der Ökonomie, zur Sedimentbaggerei, zu Fusionen und Pleiten von Reedereien sowie versenkten HSH-Nordbank-Milliarden beschäftigen. Dem ist nun ein Ende gesetzt: sie dürfen sich “nachhaltig” in der Ökologie engagieren statt ausschließlich der Ökonomie verpflichtet zu sein. Statt im kleinen heimischen Garten oder am Blumentopf auf der Fensterbank dürfen sie sich nun befreiend in einem großen Areal betätigen: unserem “Elbästuar”. (Gemeint ist mit diesem Begriff die Unterelbe)

Und da winkt schon der 19.12.2016, wo genau diese Herren sich mit ihrem bislang unterdrückten Engagement mit Herzblut öffentlich in Szene setzen könnten. Es ist der Tag, an dem die nächste Anhörung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Sachen Elbvertiefung  beginnt und bis zum 21.12.2016 andauern soll.

So mutet es mit der o.a. Presseerklärung schon skurril an, wie sich die Kläger in diesem Gerichtsverfahren, also die Naturschutzverbände BUND und NABU mit Unterstützung des WWF, sich tags zuvor geäußert haben. In der SHZ ist nachzulesen, was der Dollpunkt ist: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL verbietet es, dass der Zustand von Gewässern verschlechtert werden darf und spricht zugleich das Gebot aus, eben diesen Zustand zu verbessern. Mit der Präzisierung durch das EuGH-Urteil haben die Planungsbehörden der Elbvertiefung ihre Planungsunterlagen angepasst und nun, im Unterschied zu den vorherigen Unterlagen, festgestellt, dass sich der ökologische Zustand durch die  erneute Elbvertiefung statt bislang verschlechtern einfach gleich bleiben würde.

Eine aus unserer Sicht doch sehr zweifelhafte These. Es erscheint uns unmöglich, dass der Aushub von über 35 Mio. m³ Sedimenten für die Elbvertiefung keinen Einfluss auf den ökologischen Zustand unserer Elbe haben soll. Zumal die vorhergehende Elbvertiefung mit einem Bruchteil des nun geplanten Baggeraushubes schon gravierende Spuren hinterlassen hat.

Und so schreibt die Welt:Die klagenden Verbände und ihr Verhandlungsführer, der Hamburger Anwalt Rüdiger Nebelsieck, zeigten sich am Montag optimistisch, die Fahrrinnenanpassung vor Gericht verhindern zu können. „Wir haben uns in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Sommer 2015 in 3,75 von vier Punkten durchgesetzt“, sagte Nebelsieck. Unklar bleibe vor allem, wie das Bundesverwaltungsgericht den EuGH bei der Frage auslege, in welchem Umfang eine Verschlechterung der Gewässerqualität relevant sei und wann nicht.” Das Hafenblatt fasst inhaltsleer zusammen, dass es “Wohl kein schnelles Urteil zur Elbvertiefung” geben wird.

Und wie passt das alles zur heutigen Pressekonferenz zur Ästuarpartnerschaft an der Elbe, über die das Hafenblatt schreibt “So soll die Elbe wieder natürlicher werden“? Na, wir hoffen noch auf die in der SHZ angekündigte Äußerung unseres nachhaltigen, zugleich leidenschaftlichen und heimlichen “Umweltsenators” Horch (psst, nicht Herrn Kerstan petzen) zum Gerichtsverfahren. Wir gehen davon aus, dass er uns in Kürze erklären wird, wie er gedenkt, “diese Symbiose optimal zu gestalten.

“Wat denn für eine Symbiose?” – fragen Sie sich jetzt. Na, die Angekündigte aus der o.a. Pressemitteilung. Unser Herr Horch kann in Symbiose. Und diese seine “Symbiose” wird abgehen wie ein … …  grünes Feuerwerk… Wir sind sooooo gespannt, wie er sein “Coming Out” in Sachen Elbvertiefung präsentieren wird!

Urteilsverkündung 2017?

BVerwGLeipzig7Die Welt und auch die Morgenpost berichten, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung in Sachen Elbvertiefung erst im Jahre 2017 treffen könnte. Abgeleitet wird dieser spät erscheinende Urteilstermin aus dem Jahrespressegespräch des Bundesverwaltungsgerichtes, das am 03.02.2016 stattgefunden hat. Dort wurden von den jeweiligen Senaten des Gerichtes Rechtsprechungsvorschauen präsentiert: was steht für das Jahr 2016 auf der Entscheidungs-Agenda.

Der zuständige 7. Senat hat namentlich die Elbvertiefung auf die Agenda 2016 gestellt. Es ist dort zu lesen: “Ob über die Klagen der Umweltvereinigungen BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse über die Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe noch im Jahre 2016 erneut verhandelt werden kann, hängt u.a. vom weiteren Gang des derzeit laufenden Planergänzungsverfahrens ab. …  Eine abschließende Entscheidung setze die Beantwortung der dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Klageverfahren der Weservertiefung vorgelegten Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie voraus… . Laut Sachstandsmitteilung der Beklagten soll das aufgrund der Hinweise im vorgenannten Beschluss und der mittlerweile ergangenen Entscheidung des EuGH zur Weservertiefung … eingeleitete ergänzende Verfahren zur Behebung von Mängeln der FFH-, der Umweltverträglichkeits- und der wasserrechtlichen Prüfung voraussichtlich im 1. Quartal 2016 abgeschlossen werden. Nach dem Erlass entsprechender Planergänzungsbeschlüsse werden die Kläger Gelegenheit haben, hierzu im gerichtlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Im Anschluss daran wird das Gericht die von den Klägern erhobenen Rügen prüfen. Welchen Zeitraum diese Verfahrensschritte in Anspruch nehmen werden, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen.

Ob aus diesen Worten des Gerichtes ein Entscheid erst in 2017 abzuleiten ist, können wir nicht sagen. Wir haben allerdings in der Vergangenheit erleben dürfen, dass das Gericht sich intensiv und mit großer Sachkunde in das Thema eingearbeitet hat. Es war für uns schon sehr beeindruckend, welche nicht trivialen Details die Richterin und die Richter aus den umfangreichen Planfeststellungsunterlagen herausgearbeitet hatten. Respekt!

Eine derartige Erarbeitung kostet unglaublich viel Zeit – diese Zeit muss einem Gericht bei einer derartigen Entscheidung unbedingt zugebilligt werden. Auch wenn wir uns ein zügiges Urteil in Sachen Elbvertiefung sehnlichst wünschen, haben wir vollstes Verständnis, dass die Sichtung und Bewertung von mehreren tausend Seiten Unterlagen nicht zwischen “Tagesschau und Wetterkarte” erfolgen kann.

Geduld in Form von Zeit ist angesagt. Es ist dabei nicht das Problem der Kläger, d.h. BUND und Nabu, dass, wie die Welt schreibt, der Technologische Fortschritt die Planungen längst überholt hat. Wenn es die für Planung der Elbvertiefung relevanten Bemessungsschiffe binnen weniger Jahre einfach nicht mehr gibt, ist es falsch, an dieser Planungsgrundlage festzuhalten. Wenn dann auch noch der prognostizierte Containerumschlag weltweit ausbleibt, bricht das Fundament für die Elbvertiefung zusammen.

Schnelle “Hau-Ruck-Entscheidungen” bei derart komplexen Themen wie der Elbvertiefung BVerwGLeipzig5sind in unserer heutigen Welt äußerst selten von Weisheit und Vernunft gekennzeichnet. Es mutet daher idiotisch an, wenn die Bild-Zeitung mit “Vertrödelt das Gericht die Elbvertiefung” aufmacht und “Das klingt verdammt nach Leipziger Trödel-Alarm!” schreibt. Geradezu niedlich ist das Statement von Frau Susanne Meinecke, Sprecherin der Wirtschaftsbehörde: „Wir haben wirklich alle nötigen Informationen zusammengetragen. Wir hoffen deshalb, dass es jetzt zügig weitergeht und dass das Bundesverwaltungsgericht noch dieses Jahr einen Termin anberaumt.

Wir könnten es sehr gut verstehen, wenn das Bundesverwaltungsgericht im dritten Quartal 2016 einen Termin für das erste Quartal 2017 terminiert.

Im Westen Neues

Parkhafen12-TaifunEnde des letzten Jahres ist von den Vorhabensträgern der Westerweiterung, der HPA und der Fa. EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH, ein überarbeitetes Fachkonzept zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei der Planfeststellungsbehörde, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vorgelegt worden.

Die Vorhabensträger hatten ihre ursprünglichen, in 2009 vorgelegten Planungsunterlagen schon einmal überarbeitet und der BWVI Ende 2014 mit einem überarbeiteten WRRL-Fachkonzept vorgelegt. Parallel wurde die BWVI um eine vorsorgliche Entscheidung über das Vorliegen von Ausnahmegründen zum Verschlechterungsverbot der WRRL gebeten. Auf der Anhörung am 22.06.2015 wurde angesichts der für den  01.07.2015 erwarteteten Entscheidung des EuGH eine weitere etwaig notwendige Überarbeitung des WRRL-Fachkonzeptes angekündigt.

Ein knappes halbes Jahr haben die Vorhabensträger für die Anpassungen aufgrund des EuGH-Urteiles benötigt. Vergleicht man den Fachbeitrag von Ende 2014 mit dem neuen sind kaum Unterschiede zu erkennen. Wir gewinnen nach der ersten Sichtung dieser Unterlagen den selben Eindruck, wie bei den am 15.11.2015 vorgelegten Unterlagen zur Elbvertiefung: “Alles Pfusch!” Auch bei der Westerweiterung scheint man in Analogie zur Elbvertiefung die europäischen Regelungen zur WRRL einfach nicht ernst zu nehmen.

Das neue Fachkonzept wurde, wie die geänderten Unterlagen zur Elbvertiefung, nicht allen Einwendern, sondern ausschließlich den Umweltverbänden und den beteiligten Behörden, z.B. der Umweltbehörde, zur Beurteilung zur Verfügung gestellt. Das “vielbeweinte” deutsche Planungsrecht duldet es, dass in Umweltfragen die betroffenen Bürger unberücksichtigt bleiben.

Es bleibt aber nun spannend, wie die Umweltbehörde reagieren wird. Sie erinnern  noch, wie der grüne Umweltsenator in den Wochen seit Weihnachten für seine “Verzögerungspolitik” scharf angegangen wurde? Um Taschentücher für Herrn Kerstan bitten wir nun wirklich nicht – lesen Sie einfach nur in der Bild-Zeitung.  Für alle Freunde von Blockern im Browswer: Der spannende Artikel trägt die Überschrift “Rathaus intern – Eine Geschichte und das, was dahinter steckt

Was ist los mit smartPORT?

SmartPort“smartPORT”, das war das vom HPA-Chef Herrn Jens Meier ins Leben gerufene Hafenprojekt, um auf noch weniger Fläche noch mehr Leistung zu erbringen. Mehr Verkehr auf dem bestehenden Hafengelände mit intelligenten Ampeln, Tablets, Verkehrslenkung etc. Die Durchbrechung des ökonomischen Prinzips, mehr Verkehr auf weniger Fläche, soll im Hamburger Hafen dank “smartPORT” erstmalig gelingen.

“smartPORT” erscheint mittlerweile in jeder HPA-Veröffentlichung, ohne dass dieses dem Interessierten erklärt wird. Die HPA selber erklärt den Begriff mit einem sehr eigenwilligen Satz: “Mit dem Projekt smartPORT forciert die Hamburg Port Authority (HPA) als intelligenter Hamburger Hafen nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und den bestmöglichen Nutzen für seine Kunden unter Minimierung der Umwelteinflüsse.” Alles klar?

Beschäftigt man sich tiefer mit dem Thema, stehen einem, mit dem aktuellen facebook-Urteil des EuGH im Kopf, in kürzester Zeit die Nackenhaare zu Berge. Zunächst wird man von einem Sammelsurium von IT-Begrifflichkeiten erschlagen, die vermutlich alle dem begrenzten Wortschatz eines populären Smartphone-Produzenten entliehen worden sind: Tablets, Clouds, App garniert mit Echtzeitverarbeitung. Das “Internet der Dinge” soll es richten, sei es mit einer vernetzten Baustellenbake oder einem Scharnier der Rethebrücke.

Aber es gibt auch noch einen ökologisch anmutenden Teil: “smartPORT Energy“. Und da sind sie wieder, die Windmühlen mit hübschen Bildern im Hamburger Hafen. Und da suche wir dann auch mal nach dem Thema Landstrom. Auf Seite 30 werden wir fündig: “Ziele bis 2015 sind der Bau einer festen Landstromanlage am Kreuzfahrtterminal Altona sowie die Pilotierung einer mobilen Stromversorgung für Kreuzfahrtschiffe und einer externen Stromversorgung für Containerschiffe.” Wie erfolgreich die Landstromversorgung in Altona war, wissen wir – nicht ein einziges Schiff hat in 2015 die im Sommer fertiggestellte Anlage genutzt bzw. wird sie noch nutzen können.

Wie erfolgreich ist das mit den Containerschiffen? Wir lesen: “Zudem erfolgt die Pilotierung einer externen Stromversorgung für Containerschiffe im Rahmen der „Green Shipping Line“ zwischen den Häfen Hamburg und Shanghai.”  Ganz schräg – “Green Shipping Line” ist  eine Kabotage-Reederei an der US-Ostküste und hat Hamburg bzw. Shanghai so garnichts zu tun. Erneut ein leeres HPA-Versprechen, wie das Landstromterminal in Altona!

Na, aber ein smartesGRÜN blitzt doch trotzdem bei der HPA um unseren Herrn Meier durch. Er hält sich anscheinen als Einziger an den Koalitionsvertrag und kümmert sich um die “Radtransporte im Hafen“.

Das erste smartPORT-Projekt für verkehrliche Verbesserungen SmartPortHoheSchaar1von Containerumfuhren mittels Radtransport im Hamburger Hafen wurde im Rahmen von smart Road (Seite 12) nun an der Hohen-Schaar-Straße zwischen Rethebrücke und Kattwykdamm umgesetzt. Mit Smart Lightning wird auf mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer gesetzt. Mit dem Follow-me-Light-Konzept und einer intelligenten Verkehrsdetektion über Video sind für die Fahrradgetriebene Containerumfuhren wahre Maßstäbe gesetzt worden.

Vor gut einer Woche konnten wir uns am Sonntagnachmittag mit einer Radlergruppe auf einer Tour durch den Hafen von dem fahrradfreundlichen “smartPORT”-Konzept überzeugen: an der Hohen-Schaar-Straße SmartPortHoheSchaar2schien die Sonne (Follow-me-Light-Konzept) und es war dank der intelligenten Verkehrsdetektion absolut kein Gegenwind spüren. Technik macht es möglich – jeder, wirklich jeder Laternenmast an der Hohen-Schaar-Straße war mit dieser abgebildeten umfangreichen Technik bestückt.

Was das alles an technischen Apparaten gewesen ist, war uns egal – “keine Überwachung” auf dem o.a. Straßenschild hat uns vollkommen ausgereicht und überzeugt – Datenschutz gewährleistet – wir sind doch in Deutschland, oder?

Halt, da war noch etwas. Vor drei Monaten wurde in der Bürgerschaft eine Schriftliche kleine Anfrage “FHH/HPA Hamburg Port Authority Bezug: Zusammenarbeit mit Cisco” gestellt. Man erinnert sich noch dunkel an die engen in 2014 aufgedeckten Verbindungen zwischen der US-Schnüffelbehörde NSA und der Ohnmacht bei dem US-Spezialisten für Netzwerktechnik CISCO. Und ebenso an die feierliche Bekundung einer Zusammenarbeit zwischen jenem Netzwerkspezialisten CISCO und der Freien und Hansestadt Hamburg. Und zwar für die gesamte Fläche der Stadt Hamburg!

Wer jetzt nur den Gedanken hegt “Ich habe nix zu verbergen“, der scheint keinen Begriff von Datenschutz, Menschenrechten und Demokratie zu haben. Aber dafür haben wir Gerichte in unserem Staat – und das ist gut so!

Was ist los mit der Elbvertiefung?

BVerwGLeipzig4Vor einem Jahr, am 2. Oktober 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Aussetzung des Verfahrens zur Elbvertiefung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union in Luxemburg C-461/13 (Weservertiefung) ausgesetzt. Zudem hatte das Gericht mit seinem Beschluss den Betreibern der Elbvertiefung, dem Bund und der Stadt Hamburg, u.a. umfangreiche Hausaufgaben (Hinweisverfügungen) zu Brutvögeln, der Finte, dem Schierlings-Wasserfenchel samt Kohärenzsicherungsmaßnahmen mitgegeben. Nachzulesen in der Zusammenfassung von Herrn Weyland.

Ein dreiviertel Jahr später hat der Europäische Gerichtshof am 1. Juli 2015 sein Urteil zum o.a. Aktenzeichen C-461/13 gesprochen. Am 17. September 2015 wurden aus dem Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft die weiteren Pläne des Senates zur Beschleunigung des  Gerichtsverfahren bekannt , die jedoch umgehend vom Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptiert wurden. Wie diese Pläne des Senates ausgesehen haben, sollte im aktuell veröffentlichten Protokoll des Wirtschaftsausschuss nachzulesen sein. Im Protokoll finden wir für den relevaten Tagesordnungspunkt 1 lediglich den Vermerk: “Keine Niederschrift; siehe Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien an die Bürgerschaft.” Und dieser Bericht ist selbsverständlich noch nicht erschienen…!

Die Senatsantworten auf die Schriftliche Kleine Anfrage mit dem Titel “Weitere Verzögerungen bei Fahrrinnenanpassung der Elbe: Vorgehen des Senats wirkt planlos und bleibt undurchsichtig!” liegen hingegen jetzt vor.

Und da dürfen wir so Einiges lesen.
Uns überrascht nicht, dass die Überarbeitung der Fachbeiträge aufgrund der gerichtlichen Hinweise fast fertig sein sollen und die bisherige Luschigkeit des Senates mindestens 1,5 Mio. Euro kosten wird. Das ist in Hamburg nicht der Rede wert.
Die Antwort auf die Fragen 7 und 8 sind relevant: Daraus entnehmen wir, dass “nur” die klagenden Verbände NABU und BUND die ergänzenden Fachbeiträge in einem Planergänzungsverfahren vorgelegt bekommen sollen. Die Bürger bleiben außen vor. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden Planergänzungsbeschlüsse durch die Behörden getroffen werden, um diese dann dem Gericht vorzulegen.

Nicht falsch verstehen: Die von den Verbänden im bisherigen lang andauernden Verfahren zur Elbvertiefung vor Gericht vertretenen Argumentationen decken sich mit den Unsrigen. Die klagenden Verbände genießen unser Vertrauen: wir als Gegner der Elbvertiefung unterstützen diese in Ihrem Gerichtsverfahren, dass damit ebenfalls das Unsrige ist!

In der Senatsantwort auf Frage 9 dürfen wir aber lesen: “Seit Beginn der Planungen der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe informieren die Träger des Vorhabens (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und HPA) in regelmäßigen monatlichen Sitzungen den Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. als Vertretung der Hamburger Hafenwirtschaft über den Fortgang des Vorhabens.

Und so fragen wir unseren Senat: Wo haben Sie uns Bürger dieser Stadt denn je über den Fortgang des Vorhabens zur Elbvertiefung regelmäßig monatlich informiert? Sie informieren als Senat ja nicht einmal regelmäßig monatlich die von uns gewählten Volksvertreter in der Bürgerschaft, geschweige denn uns Bürger!

Sie, sehr verehrter Senat, scheinen es als ganz normal zu empfinden, dass die Stakeholder und Profiteure der Elbvertiefung mehr wissen, als die Bürger, die Sie mittelbar über die Bürgerschaft gewählt haben. Dass Sie dann auch noch die Bürger von diesem weiteren Verfahren zur Elbvertiefung ganz bewusst fernhalten, zeugt von einem sehr befremdlichen Demokratieverständnis – insbesonders angesichts des 25. Jahrestages der Deutschen Einheit, der seine Quellen insbesondere in einer Bürgerbewegung hatte, die auch Bündnis 90 und die SDP einschloss.

Elbvertiefung später

BVerwGLeipzig7Heute morgen berichtet das Abendblatt von weiteren Verzögerungen bei der Elbvertiefung. Ursächlich seien weitere Ergänzungen des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2012, die aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2014 und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juli 2015 resultieren.

Die Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses würden zudem eine neue Bürgerbeteiligung erfordern. Mit den Vorlaufzeiten des Gerichtes wird mit einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes frühestens im 2. Halbjahr 2016 gerechnet.

In der Kommentierung dieser Nachricht im Hamburger Hafenblattes wird einfach alles verdreht. Es wird vom Kommentator sogar der Eindruck erweckt, dass die klagenden Verbände und die Einwender den guten ökologischen Zustand der Elbe verhindern würden.

  • In jedem Jahr werden mehrere Mio. m³ Elbschlick mit Kosten von mehr als 100 Mio. Euro nur für die Tiefenhaltung bewegt. Wie viele Millionen mehr (in m³ und Euro) sollen denn für eine weitere Elbvertiefung ausgegeben werden?
  • War es nicht das Bundesverwaltungsgericht, dass gerade das Fehlen von Gutachten zu den Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt an der Unterelbe moniert hatte?
  • Waren es nicht regelmäßig die Umweltverbände, die an den Senat adressierte Gesprächsangebote gerichtet hatten? Wer hat denn die Diskussion über “Elbvertiefung light” mit einem Federwisch weggebügelt? Wir erinnern beispielhaft an das Interview des Wirtschaftssenators auf Zeit-Online vom Juli 2015.
  • Wer hat denn seit Jahrzehnten keine Konzepte vorgelegt? Beispielhaft sei das sogenannte “Sedimentmanagementkonzept” angeführt, an dem der Senat nun über 30 Jahre erfolglos arbeitet.

Wir würden uns freuen, wenn dieser Kommentator des Hafenblattes seine Kenntnisse zum Thema Elbvertiefung deutlich vertiefen würde.

Zwangsoptimismus?

Zum “Weser-Urteil” des EuGH finden wir immer wieder Aussagen, dass die Elbvertiefung nun leichter durchsetzbar sein wird. Besonders hervorzuheben sei hier die Aussage des Direktors des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, Herrn Prof. Dr. Michael Reinhardt. Wiederholt wird er zitiert, dass von einer Verschlechterung des Gewässerzustands nur dann auszugehen sei, wenn sich die Einstufung des gesamten Gewässers um eine Klasse nach unten bewegt.

Dagegen steht die Einschätzung der Umweltverbände, die wir in der aktuellen Pressemitteilung des Aktionsbündnisses “Lebendige Tideelbe” finden. Gut verständlich und mit Beispielen unterlegt erläutert das Bündnis das EuGH-Urteil und verweist noch einmal auf die Mängel, die bereits das Bundesverwaltungsgericht bezüglich der fehlenden Gründlichkeit gegenüber den Vorhabensträgern geäußert hat. Und sie gibt einen guten Eindruck, welche Aufgaben und Hürden vor den Vorhabensträgern der Elbvertiefung liegen.HamburgSüd2

Wir haben den Urteilstext gelesen und möchten auf einige Abschnitte in der Begründung hinweisen, die die Bewertung der Umweltverbände unterstreichen. In Ziff. 55 finden wir: “Der Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 spricht für eine Auslegung, wonach der Begriff der Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers auch Verschlechterungen erfasst, die nicht zu einer Einstufung dieses Wasserkörpers in eine niedrigere Klasse führen. Darin heißt es ausdrücklich, dass eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern ist… Mithin sieht Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 allgemein die Verpflichtung zur Verhinderung einer Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper vor, ohne eine etwaige Einstufung in eine andere Klasse zu erwähnen.” Weiter heißt in Ziff. 68: “Entgegen dem Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland lässt sich eine im Wesentlichen auf eine Abwägung der negativen Auswirkungen auf die Gewässer gegen die wasserwirtschaftlichen Interessen gestützte Auslegung, wonach lediglich “erhebliche Beeinträchtigungen” eine Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers darstellen, nicht aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 ableiten.” Abs. 69: “Demnach ist der Kommission beizupflichten, dass eine “Verschlechterung des Zustands” eines Oberflächenwasserkörpers im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 vorliegt, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne ihres Anhangs V um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt.

Es gibt mindestens 13 Qualitätskomponenten, sofern deren Unterpunkte nicht selbstständige Qualitätskomponenten sind (WRRL, Seite 34, 1.1.1). Nur eine einzige dieser Komponenten muss sich verschlechtern oder sich bereits in der schlechtesten Klasse befinden, dann darf die Elbvertiefung nicht durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass der betroffene Bereich der Elbvertiefungsmaßnahmen aus 5 Teilgebieten der Elbe besteht. Für jedes dieser Teilgebiete gilt, wenn nur eine einzige Qualitätskomponente verschlechtert wird, dann muss das gesamte Projekt gestoppt werden. Vor diesem Hintergrund verstehen wir juristische Laien die vermeintliche Sicherheit der Vorhabensträger nicht, dass die Durchsetzung der Elbvertiefung durch das EuGH-Urteil einfacher würde.

Auch eine Durchsicht des aktuellen Entwurfs des Bewirtschaftungsplan unterstützt die Aussage der Verbände, dass die geplante Elbvertiefung dort keine Berücksichtigung findet. Somit basieren die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitätszustands der Elbe auf dem derzeitigen Zustand, nicht auf dem durch die Elbvertiefung zu erwartenden Zustand.

Ach ja, noch ein Hinweis zum Titel “Zwangsoptimismus”: Bereits am 01.07.2015 hat ein Abgeordneter der Bürgerschaft offenbar noch vor der Urteilsverkündung eine kleine Anfrage gestellt, die fragt, ob denn der Hamburger Senat schon auf die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt sei. Anscheinend ist er davon ausgegangen, dass der EuGH den Vorhabensträgern den Weg frei räumt.

Nachlese zum EuGH

Außenelbe Bagger “Wilhelm von Oranje”

Das gestrige Urteil des EuGH zum Aktenzeichen C-461/13 wurde rege in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert. Wir konnten in den Medien und der Politik unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils eine Art von Schockstarre beobachten.
In den Nachmittagsstunden wurde in den Redaktionen nach Erläuterungen gesucht. Das Abendblatt hat sich in besonderer Weise hervorgetan: es wurde ein Experte zitiert, der mutigen Lesern des trockenen Urteilstextes die Worte im Munde umdrehte. Der NDR sendete heute morgen ein Interview mit diesem Experten, Herrn Prof. Dr. Michael Reinhardt. Wir sind eine verwaltungsjuristische Laienspielschar: wir finden die Aussagen des Experten im Text des Urteiles partout nicht wieder.

Aber was sagen nun die Verbände und der Senat der Stadt Hamburg?

Hamburger Senat: In der Welt finden wir Worte von unserem Wirtschaftssenator, Herrn Frank Horch. “Ich bin heute sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt umsetzen können. Das übergeordnete öffentliche Interesse an der Erweiterung der Fahrrinne steht weiterhin außer Zweifel. Denn Hamburg ist Deutschlands wichtigster Seehafen.” Das klingt wie die ewige Gebetsmühle aus dem Hamburger Rathaus. Unser neuer, grüner Umweltsenator Herr Jens Kerstan wird gestern noch vom Abendblatt auf die Frage, wann die Entscheidung in Leipzig getroffen wird mit den Worten zitiert: “Die Hoffnung ist, dass das in diesem Jahr noch passiert.” Für einen grünen Senator klingt das befremdlich. Heute morgen klingt das anders: “Die Planungen der Stadt müssen überarbeitet werden.” hören wir auf NDR-Info. Klingt zunächst plausibel – aber “grün” und einvernehmlich klingt das alles nicht wirklich. Der Senat samt Bürgermeister wirken überrumpelt. Ein Statement vom Ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz steht weiterhin aus.

Verbände: Das in Sachen Elbvertiefung klagende Bündnis der drei Verbände BUND, NABU und WWF mit dem Namen Lebendige Tideelbe hatte heute zu einer Pressekonferenz unter dem Titel “Zukunft der Elbe nach dem Urteil des EuGH” in die Patriotische Gesellschaft eingeladen. Einen weiteren Bericht gibt es dazu auf NDR 90,3. Mit Recht kann man eine gewisse Genugtuung verspüren. Mit dem Urteil wurden für die nationale Politik, Gesellschaft und Wirtschaft anscheinend völlig neue Welten aufgeschlossen: der Schutz der Gewässer ist kein Gedöns. Im Gegenteil, wir müssen deren “Gesundheit” aus eigenem menschlichem Interesse ernst nehmen. Wir müssen sie im Grundsatz sogar über die bislang sakrosankten wirtschaftlichen Interessen stellen. Das klingt sehr “grün”. Herr Kerstan wurde aber um 13:00 Uhr nicht in der Patriotischen Gesellschaft gesehen, schade.

Wir teilen die Einschätzung der Verbände. Nicht nur für die Weser- und Elbvertiefung wird dieses Urteil Auswirkungen haben. Auch für die Hamburger Klassiker, das Hafenprojekt Westerweiterung, das Kühlwasser vom Kraftwerk Moorburg, die Zuschüttung von Hafenbecken am Spree- und Travehafen, die Olympiaplanungen e.t.c. werden mehr Umweltbewusstsein in den Planungen erfordern. Dafür danken wir den klagenden Verbänden.

Ein Aber gibt es aber auch. Es werden jetzt verschärft Verhandlungen zwischen der Stadt Hamburg und den Verbänden stattfinden (müssen). Die sind grundsätzlich gut, und die begrüßen wir.Hinterzimmerpolitik schätzen aber wir nicht. Wir verachten sie.

Bitte nehmt Euer engagiertes Volk mit. Versteht es richtig: einen Masterplan Ems, einen Windpark Nordergründe oder einen Flughafen Blankensee wollen wir einfach nicht. Gute Ergebnisse schätzen wir deutlich anders ein. Wir wollen weiterhin auch die Helgoländer Düne betreten oder unsere Elbe erleben dürfen.

Wir wollen die Betroffenen und Sachkundigen im Boot wissen. Mit Geld und Stiftungen lässt sich dieses nachweislich nicht lösen. Geheimniskrämerei wie im aktuellen Falle der A26 samt der sich anschließenden Planung um die Vollhöfner Weiden in Altenwerder West sind dabei gänzlich unaktzeptabel – ein  absolutes NO GO!

Wir wünschen Euch und Ihnen bei dieser schweren, aber lösbaren Aufgabe ein “Gutes Gelingen”!

Urteil des EuGH

Leipzig01Kurz vor 10 Uhr gab es die ersten Meldungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Weservertiefungen. Das Urteil zum Aktenzeichen C-461/13 wurde kurze Zeit später auf den Internetseiten des EuGH veröffentlicht.  Mit Unterstützung von Herrn Dr. Raphael Weyland, der uns bereits die Leipziger Entscheidungen erläutert hat, versuchen wir das Urteil zu verstehen.

Der EuGH hatte über vier Vorlagefragen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entscheiden, die er zu zwei Punkten zusammengefasst hat.

  1. Es wurde richterlich festgestellt, dass sowohl das Verschlechterungsverbot als auch das Verbesserungsgebot nicht bloß programmatische Zielsätze sind, sondern verbindlich bei der Zulassung von einzelnen schädigenden Vorhaben gelten. Auch Ausbaumaßnahmen an Flüssen mit ihren hydro- und morphologischen Folgen haben sich daher den materiellen Maßstäben der WRRL zu stellen. Das Gericht in Luxemburg betont dabei, dass es das oberste Ziel der WRRL ist, bis Ende 2015 einen „guten Zustand“ aller Oberflächengewässer der Union zu erreichen.
  2. Darüber hinaus wurde klar gestellt, dass eine Gewässerverschlechterung nicht erst dann anzunehmen ist, wenn die negative Veränderung durch das Vorhaben zu einer schlechteren Einstufung des Wasserkörpers insgesamt führt. Maßgeblich und ausreichend ist vielmehr, wenn eine einzelne Qualitätskomponente durch das Vorhaben in eine schlechtere Zustandsklasse fällt.

Nicht geklärt wurde durch den EuGH im vorgelegten Fall der Weservertiefung indes die Frage, unter welchen Voraussetzungen die WRRL eine Ausnahme von den Umweltzielen zulässt. Über eine Ausnahmeregelung aufgrund “wirtschaftlichen Bedeutung” will Hamburg die Elbvertiefung umsetzen.

Mit dem heutigen Urteil ist es aber schwer vorstellbar, dass der EuGH Hamburg für die etwaig wirtschaftlichte Bedeutung der Elbvertiefung pauschal eine Ausnahme von den Umweltzielen zubilligen würde. Die WRRL gibt über eine qualifizierte Alternativenprüfung dezidiert vor, dass Ausnahmen von den Umweltzielen nur dann genehmigt werden können, wenn über die bloße Nutzen-Schädigungs-Abwägung hinaus u.a. ausgeschlossen ist, dass die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele selbst bei Mehrkosten nicht auf andere, weniger umweltschädigende Weise erreicht werden können. Erinnert sei an dieser Stelle an die “Elbvertiefung light“, die bislang von Hamburg vom Tisch gefegt worden ist.

Der EuGH betonte am Rande, dass diese Ausnahme nur unter der Bedingung gilt, dass alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers zu mindern, und dass die Maßnahmenprogramme und die Bewirtschaftungspläne entsprechend angepasst wurden (Rn. 46 der Urteilsbegründung).

BVerwGLeipzig9Der klagende BUND hat mit seinen initiierten Vorlagefragen in Sachen Weservertiefung heute einen großen Erfolg errungen, der auch auf das noch offene Verwaltungsgerichtsverfahren zur Elbvertiefung einen erheblichen Einfluss haben wird. Wir gratulieren hierzu ganz herzlich!

(Vor-) Entscheidung

AlexandervonHumboldtBaggerMorgen am 01.07.2015 wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachen Weser- und Elbvertiefung . Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet EuGH C-461-13.

Die WamS hat am vergangenen Wochenende in einem Artikel mit dem Titel “Wann wird Wasser schlecht?” die rechtliche Situation zusammengefasst und die möglichen Auswirkungen des Urteiles dargestellt. Wasser kann nicht schlecht werden, aber was bedeutet ein gesetzliche Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot? Morgen wissen wir mehr.

Wir drücken für Weser und unsere Elbe am morgigen Tag fest die Daumen.

Entscheidung am 01.07.2015

Laut einer Meldung des Abendblattes soll die Entscheidung des Gerichtshofes der AlexandervonHumboldtBaggerEuropäischen Union zur Klage des BUND gegen die Weservertiefung am 01.07.2015 verkündet werden. Allerdings zeigt sich mal wieder, wie ungenau im Abendblatt gearbeitet wird, die Überschrift lautet nämlich “Vorentscheidung zur Elbvertiefung fällt Anfang Juli – Wie das Abendblatt erfuhr, wird der Europäische Gerichtshof bereits am 1. Juli sein Urteil zur Elbvertiefung verkünden.” Selbstverständlich wird nicht über die Elbvertiefung, sondern über die Weservertiefung entschieden. Daraus können sich eventuell Rückschlüsse für das ausgesetzte Verfahren zur Elbvertiefung geben, aber mehr auch nicht!

Im Gerichtskalender ist zum Aktenzeichen C-461/13 der Termin mittlerweile auch eingestellt und somit bestätigt. Nach der Urteilsverkündigung des EuGH wird sich das Bundesverwaltungsgericht zunächst erneut mit der Weservertiefung befassen, um im Anschluss das Verfahren zur Elbvertiefung fortzuführen. Zeitangaben über das Vorliegen eines Urteils zu Elbvertiefung sind weiterhin reine Spekulation.

Keine Spekulation ist dagegen der Bericht der Elmshorner Nachrichten. Mit dem Titel: “Verschlickung der Krückau – Sielverbände schlagen Alarm” werden die Probleme an diesem nahe Kollmar in die Unterelbe mündenden Nebenflusses dargestellt. Wie wir lesen können, betrifft aber die Verschlickung nicht nur die dortigen Sielverbände in ihrer Verantwortung für die Krückauanwohner und den Elmshorner Bürgermeister, Herrn Volker Hatje, für seine Stadt, sondern auch die Elbsegler.

„Wir brauchen Zahlen, Daten, Fakten“, sagt Hatje. Der Blick in die Zukunft stimmt ihn nicht eben optimistisch: Mit der geplanten Elbvertiefung sagen verschiedene Gutachter deren Nebenflüssen eine Zunahme der Verschlickung voraus.” Das können wir mehr als bestätigen und verweisen auf den Erfahrungsbericht des Elbseglers, Herr Olaf Specht zu der Verschlickung kleiner Häfen an der Unterelbe.

Vielleicht wäre es an der Zeit, dass der Kreis Pinneberg sich mit dem Thema Elbvertiefung kurz vor Gerichtsentscheidung auch beschäftigt. Als betroffener Landkreis hatte dieser in 2010 nicht einmal eine Stellungnahme (ganz unten) abgegeben.

Europa-Nachlese zu Leipzig

Nachdem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht am 02.10.2014 seinen europäischen Vertagungsbeschluss für die Elbvertiefung und der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sein auch für die Elbe relevantes WRRL-Gutachten zur Weservertiefung abgeben hat, sind alle Vertiefungsentscheidungen zu den norddeutschen Flüssen Weser und Elbe endgültig in Europa angekommen. Was bedeutet das?BVerwGLeipzig5

Wir freuen uns, Ihnen mit einem neuen Beitrag von Herr Raphael Weyland, einem Unterstützer unserer Bürgerinitiative und mit Verwaltungsgerichtsverfahren um Flussvertiefungen sehr gut vertrauten Juristen, einen Überblick in dieser komplexe Materie, d.h. des Leipziger Beschlusses sowie des Gutachtens des Generalwaltes am EuGH verschaffen zu dürfen.

Herr Weyland zeigt diesen bedeutenden gesamteuropäischen Zusammenhang der vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelten Wasserrahmenrichtlinie WRRL zunächst über die peinliche anmutende Hamburgische Lobbyarbeit des Hamburgischen Abgeordneten im Europaparlament, Herrn Knut Fleckenstein auf.

Lesen Sie den Beitrag von Herrn Weyland hier.

EuGH C-461/13, BVerwG 7A14.12

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 02.10.2014 (7 A BVerwGLeipzig314.12) zum Elbvertiefungsverfahren ist nun veröffentlicht worden. Er kann als Pdf heruntergeladen werden.

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute der unabhängige Generalanwalt am EuGH, Herr Niilo Jääskinen sein Gutachten im Verfahren zur Weservertiefung präsentiert. Folgt man den Ausführungen des NDR, hat er für eine strenge Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) plädiert. Die Interpretation einer strengen Auslegung erläutert die Tageszeitung. Der Generalanwalt des EuGH würde damit der Auffassung der in Sachen der Weser- und Elbvertiefung klagenden Verbände folgen. Eine Pressemitteilung des BUND Niedersachsen unterstreicht diese Auffassung.

BVerwGLeipzig4Gleichwohl hat der Generalanwalt auch klar gemacht, dass Vertiefungen im Rahmen der in der WRRL (Art. 4) vorgesehenen Ausnahmen genehmigt werden können. Vorhaben, die „anderen Erfordernissen“ insbesondere wirtschaftlichen entsprächen, müssten aber mit den geeigneten „Bedingungen und Beschränkungen“ versehen werden, die das WRRL-Verschlechterungsverbot auffangen würden. Die verkehrsRUNDSCHAU leitet daraus ab, dass Herr Jääskinen sich für eine Weservertiefung ausgesprochen hat.

Jeder Interessierte fragt sich, wie nun der EuGH entscheiden wird: Auf NDR-Info war zu hören, dass der EuGH in der Regel den gutachtenden Ausführungen des Generalanwaltes folgt. Sollte dieses der Fall sein, wäre es ein riesengroßer Erfolg der klagenden Verbände für die Bedeutung der europäischen WRRL zu Gunsten unserer Flüsse Weser, Elbe, Ems und aller anderen europäischen Flüsse.

Wir stellen uns mit den vorliegenden Informationen zum heutigen EuGH-Gutachten und dem o.a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, insbesondere ab Seite 19, TZ43 mit den Ausführungen zum Schierlingswasserfenchel, die Frage, wo die Planer der Elbvertiefung die geeigneten Bedingungen und Beschränkungen auf der zu vertiefenden Elbe für diese stark bedrohte Pflanze schaffen wollen. Es bleibt spannend!