Schlagwort-Archive: Hafenentwicklungsgesetz

Niemand hat die Absicht…

MachdochmaldieAugenauf
“Mach doch mal die Augen auf…” steht auf der Hochwassermauer.

Mit diesen Worten wurde am 15.06.1961 eine Journalistenfrage bezüglich des Baus der Berliner Mauer beantwortet. Die Antwort war für nicht einmal zwei Monate gültig.

Wenn wir in Sachen Hafenentwicklungsgesetz in einem aktuellen Bürgerschaftsbericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien auf Seite 2 den von einem Senatsvertreter geäußerten Halbsatz “mitnichten werde angestrebt, bestehende Gesetzeslagen trickreich auszuhebeln” lesen, klingeln bei uns automatisch die Alarmglocken.

Aus den Fragen der Abgeordneten lesen wir heraus, dass diese ebenfalls einen “Braten riechen”, der im gesamten Bratendunst noch nicht erkennbar ist. Ist es die Hamburger Olympiabewerbung, ist es der “JazzmusikerGoodman1oder wirklich nur die Schaffung von Rechtsklarheit z.B. für die Änderungen in Steinwerder?

Unsere Alarmglocken klingeln weiter. Auch wenn die Hamburger Regierung einen Schritt hinsichtlich Transparenz gemacht hat. Heute ist das Hamburger Transparenzportal freigegeben worden, über das städtische Verträge abrufbar sein sollen. SteinwerderDas Abendblatt spricht davon, dass Hamburg zur gläsernen Stadt wird. Versuchen Sie doch mal für Ihr Thema Auskunft vom nun gläsernen Hamburg zu erhalten…

Wir haben es im Transparenzportal bezüglich der Mysteriösen Baggerkosten mit verschiedensten Suchbegriffen versucht. Das Ergebnis ergänzt den o.a. Halbsatz der Überschrift dieses Beitrages mit den Worten “…Transparenz walten zu lassen”.

Hafenentwicklung, husch

Im Mai 2014 hatte der Senat mit einer dürren Mitteilung eine Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes in die Bürgerschaft eingebracht, mit der der Senat die bislang nur für Moorburg und Altenwerder geltenden Sonderrechte auf das gesamte Hafengebiet ausweiten will.

In einer schriftlichen kleinen Anfrage wird nun endlich nach den Gründen gefragt, die der o.a. Senatsmitteilung nicht zu entnehmen war. Nur Schelme würden es zu glauben wagen, dass die dürre Senatsmitteilung etwas mit etwaigen Plänen eines verstorbenen prominenten Swingmusikers zu tun haben könnte.

Eherne Gesetze und Goodman

Goodman2Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Goodman Konzern mitten im GVZ Altenwerder, in direkter Nachbarschaft zum Containerterminal Altenwerder eine 35.000 m² große Bestandsimmobilie erworben hat und auf dem rund 81.000 m² großen Grundstück die Entwicklung von 12.000 m² neuer Logistikfläche plant. Das Investitionsvolumen soll insgesamt über 30 Millionen Euro betragen.

Ja, schön – werden Sie denken, aber da war doch was… Richtig – da wurden im Mai 2014 in einer Senatsmitteilung Grundstücksübertragungen im Gebiet von Altenwerder von der Stadt an die HPA bekannt gegeben, die anscheinend jahrelang versäumt worden waren. Wenige Tage zuvor war in einer Senatsmitteilung eine Änderung des Hafenentwicklungsgesetz zur Erschließung von Hafengebieten geändert worden.

Goodman1Ob der Senat mit dem integrierten Immobilienkonzern Goodman, der die Entwicklung und Verwaltung von Logistik- und Gewerbeflächen in Kontinentaleuropa, Großbritannien, dem asiatisch-pazifischen Raum sowie in Nordamerika und Brasilien betreibt, Geschäfte machen muss, können wir derzeit nicht beurteilen.

Es ist aber befremdlich, dass der Senat es erstmalig zugelassen haben muss, dass staatliche Hafenflächen der HPA an private Investoren verkauft wurden. Bislang war es in Hamburg ein ehernes Gesetz, dass die im staatlichen Besitz befindlichen Hafenflächen unverkäuflich sind.

Goodman hat Hafenflächen erworben – das eherne Hamburgische Gesetz zum “Tafelsilber Hamburger Hafen” wurde erstmalig gebrochen – was mag folgen?

Hafenentwicklungsgesetz

In einer sehr dünnen Senatsmitteilung hat der Senat eine 17. Gesetzesänderung zum Hafenentwicklungsgesetz in die Bürgerschaft eingebracht.

Auf der Grundlage des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) wird der Ausbau des Hafens vom Hamburger Senat betrieben. Mit dem HafenEG räumt sich der Senat seit Jahrzehnten  Sonderrechte ein, über die er außerhalb des Hafens nicht verfügt.
So ist im dritten Abschnitt dieses Gesetzes mit dem Titel “Planfeststellung und Enteignung” der §14  HafenEG zu finden,  mit dem sich der Senat Sonderrechte zur Planfeststellung und für Vorbereitungsmaßnahmen bei Hafenerweiterungsflächen einräumt.

Diese erweiterten Sonderrechte aus §14 HafenEG fanden bislang “nur” für die Hafenerweiterungsgebiete Altenwerder und Moorburg Anwendung. Mit der 17. Gesetzesänderung sollen diese Sonderrechte nun auf das gesamte Hafengebiet ausgeweitet werden.

Eine Begründung für die Gesetzesänderung ist der Senatsmitteilung als Anlage beigefügt und inhaltlich noch dünner als die Mitteilung formuliert. Nachvollziehbare Gründe für diese Gebietsausweitung sind nicht erkennbar.   Wahrschau!