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Unterelbemärchen

Vollbeladen bis zur Halskrause fährt der SaugbaggerAlexandervonHumboldt2 „Alexander von Humboldt“ nun täglich den hochgiftigen Hafenschlick aus den von Hamburg verwalteten Bundeswasserstraßen Köhlbrand, Norder- und Süderelbe in die Nordsee und verklappt diesen vor Helgoland bei Tonne E3. Dass dieser hochgiftige Hafenschlick alles andere als gering belastet und damit harmlos ist, haben wir bereits durch den Abgleich der HPA-Schlickanalysen mit den gültigen Verklappungsregeln dargestellt. Derartig hohe Schadstoffwerte scheinen unter Politikern, leider auch den Grünen, mittlerweile derart normal zu sein, so dass man meinen könnte, diese würden ihrem morgendlichen Frühstücksmüsli regelmäßig einen kontaminierten Esslöffel Hafenschlick aus der Süderelbe beimischen.

Mit diesem Frühstückseindruck entwickelt sich in Hamburg mittlerweile eine absurde Gespensterdiskussion, die giftiger und zielgerichteter kaum sein kann. Wir lesen in Salamischeiben:

  • Auf der HPA-Bilanzpressekonferenz wird bekannt gegeben, dass die Baggerkosten in 2014 allein nur für Hamburg auf über 66 Mio. Euro angestiegen sind. Für 2015 sei keine Entspannung zu erwarten – Schuld habe der geringe Abfluss aus der Mittel- und Oberelbe.
  • Die „Queen Mary“ darf bei den „Cruise Days“ iQueenMary2m September 2015 aufgrund ihres großen Tiefgangs und der Verschlickung nicht mehr in der Hafen-City festmachen, sondern muss zum CC3-Terminal nach Steinwerder ausweichen.
  • Das Hamburger Hansaport-Terminal, eine Tochtergesellschaft der städtischen HHLA hat vor dem Oberlandesgericht gegen die HPA in Sachen Mindertiefen in den Liegewannen des Terminals eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Text der Verfügung wird nicht veröffentlicht und bleibt damit in seinen Auswirkungen mehr als nebulös.

Parallel wird ein unfundierter Hilferuf posaunt: „Der Hamburger Hafen ist in Gefahr“. Ein ehemaliger Bürgerschaftsabgeordneter schlägt Alarm „Senat muss die Verklappung von Hafenschlick zwischen Neßsand und Blankenese stoppen“.

Was ist von diesen diffus anmutenden Meldungen zu halten? In jedem Falle, dass diese alle zusammenhängen. Seit Jahren werden wir mit einem Gemisch aus zu wenig Wasser aus der Oberelbe und noch nicht ausgeschöpften Verklappungsmengen vor Helgoland beruhigt, aber…

  • Mittel- und Oberelbe haben in den Sommermonaten der letzten hundert Jahre periodisch immer wenig Wasser geführt. Ausnahmen, die wir uns ALLE NICHT wünschen, waren die katastrophalen Jahrhundertfluten, die in kurzen Zeitabständen zu immensen Zerstörungen geführt haben. Komplexe Darstellungen von Meßergebnissen sind bei Undine zu finden – sicherlich aber nicht die Aussage, dass das „arme Hamburg“ von geringem Wasserabfluss in den letzten Jahren besonders hart getroffen wurde. Es ist nachlesbarer Unsinn, wenn die HPA etwas Derartiges in ihrer Bilanzpressekonferenz verbreitet.
  • Seit 2005 besteht das mit Schleswig-Holstein getroffene Übereinkommen, dass die Hamburg übertragene Tiefenhaltung der Bundeswasserstraße Elbe (die Delegationsstrecke) durch Schlickverklappung bei Helgoland erfolgen darf. Mittlerweile wurden seit 2005 über 8,5 Mio. m³ giftiger Hafenschlick bei der helgoländischen Tonne E3 verklappt. Ein Ende ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: das aus der E3-Verklappung abgeleitete Dialogforum Tideelbe ist zum Ergebnis gekommen, dass es kein Ergebnis gibt. Wie so etwas geht, können Sie im Abschlussbericht des Dialogforums lesen.

Müssen nun auch noch die Hafenbecken versanden, so dass die Queen Mary für die „Cruise Days“ umziehen und der Hansaport eine gerichtliche einstweilige Verfügung erwirken muss?

Der oppositionelle Bürgerschaftsabgeordnete hat mit seinen Feststellungen zur unsinnigen Kreislaufbaggerei vor Neßsand mit großer Sicherheit recht. Aber schlägt er keine Alternativen vor, die Hamburg für eine Schlickbeseitigung zur Verfügung stehen.

Die Verklappung bei Tonne E3 vor Helgoland ist keine Alternative – es wurde schon mehrfach, z.B zu DDR-Zeiten im Saale-Elster-Flussgebiet, zu sorglos mit dem Thema Umweltgifte umgegangen. Hamburg kann aus diesem Unrecht nicht für sich das Recht ableiten, sich wie die DDR zu verhalten und das Thema schwere Umweltgifte, ergänzt um seine eigenen hausgemachten Gifte, nun Helgoland und uns in der Nordsee auf den Hof zu kippen.

Das Thema Giftschlick ist in Hamburg alles andere als neu. Hamburg hat vor und seit der Wiedervereinigung sehr viel Zeit gehabt, sich des Umgangs mit dem Giftschlick im Hamburger Hafen zu widmen. Alle Zeit seit 1981 (unserer nachfolgenden ersten Quelle) und der Wiedervereinigung wurden verkleckert. Durch alle Senate wurde nichts, aber auch wirklich gar nichts bewegt. Es scheint in Sachen Schlickbehandlung und –prävention seit 1981 – das ist über 30 Jahre her – keinen innovativen Fortschritt gegeben zu haben. Wer es nicht glaubt, der kann im Folgenden einige parlamentarische Dokumente lesen und abschätzen, was sich seitdem über die vielen Jahre getan hat:

  • Drucksache 9/3173, Senatsmitteilung „Unterbringung, Behandlung oder anderweitige Verwertung des bei Unterhaltungsbaggerungen im Hamburger Hafen angefallenen Mischbodens“ vom 24.02.1981
  • Drucksache 11/839, Senatsmitteilung „Sicherung der Unterhaltungsbaggerungen im Hamburger Hafen sowie der Baggerungen in Alster, Bille und Nebengewässern“ vom 14.06.1983
  • Drucksache 11/6825, Senatsmitteilung „Unterbringung des Baggergutes aus dem Hafen, Errichtung von Spülfeldern auf dem Moorburger Ellerholz, Öffnung der Alten Süderelbe“ vom 09.09.1986
  • Drucksache 13/6369, Senatsmitteilung „Unterbringung von Baggergut und Trockenaufhöhungen – das METHA-Projekt“ vom 10.07.1990
  • Drucksache 15/6738, Schriftliche kleine Anfrage „Spülfelder in Hamburg“ vom 07.01.1997.
  • Drucksache 16/950, Schriftliche kleine Anfrage „Herstellung von Schlick-Ziegeln“ vom 09.06.1998.
  • Drucksache 16/1405, Schrifliche kleine Anfrage „Noch immer keine Lösung für den Hafenschlick – obwohl die Koalitionsvereinbarung das für Juni 1998 zusagte“ vom 22.09.1998
  • Drucksache 16/3080, Senatsmitteilung Sicherung der Unterbringung des Baggergut aus Hafen und Elbe“ vom 28.09.1999

Seit dieser letzten Senatsmitteilung aus 1999 hat sich zum Thema Baggergut und Verschlickung beim Senat der Freien- und Hansestadt Hamburg nichts mehr getan, außer, dass die achte Elbvertiefung im gleichen Jahr zum Abschluss gebracht wurde und die aktuelle, vor Gericht strittige neunte Elbvertiefung in 2002 beim Bundesverkehrsminister beantragt wurde. Wir verweisen darauf, dass die von uns angeführten Drucksachen bei Weitem nicht vollständig sind. Unser Fundus umfasst noch eine Vielzahl von weiteren Senatsmitteilungen, Ausschussberatungen und parlamentarischen Anfragen.

HamburgMuseum
Graphik im Hamburg Museum

Fazit: Dass Sauerstoffloch ist parallel zu den angeführten Dokumenten immer wieder aufgetreten. Millionen von damals Deutsche Mark und heute Euro sind in die Vertiefung und Tiefenhaltung der Elbe versenkt worden. Hunderte  von Schiffe unter deutscher Flagge sind in der gleichen Zeit ausgeflaggt worden, Tausende von Arbeitnehmern haben auf den Schiffen und mit der Containerisierung ihre Arbeitsplätze verloren. Mehrere Häfen an der Unterelbe sind wegen Verschlickung geschlossen worden: der letzte Hafen war der von Friedrichskoog. Unzählige Fischer, Binsenbauern und Obst- und Viehbauern mussten aufgrund der Veränderung des Flusses ihre Berufe aufgeben. Ihnen fallen sicher noch weitere Änderungen entlang der immer wieder vertieften Elbe ein.

All die Jahre scheinen von der Politik, quer durch alle Farben, nicht wahrgenommen worden zu sein, dass der massive Eingriff durch Vertiefungen und Baggerungen an unserem Heimatfluss irgendetwas damit zu tun haben könnte. Wir haben Milliarden an Steuergeld für Vertiefung und Baggerung ausgegeben, ohne zu wissen bzw. wissen zu wollen, was wir damit anrichten.

Mit diesem Erinnern an über dreißig Jahre politisch erfolglosem Handeln, angesichts von „Queen Mary“, der Unterlassungsklage von Hansaport und mit dem anstehenden Gerichtsentscheid in Leipzig im Kopf, sollte bei allen Politikern in Hamburg, aber auch bei den Nachbarn in Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen ein Nachdenken einsetzen. Nur gemeinsam kann für alle vorgenannten Probleme von diesen norddeutschen Politikern eine Lösung erwirkt werden. Nehmen Sie sich doch einmal ein Herz und denken Sie gemeinsam nach…

…die „erinnernden“ Menschen im Land glauben Ihnen die Lösung Helgoland, Tonne E3 nicht. Sie glauben an einfachere Dinge wie eine norddeutsche Hafenkooperation!

Seehund2Wenn Sie es in über dreißig Jahre mit Milliarden von Euros nicht hinbekommen haben, Alternativen für die Vertiefungsfolgen und Schlickbehandlung zu entwickeln, wie sollen wir Ihnen dann glauben, dass hochgiftiger Schlick, den Sie aktuell wieder verklappen lassen, und deren Folgewirkungen Sie mal gerade acht Jahre mit grenzwertigen Ergebnissen gemonitort haben, für folgende Generationen völlig harmlos sein soll? Zumal, wenn Sie den Menschen die letzten zwei Jahre des Monitorings für 2013 und 2014 entgegen aller Vereinbarungen verschweigen…

Nichtergebnisse im Konsens

WilhelmvonOranjeDas Dialogforum Tideelbe hat am 27.07.2015 nach der gleichtägig veröffentlichten Pressemitteilung „Neue Perspektiven für die Tideelbe notwendig: Dialogforum verabschiedet Ergebnisbericht“ nun seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Text der Pressemitteilung zeugt von einem Konsens. Die Wortwahl der Pressemitteilung lässt allerdings auf eine Einigung auf Minimalebene schließen.

Die Welt tituliert ihren Artikel mit “Elbanrainer wollen Flussmanagement verbessern” und berichtet über die vielen Sitzungen der mehr als 40 Teilnehmer. Wie die Pressemitteilung erwähnt auch der Artikel dem interessierten Leser erneut kein Gefühl, wie die Positionen an der Unterelbe mit welchen Interessenlagen versehen sind. So bleiben am Ende wieder nur die Bekannten, d.h. HPA mit der GDWS auf der einen Seite, die drei Verbände auf der anderen Seite im öffentlichen Diskurs.

Positionen der weiteren 35 Teilnehmer am Dialogforum bleiben für Otto-Normal-Bürger wieder verborgen. Wie die Fischer sich positionieren kann man erahnen. Was meinen die Gemeinden und Städte, die Wasserverbände, der organisierte Tourismus, die Landwirtschaft, Industrie jeweils südlich und nördlich der Elbe? Was wollen die Angler, die Motorbootfahrer und Segler? Es wäre interessant gewesen, die bisherige Diskussion um die Elbvertiefung von den dominierenden Hamburger Interessen auf eine breitere Basis zu stellen.

Das Dialogforum hat sich schwerpunktmäßig mit dem Sedimentmanagement unter der Prämisse der bisherig planfestgestellten Fahrwassertiefen beschäftigt. Der thematische Status Quo ist nicht die heutige Baggerei auf der Elbe: da die neunte Elbvertiefung bereits seit April 2012 planfestgestellt, wenn auch noch nicht realisiert ist, bleibt die Frage, welche Auswirkungen diese noch offene Elbvertiefung auf das “Sedimentmanagement” haben wird. Informationen, Antworten und Feststellungen von HPA und GDWS haben wir bislang keine wahrgenommen. Das Thema ist in der Protokollierung des Dialogforums weiterhin unerwähnt.

Immerhin besteht jetzt ein Runder Tisch. Was über Jahrzehnte nicht gewünscht war, ist über das E3-Einvernehmen von Herrn Robert Habeck, Umweltminister von Schleswig-Holstein nun erzwungen worden. Das ist erfreulich und lobenswert. Aber warum dann wieder diese im Hinterzimmer ausgehandelte E3-Verlängerung für das Jahr 2015 mit völliger Intransparenz zum Monitoring? Das passt nicht zu einem offenen Forum, erst recht nicht zu einem Dialog.

Und so bleibt ein sehr schaler Nachgeschmack: Hamburg darf vermutlich nach dem letzten Einvernehmen bis zur Obergrenze von 6,5 Mio. m³ giftigen Hafenschlick weiter verklappen. Ende 2015 wären es dann 4,5 Mio. m³ – 2 Mio. m³ verbleiben also noch. Das reicht nach heutiger Einschätzung für zwei Jahre, also bis zum Jahre 2017.

In 2017 liegen dann 11 Mio. m³ giftiger Hafenschlick vor Helgoland, 4,5 Mio. m³ aus der Zeit von 2005 bis 2008 und die o.a. 6,5 Mio. m³. Glauben Sie, dass bis dahin neue Konzepte gefunden und mit Hamburg realisiert worden sind? Wir nicht!

Den vollständigen Abschlussbericht des Dialogforums über 175 Seiten können sich hier runterladen.

“Grünes Leitbild” mit E3

Bereits am 16.12.2014 wurde das Verklappungs-Einvernehmen Bagger Njördzwischen dem Schleswig-Holsteinischen Umweltminister Herrn Robert Habeck und der HPA verlängert. Zeitgleich wurden von Hamburg für die in 2014 verklappten 992.503 m³ giftigen Hafenschlicks 1,985 Mio. Euro an das Umweltministeriums als “Ablassgeld” gezahlt.

Eine Stiftung für die Verwaltung des Hamburgischen “Ablassgeldes” wurde von Schleswig-Holstein seit der Verinbarung über den “Ablasshandel” im Jahr 2013 noch nicht gegründet. Das Geld fließt also in den normalen Haushalt des Landes Schleswig-Holstein. Aber das WICHTIGSTE:  “Die verbrachten Elbesedimente weisen im Übrigen nur eine geringe Schadstoffbelastung auf.” So ist es heute in den Senatsantworten auf eine Schriftliche Kleine Anfrage zu entnehmen, die unisono zur Pressemitteilung des grünen Umweltministers Herrn Habeck klingen: “Schleswig-Holstein achtet darauf, dass das Baggergut streng auf  Schadstoffgehalte untersucht wird. Die Ergebnisse zeigen, dass es gering belastet ist – die Umweltauflagen des Einvernehmens werden erfüllt.

Was bedeuten diese Senatsantwort und die Äußerungen von Herrn Habeck? Ist alles ganz “flauschig” und wir sollen uns nicht in die Hose machen? Im Gegensatz zu den politisch Verantwortlichen versuchen wir es mit einer Erklärung. Da passt es gut, dass am 22.07.2015 nachmittags die neuen Sedimentbeprobungen für das zu verklappende Baggergut von der HPA veröffentlicht worden sind.

Wir nehmen diese aktuellen Beprobungen z.B. für den Raum Süderelbe und stellen diese den geltenden “Verklappungs”-Bedingungen, namentlich der GÜBAK (Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern) samt deren Schadstoffrichtwerten gegenüber. Wir beschränken uns auf die chemischen Analysen und Regelungen. Die Herleitung und das Ergebnis finden Sie hier.

Von 19 chemischen Schadstoffbeprobungen wurde bei 13 Beprobungen der untere Richtwert R1 mehr als deutlich überschritten. Davon wurde bei vier Schadstoffen sogar der obere Richtwert überschritten.

Kann man darunter eine “geringe Belastung” verstehen? Mit Sicherheit nein. Aber das wird uns seit dem Jahre 2005, dem Beginn der E3-Verklappungen vor Helgoland, so verkauft. Und wir dürfen nicht vergessen, dass die GÜBAK ein schlechter Kompromiss der Verantwortlichen aus dem Bund und den Küstenländern ist. Seit 2009 wird an der Überarbeitung der Übergangsbestimmungen gearbeitet. Seit der Ankündigung der Überarbeitung durch den Bundesverkehrsminister ist nicht mehr viel geschehen. Die zuständige Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) will in sechs Jahren einfach kein Ergebnis zu Stande bringen. Nicht mal Zwischenstände werden auf Anfragen veröffentlicht. Ein Politikum!

Noch schlimmer ist, dass sich Hamburg bequem auf die Seite legen kann: die Stadt ist in dem LAWA-Arbeitsausschuss zur GÜBAK-Überarbeitung nicht beteiligt. Nein, das wundert uns auch nicht wirklich. Mit Sitz und Stimme vertritt dort das Land Schleswig-Holstein, hier das Umweltministerium um Herrn Habeck, auch die Interessen Hamburgs.

Nun wird ein Schuh daraus, wie man “Einvernehmen” erwirken kann: es konnte auch in 2015 keine Überarbeitung der GÜBAK erwirkt werden – so muss die E3-Verklappung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein einvernehmlich vereinbart, “leider” verlängert werden. Und das ist wohl die eigentliche Ästuarpartnerschaft, die wir im Norden mit maßgeblicher Beteiligung von grünen Politikern erleben dürfen.

Ja, werden die Freunde der Verklappung jetzt entgegnen, warum klagt Ihr denn nicht? Wir danken für die Steilvorlage: die GÜBAK ist nur eine Vereinbarung des Bundes und der Länder, die keine Rechtswirkung gegenüber den Bürgern hat. Sie stellt nur einen sogenannten politischen Orientierungsrahmen bzw. Leitbild dar. Und Orientierungen und Leitbilder gibt man, wenn man grüne Farbe am Hemd hat, anscheinend schnell auf…

Neuer Giftschlick für Helgoland

Helgoland2
Helgoländer Düne Südstrand

Anfang Juli 2015 wurde es über einleitende Senatsausführungen zu einer kleinen Anfrage bekannt: Schleswig-Holsteins Umweltminister Herr Robert Habeck ist umgefallen und hat die Vereinbarung zur Verklappung von hochgiftigem Hafenschlick bei Tonne E3 vor Helgoland erneut verlängert.

Heute am Nachmittag veröffentlichte NDR 1-Welle Nord, dass die Verklappung bereits begonnen hat. Wenig später war dann auch eine Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Umweltministers zu lesen: “Derzeit ist nach Angaben aus Hamburg die Baggerung von 1 Million Kubikmeter beauftragt.”

Sowohl der NDR-Bericht als auch die Pressemitteilung unterschlagen, dass neben den seit 2009 verklappten 3,5 Mio. m³ giftigem Hafenschlick bereits in den Jahren zwischen 2005 und 2008 rund 4,5 Mio m³ verklappt wurden. Insgesamt liegen vor Helgoland bei Tonne E3  über acht Mio. m³ aus dem Hamburger Hafen und die neunte Million folgt mit dem heutigen Tage.

Herr Habeck teilt in seiner heutigen Pressemitteilung zudem mit: “Schleswig-Holstein achtet darauf, dass das Baggergut streng auf Schadstoffgehalte untersucht wird. Die Ergebnisse zeigen, dass es gering belastet ist – die Umweltauflagen des Einvernehmens werden erfüllt.” oder etwa “Das wasserwirtschaftliche Einvernehmen der Landesregierung ist an strenge Umweltauflagen geknüpft; es wird laufend geprüft, ob sie eingehalten werden.

Seehund2Wir würden den Worten von Herrn Habeck gerne Glauben schenken wollen. Bislang sind der überfällige HPA-Monitoringbericht zu Tonne E3 bei Helgoland für  das Jahr 2013 und der fällige für das Jahr 2014 nicht veröffentlicht worden (Stand 20.07.2015). Warum nicht?

Herrn Habeck kann somit kein Glauben geschenkt werden. Er wäre derjenige gewesen, der bei der Erteilung seines Einvernehmens auf die sofortige Veröffentlichung hätte bestehen können. Dieses hat er aber nicht getan.

Während der Bagger “Alexander von Humboldt” heute den ersten giftigen Schlick in diesem Jahr aus dem AlexandervonHumboldtBaggerKöhlbrand unterhalb der Köhlbrandbrücke aufgenommen hat, können wir feststellen, dass der Monitoringbericht 2013 für die Verklappung bei Tonne E3 vor Helgoland seit nunmehr über einem Jahr trotz mehrfacher Nachfragen überfällig ist. Er wird nicht veröffentlicht.

In Sachen Planfeststellung Westerweiterung wird hingegen derzeit mit viel Publizität über die angeblichen Verzögerungen eines BSU-Mitarbeiters in Sachen Lärmgutachten berichtet. Den wenigen handfesten Veröffentlichungen kann entnommen werden, dass sich die Vorwürfe zu den Verzögerungen auf wenige Monate beziehen. Kein Jahr oder mehr!

Warum echauffieren sich in Hamburg einige Personenkreise lautstark, wenn diese wenige Monate Verzögerung eintreten? Warum finden wir diese Kreise immer wieder unter dem Teppich, wenn diese Ihnen und uns seit über einem Jahr z.B. keine umweltrelevanten Schadstoffdaten zur Verklappung bei E3 oder Lärmdaten zur Westerweiterung der Immissionsmesspunkte zu den Meßstellen Ö1, Ö2, F1 und F2 bereitstellen?

Die Antworten müssen Sie sich selbst geben, Sie kennen Sie…!

E3-Verklappung verlängert

Helgoland1
Helgolands Wahrzeichen

Der Senat hat erneut eine Verlängerung für die Verklappung von giftigem Hafenschlick bei Tonne E3 vor Helgoland von dem grünen Umweltminister Herrn Robert Habeck erhalten.

Dieses lässt sich den Senatsantworten auf eine schriftliche kleine Anfrage zu den Baggergutmengen im Hamburger Hafen entnehmen. In den einleitenden Ausführungen ist zu lesen: “Die HPA darf zusätzlich nach Einvernehmen mit dem Land Schleswig-Holstein noch bis Ende 2015 bis zu 1 Million m³ Baggergut (Laderaumvolumen) bei der Tonne E3 in der Nordsee unterbringen und somit aus dem Ästuar austragen.”

Der grüne Umweltminister in Schleswig-Holstein ist damit ein weiteres Mal eingeknickt. In den drei vorangegangenen Vereinbarungen zu E3 war jeweils festgelegt, dass Hamburg ein Gesamtkonzept zum Sedimentmanagement in der Tideelbe vorlegt. Dieses ist nicht geschehen. In der letzten auf den 31. Mai 2013 datierenden Verlängerung des Einvernehmens wurde dann ergänzend vereinbart, dass in einem “transparenten Dialogprozess” der Behörden und der betroffenen Interessenverbände dieses Konzept bis zum 31.12.2014 erstellt werden sollte. Die bis Ende 2012 geltende Genehmigung zur Verklappung bei Tonne E3 wurde auf diesen Endtermin verlängert.

Damit war das “Dialogforum Tideelbe” geboren worden, das sich des Themas unter Führung der HPA annahm. Ein Konzept hat man seitdem aber nicht entwickeln können. Trotz der Veröffentlichungen der Sitzungsprotokolle und Präsentationen ist der Prozess auch alles als transparent abgelaufen. Meinungen und strategische Positionen der Beteiligten sind den Dokumentationen nicht entnehmbar.
Der auf das Jahresende terminierte Abschlussbericht wurde zunächst auf das Frühjahr 2015 und nun auf Mitte Juli 2015 (vor der Sommerpause) verschoben. Das lässt darauf schließen, dass es aber wenigstens Kontroversen gibt.

Dass der Initiator dieses begrüßenswerten Dialogprozesses, Herr Umweltminister Habeck, nun in aller Heimlichkeit und vor der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Forums mit der Verlängerung der E3-Verklappungsgenehmigung eingeknickt ist, erschließt sich ebenfalls uns nicht. Nicht nur, dass er damit die Teilnehmern, insbesondere von den o.a. “betroffenen Interessenverbänden” die Sinnlosigkeit ihrer nahezu 1,75 Jahre währenden Arbeit  um die Ohren gehauen hat, sondern auch die zudem die Öffentlichkeit an der Unterelbe grün eingeseift hat. Und unser rot-grüner Senat reibt sich erneut die Hände!?

WilhelmvonOranjeDass Baggern und Verklappen, also das klassische Sedimentmanagement, irgendetwas mit der Wasserrahmenrichtlinie zu tun hat und Folgen für die politischen Entscheidungen haben muss, hat uns das Gerichtsurteil des EuGH am 01.07.2015 mehr als gezeigt. Die klagenden Verbände, die auch allesamt im Dialogforum vertreten sind, haben damit dankenswerterweise viel erreicht. Der geplanten und vielbeschworenen Ästuarpartnerschaft im Sinne von Roger Morris ist mit der jetzt bekannt gewordenen klammheimlichen E3-Verlängerung ein Bärendienst erwiesen worden. Diese Partnerschaft wirkt von Beginn an unglaubwürdig.

Ergebnis Dialogforum Tideelbe

ElbfischerErinnern Sie sich an die Bedingungen, die Schleswig-Holsteins am 31.05.2013 für die weitere Verklappung von giftigem Hafenschlick bei Tonne E3 vor Helgoland von dem Vertragspartner HPA eingefordert hatte?

Bis zum 31.12.2014 sollte von der HPA ein Gesamtskonzept zum Sedimentmanagement in der Tideelbe in einem transparenten Dialogprozess gemeinsam mit dem Bund, den betroffenen Küstenländern sowie den betroffenen Interessenvertretern erarbeitet werden, das sich mit einer umfassenden Prüfung und Bewertung von verschiedenen Verbringungsvarianten innerhalb und außerhalb der Tideelbe sowie an Land beschäftigt. Die HPA hatte daraufhin das Dialogforum Tideelbe eingerichtet, das nach seiner letzten und sechsten Sitzung am 20. April 2015 nun seine Ergebnisse veröffentlicht hat.

Vor dem Sichten des Berichtes macht uns stutzig, dass weder die HPA noch der Senat irgendeine Pressemitteilung veröffentlicht haben. Auch in den Medien ist nix zu vernehmen. Nach Sichten der nicht unbedingt konkreten Präsentation fallen uns trotzdem einige Anmerkungen ein:

  1. Wir erinnern den Begriff  “Ästuarpartnerschaft” (den kannten wir vorher auch nicht) aus dem Koalitionsvertrag (Seite 26), nun finden wir diesen im Bericht des Dialogforums gleich mehrfach. Auch wenn die Formulierungen auf Seite 26 irgendwie hinken: der Koalitionsvertrag scheint Einfluss auf das Ergebnis des Dialogforums gefunden zu haben. Im Grundsatz klingt das gut. Gegen Gespräche zwischen den Anrainern der Unterelbe (das sind wohl die Ästuarpartner) kann niemand etwas einwenden. Sollten die auch noch auf Augenhöhe stattfinden, erst recht nicht. Aber irgendwie verspüren wir die Vorstellung, hinter der laut Dialogforum im Herbst 2015 beginnenden “Ästuarpartnerschaft” auch die Frage nach einer norddeutschen Hafenkooperation zu klären. Das Wort ist aber beim Dialogforum nicht zu finden. Schade.
  2. Gegen die Kooperation ELSA hat noch niemand in Hamburg jemals einen Einwand formuliert. So wundert es nicht, dass das Dialogforum auch zu dem Ergebnis kommt, diese Kooperation der Elbanrainer an Ober- und Mittelelbe weiterzuführen. Warum hat nur keiner der Dialogforum-Teilnehmer gefordert, hier die Hamburger Gelder deutlich zu erhöhen? Was sind schon 11 Mio. Euro an Hamburger ELSA-Gelder innerhalb von 10 Jahren, gegen 100 Mio. jährlichen Baggerkosten in jedem Jahr?
  3. Dass HPA und die Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes (GDWS) nun eine gemeinsame Unterhaltungsstrategie formulieren sollen, haut uns nahezu um. Im Umkehrschluß heißt dieses, dass HPA und GDWS in den vergangenen Jahre jeweils auf getrennten Wegen gearbeitet haben und sich Konkurrenz gemacht haben. Wir gratulieren dem Dialogforum, dass man den “Betonköpfen” in der Verwaltung der Unterelbe das Wort “gemeinsam” beibringen konnte.

Ja und was passiert nun mit der Baggerei? Vergessen wir nicht: der Ausgangspunkt des Dialogforums war das Einvernehmen vom 31.05.2013 zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein in Sachen Giftschlickverklappung bei Tonne E3 vor Helgoland. Da das Einvernehmen zum 31.12.2014 ausgelaufen ist, werden wir in Kürze sicherlich mehr hören.

Der amtierende Schleswig-Holsteinische Umweltminister, Herr Robert Habeck, hat mit dem Dialogforum ein Steinchen ins Rollen gebracht, was der Hamburger Senat seit  Jahrzehnten nicht für nötig befunden hat. Gleichwohl wurde in 2014 vor Helgoland weiter verklappt – unverständlich. Das Wort Hafenkooperation spielt in Zusammenhang mit der E3-Verklappung bisher keine Rolle.

Sehr geehrter Herr Habeck, nutzen Sie, solange Sie noch im Amt sind,  Ihren langen Hebel bei der anstehenden E3-Verlängerung. Machen Sie aus einem Steinchen eine Lawine. Buchstabieren Sie Ihren Grünen Amtskollegen in Hamburg, Herrn Jens Kerstan, in Niedersachsen, Herrn Stefan Wenzel und in Bremen, Herrn Joachim Lohse das Wort

H A F E N K O O P E R A T I O N.

Vier Grüne Minister müssten das doch hinkriegen können, oder? Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand.

PS: Mit Datum 11.05.2015 ist der HPA-Monitoringbericht für 2013 zur Tonne E3 bei Helgoland immer noch nicht veröffentlicht. Schauen Sie nach. Warum ist der aber noch nicht erschienen?

Fortgang E3-Verklappung

Es ist Ende März 2015 und der Monitoring-Bericht 2013 (dort Monitoringberichte über ElbfischerElbsediment-Umlagerungen) zur Schlickverklappung bei Tonne E3 vor Helgoland ist von HPA weiterhin nicht veröffentlicht worden. Seitens des Senates war noch am 28.11.2014 in einer Schriftliche Kleine Anfrage angekündigt worden: “Am Teilbericht zur Verbringung von Baggergut zur Tonne E3 für das Jahr 2013 wird derzeit gearbeitet. Aufgrund zeitintensiver Untersuchungen stehen die letzten Ergebnisse noch aus. Nach Fertigstellung wird dieser Bericht ebenfalls auf der Internetseite der HPA veröffentlicht.

In der Hamburgischen Bürgerschaft wurde zum überfälligen Monitoringbericht und der Gesamtthematik um E3 nun eine schriftliche kleine Anfrage gestellt.

Zur Erinnerung: Das Umweltministerium von Schleswig-Holstein (MLUR) und Hamburg, vertreten durch HPA, hatten in 2005 vereinbart, dass Hamburg für den Zeitraum von drei Jahren bis zu 4,5 Mio. m³ giftigen Hafenschlick vor Helgoland bei Tonne E3 verklappen darf, wenn die Folgewirkungen durch ein Auswirkungs-Monitoring begleitet werden. Bis Ende 2007 konnte durch Hamburg  insgesamt 4,44 Mio. m³ Schlick nahezu kostenfrei entsorgt werden.

Hamburg gefiel diese Variante extrem gut und wollte in Nachverhandlungen mehr. Am 01.08.2008 wurde ein neues Einvernehmen zwischen MLUR und HPA zur Verklappung vor Helgoland vereinbart. Das neue Einvernehmen umfasste neue Verklappungsmengen von weiteren 6,5 Mio. m³ und wurde bis zum Jahresende 2011 befristet. Dieses Einvernehmen wurde mit verschärften Monitoringauflagen versehen, die wir in Auszügen hier zitieren:

“23. Die HPA hat dem MLUR halbjährlich einen kurzen, fachlich präzisen und gleichzeitig populärwissenschaftlich verständlichen Zwischenbericht zur Gesamtmaßnahme vorzulegen, der neben den wichtigsten Angaben zur Maßnahmenbestimmung, zur Erfüllung der Nebenbestimmungen sowie diesbezüglich tabellarische Zusammenfassungen und übersichtlichen erläuternden Graphiken auch eine Bewertung enthält.
24 Die HPA hat dem MLUR jährlich einen umfassenden Bericht über den Fortschritt der Gesamtmaßnahme, das durchgeführte Monitoring und dessen Ergebnisse sowie eine Bewertung vorzulegen. Dabei ist die Erfüllung aller Maßgaben dieses Schreibens jeweils einzeln begründet zu bestätigen.”

Im Rahmen des neuen umfangreichen Monitorings wurden in den Beprobungen an der Wellhornschnecke und der Pfeffermuschel bei den Untersuchungen Bioakkumulationen festgestellt. Die Auswertung der Ergebnisse ergab im März 2009 deutlich erhöhte Konzentrationen von elbetypischen chlor- und zinnorganischen Schadstoffen (DDT-Metabolite, Mono- und Dibutylzinn, Hexachlorbenzol). Diese Ergebnisse waren signifikant und belegten zweifelsfrei eine biologische Schadstoffanreicherung, d.h. eine nicht zulässige maßnahmebedingte Bioakkumulation, an der Einbringungsstelle vor Helgoland.

Bagger Barent ZanenDas Schleswig-Holsteinische MLUR reagierte und erwirkte per 28.07.2009 eine Änderung zum Einvernehmen des Vorjahres. Das Berichtswesen wurde unter Erhalt der o.a. Ziffern 23 und 24 nochmals verschärft und die Einbringungsverbote präzisiert. Die Verklappungsmengen von 6,5 Mio. m³ und die Befristung bis Ende 2011 blieben unverändert.

Von 2008 bis 2011 wurden bei Tonne E3 vor Helgoland insgesamt 2,13 Mio. m³ Hafenschlick verklappt und das Abkommen lief aus. Parallel entbrannte der Streit um die Husumer Windmesse, der vermutlich die Ursache der ausgebliebenen Verklappungen in den Jahren 2011 und 2012 bildet. Es ging also in diesen Jahren ganz hervorragend ohne die Verklappung vor Helgoland, auch wenn man uns über „Oberflächenabflüsse“ regelmäßig ganz andere Zusammenhänge „streng wissenschaftlich“ verkaufen will.

Nach einer für „Otto-Normal-Bürger“ nicht nachvollziehbaren Einigung um die Husumer Windmesse wurde das E3-Einvernehmen am 31.05.2013 verlängert. Alle Teile dieses Berichtswesens, also auch Ziffer 23 und 24 wurden übernommen. Also wo bleibt der E3-Monitoringbericht für das Jahr 2013? Warum ist aus Schleswig-Holstein nichts zu hören? Die Verklappung wurde im Sommer 2014 mit rund 800.000 m³ Schlick wieder aufgenommen.

In der Marner Zeitung durften wir anlässlich eines Friedrichskoog-Besuches des Schleswig-Holsteinischen Umweltministers, Herr Robert Habeck, in der Papierausgabe vom 05.02.2015 folgende Überschrift lesen: “Platz für Baggergut der nächsten drei Jahre”.

Wir lesen von deutlicher Kritik durch den Vorsitzenden des dortigen Fischervereins, Herrn Dieter Voss: “…durch das Ausbaggern des Hafens sowie die Vertiefung der Elbe und das Verbringen des Sandes und Schlicks vor die Küste” würde die tägliche Arbeit der Fischer beeinträchtigt werden. Herr Habeck entgegnet: “Niemand ist scharf darauf, Baggergut bei Tonne E3 zu verklappen. Sie nicht, die Fischer nicht und auch wir nicht.” Die Zeitung führt weiter aus: “Aber die Lösung vor der Küste sei immer noch besser, als den Schlick vor St. Margarethen zu lagern. Zumal dies nur eine begrenzte Maßnahme sein wird.” und zitiert erneut Herrn Habeck: “Die Mulde vor Helgoland fasst rund 6,5 Millionen Kubikmeter, drei davon sind bereits eingebracht. Bei einer jährlich weiteren Einbringung von einer Million Kubikmeter, seien die Kapazitäten in den kommenden drei Jahren erschöpft.

Diese Aussage ist sehr erstaunlich. Die Verlängerung des Einvernehmens war befristet bis zum 31.12.2014. An dieses Verlängerung war eine wichtige Bedingung geknüpft, die wir ebenfalls zitieren
„4 Die HPA “legt bis spätestens 31.12.2014 ein Gesamtkonzept zum Sedimentmangement in der Tidelelbe vor, das
a. eine umfassende Prüfung und Bewertung von verschiedenen Verbringungsvarianten innerhalb und außerhalb der Tideelbe sowie an Land, einschließlich einer vergleichenden Prüfung und Bewertung der Umweltauswirkungen dieser Verbringungsvarianten, beinhaltet,
b. als fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Minimierung des Baggeraufwandes sowie für künftige Verbringungsmaßnahmen der verbleibenden Restmengen verwendet werden kann, und das
c. von Anfang an in einem transparenten Dialogprozess gemeinsam mit dem Bund, den betroffenen Küstenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie den betroffenen Interessenvertretern, insbesondere Naturschutzverbänden, erstellt wird.

Für den Fall, dass sich die Fertigstellung dieses Konzeptes ohne schuldhafte Verzögerung über das Jahresende 2014 hinaus zieht und eine Verbringung weiterer Baggermengen aus der Hamburger Stromelbe unvermeidlich ist, behält sich der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auf der Grundlage der Entscheidung des schleswig-holsteinischen Kabinetts vom 14. Mai 2013 eine evtl. Anschlussregelung bis maximal zur bereits zugelassenen Menge von 6,5 Mio. m³ Baggergut vor.”

Diese Aufgabe der Konzepterstellung wurde seitens der für die E3-Schlickverklappung verantwortlichen HPA scheinbar auf das sogenannte “Dialogforum Tideelbe” übertragen. Die potentiellen Teilnehmer und die Organisation des im Dezember 2013  konstitiuierten Forums passen zu der im Einvernehmen vereinbarten Konzeptentwicklung. Das Ziel der HPA, die E3-Schlickverklappung über ein Votum des Forums fortführen zu können, bleibt in der “veröffentlichten Zielstellung des Forums” unerwähnt.

Dem Forum wurden Präsentation zu unterschiedlichen Themenstellungen rund um das Thema Baggern auf der Unterelbe vorgestellt und diskutiert. Die Präsentationen sind gemeinsam mit den Sitzungsprotokollen veröffentlicht.

Das ursprüngliche Ziel des Dialogforums, ein Konzept bis Dezember 2014 zu veröffentlichen, wurde nicht eingehalten. Noch im Januar 2015 wurden uns als Datum Ende März 2015 benannt. Nun dürfen wir aktuell im letzten Absatz lesen, dass aufgrund der E3-Problematik nun mit einem Ergebnis noch im ersten Halbjahr 2015 gerechnet wird. Da Hamburg laut der zwischen BSU und HPA vereinbarten “Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe” vom 16.03.2012 zwischen dem 1. April und dem 6. November eines jeden Kalenderjahres keinen Hafenschlick vor Nesssand verklappen darf kommt Hamburg langsam unter Handlungszwang.

Die Hoffnung, dass Schleswig-Holstein nach nunmehr über zehn Jahren Verklappungshistorie vor Helgoland mit der Gesamtmenge von über 7,5 Mio. m³ giftigen Hafenschlick  der Hamburger Baggerpolitik die rote Karte zeigen wird, erscheint gering. Verstehen tun wir es nicht.

Entlarvend ist die Senatsantwort: “Es ist im Übrigen nicht Ziel des Forums, sich auf ein Gesamtkonzept zum Sedimentmanagement zu einigen.” Ach so, ist nicht das Ziel. Ja soll dann das Dialogforum wohl doch nur eine Kaffeetrinkervereinigung darstellen?
Einigung auf Augenhöhe war noch nie eine Stärke des Hamburger Senates.

Don’t pay the ferryman…

…sang vor vielen Jahre Chris de Burgh. Das muss sich den Planern der A20 so stark eingeprägt haben, dass diese noch am vorletzten Tag des Jahres 2014 den A20-Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung zwischen Glückstadt und Drochtersen bekanntgeben mussten.Wischhafen1

Ach, haben Sie die Bekanntgabe zwischen den Jahren 2014 auch nicht mitbekommen? Einige Menschen, deren Existenz von der Nichtexistenz der A20 abhängt, haben das aber. Zu diesen Menschen gehört die “Elbfähre Glückstadt Wischhafen GmbH & Co KG“, die den Fährbetrieb zwischen Glückstadt und Wischhafen seit 1919 betreibt.

Mit ihren 50 Mitarbeitern, den 3 Eigentümerfamilien, vier Fähren und fast 100 Jahren Geschäftserfahrung im Rücken, will die geschäftsführende Gesellschafterin der kleinen Reederei um deren allen Existenz kämpfen. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist laut Verkehrsrundschau eingereicht worden. Im Gegensatz zum zuständigen Verkehrsministerium haben wir die Fährleute zwischen Glückstadt und Wischhafen immer gerne bezahlt. Eine vermutlich höhere Autobahnmaut, die zudem für keinerlei Einkommen und Beschäftigung in der uns am Herzen liegenden Niederelbe-Region sorgt, werden wir nicht zahlen wollen. Für die Fahrradfahrer und Fussgänger ahnen wir, dass man in der Politik eine Umleitung über die Wedel-Lühe-Fähre oder das “Schwimmen über die Elbe” für absolut zumutbar hält.

Wir wünschen der Geschäftsführerin “Toi, toi, toi” bei ihrer Klage. Schon in 2013 wurden bei der Nordwestumfahrung bei Bad Segeberg höchstrichterlich Fehler bei der Planfeststellung festgestellt. Frau Both führt als Klagegrund den Zwang zur Einstellung des Geschäftsbetriebes an. Das könnte auch weitere Beteiligte betreffen.

Die niedersächsische Anleger der Fähre liegt an der “Wischhafener Süderelbe”. Die Süderelbe ist bis km 8,03 eine Bundeswasserstraße nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Auch durch die vielen Elbvertiefungen verschlickt die Wischhafener Süderelbe immer mehr. Das behindert nicht nur den Betrieb der Fähre, sondern auch das Anlaufen des Yacht-, Museums- und Werfthafens durch Segler, Motorbootfahrer und die Fahrgastschifffahrt. Mit der Einstellung des Fährbetriebes wird die Entwidmung als Bundeswasserstraße sehr wahrscheinlich.

Noch ein weiteres Unternehmen, namentlich die Karl-Meyer-Gruppe, hat seinen Sitz an Wischhafen2dieser Bundeswasserstraße und nutzt diese. Diese Gruppe wurde mit der Müllentsorgung der Insel Helgoland groß. Einige der sieben Meyer-Schiffe sieht man regelmäßig in Wischhafen kurz vor Kilometer 8,03. Wir hoffen, dass auch die Fa. Meyer ebenfalls etwas gegen den A20-Elbtunnel unternimmt und nicht auf einen Autobahnanschluss nach Helgoland setzt.

OSPAR Jahresbericht 2012

Jedes Jahr wird auf europäischer Ebene ebenfalls ein Gesamtbericht zu den “Baggerarbeiten” in den Nordseeanrainerstaaten erstellt. Die Organisation, die diesen Bericht veröffentlicht, nennt sich OSPAR (OSlo/PARis) und basiert auf

  • der in 1972 beschlossenen Oslo-Konvention (OSCOM)  gegen die Vermüllung der Nordatlantischen Gewässer durch Schiffe und Flugzeuge und
  • der in 1974 in Paris (PARCOM) beschlossenen Ausweitung auf die Vergiftung durch Offshore-Industrien sowie Landabwässer.

Beide Abkommen wurden in 1992 in OSPAR überführt, einem völkerrechtlichen Vertrag, der von 15 Vertragsstaaten u.a. Deutschland unterzeichnet wurde. OSPAR publiziert seitdem viele Berichte zur Verschmutzung der Nordsee und des Nordatlantiks.

Nun ist aktuell der OSPAR-Baggerbericht für das Jahr 2012 erschienen. Er ist wie seine Vorgängerberichte in englischer Sprache abgefasst und nennt sich “Annual OSPAR report on dumping of wastes or other matter at sea” unter Nennung der Jahresangabe.

Wir gucken in den aktuellen OSPAR-Bericht und schauen in dem dreiteiligen Bericht insbesondere die deutschen Angaben zur Elbe.

  • In Teil 1, Tabelle 1, Seite 5 stellen wir fest, dass Deutschland der eigentliche Baggerspitzenreiter ist.
  • In Teil 1, Tabelle 2, Seite 6 lesen wir, dass in Deutschland die nationalen Grenzwerte für Giftstoffe in Baggermaterial bei den Verklappungsgebieten (OSPAR-Deposit-Site-Code) mit den Nummern (103) für 51.000 Tonnen und (109) für 1.196.000 Tonnen mit 5,67 mg/kg HCB-belastetem Baggergut überschritten wurden.
  • In Teil 1, Tabelle 3a, Seite 7 werden die Entnahmestellen für die Nummern (103) und (109) lokalisiert: das Baggergut wurde im Unterelbe-Fahrwasser zwischen km 638 bei Nesssand und km 650 vor Lühesand entnommen. Als Grund der Maßnahme wird Unterhaltungsbaggerei angegeben und ergänzend ausgeführt, dass insgesamt bei Nummer (103) 373.000 Tonnen und bei Nummer (109) 1.796.000 Tonnen Baggergut gebaggert wurden.
  • In Teil 1, Tabelle 3b, Seite 23 erfahren wir, was denn noch an giftigen Belastungen im Baggergut enthalten ist. Hier erfahren wir näheres zu Schwermetallen und weiteren organischen Bestandteilen von (103) und (109).
  • In Teil 3, Seite 45 sehen wir eine Karte der Verklappungsstellen (dumping sites), allerdings ohne Nummernangaben. Ersatzweise nehmen wir die Karte aus dem Bericht des Jahres 2010, Seite 47, Figure 4.Deutschland2010

Soweit OSPAR, Teil 1 – haben Sie schon etwas von diesen Werten, Mengen und Orten an der Elbe hören dürfen? Nein, Sie auch nicht!
Es ist für uns neu, dass das derartig belastetes Baggergut zwischen Nesssand und Lühesand entnommen worden sein soll. Ist vielleicht die Verklappung aus der HPA Umlagerungsbaggerei gemeint, die bei Nesssand vorgenommen wird?

Das kann nicht sein, da im OSPAR-Bericht in Teil 1, Tabelle 3a ausdrücklich angeführt, dass das Baggergut dem Estuar und nicht dem Hafen entnommen wurde.

Wir versuchen für die Nummern (103) und (109) einen Zusammenhang zwischen dem OSPAR-Bericht 2012 und dem HPA-Jahresbericht 2012 “Teilbericht Umlagerung von Baggergut nach Neßsand herzustellen.  Weder bei den Mengen noch bei den HCB-Belastungen gelingt uns dieses. Kein Wort davon im HPA-Jahresbericht 2012.

Nun schauen wir wieder in den OSPAR-Jahresbericht in Teil 2, hier Nummer 3.2.2, Seite 37 und lesen: “Teile des Baggergutes aus der inneren Elbmündung, welches außerhalb des OSPAR-Konventionsgebietes liegt, wurden im OSPAR-Konventionsgebiet verklappt, da die Kapazitäten der Deponien in der Nähe der ursprünglichen Baggergebiete erschöpft waren. Darüber hinaus wird angenommen, dass es einen Rücktransport von Baggergut von zu nah liegenden Verklappungsstellen durch hydromorphologischen Bedingungen gibt. Die Verklappung dieses Baggerguts auf weiter seewärts liegende Klappstellen sollen die erhöhten Sedimentmengen im Hafen deutlich reduzieren. Ein neues Konzept für das Management von Baggergut ist in Entwicklung.” (Eigene Übersetzung)

Was ist mit OSPAR-Konventionsgebiet gemeint? Die Grenzen dieses OSPAR-Gebietes ergeben sich aus den “Gemeinsamen Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern” kurz GüBAK, hier Kapitel 1.4, Seite 6: es ist der Elbkilometer 683, d.h. querab des Freiburger Hafenpriels. Ab Elbkilometer 683 ist man im OSPAR-Gebiet, davor, also auch die Elbkilometer 638 bis 650 liegen außerhalb.

Bis Elbkilometer 683, dem Freiburger Hafenpriel, gelten andere Baggerbestimmungen als die GüBAK: namentlich die “HABAB”, die “Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland“.

Die HABAB geht bei der Schadstoffbewertung grundsätzlich anders vor als die o.a. GüBAK. Bei der HABAB werden nicht die Schadstoffbelastungen des Baggergutes mit vorab festgelegten Grenzwerten verglichen, sondern es werden die Schadstoffkonzentrationen im Schwebstoff an der Baggerstelle mit denen des Baggergutes verglichen und in Relation gesetzt: ist der Schwebstoff ähnlich vergiftet wie das Baggergut, kann problemlos umgelagert werden – ist der Schwebstoff dagegen deutlich weniger belastet als das Baggergut muss etwas unternommen werden.

Folgen wir den OSPAR-Angaben muss es zwischen Nesssand und Lühesand Baggermaterial gegeben haben, das deutlich mehr Giftstoffe als die Schwebstoffe enthalten haben muss. Das Material hätte an Land deponiert werden müssen und hätte nicht umgelagert werden dürfen. Dafür hat es ein Anzeige bei OSPAR gemäß Teil 1, Tabelle 2 gegeben.

Ist das nun schlimm? Wir vergleichen den oberen HCB-Grenzwerte, der bei der GüBAK mit R2 auf Seite 13 angegeben ist mit den OSPAR-Angaben: dort lesen wir als Grenzwert 5,5 µg, der mit 5,67 µg deutlich überschritten worden ist.

Nun sind wir völlig überrascht: in 2012 hat es laut dem Senat und der HPA keine Verklappungen bei E3 vor Helgoland gegeben. Hamburg und das WSA HH müssen der Elbe aber, wenn wir dem OSPAR-Bericht für 2012 glauben schenken (siehe oben: ein völkerrechtlich bindender Vertrag) erheblich belastetes Baggergut zwischen Nesssand und Stadersand entnommen und unterhalb des Freiburger Hafenprieles verklappt haben. Auch hiervon ist den HPA-Baggerbericht für 2012 kein Wort zu entnehmen.

Es scheint also, dass die Verklappung außerhalb der obigen GüBAK-Bestimmungen vorgenommen wurde – vielleicht sogar bei Helgoland bei der Tonne E3?

Wenn Sie uns bis jetzt noch folgen konnten, würden wir uns freuen, wenn Sie noch die OSPAR- und HPA-Berichte für die Vorjahre vergleichen würden. Sie werden den soeben für das Jahr 2012 geäußerten Verdacht für die Vorjahre mehr als bestärkt bekommen.

Wer sich wundert, dass OSPAR seinen Bericht für 2012 erst so spät veröffentlicht, möge nach den Baggerberichten der HPA für das Jahr 2013 suchen. Diese sind nach 11 Monaten Wartezeit immer noch nicht veröffentlicht – wie soll da eine europäische Organisation schneller sein?

In Sachen Baggerregelungen muss “Druck auf den Kessel”. Es kann nicht sein, dass unsere Mülltonnen für den “Grünen Punkt” Müll in Wohnanlagen  mit Schlössern versehen werden und in der unserer Elbe und der Nordsee vor Helgoland rumgesaut werden kann, wozu die “Bagger-Oberen” gerade Lust haben.

Geschäftsmodell E3

Erinnern Sie noch den Streit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein aus 2013 in Umwelthauptstadt HamburgSachen Windmesse Husum und Hafenschlickverklappung bei Tonne E3 vor Helgoland und den Zusammenhang zu den jetzigen Baggerungen am Köhlbrand, Süder- und Norderelbe?

In 2013 war über das Schlickthema einheftiger Streit zwischen den beiden Bundesländern entstanden, der in einer Einigung endete, dass Hamburg für jeden Kubikmeter vor Helgoland verklappten vergifteten Hafenschlicks  2 Euro in eine zu gründende “Stiftung Wattenmeer” zu zahlen hätte.

Für Hamburg erschien uns dieses als ein für einen Pfeffersack gut verhandeltes Geschäft. Und das noch mit Zustimmung eines grünen Umweltministers in Schleswig-Holstein. Nein liebe Leser, das war renditetechnisch ein Super-Mega-Deal – mehr geht nicht.

Die Annahme der Abgeordneten der GRÜNEN, sich gezwungen zu sehen vor Neßsand zu verklappen, weil die Möglichkeit in der Nordsee derzeit nicht bestehe, bestätigten die Senatsvertrete innen und -vertreter. Sie fügten hinzu, dass diese Verklappung anstatt 2 Euro/m³ vor Sankt Margarethen 6 Euro/m³ koste im Gegensatz zu den ganz teuren Maßnahme um circa 40 Euro. Diese Maßnahme bewege sich immer noch im unteren Bereich des Kostenaufwandes.” lesen wir im Zwischenbericht des Haushaltsausschusses vom 31.10.2012 auf der Seite 210.  Das ist eine knallharte Kalkulation, wie man den vergifteten Hafenschlick kostengünstig zu Lasten Helgolands, des Wattenmeeres und unserer Umwelt loswerden kann.

Bei den 600.000 m³ Hafenschlick errechnen sich die Gesamtkosten nach Angaben der Abgeordneten der Grünen bei einer Verklappung

  • vor St. Margarethen bei 2 €/m³ mit 1.200.000 Euro
  • vor Nesssand bei 6 €/m³ mit 3.600.000 Euro und
  • bei Deponierung in Hamburg bei 40 €/m³ mit 24.000.000 Euro.

Annähernd bestätigt finden wir diese absurde Kalkulation in der Protokollerklärung des Senates 1-7-3 in Band 2 zu dem o.a. Zwischenbericht.

  • vor Nesssand bei 2 €/m³ mit 1.200.000 Euro
  • vor St. Margarethen bei 4,5  €/m³ mit 2.900.000 Euro und
  • vor Helgoland/E3 mit 8,25 €/m³ mit 4.950.000 Euro
  • bei Deponierung in Hamburg bei 26 €/m³ mit 15.600.000 Euro (Kleine Anfrage).

2009 hat die EU-Kommission Hamburg den Titel „Umwelthauptstadt Europas 2011“ verliehen. Mit der Auszeichnung würdigt die Europäische Kommission Metropolen, die den Umweltschutz vorbildlich vorantreiben. Die Hansestadt konnte mit bisherigen Erfolgen, aber auch mit ambitionierten Zielen punkten. Die angeführten Zahlen zu den Einsparungen bei den Baggerkosten sind doch ein wahrlich “vorbildliches Vorantreiben” mit “ambitionierten Zielen”.

Den gesamten Zwischenbericht aus der Bürgerschaft mit den o.a. Ausschnitten mit 50 MB Größe finden Sie -> hier.

E3-Schummelei vor Helgoland

Kurz vor Ende der Verklappung von Tausenden Tonnen belasteten Baggergutes vor Helgoland bei Tonne E3, das aus Baggerarbeiten im Hamburger Hafen stammt, wird nun bekannt, woher dieses Baggergut genau kommt. Zu Beginn der E3-Verklappungen wurde vom Senat der Eindruck erweckt, dass das Baggergut ausschließlich aus Sedimentation beim Köhlbrand stammt. In einer Senatsantwort zu einer kleinen Anfrage wurden für den Köhlbrand erhebliche Tiefgangsbeschränkungen für Schiffe bekannt gegeben, gefolgt von einem HPA-Bericht mit den Analyseergebnissen des Baggergutes vom Köhlbrand.

Nun sind seit Kurzem zwei weitere Analyseberichte durch die HPA veröffentlicht worden: je ein weiterer Bericht für die Norderelbe (nördlich der Einmündung des Köhlbrandes) und für die Süderelbe (südlich der Köhlbrandbrücke unmittelbar vor dem Terminal Altenwerder). Also wurde Baggergut an 2014-07-20-469-Internetdrei Stellen im Hamburger Hafen entnommen und nicht nur einer.

In den Analyseergebnissen lesen wir jeweils, dass die Proben aus den drei Baggerstellen gemäß der GÜBAK analysiert wurden. Die GÜBAK ist eine bundeseinheitliche Richtlinie, wie mit belastetem Baggergut aus Umlagerungsbaggerei umgegangen werden soll und leitet sich aus dem europäischen OSPAR-Abkommen von 1992 und den seit 2009 geltenden Guidelines ab. Die aus OSPAR abgeleitete GÜBAK hat auf der Elbe Gültigkeit vom Freiburger Hafenpriel bei Kilometer 683 bis in die Hohe See der AWZ. Da das gebaggerte Material aus dem Hafen nach Helgoland zur Tonne E3 verbracht wird, ist die o.a. GÜBAK anzuwenden.
Nun kommt ergänzend aus einer komplexen juristischen Herleitung hinzu, dass Hamburg für die Ablagerung des Hafenbaggerguts vor dem Schleswig-Holsteinischen Helgoland ein Einvernehmen zu erwirken hatte. Dieses Einvernehmen erfolgte erneut im Mai 2013 – nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, Umweltminister Herrn Robert Habeck  mit strengen Umweltauflagen.

Diese von Herrn Habeck angeführten Auflagen wurden niemals öffentlich gemacht. Aus dem E3-Baggerbericht der HPA von 2011 kann man aber ab dem dritten Absatz auf Seite 7 für das Einvernehmen aus 2009 erahnen, dass bestimmte neuralgische Grenzwerte der chemischen Belastung verschärft worden sein müssen, insbesondere die für HCB, TBT und DDX (DDT, DDE und DDD). Gleiches müsste für die ökotoxikologische Wirkung gelten: hier erfahren wir im 5. Absatz des 2011-E3-Baggerberichtes, dass die höchsten Toxizitätsklassen der GÜBAK, die V und VI, nicht verbracht werden dürfen. Es würde uns sehr verwundern, wenn man im Einvernehmen 2013 mit dem grünen Umweltminister diese Grenzwerte und Toxizitätsklassen erweitert statt reduziert hätte.

Nun betrachten wir die aktuell vorliegenden Analysewerte der HPA für die drei Baggergebiete im Hamburger Hafen und stellen diese den GÜBAK-Werten gegenüber.

Bei den Chemische Untersuchungen finden wir bei bei zwei von drei von Schleswig-Holstein geforderten Grenzwerten deutlichste Überschreitungen des R2-Richtwertes um bis zu 300% –  in Worten dreihundert!

Proben gesamt GÜBAK-R2 Köhlbrand Norderelbe Süderelbe
Analyse Einheit ob.Richtwert Mittelwert 0,9 Pz Mittelwert 0,9 Pz Mittelwert 0,9 Pz
HCB [µg/kg] 5,5 7,6 9,9 5,8 6,5 9,3 11,0
TBT [µg/kg] 100,0 44,0 79,0 46,0 55,0 33,0 40,0
DDX [µg/kg] 12,0 23,6 27,8 19,9 23,9 31,4 36,6

Auch bei Quecksilber ist in diversen Proben in der Süderelbe und im Köhlbrand ein Wert oberhalb des Richtwertes von 2,1 mg/kg festgestellt worden. Bei den ökotoxikologischen Tests sind die Beprobungen zu limnischen Tests in der Süderelbe überwiegend in der Toxizitätsklasse IV festgehalten.

Lesen wir wieder im E3-Baggerbericht aus 2011, Seite 7, 3. Absatz: “In der geänderten Fassung des Einvernehmens aus dem Jahr 2009 wird zusätzlich gefordert, dass die Belastung mit HCB, TBT und Summe DDX die zwischen 2005 bis 2007 ermittelten 90-Perzentil-Werte nicht übersteigen darf.” Wir stellen also den 90-Perzentil-Wert der 2014-Baggerung aus der Süderelbe den 90-Perzentil-Werten der Jahre 2005 bis 2007 gegenüber:

Helgoland-Verklappung 2014 2005 2006 2007
Analyse Einheit 0,9 Perzentil 0,9 Perzentil 0,9 Perzentil 0,9 Perzentil
HCB [µg/kg]              11,0              23,7              24,0              25,7
TBT [µg/kg]              40,0            195,0            250,0            106,0
DDX [µg/kg]              36,6              21,0              66,8              55,1

Wir stellen fest:

  • Das 0,9-Perzentil der aktuellen E3-Verklappungen überschreitet die obersten Richtwerte der GÜBAK um bis zu 300%. Der aktuellen Verklappung in 2014 hätte somit eine umfangreiche GÜBAK-Alternativenprüfung vorausgehen müssen. Diese Alternativenprüfung wurde seitens HPA bislang nicht veröffentlicht.
  • In dem bei Helgoland, Tonne E3 in den Jahren 2005 bis 2007 verklappten Baggergut wurden die in 2009 in der GÜBAK festgelegten oberen Richtwerte um ein Vielfaches überschritten.
  • Mit dem Einvernehmen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg aus dem Jahre 2009 hat sich die Schleswig-Holsteinische Landesregierung über den Tisch ziehen lassen. Es ist unfassbar, dass von der damaligen Landesregierung, unmittelbar vor der GÜBAK-In-Kraft-Setzung, derart hohe Grenzwerte für 2009 bis 2011 genehmigt wurden. Was mag denn nur der jetzige grüne Umweltminister, Herr Robert Habeck, für die derzeitige Verklappung genehmigt haben? Hier veröffentlichen wir erneut die MELUR-Antwort vom 11.06.2013 auf unsere Fragen zu E3 vom Mai 2013.

Die oberen Richtwerte der in 2009 verabschiedeten GÜBAK hinterfragt man besser nicht: sie stammen für die Nordsee laut GÜBAK (Seite 28, Kapitel 3.1.1.2 letzter Spiegelstrich und letzter Satz),  aus dem Jahre 1997. Seitdem wird an neuen Richtwerten gearbeitet – ein Ergebnis ist nicht einmal ansatzweise sichtbar.

Zum Abschluss bitten wir als Hamburger bei den Helgoländern um Entschuldigung, dass wir Ihnen einen so abartigen Dreck vor die Haustür, ihrer wirtschaftlichen Grundlage, den Badestrand gelegt haben.

Neues zur E3-Verklappung

Über die sommerliche Aufnahme von Baggerarbeiten und der Verbringung des Baggergutes zur Tonne E3 vor Helgoland hatten wir berichtet.

In den Antworten zu einer schriftlichen kleinen Anfrage wird beschrieben, warum im Hafen gebaggert und der Schlick vor Helgoland verklappt wurde: vom 1.4. bis zum 6.11. eines Jahres besteht eine Ausschlusszeit, in der nicht mehr vor Nesssand umgelagert werden darf.

Die Verklappung des Schlickes vor Helgoland ist also keinesfalls eine Maßnahme des “Strombau- und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe“, in dem man auf Seite 22 lesen konnte: “Die Verklappung des Baggergutes an der Tonne E3 entspricht für die Sedimentbilanz der Tideelbe einer Verbringung zum „point of no return“.” – also kein Rückspülen (Tidal pumping) des Baggergutes zurück in den Hafen.

Das Sedimentkonzept ist für Hamburg uninteressant. Die Verklappung des Baggerschlicks vor Helgoland bei der Tonne E3 ist zu einem Hamburger Notfallplan für sommerliche Baggerei geworden. Leider kann man den Notfallplan nicht über Nacht ziehen, sondern muss noch ein paar Wochen Vorlauf einplanen. In dieser Vorlaufzeit musste man Sedimentproben ziehen und deren Ergebnisse veröffentlichen: Nun weiß jeder Fischer in der Nordsee und jeder Badegast auf der Helgoländer Düne, worauf er sich einläßt. Das ist doch transparent…