Schlagwort-Archive: Planfeststellungsverfahren

Neuer Ergänzungsbeschluss

Leipzig01Die Planfeststellungsbehörden für die neunte Elbvertiefung haben am heutigen Gründonnerstag den auf den 24.03.2016 datierenden zweiten Ergänzungsbeschluss für den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2012 veröffentlicht.

Den mehr als 200 Seiten umfassenden zweiten Ergänzungsbeschluss finden Sie auf den Internetseiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord (GDWS) jeweils in einer Version der GDWS und der Freien- und Hansestadt Hamburg. Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.10.2014 und die unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 A 14.12 veröffentlichten verwandten Dokumente finden Sie hier.

Hamburg hat heute nachmittag eine Pressemitteilung zum 2. Ergänzungsbeschluss veröffentlicht. Hamburg und der Bund halten also mit der Brechstange an den veröffentlichten Terminen fest. Auch wenn die für die Erstellung des Ergänzungsbeschlusses veröffentlichten Unterlagen sehr dürftig waren, berichtet unserer BVerwGLeipzig1Wirtschaftssenator, Herr Frank Horch: Es wurden z.B. die in der Vergangenheit gemessenen Tidescheitelwasserstände der zurückliegenden 63 Jahre ausgewertet und vor Ort an beiden Ufern der Elbe fast 4.000 ha Flächen nach Pflanzen und etwa 2.000 ha Flächen nach Vögeln kartiert. Das hat natürlich Zeit gekostet, aber bessere und breitere Erkenntnisse über einen Flussausbau hat es wohl in Deutschland noch nie gegeben. … Damit ist nach meiner Überzeugung spätestens jetzt eine Grundlage geschaffen, auf der das Gerichtsverfahren jetzt fortgesetzt werden kann.

Ja, dann kann ja gar nix mehr schief gehen, kann Herrn Horch doch nur zugerufen werden. “Denn man tau” sagen wir an der Küste.

Neue Elbvertiefungspläne

BVerwGLeipzig9Es war gestern eine kurze Nachricht auf NDR90,3:  “Pläne für Elbvertiefung nachgebessert” .

Die neuen Unterlagen sollen mehrere hundert Seiten umfassen und Nachbesserungen zu den Punkten enthalten, die das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Herbst kritisiert hatte. Die Unterlagen sollen laut NDR90,3 bereits an die Umweltverbände und die zu beteiligenden Behörden in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verschickt worden sein. Diese sollen nun bis zum 23. Dezember Zeit haben, Bedenken vorzubringen.

Die Nachbesserungen sind seit dem 16.11.2015 öffentlich zugänglich: sie sind auf den Seiten des Projektbüro Fahrrinnenanpassung unter “2015: Planergänzung II” zu finden.

Vor knapp drei Wochen hatte der Senat auf eine Schriftliche Kleine AnfrageLiegen die notwendigen Umweltgutachten zur Ergänzung der Planunterlagen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde vor?” noch geantwortet, “Nein. Die ergänzenden Untersuchungen sind fachlich anspruchsvoll und noch nicht abgeschlossen.

So überrascht es um so mehr, dass die Unterlagen nun plötzlich abschließend fertiggestellt und bereits versendet worden sind. Das läßt vermuten, dass hier wieder mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. Dieser auch in der Bürgerschaft aus obigen Antworten erweckte Eindruck wird mit einer neuen Schriftlichen Kleinen Anfrage hinterfragt, die Anfang der kommenden Woche beantwortet werden muss!

Mit uns Bürgern und WRRL!

NDR20150918
NDR 18.09.2015, gegen 18:00 Uhr

Heute meldete NDR-Info in den Nachrichten um 11:15 Uhr unter der Überschrift”Neue Pläne für Elbvertiefung bald fertig“, dass der Wirtschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft einen Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Elbvertiefung vorgelegt bekommen habe. “Die neuen Pläne zur Elbvertiefung sind voraussichtlich in wenigen Wochen fertig. Das verkündete Wirtschaftsstaatsrat Rolf Bösinger am Freitag vor dem Wirtschaftsausschuss der Hamburgische Bürgerschaft. Umweltverbände sollen dann bis zum Jahresende Zeit bekommen, die Unterlagen zu prüfen. Nach dem Jahreswechsel würden sie im Anschluss zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig geschickt. Das Gericht hatte die Verhandlung über die Elbvertiefung im vergangenen Jahr ausgesetzt. Hamburg will die Fahrrinne um einen Meter tiefer ausbaggern, damit Schiffe mit mehr Tiefgang in den Hafen kommen.

Mehr ist im weltweiten Netz mit Stand 19:00 Uhr nicht zu finden. Nichts desto trotz haben wir uns entschieden, diese Radionachricht vom NDR zu veröffentlichen.

Anscheinend gehen die Planer der Elbvertiefung davon aus, dass die breite Öffentlichkeit nicht mehr zu beteiligen ist, sondern nur noch die Umweltverbände. Das macht uns stutzig.

Vor wenigen Tagen war noch von einem breiten Anhörungsverfahren die Rede. Das würde bedeuten, dass wesentliche Teile der Planunterlagen deutlich verändert wurden. Geht nun doch wieder Schnelligkeit vor Gründlichkeit? Anders können wir uns den Zeitplan nicht erklären. Wir fragen uns vor allem, welche Informationen sind in den Unterlagen aktualisiert worden? Lediglich die offenen Fragen, die Leipzig vor einem Jahr als Hausaufgaben an die Vorhabensträger gegeben hat? Die Anforderungen, die sich aus dem EU-Urteil vom Juli diesen Jahres zur WRRL ergeben, können es eigentlich nicht sein. Vor einem Jahr vor Gericht in Leipzig konnten HPA und WSD noch nicht schlüssig erklären, wie sie auf die Bewertungen zu den Auswirkungen zur Wasserqualität (WRRL) gekommen sind. Ergo ist zu vermuten, dass die umfassenden Daten, die lt. EU-Urteil notwendig sind, nicht vorlagen. Und die sollen jetzt so kurzfristig doch aufgetaucht sein?

In Zeiten von vorgeblich politisch gewollter Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerdialogen a la Y-Trasse, Dialogforen a la Sedimentmangagement, Bürger- und Volksentscheiden a la Olympia scheint dieses die neue Form einer rot-grünen Bürgerbeteiligung in Hamburg zu sein.

In dem in 2015 geschlossenen rot-grünen Koalitionsvertrag “Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg” dürfen wir dazu auf Seite 107 lesen:”Hamburg ist jetzt schon Vorreiter in Sachen guter Bürgerbeteiligung – das wollen wir bleiben!…Für den Senat erfordert gutes Regieren eine gute Beteiligung.” Auf Seite 108 lesen wir weiter “Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei großen und kleinen Vorhaben besonders in den Bereichen Stadtentwicklung, Umwelt, öffentlicher Raum und Infrastruktur ausgebaut werden soll.” Wir hätten die Elbvertiefung gerade mit diesen vier Themen in Zusammenhang gebracht.

Wie wir uns doch geirrt haben müssen: Die Elbvertiefung scheint unter die Themen Bürgermanipulation, Irrwege, Steuergelder verbrennen und Arbeitsplatzverluste zu fallen – und da ist eine Bürgerbeteiligung eben laut Koalitionsvertrag nicht vorgesehen!

NDR20150918-1916
NDR, 18.09.2015, Stand 19:20 Uhr

Stand 18.09.2015, 19:16 Uhr: Unglaublich, aber wahr: der Senat scheint in Sachen Elbvertiefung mit seinen Plänen einer “minimierten” Bürgerbeteiligung gescheitert zu sein. So meldet der NDR in seinen Nachrichten:  “Der Hamburger Senat und der Bund sind mit dem Versuch gescheitert, das Gerichtsverfahren um die Elbvertiefung zu beschleunigen. Das berichtete NDR 90,3 am Freitag. Das Bundesverwaltungsgericht habe es demnach abgelehnt, sich über Zwischenschritte bei den Plan-Änderungen informieren zu lassen. Die Richter bestehen stattdessen auf vollständige und geordnete Unterlagen, die aber erst in mehreren Wochen fertig sind. | 18.09.2015 19:16

Hurra – Deutschland scheint dank des Gerichtes ein Rechtsstaat zu bleiben. Was haben wir nur für einen armseligen Senat in unserem Rathaus sitzen…

Elbvertiefung später

BVerwGLeipzig7Heute morgen berichtet das Abendblatt von weiteren Verzögerungen bei der Elbvertiefung. Ursächlich seien weitere Ergänzungen des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2012, die aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2014 und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juli 2015 resultieren.

Die Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses würden zudem eine neue Bürgerbeteiligung erfordern. Mit den Vorlaufzeiten des Gerichtes wird mit einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes frühestens im 2. Halbjahr 2016 gerechnet.

In der Kommentierung dieser Nachricht im Hamburger Hafenblattes wird einfach alles verdreht. Es wird vom Kommentator sogar der Eindruck erweckt, dass die klagenden Verbände und die Einwender den guten ökologischen Zustand der Elbe verhindern würden.

  • In jedem Jahr werden mehrere Mio. m³ Elbschlick mit Kosten von mehr als 100 Mio. Euro nur für die Tiefenhaltung bewegt. Wie viele Millionen mehr (in m³ und Euro) sollen denn für eine weitere Elbvertiefung ausgegeben werden?
  • War es nicht das Bundesverwaltungsgericht, dass gerade das Fehlen von Gutachten zu den Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt an der Unterelbe moniert hatte?
  • Waren es nicht regelmäßig die Umweltverbände, die an den Senat adressierte Gesprächsangebote gerichtet hatten? Wer hat denn die Diskussion über “Elbvertiefung light” mit einem Federwisch weggebügelt? Wir erinnern beispielhaft an das Interview des Wirtschaftssenators auf Zeit-Online vom Juli 2015.
  • Wer hat denn seit Jahrzehnten keine Konzepte vorgelegt? Beispielhaft sei das sogenannte “Sedimentmanagementkonzept” angeführt, an dem der Senat nun über 30 Jahre erfolglos arbeitet.

Wir würden uns freuen, wenn dieser Kommentator des Hafenblattes seine Kenntnisse zum Thema Elbvertiefung deutlich vertiefen würde.

Bananenhafen?!

Die Pappelreihe am Bubendey-Ufer gegenüber vom “Alten Schweden” ist Ihnen sicherlich Bubendeywegvon Spaziergängen an der Elbe bekannt. Diese am Bubendeyweg liegende Pappelreihe soll für die Westerweiterung gefällt werden. Zudem soll der Bubendeyweg, der als Fusswegallee vom Anleger Bubendey-Ufer bis hin zum Parkhöft durch die Pappelreihe verläuft, für den öffentlichen Verkehr entwidmet werden. In den Planungsunterlagen, hier im Erläuterungsbericht der Vorhabensbeschreibung, Teil A.3, auf Seite 26 wird dementsprechend beantragt: “Der Weg am Bubendey-Ufer bis hin zum Parkhöft wird ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme entwidmet und rückgebaut.”

Das Planfeststellungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. So wurden die letzten Planergänzungen des seit 2009 laufenden Verfahrens erst im Januar 2015 von den Antragstellern HPA und Eurogate vorgelegt. Am 22. Juni 2015 fand die erste Erörterung der ergänzten Unterlagen statt. Der Planfeststellungsbeschluss soll frühesten Ende des Jahres erfolgen! Und was da denn drin steht, kann ja noch keiner wissen, oder?

Doch, einer der Antragsteller für die Westerweiterung, namentlich die HPA scheint schon seit Monaten weitere Kenntnisse über den Fortgang des Verfahrens zu haben. Bereits am 27. Oktober 2014 wurde von der HPA die Entwidmung vom öffentlichen Verkehr des Bubendeyweges beantragt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Planergänzungen noch nicht einmal veröffentlicht. Am 11. Februar 2015 wurde dann die Entwidmung vorgenommen – eine Woche vor Ablauf der Einwendungsfrist am 19.02.2015. Die Ausschnitte aus dem “Amtlichen Anzeiger” finden Sie hier. Warum musste die Entwidmung für diesen “vielbefahrenen Weg” vorzeitig vorgenommen werden? Hängen da etwa schon die Planungen für die Fällung der Pappeln dran?

...an einem Laternenpfahl im Hafen...
…an einem Laternenpfahl im Hafen…

Wir erinnern uns an die unbewiesenen Behauptungen der Antragsteller zu den angeblichen Verzögerungen bei den Lärmgutachten. Diese tauchten unmittelbar nach dem ersten Erörterungstermin zu den o.a. ergänzten Unterlagen, namentlich dem Lärmgutachten, aus dem Nichts auf. Aufklärung wurde seitens der Planfeststellungsbehörde, des Senates aber auch vom Antragsteller Eurogate nicht betrieben.

Zusammen mit der vorzeitigen Entwidmung des Bubendeywegs scheinen Zweifel an der grundsätzlichen Fairness, aber auch mittlerweile der Rechtsstaatlichkeit von Hamburger Hafenplanungen wieder neue Nahrung zu bekommen.

Wer kontrolliert…

…den Kontrolleur? lautet der Titel einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft. Der Untertitel der Anfrage “Skandal bei der Hamburger Westerweiterung darf sich nicht wiederholen” setzt da an, wo die BWVI-Behördebefremdliche Berichterstattung im Hamburger Abendblatt aufgehört hatte. Ist das ganze Getöse um das Lärmgutachten zur Westerweitertung nun ein Skandal oder entwickelt es sich zu einer leisen Luftnummer? Handelt es sich etwa um Vetternwirtschaft zwischen der Planfeststellungsbehörde BWVI, HPA und Eurogate?

Die Senatsantworten auf die kleine Anfrage lassen uns erstmal die Stirn kräuseln. Bis zur Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 bestand die Behördenleitung der Umweltbehörde BSU aus der Senatorin Frau Jutta Blankau, den Herren Staatsräten Michael Sachs und Holger Lange und Herrn Oberbaudirektor Jörn Walter. Diese Behördenleitung, die Dienstherrin des betroffenen Mitarbeiters gewesen sein soll, soll Anfang Februar 2015 von den “Vorhaltungen” Kenntnis erhalten haben. Wenige Zeilen weiter lesen wir, dass der Staatsrat der BWVI-BehördenleitungWirtschaftsbehörde BWVI am 03.09.2014 und am 27.10.2014 per Email von EUROGATE über “angeblich zögerliches Verhalten bei der Beurteilung der projektbedingten Lärmauswirkungen” unterrichtet worden sei. Daraufhin sein Anfang November 2014 ein Gespräch zwischen EUROGATE und der BSU, der BWVI sowie der Hamburg Port Authority
(HPA) geführt worden. Ergebnis: die beteiligten Behörden verständigten sich mit EUROGATE einvernehmlich darauf, dass und inwiefern die bisherige gutachterliche Beurteilung der Lärmauswirkungen zu ergänzen sei.

Nach was klingt das in Ihren Ohren?

Der NDR berichtete gestern abend mit dem Titel “Hafenerweiterung: Pläne bis Jahresende fertig” über die Westerweiterung und den Auftritt von Herrn Staatsrat Rolf Bösinger im  Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft am 07.07.2015. Wir lesen, dass die überarbeiteten Pläne zur Westerweiterung bis Ende des Jahres fertig sein sollen. Och, denkt man sich… woher weiß der gute Mann das denn jetzt schon?! Es kommt aber noch besser:

Doppelrolle des Behördenmitarbeiters schon länger bekannt – “Bösinger erklärte außerdem überraschend, die Doppelrolle des Mitarbeiters sei in der Wirtschaftsbehörde, bei der Hafenverwaltung HPA und beim Terminalbetreiber Eurogate schon viel früher aufgefallen als bislang bekannt. Bereits 2009 sollen die Verantwortlichen davon erfahren haben, wie NDR 90,3 berichtete.” und “Mehrere Jahre arbeitete der Mann mit der Doppelrolle danach in der Umweltbehörde weiter an der Westerweiterung, bevor er vor wenigen Monaten davon abgezogen wurde. Warum erst so spät Konsequenzen gezogen wurden, ist noch unklar.

Wie das jetzt klingt, wagen wir Sie nicht mehr zu fragen.

Die Eingangsfrage ist damit auch eindeutig beantwortet: Vetternwirtschaft! Und damit ist unsere Frage “Wer hier doppelt spielt?” auf das Statement des Abendblatt-Redakteurs Herrn Martin Kopp auch beantwortet: das Hamburger Hafenblatt!

Wer spielt hier doppelt?

Am 26. Juni berichtet das Abendblatt über ein “Doppeltes Spiel” beim Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung. Dem Artikel können wir entnehmen, dass ein Mitarbeiter der Planfeststellungsbehörde BSU in Verdacht steht, das Verfahren verzögert zu haben. Parallel zu seiner behördlichen Aufgabe, das Lärmgutachten von Eurogate zu prüfen, soll er als Anwohner und Bürger dieser Stadt eine Einwendung gegen die Planfeststellung gemacht haben, ohne hierüber seine Behördenleitung zu informieren.

Der Abendblatt-Autor, Herr Martin Kopp unterstellt, dass der BSU-Mitarbeiter seinen Arbeitsauftrag mit seinen privaten Interessen vermischt haben und damit für Verzögerungen im Planverfahren von mehr als einem Jahr verantwortlich sein soll. Herr Kopp schreibt von einer unglaublichen Geschichte mit politischer Sprengkraft.

Würden sich die Behauptungen des Autoren uneingeschränkt bestätigen, hätte die Geschichte ein Geschmäckle. Angesichts der bisherigen Schreib- und Recherchemüdigkeit des Redakteurs zum Verfahren Westerweiterung ist aber Vorsicht angebracht.

Anfang April dieses Jahres eskalierte die Situation: Eurogate hatte zuvor, das überarbeitete Betriebslärmgutachten erneut öffentlich ausgelegt. Und wieder gab es Einwendungen dagegen, und wieder war der Behördenmitarbeiter dabei. Doch dieses Mal flog seine Doppelrolle auf. Er wurde sofort von dem Verfahren abgezogen.” wird berichtet. Richtig wäre die Darstellung des folgenden Zeitablaufs gewesen: das überarbeitete Betriebslärmgutachten datiert auf den 14.11.2014, ist Bestandteil der Ergänzungsunterlagen vom 19.12.2014 und damit in den aktuellen Planunterlagen enthalten. Es ist Grundlage der Erörterung am 22.06.2015 gewesen. Ein aktuelleres Gutachten aus diesem Jahr kennen wir nicht. Wenn Herr Kopp jedoch das Gutachten vom November letzten Jahres meint, dann muss die BSU dieses bereits damals anerkannt haben.

Bei Volksbegehren und -entscheiden prüfen die Behörden die Unterschriften und Adressen von Zehntausenden auf den Sammellisten und dokumentieren das. Warum wird aber bei einer Sammeleinwendung mit lediglich Hunderten von Unterschriften in 2009 ein derart laxer Umgang gepflegt? Die Frist für die aktuelle Einwendungen war bereits Mitte Februar 2015 abgelaufen. Erst im April dieses Jahres soll die erforderliche Unterschriftenprüfung abgeschlossen worden sein?

Und so fragen wir uns, warum das seit April 2015 bei Eurogate und der planfeststellenden Wirtschaftsbehörde bekannte Thema zum Lärmgutachten erst jetzt, eine knappe Woche nach der Erörterung vom 22.06. an die Öffentlichkeit gebracht wird?

In der Erörterung wurde dem Thema Lärm viel Zeit gewidmet. Ein Gegengutachter der Initiative “Erhaltet Oevelgönne” hatte nachgewiesen, dass das Eurogate-Gutachten eklatante Fehler beinhaltet. Weitere Anträge wurden daraufhin von den Einwendern gestellt. Will Eurogate davon ablenken, dass man dort die Hausaufgaben zum Lärm und WRRL nur unzureichend erledigt hat? Soll mit einem etwaigen Schadenersatz Druck für eine schnelle Genehmigung gemacht werden? Kann die Planfeststellungsbehörde vielleicht jetzt in Sachen Lärm gar nicht mehr frei entscheiden, auch wenn die Einwender stichhaltige Argumente geliefert habe? Sollen über einen bislang unbewiesenen Einzelvorwurf alle Einwender diskreditiert werden?

Es wäre mehr als angebracht gewesen, wenn die Öffentlichkeit und Einwender vor der Erörterung am vergangenen Montag detailliert informiert worden wären, statt in deren Nachgang einige wenige nicht widerlegbare Behauptungen einseitig in den Raum zu stellen. Genau diese Vorgehensweise erzeugt ein neues Geschmäckle, dass das bereits Angeführte noch übertrifft. Hier verhalten sich defakto Behörden und Unternehmen nicht koscher.

Bislang ist von der planfeststellenden Wirtschaftsbehörde BWVI kein offizielles Statement zu lesen. Zwei Oppositionsparteien in der Bürgerschaft planen daher in der kommenden Woche, Anfragen an den Senat zu stellen. Die Wahrheit, ob der Mitarbeiter seine Vorgesetzten informiert hat und die Einwendungen gegen das Eurogate-Gutachten berechtigt waren, wird vermutlich nur über ein unabhängiges Gremium ans Licht kommen können.

Das eigentliche Planfeststellungsverfahren begann übrigens im Sommer 2009. Die gesamte Geschichte zur Planung der Westerweiterung finden Sie hier! Und es gibt noch bekannte andere Gründe für Verzögerungen, wie das Thema Wasserrahmenrichtlinie WRRL (vgl. Weservertiefung) samt Aktualisierung der Bedarfsbegründung. Ohne die Ergänzung der Planunterlagen wäre die Westerweiterung nicht entscheidungsfähig gewesen.

Anhörung Westerweiterung

Am 22.06.2015 von 10:00 bis 19:20 Uhr fand der Westerweiterung HörsaalAnhörungstermin zum Planfeststellungsverfahren der Westerweiterung im Auditorium der Katholischen Akademie am Herrengraben statt. Die die Tagesordnung der Erörterung finden Sie hier – nicht daran stören, dass darin das relevante Terminal falsch abgekürzt ist ;-). Die Versammlung wurde von Herrn Dr. Thyssen mit Unterstützung von Herrn Sommer sehr freundlich und sachlich geleitet sowie moderiert. Auf den Erörterungsterminen zur Elbvertiefung haben wir deutlich Anderes erleben dürfen.

Der Journalist Herr Tiedemann hat offensichtlich nur dem ersten Teil der Erörterung beigewohnt, denn in seinem Artikel im Hamburger Abendblatt berichtet er lediglich über den Aspekt Schiffslärm. Weitere Punkte auf der Agenda bleiben leider unerwähnt.

Westerweiterung vor EröffnungErgänzen möchten wir, dass der Impulslärm (z.B. Lukendeckel knallen) stark im Fokus stand. Der von Eurogate und HPA beauftragte Gutachter (TED, Bremerhaven) betonte, jahrelange Erfahrung mit einer bewährten Berechnungsmethode zu haben. Diese wurde nach seinen Angaben nie angepasst. Man wies unter anderen auf die Prognoseberechnungen im Rahmen der Terminalneubauten in Bremerhaven (CT3 und CT4) hin, die vor den dortigen Gerichtsverfahren in 2005 Bestand gehabt hätten.
Die dortigen Verhältnisse der Schallausbreitung sind aber nicht mit den hiesigen in Oevelgönne und Finkenwerder vergleichbar. Insgesamt entstand der Eindruck, dass die übermäßige Lärmbelastung der Menschen in den benachbarten Wohngebieten bei den Vorhabenträgern keinen besonderen Stellenwert hat. Die Anwohner in Oevelgönne und Finkenwerder wenden ein, dass schon jetzt der massive, tieffrequente Lärm, der während der Schiffsliegezeiten von den laufenden Schiffsmotoren ausgeht, extrem belastend ist. An erholsamen Schlaf ist in vielen Nächten trotz geschlossener Fenster, auch mit höchster Lärmschutzklasse, nicht mehr zu denken.

Zu diesem Aspekt verwiesen die Vorhabenträger lediglich auf ihre Berechnungen, nach denen die bestehende Lärmbelastung der Anwohner durch die geplanten Anlagen „nur in geringem Maße“ zunehmen würde.

Ein differenziertes Gegengutachten im Auftrag der Anwohner hat indes ergeben, dass die Lärmpegel bereits jetzt die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten haben. Deshalb fordern die Einwender von der Planfeststellungsbehörde, dass keine weiteren Liegeplätze in unmittelbarer Nähe der Wohngebiete, wie es im Rahmen der Westerweiterung vorgesehen ist, genehmigt werden. Auch über diesen ganz wesentlichen Punkt der Lärmbetrachtung hinaus wirkten die Schallgutachten der Vorhabenträger recht lückenhaft und realitätsfern.

Im zweiten Teil der Sitzung wurden die Wasserrahmenrichtlinie, die Bedarfsbegründung und die eigentliche Ausnahmegenehmigung nach §31 Abs. 2 WHG behandelt. Hier durften wir zur Kenntnis nehmen, dass die erste Vertiefung des Drehkreises am Parkhafen Bestandteil der Planfeststellung zur Elbvertiefung ist. Ja! Die Planungen zur Westerweiterung schließen auf Basis einer bereits realisierten Elbvertiefung an. Auf den Fall, dass die Westerweiterung ohne Elbvertiefung realisiert werden soll, also nahezu das Doppelte der prognostizierten 3 Mio. m³ Schlick gebaggert werden müsste, ist man seitens der Antragsteller gutachterlich nicht vorbereitet. Sollte die Elbvertiefung in der jetzt planfestgestellten Form abgelehnt werden, müssen (komplett) neue Unterlagen erstellt werden.

Auf explizite Nachfrage wird aber eingeräumt, dass die Westerweiterung auch ohne Elbvertiefung ganz “dringend” benötigt wird. Zwar stagniere der Umschlag bei Eurogate nachweislich seit Jahren, aber Herr Gunter Bonz erklärt, dass dieses nur am sinkenden Feederumschlag läge. Beim seeseitigen Feederumschlag werden zwei Umschläge über die Kaikante gezählt (runter vom Großen, rauf auf den Kleinen), während beim landseitigen Umschlag nur ein Container gezählt wird. Und im landseitigen Umschlag sei man bei Eurogate glänzend insbesondere im Schienenhinterlandverkehr aufgestellt.

Was denn da so glänzt, möchte Herr Bonz dem Publikum nicht erklären. Ja, wir scheinen einfach zu doof zu sein. Dass zwei Moves beim seewärtigen Umschlag zu erhöhten Umschlagszahlen gegenüber dem landwärtigen Umschlag in der Statistik führen, wissen wir! Legen Sie, sehr geehrter Herr Bonz und auch die Konkurrenten von der HHLA, doch dazu endlich mal genaue Umschlagszahlen auf den Tisch, statt nur mit  dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse alles zu verschleiern. Wenn wir Steuerzahler den Terminalbetreibern HHLA und Eurogate die millionenteuren Häfen bauen und nahezu gratis zur Verfügung stellen sollen, müssen Sie uns die Zusammenhänge erklären und nicht wir Ihnen alles aus der Nase ziehen.

Nein, der Bedarf konnte nicht nachgewiesen werden. Auch kein übergeordnetes öffentliches Interesse. Zumal wenn es um Gesundheitsbelastung über Lärm und Abgase geht. Da wirkt es in Sachen Landstromversorgung nahezu anrüchig, wenn uns der HPA-Vertreter, Herr Flohr, und Herr Bonz berichten, dass das alles noch nicht ausgereift sei. Die amerikanischen Häfen als von den Einwendern angeführtes Beispiel einer durchdachten Landstromversorgung werden in der Luft zerrissen. Laut Herrn Bonz sollen z.B. in Long Beach ja mindestens 6 bis 8 Stunden pro Anlege- und pro Ablegevorgang mit der dortigen veralteten US-Technik benötigt werden, um die Schiffe an den Landstrom anzuschließen. Noch in der Erörterung wird Herr Bonz eines Besseren belehrt: maximal 3 Stunden werden den Schiffen für den An- und Ablegevorgang (hier Nr. 12) zugestanden. Schade Herr Bonz, das hat nicht so geklappt.

Dabei kommt der Landstromversorgung bei der Lärm- und Abgasvermeidung doch anerkanntermaßen eine besondere Rolle zu. Warum erzählt dann ein Herr Bonz solche Döntjes bei einer Anhörung? Das ist alles andere als vertrauenserweckend. Zumal wenn das Abgas mit PM2,5 in den Gutachten zur Luftverschmutzung nahezu vollständig unter den Tisch gefallen ist. So konnte man mit gesundem Menschenverstand den Tüddelkram des Herrn Bonz zu den Schiffslängen und den Feederverkehren auch keinen Glauben mehr schenken.

Schade, dass die Antragsteller erneut die Chance nicht genutzt haben, mit den Betroffenen in den Dialog zu treten. Auf der Erörterung war ein derartiger Wille jedenfalls nicht zu spüren.

Kann und will die Planfeststellungsbehörde nun als Mediator auftreten? Herr Dr. Thyssen und Herr Sommer hätten vielleicht das Zeug dafür, wenn man die beiden Herren denn lassen würde. Bei Herrn Bonz dagegen muss noch so einiges passieren.

Erörterungstermin Westerweiterung

CTH HamburgDas Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung CTH-Eurogate geht in die nächste Runde. In dieser Woche haben einige Einwender unserer Bürgerinitiative ein auf den 01.06.2015 datierendes Schreiben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erhalten, in dem der Erörterungstermin am

22. Juni 2015 um 10:00 Uhr ,
in das Auditorium der Katholischen Akademie,
Herrengraben 4
20459 Hamburg

bekanntgegeben wurde. Das anonymisierte Schreiben der Behörde finden Sie hier.

Eine öffentliche Bekanntmachung dieses Erörterungstermine haben wir bislang nicht gefunden. Wir bitten Einwenderinnen und Einwender um Rückmeldung, ob Sie ein gleichlautendes Schreiben erhalten haben, oder nicht.

Lern(un)fähig?

Irgendwie bekommt man den Eindruck, die politischen Entscheider, der Hamburger Senat, lernt nicht dazu.

Am 28.05.2015 finden wir im Hamburger Abendblatt die Überschrift “Der A26 droht die Verschiebung auf den Sanktnimmerleinstag” (aktualisiert hier). Was steckt dahinter?

InfotafelRosengarten2Wir berichteten am 25.01.2015 davon, dass die Verhandlungen zwischen Naturschutzverbänden, Obstbauern und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gescheitert sind. Die Umweltverbände hatten sich bereit erklärt, auf verschiedene Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse, einschließlich des Baus der A26, im Süderelberaum zu verzichten, wenn es gelingt, einen “Interessenausgleich zwischen Obstbau und A26 auf der einen Seite und dem Naturschutz auf der anderen Seite zu erreichen. Dabei sollten mit der Errichtung eines Biotopkorridors in der Süderelbmarsch frühere und aktuell drohende Naturverluste infolge mehrerer Planfeststellungsverfahren im Süderelberaum im Sinne eines tragbaren Kompromisses kompensiert werden. Ziel war ein dauerhafter und funktionsfähiger Biotopkorridor, der die Naturschutzgebiete Moorgürtel und Westerweiden/Alte Süderelbe miteinander verbindet.“, können wir in der Hintergrunderklärung zum Verhandlungsstand Güteverhandlung A26 lesen

Die Verhandlungen scheiterten, weil die BWVI eine für den Biotopkorridor zentrale Grünfläche langfristig an den Intensiv-Obstbau verpachtet hat. Und nun soll auch noch der Wald an den Vollhöfner Weiden, der ebenfalls Bestandteil des Korridors werden sollte, dem Hafennutzungsgebiet zugeordnet und somit abgeholzt werden. Damit wurde die Basis für Verhandlungen einseitig von Seiten der BWVI aufgekündigt.

Jetzt kündigt der Nabu an, gegen alle Planfeststellungen („Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Gebiet des Sommerdeichverbandes (SDV) Francop und im SDV Vierzigstücken“, „Herstellung des Verbindungsgewässers Neuenfelde und wasserwirtschaftliche Maßnahmen im SDV Rosengarten“, „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen in den SV Neuenfelde und SV Viersielen“) einschließlich der “A26”-Trassenplanung Klage einzureichen. Und die Chancen sollen für den Verband nicht schlecht stehen. Bei der Planung der Trassenführung der A26 wurden die Umweltverbände nicht eingebunden und somit konnte nicht frühzeitig über Alternativen vehandelt werden. Die insgesamt 5 Maßnahmen bedeuten einen immensen Eingriff in den Naturraum der nicht ortsnah ausgeglichen wird. Feuchtgrünland wird durch die Zuschüttung von insgesamt 65 km Gräben unwiederbringlich zerstört und bedrohte und geschützte Amphibien-, Brutvogel- und Fischarten werden dauerhaft vertrieben.

Und, aufgepasst: Die Konfrontation geht hier nicht von den Umweltverbänden aus, der Senat, vertreten durch die BWVI schafft Fakten, die NULL Verhandlungsbereitschaft signaliseren.

Diese Verhalten, und das wahrscheinliche Scheitern vor Gericht, ist nichts Neues. Erinnern Sie sich an die Klage des Anwohners an der Max-Brauer-Allee bezüglich der Luftbelastungen? Die Stadt hält es nicht für notwendig, etwas für eine bessere Luft in Hamburg zu tun. Sie wollte gegen den verlorenen Prozess sogar vorgehen. Von einem Gericht wolle man sich keine Vorschriften machen lassen, was Hamburg für eine Verbesserung der innerstädtischen Luftqualität tut.

Und bei der Elbvertiefung? Auch dort Ignoranz gegenüber Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Natur, mit dem Ergebnis, dass die geplante Maßnahme vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet ist. Und dort hat die Stadt (aber auch der Bund) als Träger der Maßnahme keine gute Figur in Bezug auf den Umweltschutz gemacht.

Der Diletantismus des Hamburger Senats bei den beispielhaft aufgeführten Fällen macht auf uns den Eindruck, dass die politischen Verantwortlichen in Hamburg nicht lernfähig sind. Immer wieder und wieder versuchen sie mit dem Kopf durch die Wand zu kommen, indem sie sämtliche Vorschriften zu Gunsten einer diffusen Wirtschaftselite ignorieren. Vielleicht ist das ja der Grund: Wer ständig mit dem Kopf anstößt, bekommt vielleicht eine matschige Birne?

Einwendung CTH-Westerweiterung

Für das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung haben wir von Hamburg-für-die-Elbe nun unsere Einwendung formuliert. Unsere Einwendung Westerweiterung können Sie sich herunterladen.

Sie können diesen Einwendungstext gerne mit Ihrer Einwendung  abgleichen. Sie können aber auch unseren Einwendungstext (oder einzelne Teile) samt Anschreiben gerne mit Ihrem Namen versehen und eigenhändig unterschrieben an die im Anschreiben angeführte Planfeststellungsbehörde versenden. Bevor Sie nichts unternehmen würden, würden wir uns sogar sehr freuen, wenn Sie unsere Einwendung verwenden würden. Ihre Einwendung muss bis zum 19.02.2015 bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen sein.

Nach der Formulierung unserer Einwendung können wir zusammenfassend feststellen,

  • dass nicht nur wir Hamburger von der Westerweiterung betroffen sind, sondern alle Norddeutsche und insbesondere Binnenland-Einwohner. Spätestens beim Kapitel Luftverschmutzung sind Sie und wir alle betroffen: wir empfehlen Ihnen den NDR-Film zu den Kreuzfahrern, mit den gezeigten Feinstaub-Karten Minute 31:45. Sehen Sie sich die Dunkelrote, von Hamburg ausgehende Fahne an!
  • Dass insbesondere alle Elbanrainer betroffen sind. Die von einem sehr engagierten Mitstreiter vor wenigen Tagen ausgegebene Devise “da könnt nur Ihr Hamburger einwenden” ist falsch! Die WRRL ist Gesamtthema aller Elbanwohner. Die gesamte Hafenpolitik in Norddeutschland erst recht. Und wir wissen doch genau, dass die Realisierung von nicht wirtschaftlich begründbaren Erweiterungen im Hamburger Hafen letztendlich immer erhebliche Nachforderungen Hamburgs an die Elbanrainer hervorgerufen haben. Das beste Beispiel hierfür ist die Planfeststellung zur neunten Elbvertiefung. Also, wer in Cuxhaven, Friedrichskoog, Otterndorf, Brunsbüttel…  bis hin nach Hetlingen, Grünendeich, Lühe, Wedel und Jork schon Befürchtungen gegen die Elbvertiefung geäußert hat, sollte jetzt nicht mit seiner Meinung zurückstehen.
  • Es ist erschreckend, mit welchen Argumenten fast 300 Mio. Euro Hamburger Steuergeld in Hamburg für “Schietkram” vergraben werden sollen. Wie bei der Elbvertiefung zeigt sich, dass Hamburg mit absurden Prognosen, die mit der Realität nichts zu tun haben, ausschließlich die Interessen des Bauherren und nicht die der Menschen an der Elbe und Anwohner verfolgt werden.

Wir bitten alle Leser unserer Seiten um eine kritische Rückmeldung zu unserer/Ihrer Einwendung. Für Verbesserungen sind wir immer zu haben – insbesondere wenn es sich um Verbesserungen für unsere Elbe handelt. Für derartige Rückmeldungen danken wir Ihnen bereits im voraus.

Wir haben auf unserer Internetseite einen eigenen Menüpunkt (ganz rechts) geschaffen, über den Sie sich ohne Umwege den jeweils aktuellen Stand unser Einwendung runterladen können.

Wir freuen uns ebenfalls, wenn wir von Ihrer persönlichen Einwendung erfahren würden. Schreiben Sie uns einfach an info(at)hamburg-fuer-die-elbe-.de, wenn Sie eine Einwendung formuliert haben. So können wir uns gegenseitig für die Zukunft Informationen zum Verfahren zukommen lassen. Vielen Dank.

Und nun toi, toi, toi für die Elbe!

Bewegung am Parkhafen

Es ist schon merkwürdig: unmittelbar vor der Wahl der neuen Bürgerschaft, wird der Planfeststellungsantrag zur Westerweiterung völlig überraschend auf den Tisch gelegt.

Seit dem Frühsommer 2014 berichten uns vieleParkhafen12-Taifun Freunde und Mitstreiter unserer Initiative unabhängig voneinander über regelmäßige nahezu täglich stattfindende Baggerarbeiten an der Einfahrt zum Parkhafen und parallel zum Bubendey-Ufer, an welchem die Westerweiterung u.a. mit einer 1.100 m langen Kaianlage, die 17,30 m tief gehen wird, gebaut werden soll.

Dabei kommt kein Saug- oder Eimerkettenbagger zum Einsatz, sondern unterschiedliche Plattformen, die, mit einem langen Greifarmbagger ausgestattet, den Schlick aus der Elbe graben und in Schuten umladen. Dank AIS sind solche komplexen Baggerbewegungen transparent über das Parkhafen10Internet nachvollziehbar. So kann man die Bewegungen des Baggers, aber auch der abfahrenden Schute mit dem Baggergut durch den Schlepper z.B. bei vesselfinder aufzeichnen. Als Beispiel sehen Sie die Bewegungen des o.a. Schleppers “Löwe” vom 29.01.2015, der die o.a. Strabag-Plattform im Bereich der geplanten Westerweiterung hin- und herfährt.

Der zugehörige Schuten-Schlepper “Taifun” fährt die Schuten mit dem Baggergut. Er fährt die Schut gemäß beiliegender Aufzeichnung zur Schlickaufbereitungsanlage METHA am Aue-Hauptdeich in Finkenwerder.Parkhafen11-Taifun

Das mit METHA ist ein positiver Fall. Es werden aber auch Bewegungen beobachtet, wo Umlagerungen am Nordufer der Elbe vor Oevelgönne stattfinden. Man könnte fast meinen, dass hier Baggergut für den Abtransport durch den Saugbagger Amazone zur Umlagerung bei Nesssand bereitgestellt wird. Wir glauben nicht, dass so etwas von HPA beauftragt worden ist. Es ist aber komisch, dass sich die Wege von “Taifun” und “Amazone” regelmäßig kreuzen – und das hat nichts mit dem seemännischen Rechtsfahrgebot zu tun.

Auch einem Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft scheinen diese Auffälligkeiten gemeldet worden zu sein, so dass er eine schriftliche kleine Anfrage in der Bürgerschaft zu den auffälligen Bagger- und Schutenbewegungen gestellt hat. Alles wird ganz normal sein und überhaupt nichts mit dem Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung zu tun haben. Das glauben Sie doch auch, oder?

Planfeststellung Westerweiterung

Sehr überraschend und ohne eine Vorankündigung sind heute die Planungsunterlagen für die Planfeststellung zur Westerweiterung veröffentlicht worden. Die Planungsunterlagen und die ergänzenden Unterlagen können heruntergeladen werden. Achtung: es sind 120 MB!

Das Planfeststellungsverfahren tritt somit in die Phase ein, in der alle Bürger zur Beteiligung aufgefordert sind. Einwendungen können nur bis zum 19.02.2015 schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde erhoben werden:

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Planfeststellungsbehörde
Alter Steinweg 4

20459 Hamburg

In Kürze werden wir Ihnen weitere Informationen bereitstellen.