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Schiffsabfallgesetz

Laut einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft arbeitet Hamburg an der SchiffsabfallÜberarbeitung der Schiffsabgabenabfallverordnung.

In dieser Verordnung werden die Entgelte für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen gemäß Hamburgischen Schiffsentsorgungsgesetz festgelegt. Als Schiffsabfälle gelten Öl, Schiffsabwässer von hygienischen Einrichtungen, Wasser, das zur Säuberung des Schiffes genutzt wird und betrieblicher Schiffsmüll. Mit Ladungsrückstand werden die nach Abschluss von Lösch- und Reinigungsverfahren an Bord in Laderäumen oder Tanks befindlichen Reste sowie die beim Laden oder Löschen verursachten Überreste und Überläufe bezeichnet. Eine Überarbeitung der Verordnung lässt auf eine Änderungen der Entgelte schließen.

Das Thema Schiffsabfälle samt Schiffsabgabenabfallverordnung ist, wie das Thema schwefelarmer Schiffstreibstoff mit dem Schwefelgesetz, ebenfalls auf die Existenz des MARPOL-Abkommens von 1973/1978 zurückzuführen. Für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände gelten die Anlagen I, IV und insbesondere Anlage V. Anlage V soll erst in 2013 verbindlich ratifiziert worden sein. Die EU hat über die Hafenauffang-Richtlinie 2000/59/EG im Jahr 2000 eine Umsetzung in den EU-Häfen bis Ende 2002 in Kraft gesetzt. In Deutschland wurde der EU-Richtlinie durch fünf Landesgesetze in den Küstenbundesländer, u.a. das obige Hamburgische Schiffsentsorgungsgesetz entsprochen.

Ein Bericht des NABU zur Umsetzung der Hafenauffang-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2011 zeigt die Umsetzungen in den deutschen Häfen auf. Dem letzten Hamburgischen Abfallwirtschaftsplan können auf Seite 22 die Mengen der in Hamburg entsorgten Schiffsabfälle entnommen werden. Er enthält nur die Daten bis zum Jahr 2009 und hätte bereits in 2014 aktualisiert werden müssen.

Wie beim Schwefelgesetz gewinnen wir den Eindruck, dass man in Hamburg dieses dunkle Thema der Schifffahrt nicht so ganz ernst nimmt. Daher ist es interessant, welche Änderungen Hamburg für die Zukunft plant.

Schiffsmüll

Sie kennen es vom Strandspaziergang – egal ob an Elbe, Nord- oder Ostsee: Plastikkisten und -flaschen, Eimer, Folien, Leinen, Tüten mit Beschriftungen aus aller Herren Länder sind das Strandgut der heutigen Tage. Durch Kurtaxe finanzierte Strandreinigungen oder von der HPA als sogenannte hafenfremde Dienstleistungen bezahlte Strandreinigungen erlösen uns Spaziergänger vom Unrat.

Als Hauptverursacher dieses Mülls gilt die Schifffahrt, deren schwarze Schafe ihren Müll, Bilgenwasser und Öl “einfach” über Bord werfen. Einfach bedeutet , dass es keiner sieht und Müllgebühren in den Häfen gespart werden können. International hat die Politik versucht, mit dem in 1973 geschlossenen MARPOL-Abkommen das Müllproblem auf hoher See in den Griff zu bekommen. Das dieses nicht reicht, können wir bei unseren Strandspaziergängen leicht beobachten.

Wie verhält sich nun unser Hamburger Hafen? Geht Hamburg als ehemalige Umwelthauptstadt voran und nimmt den Schiffen den Müll entgeltfrei ab? Werden wir in Hamburg daher mit Schiffsmüll überschüttet? Oder belasten wir die Reeder zu stark mit Müllentgelten, so dass diese vermutlich rechtzeitig vor Elbe 1 den Müll über Bord schmeißen?

Eine schriftliche kleine Anfrage in der Bürgerschaft hat die Hamburgische Müllpraxis in Erfahrung gebracht. Erwarten Sie beim Lesen der kleinen Anfrage nicht zuviel: Hamburg hat den Müll seiner eigenen Bevölkerung schon nicht im Griff – was machen da noch rund 1% zusätzlicher Schiffsmüll aus?

Aber vergleichen Sie mal Ihre Hausmüllgebühren, die Sie zahlen müssen, mit den Gebühren, die ein Reeder in Hamburg nach der Schiffsabfallabgabenverordnung aufzuwenden hat… An diesen Gebühren kann es eigentlich nicht liegen, dass der Strandspaziergang regelmäßig von “Plastikstrandgut” gestört wird.