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Da ist Sie ja…

BaggerOdinKurz vor Weihnachten 2015 fragte ein Bürgerschaftsabgeordneter über eine Schriftliche Kleine Anfrage nach der Vereinbarung zwischen der Wirtschaftsbehörde/HPA und Umweltbehörde über die Verklappung und Baggerung von Hafenschlick. Er wollte in Frage 6 auch wissen: “Wie lautet der Text der Vereinbarung?

Die Senatsantwort war sehr verschwurbelt:”Die Vorlage der Vereinbarung käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen (siehe auch VerfGH Sachsen, Urteil vom 19.07.2012 – Vf. 102-I-11 – juris Rn. 35). Diese interne Verwaltungsvereinbarung kann jedoch auf Antrag bei der HPA oder der zuständigen Behörde eingesehen werden.

Sehr transparent und offen klingt das nicht. Aber das ist ja nun Dezemberschnee von 2015.

Völlig überraschend hat vor zwei Tagen die Hamburg-Port-Authority auf ihrer Internetseite die bislang fast geheim anmutende “Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe” veröffentlicht.

Also íst jetzt etwa keine geschwurbelte Aktenvorlage mehr erforderlich? Wenig vorstellbar.
Sollte es dann eine Leiche im Keller durch die neue Verklappungsvereinbarung bei Tonne E3 vor Helgoland geben, ist es etwa eine Senatsreaktion auf einen absurd anmutenden Bürgerschaftsantrag oder einfach nur … Transparenz? Wir wissen es nicht, aber ahnen schon, dass in Sachen Baggerei in Hamburg in Kürze neues Ungemach droht…!

Hafenschlick ist Fango

SchiffsabfallNahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat Hamburg in der vorletzten Woche seine Zustimmung zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) gegeben.

Was war die MSRL noch? Sie ist eine Schwester von der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und soll unsere Meere schützen: “Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ist am 15. Juli 2008 in Kraft getreten (MSRL 2008/56/EG). Sie fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erhalten oder zu erreichen. Der gute Zustand muss auf Dauer gewährleistet und eine künftige Verschlechterung vermieden werden.

Die MSRL gibt erstmals einen einheitlichen Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Sie soll nach dem sogenannten Integrationsprinzip die Einbeziehung von Umweltanliegen in alle maßgeblichen Politikbereiche fördern. Gleichzeitig stellt die MSRL die Umweltsäule der Europäischen Integrierten Meerespolitik dar.” ist auf der Hamburg.de-Seite zum Stichwort MSRL nachlesbar. AlexandervonHumboldtBaggerIn Analogie zu den Flüssen und der WRRL müssen sich in Deutschland sich die an ein Meer grenzenden Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein als Nordsee-Anrainer sowie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als Ostsee-Anrainer über ein Maßnahmepaket zum Schutz und vor allem zur Verbesserung des Zustands dieser beiden Meere verständigen.

Nicht zu finden ist in den Hamburger Ausführungen jedoch, welche Maßnahmen konkret vereinbart wurden. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung finden wir lediglich die Entwurfsunterlagen, die im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens eingestellt werden mussten. Und Gutes ist vermutlich nicht zu erwarten. Im November 2015 veröffentlichten der BUND und der NABU eine gemeinsame Pressemitteilung, in der sie die Haltung Hamburgs zu den Maßnahmen sehr kritisch unter die Lupe nahmen.

Also gucken wir uns den Verordnungstext der MSRL an. In Artikel 1 Abs. 2 MSRL wird beschrieben, welche strategischen Ziele durch Maßnahmen erreicht werden sollen:
Zu diesem Zweck werden Meeresstrategien entwickelt und umgesetzt, um
a) die Meeresumwelt zu schützen und zu erhalten, ihre Verschlechterung zu verhindern oder, wo durchführbar, Meeresökosysteme in Gebieten, in denen sie geschädigt wurden, wiederherzustellen;
b) Einträge in die Meeresumwelt zu verhindern und zu verringern, um die Verschmutzung im Sinne von Artikel 3 Absatz 8 schrittweise zu beseitigen, um sicherzustellen, dass es keine signifikanten Auswirkungen auf oder Gefahren für die Artenvielfalt des Meeres, die Meeresökosysteme, die menschliche Gesundheit und die rechtmäßige Nutzung des Meeres gibt.
In Artikel 3 (Begriffsbestimmungen) finden wir unter Ziffer 1: „Meeresgewässer“ sind
a) die Gewässer, der Meeresgrund und der Meeresuntergrund…” (weiter geht es mit der Beschreibung der nationalen Gebietseingrenzung).
In Ziffer 3 wird der Begriff “Umweltzustand” beschrieben: “…ist der Gesamtzustand der Umwelt in Meeresgewässern unter Berücksichtigung von Struktur, Funktion und Prozessen der einzelnen Meeresökosysteme und der natürlichen physiografischen, geografischen, biologischen, geologischen und klimatischen Faktoren sowie der physikalischen, akustischen und chemischen Bedingungen, einschließlich der Bedingungen, die als Folge menschlichen Handelns in dem betreffenden Gebiet und außerhalb davon entstehen.

Und uns interessiert auch noch der Begriff “Verschmutzung”: “…ist die durch menschliches Handeln direkt oder indirekt bewirkte Zuführung von Stoffen oder Energie – einschließlich vom Menschen verursachter Unterwassergeräusche -in die Meeresumwelt,…

FischanBaumDiese drei Aspekte beziehen wir auf die derzeitige und vor allem dauerhaft geplante Verklappung des Hamburger Hafenschlicks einschließlich der Hafenbecken bei Tonne E3. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme gegen Artikel 1 Abs. 2 MSRL verstößt, weil der Eintrag des Schlicks eine Verschlechterung der Meeresumwelt ist und diese Einträge nur durch menschliches Handeln erfolgen, statt sie zu verhindern. Neben dem Gewässer Nordsee selbst sind auch deren Meeresgrund und -untergrund von der Verklappung betroffen: nachweislich hat sich über die vielen Jahre eine Aufhöhung durch Sedimente im Bereich der Verklappungsstelle ergeben (Jahresbericht 2013 Tonne E3, Seite 4). Verschmutzt wird die Meeresumwelt durch direkte Zuführung von Schadstoffen durch besagtes “menschliches Handeln”. Schließlich werden die Sedimente dort auf Veranlassung der HPA verklappt und sammeln sich dort nicht durch natürliche Strömungsprozesse an. Die Verklappung ist eine negative Auswirkung auf den Umweltzustand der Nordsee und verstößt somit eindeutig gegen die MSRL.

Trotzdem finden wir im Entwurf zu den Maßnahmen MSRL-Umsetzung wir keinerlei Hinweis auf die Vermeidung dieser Meeresgewässerverschmutzung durch Verklappung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen. Schadstoffeinträge kann es laut Entwurf der Bundesländer anscheinend nur durch Landwirtschaft und Industrie geben, die durch die Flüsse in die Nordsee transportiert werden, oder durch die Schifffahrt in Form von Schweröl und Abgas. Der Meeresboden scheint ausschließlich durch die Fischerei geschädigt zu werden und in den Wattgebieten vielleicht noch durch Sportschifffahrt oder Watt-Spaziergänger. Für diese Bereiche hat man bereits diverse Vorschriften und Appelle vorgesehen. Verklappt werden kann dagegen weiter – ganzjährig, ohne Mengenbegrenzung und Schadstoffbegrenzung. Das ist mehr als merkwürdig und riecht, wie wir es nun in Sachen WRRL und Elb- und Weservertiefung bereits mehrfach erleben durften, nach einer Umgehung der Europäischen Verordnungen zum Gewässerschutz.

Wie ignorant kann die hiesige Politik nur sein? Reichen die gerichtlich verordneten Klatschen zur WRRL bei den Vertiefungsplänen für Elbe und Weser nicht aus? Müssen erneut die Umweltverbände eine Lanze für das europäische Recht brechen und diesem durch ein Gerichtsverfahren Geltung verschaffen?

Die Worte des grünen Hamburger Umweltsenators Herrn Jens Kerstan aus der Pressemitteilung klingen trotzdem begeistert: „Mit dem heutigen Senatsbeschluss machen wir uns auf den Weg, die Wasserqualität  in Nord- und Ostsee zu verbessern. Die norddeutschen Küstenländer und der Bund haben einen Fahrplan und ein Paket von Maßnahmen verabredet. Diese können jetzt angeschoben werden. Für die Ökosysteme unserer Meere und für den Freizeitwert an den Küsten ist das eine gute Nachricht.

Diese seine Worte stehen ja in Sachen unbegrenzte Verklappung bei Tonne 3 vor Helgoland auch so überhaupt nicht im Widerspruch zu denen seines grünen Amtskollegen aus Schleswig-Holstein, Herrn Robert Habeck aus dem Jahr 2012, der ja in Kürze dieser Verklappungsregelung zustimmen wird: “Ich bin froh, dass wir mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ein EU-Gesetz haben, das uns nicht nur diese bittere Diagnose abfordert. Mit hoher Verbindlichkeit zwingt es alle europäischen Meeresanrainer zu großem Handlungstempo, denn schon in acht Jahren sollen unsere Meere wieder gesund sein.

Es würde uns nicht wundern, wenn wir von den beiden grünen Umweltministern in Kürze eine Pressemitteilung zu lesen bekommen: “Verklappung Hafenschlick vor Helgoland aus Bad Hamburgs Hafen ist gesundheitsfördernder Fango für die deutsche Nordsee

Sachstand Elbvertiefung?

RathausAhnenIm Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft am 05.01.2016 wurde in einer Selbstbefassung das Thema “Sachstand des Klageverfahrens zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe” beraten und die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht.

Wie nicht anders zu erwarten, nutzten einige Oppositionsparteien die Chance, weitere Details über den kurz vor Weihnachten bekannt gewordenen Senatsdissenz zur Fristverlängerung der überarbeiteten WRRL-Unterlagen zur Elbvertiefung in Erfahrung zu bringen. Die Senatsvertreter berichteten nichts Neues – auch die Bild-Erklärung „Rathaus intern – Eine Geschichte und das, was dahinter steckt” war kein Thema.

Wir erfahren aber, dass bis zum 05.01.2016 zehn Stellungnahmen eingegangen seien, davon vier von Umweltverwaltungen und sechs von Verbänden. Statt Freude über demokratische Rechtewahrnehmung zu äußern und sich über die Inhalte der Rückmeldungen informieren zu lassen, erfreuen sich diese Oppositionsparteien lieber an einem “Verbandsbashing”. Ein Abgeordneter eröffnet: “Er empfinde es als verdrießlich, dass dieser Kreis in jahrelangen Verhandlungen immer wieder beteiligt werde und das Ergebnis trotzdem sei, dass das Projekt rundweg abgelehnt und durch jede Instanz beklagt werde. Bei den GRÜNEN möge dies zu einem Schmunzeln führen, er selbst glaube aber, dass die grundsätzliche Fragestellung der Verbändebeteiligung ursprünglich ganz anders konzipiert gewesen sei, nämlich dahin gehend, dass es inhaltlich zu Ergebnissen komme, um so gemeinsam Projekte durchzuführen. Die Realität sei jedoch, wie eben beschrieben, eine andere. Die FDP werde die Fahrrinnenanpassung auf jeden Fall auch weiterhin politisch unterstützen.” Wir erschrecken angesichts dieser Worte – das soll also die häufig beschworene Liberalität hanseatischer Prägung sein? Von welchen Verhandlungen spricht dieser Abgeordnete? Das von den Elbvertiefungsgegnern vorgelegte schmerzhafte Kompromissangebot einer “Elbvertiefung light“,  wurde seitens der jeweiligen politischen Entscheider mit einem Federwisch weggehauen. Das war “Bevormundung statt Beteiligung”!

Die Grünen schweigen – sie scheinen bei ihrem politischen Kernthema als Lämmer vom eigenen Regierungsglanze betäubt eingenickt zu sein. Von der Partei, der man üblicherweise wenig demokratisches Verständnis unterstellt, gibt es aber den erlösenden demokratischen und freiheitlichen Balsam: “Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE konstatierten, sie hielten das Verbändeklagerecht im Gegensatz zur FDP für einen demokratischen Fortschritt, auch wenn das Agieren der Verbände im Einzelfall nicht immer jedem gefalle. Es sei ein gesellschaftlicher Gewinn, dass nicht mehr nur die Menschen klagen könnten, die Grund und Boden hätten.” Wirklich wahre Worte!

Und das war dann leider Alles, was zum Thema “Sachstand des Klageverfahrens zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe” erörtert wurde. Und da fragen sich die Parteien, warum diese keinen Zulauf mehr haben…

PS: Der von uns kritisierte Abgeordnete ist in der Lage, seiner parlamentarischen Aufgabe nachzukommen. Seinen Lapsus, dass er in der Ausschusssitzung nicht nach den Beweggründen der Klagen gefragt hat, sondern nur sein befremdliches Verständnis von Liberalität artikuliert, hat er über eine Schriftliche Kleine Anfrage, mit einem allerdings mehr als merkwürdigen Titel, versucht, zu korrigieren. In den Senatsantworten finden wir einige Informationen, die bereits auf der Ausschusssitzung erwartet hätten.

Kirschgrün

Sehr versteckt war im Weser-Kurier ein Interview mit dem grünen Umweltminister von Niedersachsen, Herrn Stefan Wenzel zu lesen, in dem er eine Einschätzung zu den korrigierten Elbvertiefungsunterlagen äußert, die von Hamburg als kräftige Nachbesserung beschrieben werden: “Ich kann nicht erkennen, dass diese Nacharbeitung die Probleme ausräumt. Zudem hat man an der Elbe jetzt eine neue Tierart entdeckt, die bisher nicht berücksichtigt wurde, nämlich die Lachseeschwalbe.” Nach dem unglaublichen Geeier um einen angeblichen Koalitionskrach in der Hamburger Regierungskoalition zu den Fristen bei den Elbvertiefungsplänen, ist das Interview eine wirklich erfrischende Lektüre mit knallgrünen Buchstaben.

Die Farbe Grün kennt die Hamburger Regierung bekanntermaßen seit der Wahl im Februar 2015 nicht mehr. Die Berichterstattung zum Koalitionskrach vor Weihnachten war derart inhaltslos, dass wir uns schütteln. Von Torpedos und erster Senatskrise war die Rede, eine schriftliche kleine Anfrage in der Bürgerschaft wurde mit “Schüttet Senator Kerstan Sand ins Getriebe” untertitelt und vom Senat nichtssagend beantwortet, bis hin zum letzten Gefecht gegen die Elbvertiefung.  Lediglich NDR 90,3 konnte ein paar Bröckchen zu den Kerstan Planungen in Erfahrung bringen: die Umweltbehörde wolle “zwei zusätzliche Flachwasserzonen entlang von Norder- und Süderelbe einrichten. Auf mehreren Kilometern sollten Deiche abgerissen und landeinwärts neu gebaut werden, um der Natur mehr Raum zu verschaffen. Diese Idee war bisher nicht Teil der Planungen für die Elbvertiefung. Aber der zu erwartende Streit mit den Eigentümern der betreffenden Flächen und geschätzte Mehrkosten von 200 Millionen Euro hätten das ganze Verfahren um bis zu zwei Jahre in die Länge ziehen können.

Karte Wasserstände BemessungsturmflutGucken wir auf eine Karte von Norder- und Süderelbe (HPA, Seiten 21 und 22, oder Abbildung) fragen wir uns, wo es mehrere Kilometer Deichverschiebung und Platz für zwei zusätzliche Flachwasserzonen geben könnte. Nehmen wir die Worte Norder- und Süderelbe (also nicht Köhlbrand, Alte Süderelbe und Elbe) sowie Deichverschiebung (also keine Polder- oder Aufgehöhte Flächen) ernst, können wir feststellen, dass sich die Kerstan-Pläne nicht auf das Hafengebiet, sondern auf die zumeist landwirtschaftlich genutzten Flächen um Spadenland, Schweensand/Fünfhausen, Neuland und Ellerholz südlich vom Kreetsand beziehen können. Das wäre sehr interessant, da bislang von den Hamburger Elbvertiefungsplanern angeblich keinerlei Flächen auf Hamburger Gebiet für weitere  Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen gefunden werden konnten.

Fassen wir zusammen: es scheinen auf Hamburger Territorium von der Umweltbehörde nun doch weitere Flächen für Ausgleichs- oder Kohärenzmaßnahmen gefunden worden zu sein. Herr Kerstan wollte lediglich eine Fristverlängerung für die Abgabe seiner Stellungnahme, die ihm nicht gewährt worden ist. Die Entscheidung im Senat schließt aber nicht aus, dass er diese Flächen in der Stellungnahme seiner Umweltbehörde benennt, in das Planverfahren einbringt und deren Notwendigkeit für die Elbvertiefung erläutert.

Spitzenkanditaten 2Eine blasse Erinnerung der Farbe “Grün” könnte also beim Umweltsenator Herrn Kerstan noch möglich sein. “Kirschgrün” wäre vielleicht eine bessere Farbbeschreibung. Vielleicht werden wir es im Laufe des nächsten Quartales beim Fortgang des Planfeststellungsverfahrens erfahren, wenn die Stellungnahmen der Behörden und Beteiligten öffentlich gemacht werden.

Neue Hafen-Meßstation

LuftmessnetzHH2Ob wir diese Station dem VW-Abgasskandal verdanken, oder ob es doch eine wahre Herzensangelegenheit unseres Umweltsenators Herrn Jens Kerstan ist, können wir der Nachricht “Auch im Hamburger Hafen werden jetzt die Abgase gemessen” aus dem Hamburger Abendblatt nicht entnehmen.

Eine neue Meßstation gibt es also im Luftmeßnetz Hamburg. Und nun sogar im Hafen – wer hätte das gedacht? Erklären könnte man die Einrichtung der Station mit den Zwängen aus der EU-Luftreinhaltungsrichtlinie. Unser Umweltsenator macht das aber nicht – das würde zu den “bekannten Ohrfeigen” führen und dann noch zu einem sehr peinlichen Disput mit den Mitarbeitern des Hamburger Instituts für Hygiene und Umwelt (HU).

Dieses Institut betreibt das Hamburger Luftmeßnetz und ist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz unter der Senatorin Frau Prüfer-Storcks zugeordnet. Die Mitarbeiter des HU haben in den vergangenen Jahren so einige Untersuchungen rund um die Luftqualität im Hamburger Hafen angestellt und in den jährlichen “Aktuellen Themen” des Instituts veröffentlicht.

Die Beiträge sind sehr vage geschrieben: es wird viel vermutet und der Wunsch nach LuftmessnetzHH1detaillierteren Analysen formuliert. Warum diese nicht durchgeführt wurden, wissen wir nicht. Wir können aber feststellen, dass es in den Hamburger Behörden Menschen gibt, die sich seit dem Jahr 2007 mit dem Thema “Luftverschmutzung durch den Hafen” beschäftigen und gerne an diesem Thema weitergearbeitet hätten!

Was macht aber nun unser grüner Umweltsenator Herr Jens Kerstan, der doch im letzten Jahr in Sachen EU-Gesetzgebung die vor einem Jahr vor Gericht eingeforderte Überarbeitung des Luftreinhalteplans als “schallende Ohrfeigen” für den Senat bezeichnet hatte? Nichts!

Die neue Luftmessstation im Hamburger Hafen obliegt nicht einmal seiner Verantwortung. Umweltsenator Kerstan scheint erneut, wie in vielen anderen grünen Hamburger Umweltthemen, zum Jagen getragen werden müssen. So hat der BUND erhebliche Zweifel an den Senatsanstrengungen zur Erstellung des Luftreinhalteplanes. „Seit dem Urteil sind zwölf Monate verstrichen, die Belastung steigt und der Senat unternimmt offenbar nichts. Diese Ignoranz ist nicht länger hinnehmbaSpitzenkanditaten 2r“, so Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND Hamburg. „Wir haben jetzt Akteneinsicht beantragt, um nachzuvollziehen, ob die zuständige Behörde für Umwelt und Energie (BUE) das Thema überhaupt im Sinne des Urteils bearbeitet. Sollten Versäumnisse vorliegen, wird der BUND erneut gerichtliche Schritte prüfen“, so der BUND-Geschäftsführer weiter.

Die Antwort von Herrn Kerstan im Hamburger Abendblatt ist, noch freundlich formuliert, eine richtige Frechheit: “Das Gericht verlangt von uns die Darstellung konkreter Maßnahmen inklusive ihrer Auswirkungen – und zwar auf ihre Wirksamkeit durchgerechnet. Einen Zettel mit zehn Maßnahmen zu schreiben, das ginge über Nacht. Das reicht dem Gericht und der EU aber nicht. Obwohl wir diverse Punkte schon jetzt voranbringen, kann es länger als ein Jahr dauern, einen komplett durchgerechneten Luftreinhalteplan vorzulegen. … Der BUND macht es sich hier also etwas zu einfach.

Hui, das klingt wirklich nach grüner Leidenschaft allererster Güte. Senator Kerstan lässt unermüdlich an dem Luftreinhalteplan für unser Wohl arbeiten. Wir haben gehört, dass die von Herrn Kerstan dafür beauftragte Halbtagskraft mit einer noch unbesetzten Vollzeit-Praktikantenstelle verstärkt wurde und deren gemeinsame Ausrüstung um einem stumpfen Bleistift und einen Abakus erweitert wurde. Also vollstes grünes Engagement!

Herr Horch soll in Amtshilfe für Herrn Kerstan’s grünen Luftreinhalteplanerstellungsteam sogar für einen weiteren Telefonapparat gesammelt haben. In diesem Gerät sollen die Nummern des bereits angeführten Instituts für Hygiene und Umwelt und der HPA allerdings gesperrt sein. Der Hafen darf in dem neuen Luftreinhalteplan nicht erscheinen!

Vollhöfner Weiden

VollhöfenerWeiden2Um das Anfang Mai 2015 gestartete Planfeststellungsverfahren “Altenwerder West“, das die Abholzung des Waldes an den Vollhöfner Weiden zu Gunsten von Logistikflächen beinhaltet, ist es in der hiesigen Öffentlichkeit sehr ruhig geworden. Verdächtig ruhig!

Eine Schriftliche Kleine Anfrage in der Bürgerschaft hat zum Planungsstand nachgefragt. Obwohl das Amt des Umweltsenators seit Mitte April in grüner Hand liegt, erhalten wir zu einem urgrünen Thema, der Erhaltung eines Waldes, arrogante und nichtssagende Antworten. Es werden sogar Unwahrheiten behauptet und es gibt etwas Neues!

Zur Neuigkeit
Im Planfeststellungsverfahren “Altenwerder West” wurden der Öffentlichkeit bislang nur drei Entwurfsunterlagen präsentiert: die Änderung der Hafenplanungsverordnung samt Kartenanlage, eine Karte über das Plangebiet Vollhöfener Weiden und eine Strategische Umweltprüfung (SUP).

Zeitgleich zu den Senatsantworten wurden auf den HPA-Seiten für den Wald an den Vollhöfener Weiden nun eine “Biotoptypenkartierung, Erfassung der Rote-Liste-Pflanzenarten, Erfassung der Fauna” und ein “Schalltechnisches Gutachten” veröffentlicht. Ach nee – warum wurden diese Unterlagen denn nicht der Öffentlichkeit schon zu deren Stellungnahme im Mai 2015 bereitgestellt? Na, ganz einfach.

  1. Die Biotoptypenkartierung stellt zusammenfassend in Kapitel sechs fest, was jeder Mensch mit bloßen Augen bei Betrachten des Waldes erkennen würde:
    38 Biotoptypen wurden erkannt, von denen elf zu den „besonders geschützten Biotopen“ gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG zugeordnet werden. Zudem wurden unglaublich viele Betroffenheiten zur Roten-Liste (RL) nachgewiesen: acht Pflanzenarten, 50 Brutvogelarten (davon fünf RL-Arten), sieben Fledermausarten (davon fünf RL-Arten), 16 Libellenarten (davon vier RL-Arten), 14 Heuschreckenarten (davon drei RL-Arten) und 14 Tagfalterarten (davon zwei RL-Arten). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: “Gemessen an der Anzahl der Biotoptypen, die unter einen besonderen gesetzlichen Schutz fallen, und der Anzahl der gefundenen RL-Arten (Fauna, Flora) kann dem UG aus naturschutzfachlicher Sicht, in Abhängigkeit von der jeweils betrachteten Gruppe, z. T. eine hohe bis sehr hohe Bedeutung beigemessen werden. Darüber hinaus wäre bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit des Gebiets noch zu beachten, dass das UG aufgrund seiner Eigenart (Habitatausstattung) und relativ isolierten bzw. inselhaften Lage vielen Arten auch als Trittstein dienen könnte.
  2. Ein Lärmgutachten, das erst am 12.10.2015, also einen Tag vor der Senatsantwort veröffentlicht wird, stand im Zeitraum der Bürgerbeteiligung im Mai 2015 einfach nicht zur Verfügung. Es wurde nachträglich erstellt.
    Auffällig ist, dass in Hafenfragen erneut das Gutachterbüro TED aus Bremerhaven beauftragt wurde. Genau dieses Büro hat auch die schalltechnischen Gutachten zur Westerweiterung geschrieben, dessen Qualität und Sachkunde auf dem Anhörungstermin von den Einwendern heftig kritisiert wurde.

Es ist schon toll, wenn man Unterlagen nicht fristgerecht bereitstellt: sei es mit Vorsatz, wie man bei der Biotopkartierung aus dem November 2014 vermuten könnte, oder weil die Unterlagen, wie im Fall des Lärmgutachtens, noch nicht einmal erstellt waren.

Unwahre Behauptung
Es gab einmal einen grünen Bürgerschaftsabgeordneten mit dem Namen Jens Kerstan. Der stellte im Juni 2011 zum aktuellen Stand des Biotopverbundes in Hamburg eine Schriftliche Kleine Anfrage. Er erhielt in Frage 2 zur Antwort “Es ist beabsichtigt, bis Ende 2011 ein Fachkonzept für den Biotopverbund zu erstellen, dessen Inhalte in einem zweiten Schritt in das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg integriert werden sollen. Der zeitliche Ablauf dieser Integration der Inhalte ist derzeit nicht abschätzbar.” In 2011 gab es keinen Biotopverbund und in 2015, in der Amtszeit des grünen Umweltsenators Jens Kerstan gibt es diesen immer noch nicht. So relativiert sich der letzte Satz der Senatsantwort auf Frage 7: “Das Gebiet ist nicht Bestandteil des Biotopverbundes.

Was ist überhaupt ein Biotopverbund? Die Antwort gibt die Behörde von Umweltsenator Jens Kerstan auf der Internetseite: “Die Umsetzung des Biotopverbundes für Hamburg ist eine umweltpolitische Maßnahme auf der Grundlage des BuBiotopverbundVollhöfenerWeidenndesnaturschutzgesetzes. Der Biotopverbund überwindet die Verinselung und Verkleinerung natürlicher Lebensräume. Mit dem Biotopverbund wird eine naturschutzfachliche Strategie zur Sicherung seltener Arten und Lebensräume und zur Verbesserung ökologischer Wechselbeziehungen geschaffen.” Seit Mai 2010 hat dieser Biotopverbund in §9  Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) eine gesetzliche Bedeutung erhalten. An Fachkonzepten wird seit langer Zeit gearbeitet und es gibt sogar eine amtliche Karte aus dem Oktober 2012, die diesen Verbund für Hamburg und seine Nachbarn darstellt.

Herr Umweltsenator Kerstan kennt diese Diskussionen um den Biotopverbund sehr gut – schließlich waren diese Bestandteil seiner aktiven Politik. Warum ignoriert er das jetzt, wenn er diese, auf der Regierungsbank sitzend, endlich umsetzen könnte? Schaut man in den rot-grünen Koalitionsvertrag und sucht nach dem Wort “Biotopverbund”, erkennt man bei der Vielzahl der Treffer schnell, dass dieses ein rot-grünes Regierungsziel sein müsste.

Nee, ist es nicht. Der grüne Umweltsenator leidet seit seiner Ernennung zum Umweltsenator am 15.04.2015 an akuter Amnesie. “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern” ist seine Regierungsmaxime geworden und so lässt er die obige Senatsantwort zu den Biotopverbünden formulieren und schiebt noch mal zwei Gutachten klammheimlich nach. Das ist ekelerregend!

Zwischenstand Altenwerder-West

Die Einwender zum Planungssverfahren Altenwerder-West hatten in den letzten Tagen ein Schreiben der HPA im Briefkasten. VollhöfenerWeiden2Neben der Eingangsbestätigung für die Einwendung gab es nur spärliche, balsamierende Worte über die nächsten Schritte. Die wesentliche Information ist, dass eine Senatsbefassung noch in diesem Jahr angestrebt wird.

Kein Wort von einem Erörterungsverfahren. Nicht einmal eine Rückmeldung zum Umgang mit den Einwendungen von den Bürgern wird gegeben. Basta – Durchmarsch zum Senat und Umsetzung.

Ja, wir sind im Hamburger Hafen. Dort gibt es keine Bauleitplanung, lediglich einen spartanischen Naturschutz, keine parlamentarische Einflussnahme und erst recht keine demokratische Rechte für Bürger, die an der Gestaltung ihrer Stadt teilhaben wollen. Alle Rechte werden ominösen wirtschaftlichen Interessen untergeordnet.

Ähnliche Rechtseinschränkungen kennen wir in Deutschland nur bei z.B. den Geheimdiensten, der Landesverteidigung oder bei Atom- und Waffengeschäften. Wie wir nahezu täglich wahrnehmen, sind derartige, jenseits der Öffentlichkeit getroffene, Entscheidungen nahezu nie von einem Erfolg für unser oder fremde Gemeinwesen gekrönt.

Spannend bleibt auch die im Hinterzimmer getroffene Einigung zur A26 zwischen Senat und NABU. Was haben der aktuelle und der ehemalige Umweltsenator jenseits der Öffentlichkeit mit welchen Folgen für den Wald an den Vollhöfner Weiden ausgeklüngelt? Wie hängt dieses Klüngeln mit den aktuellen Planungen zur Hafenquerspange (A26-Ost) zusammen? Die Schlussworte vom DEGES-Planer Herrn Peter Pfeffermann “Mitte 2025 wird es sie geben, garantiert.” zeigen erneut mangelnde demokratische Kompetenz.

Warum hält der regierende Senat beim Hamburger Hafen in allen Bereichen an derartigen Vorgehensweisen fest? Sie ahnen es schon…

Nachlese zum EuGH

Außenelbe Bagger “Wilhelm von Oranje”

Das gestrige Urteil des EuGH zum Aktenzeichen C-461/13 wurde rege in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert. Wir konnten in den Medien und der Politik unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils eine Art von Schockstarre beobachten.
In den Nachmittagsstunden wurde in den Redaktionen nach Erläuterungen gesucht. Das Abendblatt hat sich in besonderer Weise hervorgetan: es wurde ein Experte zitiert, der mutigen Lesern des trockenen Urteilstextes die Worte im Munde umdrehte. Der NDR sendete heute morgen ein Interview mit diesem Experten, Herrn Prof. Dr. Michael Reinhardt. Wir sind eine verwaltungsjuristische Laienspielschar: wir finden die Aussagen des Experten im Text des Urteiles partout nicht wieder.

Aber was sagen nun die Verbände und der Senat der Stadt Hamburg?

Hamburger Senat: In der Welt finden wir Worte von unserem Wirtschaftssenator, Herrn Frank Horch. “Ich bin heute sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt umsetzen können. Das übergeordnete öffentliche Interesse an der Erweiterung der Fahrrinne steht weiterhin außer Zweifel. Denn Hamburg ist Deutschlands wichtigster Seehafen.” Das klingt wie die ewige Gebetsmühle aus dem Hamburger Rathaus. Unser neuer, grüner Umweltsenator Herr Jens Kerstan wird gestern noch vom Abendblatt auf die Frage, wann die Entscheidung in Leipzig getroffen wird mit den Worten zitiert: “Die Hoffnung ist, dass das in diesem Jahr noch passiert.” Für einen grünen Senator klingt das befremdlich. Heute morgen klingt das anders: “Die Planungen der Stadt müssen überarbeitet werden.” hören wir auf NDR-Info. Klingt zunächst plausibel – aber “grün” und einvernehmlich klingt das alles nicht wirklich. Der Senat samt Bürgermeister wirken überrumpelt. Ein Statement vom Ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz steht weiterhin aus.

Verbände: Das in Sachen Elbvertiefung klagende Bündnis der drei Verbände BUND, NABU und WWF mit dem Namen Lebendige Tideelbe hatte heute zu einer Pressekonferenz unter dem Titel “Zukunft der Elbe nach dem Urteil des EuGH” in die Patriotische Gesellschaft eingeladen. Einen weiteren Bericht gibt es dazu auf NDR 90,3. Mit Recht kann man eine gewisse Genugtuung verspüren. Mit dem Urteil wurden für die nationale Politik, Gesellschaft und Wirtschaft anscheinend völlig neue Welten aufgeschlossen: der Schutz der Gewässer ist kein Gedöns. Im Gegenteil, wir müssen deren “Gesundheit” aus eigenem menschlichem Interesse ernst nehmen. Wir müssen sie im Grundsatz sogar über die bislang sakrosankten wirtschaftlichen Interessen stellen. Das klingt sehr “grün”. Herr Kerstan wurde aber um 13:00 Uhr nicht in der Patriotischen Gesellschaft gesehen, schade.

Wir teilen die Einschätzung der Verbände. Nicht nur für die Weser- und Elbvertiefung wird dieses Urteil Auswirkungen haben. Auch für die Hamburger Klassiker, das Hafenprojekt Westerweiterung, das Kühlwasser vom Kraftwerk Moorburg, die Zuschüttung von Hafenbecken am Spree- und Travehafen, die Olympiaplanungen e.t.c. werden mehr Umweltbewusstsein in den Planungen erfordern. Dafür danken wir den klagenden Verbänden.

Ein Aber gibt es aber auch. Es werden jetzt verschärft Verhandlungen zwischen der Stadt Hamburg und den Verbänden stattfinden (müssen). Die sind grundsätzlich gut, und die begrüßen wir.Hinterzimmerpolitik schätzen aber wir nicht. Wir verachten sie.

Bitte nehmt Euer engagiertes Volk mit. Versteht es richtig: einen Masterplan Ems, einen Windpark Nordergründe oder einen Flughafen Blankensee wollen wir einfach nicht. Gute Ergebnisse schätzen wir deutlich anders ein. Wir wollen weiterhin auch die Helgoländer Düne betreten oder unsere Elbe erleben dürfen.

Wir wollen die Betroffenen und Sachkundigen im Boot wissen. Mit Geld und Stiftungen lässt sich dieses nachweislich nicht lösen. Geheimniskrämerei wie im aktuellen Falle der A26 samt der sich anschließenden Planung um die Vollhöfner Weiden in Altenwerder West sind dabei gänzlich unaktzeptabel – ein  absolutes NO GO!

Wir wünschen Euch und Ihnen bei dieser schweren, aber lösbaren Aufgabe ein “Gutes Gelingen”!

Einwendung Altenwerder West

Anfang Mai 2015 hatten wir über das VollhöfenerWeiden2HPA-Planungsverfahren “Altenwerder West” samt Beteiligungsverfahren berichtet: der Wald “Vollhöfner Weiden” soll von dem Status Hafenerweiterungsgebiet in das Hafennutzungsgebiet überführt und damit zu Gunsten von Logistikflächen abgeholzt werden.

Bei Harburg-Aktuell ist zu lesen, wie die HPA am 18.05.2015 im Stadtplanungsausschuss Harburg das Vorhaben samt Auswirkungen vorgestellt hat. Unvorstellbar, wie die HPA mit gewählten Volksvertretern umgegangen ist. Ein fulminanter Einstieg für das frisch gebackene Mitglied der HPA-Geschäftsleitung, Herrn Lutz M. Birke, zuständig für Marketing und Kommunikation. Besser hätte sich die Arroganz und Blindheit unserer Hafenbehörde nicht präsentieren können. Obwohl diese Behörde glaubt, mit ihrem Projekt “smartPort” im 21. Jahrhundert angekommen zu sein, scheint die HPA-Governance noch tief im 19. Jahrhundert zu verharren. Es schüttelt uns!

Wir von Hamburg-für-die-Elbe haben unsere AltenwerderWestEinwendungsvorlage formuliert und werden diese fristgerecht schriftlich

bis zum 27.05.2015 (Posteingang) bei der
HPA-Hamburg Port Authority,
Facheinheit Baugenehmigungen und Umwelt/Hafenplanung
Alter Wandrahm 4
20457 Hamburg

einreichen.

Sie können unsere Einwendung gerne als Muster verwenden. Fügen Sie Ihren eigenen Namen in das Worddokument ein, ergänzen Sie es gerne um Ihre persönlichen Erfahrungen oder Eindrücke und vergessen Sie nicht, Ihre Einwendung zu unterschreiben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über Ihre Einwendung per email an info(at)hamburg-fuer-die-elbe.de informieren.

Dieses Verfahren hatten wir Ihnen auch schon bei der Westerweiterung angeboten.

Grüne Hafenpolitik

VollhöfenerWeiden1Ein kleiner Artikel in der taz vom 30.04.2015 mit dem Titel “Ökos gegen Rot-Grün” gibt einen Einblick in die neue Hamburger Umweltpolitik des grünen Senators Herrn Jens Kerstan.
Es geht um die Waldfläche “Vollhöfner Weiden”, einem sich selbst überlassenen Wald, der das ehemalige Nordufer der alten Süderelbe bildet und südlich an die Logistikflächen an der gleichnamigen Straße anschließt.

Wir erinnern uns an den Januar 2015, als die Gespräche zwischen dem Senat und den Naturschutzverbänden in Sachen Zersiedelung des Biotopverbundes an dem Verlauf der Alten Süderelbe durch die geplante A26 Trasse abgebrochen wurden. Das, was als Biotopverbund bezeichnet wird, ist in der Hamburger Politik mit der Bezeichnung “Grüne Ringe” ein zentrales Fundament der Stadt- und Umweltplanung. Der Senat hatte Anfang 2015 ein zentrales Grundstück des Biotopverbundes über Verpachtung an einen Obstbauern dem Verbund entrissen und die Verbände vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Verbund liegt im südwestlichen Teil des zweiten grünen Ringes und ist hier bereits sehr schmal… GrünerRing-VollhöfenerWeiden

Der Wald an den Vollhöfner Weiden (roter Pfeil) schließt unmittelbar an das vom Senat verpachtete Grundstück an und ist ebenfalls Bestandteil des zweiten grünen Rings. Und nun folgt Teil zwei der Geschichte.

Sehr versteckt wurde vor wenigen Tagen auf den Internetseiten der HPA bekanntgegeben, dass ab dem 28.04.2015 eine öffentliche Auslegung für Planungen in Altenwerder-West zwecks Bürgerbeteiligung erfolgt ist. Unscheinbar  – was hat das mit dem Streit zwischen dem Senat und den Naturschutzverbänden zu tun?

Guckt man sich zunächst die HPA-Planungskarte an, stellt man fest, dass es ausschließlich um die Fläche des Waldes an den Vollhöfner Weiden geht. Einer weiteren Karte ist zu entnehmen, dass die Waldfläche, die bislang als Hafenerweiterungsgebiet ausgewiesen wurde, dem Hafennutzungsgebiet zuordnet werden soll. Das bedeutet, dass hier die Bauplanung nach dem Hafenentwicklungsgesetz angestoßen werden kann: sprich der Wald soll abgeholzt werden, damit neue Logistikflächen geschaffen werden können.

Die Regeln, nach denen die Überführung zum Hafennutzungsgebiet erfolgen sollen, sind in dem 21 Seiten umfassenden Verordnungsentwurf nachzulesen. Damit das auch umweltgerecht passieren kann, wird eine 87-seitige Strategische Umweltprüfung beigefügt. Übrigens: Gegen die Planungen für Altenwerder-West kann jede Bürgerin und jeder Bürger seine Einwendungen und Bedenken VollhöfenerWeiden2einreichen, schriftlich oder per Email an PlanungsrechtHafen@hpa.hamburg.de.

Was für eine Kriegserklärung des grünen Umweltsenators an die Umweltverbände und die grünen Mitglieder. In der Presseerklärung des BUND Hamburg ist von einem “Ersten Belastungstest für rot-grünen Koalitionsvertrag” zu lesen. Bereits vor einem Monat hatten die Grünen im Bezirk Harburg auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt.

Was stand da noch im anfänglich angeführten taz-Artikel? Der grüne Umweltsenator Herr Jens Kerstan befindet, Die Vollhöfner Weiden seien keineswegs Bestandteil des Hamburger Biotopverbundes“.

Recht so Herr Kerstan: das, was wir auf den Internetseiten der Stadt Hamburg lesen, das ist gar nicht so. Das ist alles ganz anders, nämlich so wie Sie das als GRÜNER Senator knapp 14 Tage nach ihrer Amtseinführung sehen. Sie scheinen bereits viel von Ihrem großen Herrn und Meister gelernt zu haben.Grillhähnchen