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EntBehrbarer Kaufmann

HandelskammerDie Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmann zu Hamburg kennen Sie und wir bislang als Polterstunde einer Hamburger Kaufmannschaft, die wir aufgrund der Wortwahl des Präses anlässlich seiner alljährlichen Rede als nur wenig ehrbar erachtet haben. Wir erinnern an die markigen Worte des Handelskammer Präses, Herrn Fritz Horst Melsheimer von Ende 2014 zum Verbandsklagerecht in Sachen Elbvertiefung und von Ende 2015 zum Olympia-Referendum.

Dass dieser unser Polter-Eindruck uns auch nicht in unserem Rechtsempfinden getäuscht hat, können wir heute dem Hamburger Abendblatt entnehmen. Dort lesen wir: “Das Verwaltungsgericht Hamburg wertete am Dienstag Teile der Rede von Präses Fritz Horst Melsheimer bei der Versammlung eines Ehrenbaren Kaufmanns am 31. Dezember 2015 als rechtswidrig.” In dem gut geschriebenen Artikel freuen wir uns nicht nur über die klaren Worte des Richters zu den Worten von Herrn Melsheimer.

Handelskammer2Die ” Fundamentalkritik” an der direkten Demokratie und der Ausdruck ” Hamburg-Syndrom” allerdings seien rechtswidrig, da damit die gesetzlichen Grenzen des erlaubten überschritten worden seien. ” Syndrom” sei ein Begriff aus der Medizin für eine Krankheit, der hier nicht passe, so der Richter. Die Aussage des Präses, die direkte Demokratie sei “strukturell für sachgerechte Entscheidungen untauglich” sei zudem “empirisch schlicht nicht belegbar”“.

Wir denken, dass etwas ähnliches zu den Aussagen von Herrn Melsheimer zum Verbandsklagerecht in Sachen Elbvertiefung gesagt werden könnte. Da war es keine Krankheit, sondern die EU, auf der rumgedroschen wurde. Nimmt man die damaligen Worte des Herrn Melsheimer und vergleicht diese mit den geplanten Schiedsgerichten bei TTIP und Konsorten, kann man ahnen, wo im Freihandel der Hammer hängen soll.

Ein gutes Urteil. Wir danken dem Kläger, dass er mit dem heutigen Urteil einem wesentlichen Teil der Hamburger Kaufleute wieder zu Ehren verholfen hat und gratulieren!

Frischer Wind bei ver.di

So richtig registriert hat das keiner. Aber in der Gewerkschaft ver.di scheinen die Verantwortlichen in Sachen “Schiffsgrößenentwicklung” auch endlich wach geworden zu sein. So lesen wir es zumindest in der aktuellen ver.di Mitgliederzeitung publik, Ausgabe 4/2016. Klein und unscheinbar ist auf Seite 11 folgender Kurzbericht publik4-2016-Seite11zum Mitte Mai 2016 in Leipzig stattgefundenen Internationalen Transport Forum zu finden.

Ver.di hat gemeinsam mit den gegen Elb- und Weservertiefung klagenden Verbänden eine Pressemitteilung herausgegeben. Liest man ergänzenderweise noch den Artikel “Größere Schiffe, größere Probleme” aus der Junge Welt, erfahren wir mehr zu den Beweggründen dieser Meinungsänderung.

Bislang wurde in Hamburg vom ver.di-Fachbereich Verkehr (FB11), Fachgruppe Häfen die Meinung vertreten, dass die Elbvertiefung zum Erhalt der Arbeitsplätze zwingend notwendig sein würde. Nun scheint aber die Leitung des Fachbereiches 11 auf der Bundesebene eine andere Meinung zu vertreten. Und das ist doch ein sehr frischer Wind in dem bislang in Sachen Vertiefungen als betonkopfmäßig agierendem Fachbereich in der Gewerkschaft. Zumal wir die o.a. Pressemitteilung aus dem Bundesbereich nahezu gleichlautend auch auf den Hamburger Seiten des ver.di-Fachbereiches Verkehr, Fachgruppe Häfen finden. Das ist beachtlich!

HafenarbeiterHPAEs war sowieso nicht zu verstehen, warum eine einzige Fachgruppe eines Fachbereiches aus Hamburg sowohl innerhalb von ver.di als auch im Dachverband der Gewerkschaften, dem DGB, eine vermeintlich einheitliche Pro-Elbvertiefung-Meinung durchsetzen konnte. Ver.di vertritt die Interessen vieler Mitglieder auch aus anderen Bereichen (von Banken und Versicherungen (FB01) bis zu besonderen Dienstleistungen (FB13)) und der DGB darüber hinaus noch viel mehr. Ein Phänomen einer arbeitnehmerfeindlichen Meinungsmache, die wir auch schon zu Zeiten der Diskussion um die Atomkraftwerke nicht verstehen konnten. Und das ist noch nicht lange her.

Wir begrüßen diesen Meinungsumschwung in ver.di! Wir wünschen uns, dass dieser Kraft hat und endlich auch in der gewerkschaftlichen Bundesgliederung, dem DGB, endlich einschlägt. Unqualifizierte und seit Jahren widerlegte Aussagen eines DGB-Vorsitzenden aus Norddeutschland, wie zuletzt in 2012 geschehen, müssen, wie bei der Atomkraft, für immer der Vergangenheit angehören.

Nachlese zum EuGH

Außenelbe Bagger “Wilhelm von Oranje”

Das gestrige Urteil des EuGH zum Aktenzeichen C-461/13 wurde rege in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert. Wir konnten in den Medien und der Politik unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils eine Art von Schockstarre beobachten.
In den Nachmittagsstunden wurde in den Redaktionen nach Erläuterungen gesucht. Das Abendblatt hat sich in besonderer Weise hervorgetan: es wurde ein Experte zitiert, der mutigen Lesern des trockenen Urteilstextes die Worte im Munde umdrehte. Der NDR sendete heute morgen ein Interview mit diesem Experten, Herrn Prof. Dr. Michael Reinhardt. Wir sind eine verwaltungsjuristische Laienspielschar: wir finden die Aussagen des Experten im Text des Urteiles partout nicht wieder.

Aber was sagen nun die Verbände und der Senat der Stadt Hamburg?

Hamburger Senat: In der Welt finden wir Worte von unserem Wirtschaftssenator, Herrn Frank Horch. “Ich bin heute sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt umsetzen können. Das übergeordnete öffentliche Interesse an der Erweiterung der Fahrrinne steht weiterhin außer Zweifel. Denn Hamburg ist Deutschlands wichtigster Seehafen.” Das klingt wie die ewige Gebetsmühle aus dem Hamburger Rathaus. Unser neuer, grüner Umweltsenator Herr Jens Kerstan wird gestern noch vom Abendblatt auf die Frage, wann die Entscheidung in Leipzig getroffen wird mit den Worten zitiert: “Die Hoffnung ist, dass das in diesem Jahr noch passiert.” Für einen grünen Senator klingt das befremdlich. Heute morgen klingt das anders: “Die Planungen der Stadt müssen überarbeitet werden.” hören wir auf NDR-Info. Klingt zunächst plausibel – aber “grün” und einvernehmlich klingt das alles nicht wirklich. Der Senat samt Bürgermeister wirken überrumpelt. Ein Statement vom Ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz steht weiterhin aus.

Verbände: Das in Sachen Elbvertiefung klagende Bündnis der drei Verbände BUND, NABU und WWF mit dem Namen Lebendige Tideelbe hatte heute zu einer Pressekonferenz unter dem Titel “Zukunft der Elbe nach dem Urteil des EuGH” in die Patriotische Gesellschaft eingeladen. Einen weiteren Bericht gibt es dazu auf NDR 90,3. Mit Recht kann man eine gewisse Genugtuung verspüren. Mit dem Urteil wurden für die nationale Politik, Gesellschaft und Wirtschaft anscheinend völlig neue Welten aufgeschlossen: der Schutz der Gewässer ist kein Gedöns. Im Gegenteil, wir müssen deren “Gesundheit” aus eigenem menschlichem Interesse ernst nehmen. Wir müssen sie im Grundsatz sogar über die bislang sakrosankten wirtschaftlichen Interessen stellen. Das klingt sehr “grün”. Herr Kerstan wurde aber um 13:00 Uhr nicht in der Patriotischen Gesellschaft gesehen, schade.

Wir teilen die Einschätzung der Verbände. Nicht nur für die Weser- und Elbvertiefung wird dieses Urteil Auswirkungen haben. Auch für die Hamburger Klassiker, das Hafenprojekt Westerweiterung, das Kühlwasser vom Kraftwerk Moorburg, die Zuschüttung von Hafenbecken am Spree- und Travehafen, die Olympiaplanungen e.t.c. werden mehr Umweltbewusstsein in den Planungen erfordern. Dafür danken wir den klagenden Verbänden.

Ein Aber gibt es aber auch. Es werden jetzt verschärft Verhandlungen zwischen der Stadt Hamburg und den Verbänden stattfinden (müssen). Die sind grundsätzlich gut, und die begrüßen wir.Hinterzimmerpolitik schätzen aber wir nicht. Wir verachten sie.

Bitte nehmt Euer engagiertes Volk mit. Versteht es richtig: einen Masterplan Ems, einen Windpark Nordergründe oder einen Flughafen Blankensee wollen wir einfach nicht. Gute Ergebnisse schätzen wir deutlich anders ein. Wir wollen weiterhin auch die Helgoländer Düne betreten oder unsere Elbe erleben dürfen.

Wir wollen die Betroffenen und Sachkundigen im Boot wissen. Mit Geld und Stiftungen lässt sich dieses nachweislich nicht lösen. Geheimniskrämerei wie im aktuellen Falle der A26 samt der sich anschließenden Planung um die Vollhöfner Weiden in Altenwerder West sind dabei gänzlich unaktzeptabel – ein  absolutes NO GO!

Wir wünschen Euch und Ihnen bei dieser schweren, aber lösbaren Aufgabe ein “Gutes Gelingen”!

Einwendung Altenwerder West

Anfang Mai 2015 hatten wir über das VollhöfenerWeiden2HPA-Planungsverfahren “Altenwerder West” samt Beteiligungsverfahren berichtet: der Wald “Vollhöfner Weiden” soll von dem Status Hafenerweiterungsgebiet in das Hafennutzungsgebiet überführt und damit zu Gunsten von Logistikflächen abgeholzt werden.

Bei Harburg-Aktuell ist zu lesen, wie die HPA am 18.05.2015 im Stadtplanungsausschuss Harburg das Vorhaben samt Auswirkungen vorgestellt hat. Unvorstellbar, wie die HPA mit gewählten Volksvertretern umgegangen ist. Ein fulminanter Einstieg für das frisch gebackene Mitglied der HPA-Geschäftsleitung, Herrn Lutz M. Birke, zuständig für Marketing und Kommunikation. Besser hätte sich die Arroganz und Blindheit unserer Hafenbehörde nicht präsentieren können. Obwohl diese Behörde glaubt, mit ihrem Projekt “smartPort” im 21. Jahrhundert angekommen zu sein, scheint die HPA-Governance noch tief im 19. Jahrhundert zu verharren. Es schüttelt uns!

Wir von Hamburg-für-die-Elbe haben unsere AltenwerderWestEinwendungsvorlage formuliert und werden diese fristgerecht schriftlich

bis zum 27.05.2015 (Posteingang) bei der
HPA-Hamburg Port Authority,
Facheinheit Baugenehmigungen und Umwelt/Hafenplanung
Alter Wandrahm 4
20457 Hamburg

einreichen.

Sie können unsere Einwendung gerne als Muster verwenden. Fügen Sie Ihren eigenen Namen in das Worddokument ein, ergänzen Sie es gerne um Ihre persönlichen Erfahrungen oder Eindrücke und vergessen Sie nicht, Ihre Einwendung zu unterschreiben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über Ihre Einwendung per email an info(at)hamburg-fuer-die-elbe.de informieren.

Dieses Verfahren hatten wir Ihnen auch schon bei der Westerweiterung angeboten.

Grüne Hafenpolitik

VollhöfenerWeiden1Ein kleiner Artikel in der taz vom 30.04.2015 mit dem Titel “Ökos gegen Rot-Grün” gibt einen Einblick in die neue Hamburger Umweltpolitik des grünen Senators Herrn Jens Kerstan.
Es geht um die Waldfläche “Vollhöfner Weiden”, einem sich selbst überlassenen Wald, der das ehemalige Nordufer der alten Süderelbe bildet und südlich an die Logistikflächen an der gleichnamigen Straße anschließt.

Wir erinnern uns an den Januar 2015, als die Gespräche zwischen dem Senat und den Naturschutzverbänden in Sachen Zersiedelung des Biotopverbundes an dem Verlauf der Alten Süderelbe durch die geplante A26 Trasse abgebrochen wurden. Das, was als Biotopverbund bezeichnet wird, ist in der Hamburger Politik mit der Bezeichnung “Grüne Ringe” ein zentrales Fundament der Stadt- und Umweltplanung. Der Senat hatte Anfang 2015 ein zentrales Grundstück des Biotopverbundes über Verpachtung an einen Obstbauern dem Verbund entrissen und die Verbände vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Verbund liegt im südwestlichen Teil des zweiten grünen Ringes und ist hier bereits sehr schmal… GrünerRing-VollhöfenerWeiden

Der Wald an den Vollhöfner Weiden (roter Pfeil) schließt unmittelbar an das vom Senat verpachtete Grundstück an und ist ebenfalls Bestandteil des zweiten grünen Rings. Und nun folgt Teil zwei der Geschichte.

Sehr versteckt wurde vor wenigen Tagen auf den Internetseiten der HPA bekanntgegeben, dass ab dem 28.04.2015 eine öffentliche Auslegung für Planungen in Altenwerder-West zwecks Bürgerbeteiligung erfolgt ist. Unscheinbar  – was hat das mit dem Streit zwischen dem Senat und den Naturschutzverbänden zu tun?

Guckt man sich zunächst die HPA-Planungskarte an, stellt man fest, dass es ausschließlich um die Fläche des Waldes an den Vollhöfner Weiden geht. Einer weiteren Karte ist zu entnehmen, dass die Waldfläche, die bislang als Hafenerweiterungsgebiet ausgewiesen wurde, dem Hafennutzungsgebiet zuordnet werden soll. Das bedeutet, dass hier die Bauplanung nach dem Hafenentwicklungsgesetz angestoßen werden kann: sprich der Wald soll abgeholzt werden, damit neue Logistikflächen geschaffen werden können.

Die Regeln, nach denen die Überführung zum Hafennutzungsgebiet erfolgen sollen, sind in dem 21 Seiten umfassenden Verordnungsentwurf nachzulesen. Damit das auch umweltgerecht passieren kann, wird eine 87-seitige Strategische Umweltprüfung beigefügt. Übrigens: Gegen die Planungen für Altenwerder-West kann jede Bürgerin und jeder Bürger seine Einwendungen und Bedenken VollhöfenerWeiden2einreichen, schriftlich oder per Email an PlanungsrechtHafen@hpa.hamburg.de.

Was für eine Kriegserklärung des grünen Umweltsenators an die Umweltverbände und die grünen Mitglieder. In der Presseerklärung des BUND Hamburg ist von einem “Ersten Belastungstest für rot-grünen Koalitionsvertrag” zu lesen. Bereits vor einem Monat hatten die Grünen im Bezirk Harburg auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt.

Was stand da noch im anfänglich angeführten taz-Artikel? Der grüne Umweltsenator Herr Jens Kerstan befindet, Die Vollhöfner Weiden seien keineswegs Bestandteil des Hamburger Biotopverbundes“.

Recht so Herr Kerstan: das, was wir auf den Internetseiten der Stadt Hamburg lesen, das ist gar nicht so. Das ist alles ganz anders, nämlich so wie Sie das als GRÜNER Senator knapp 14 Tage nach ihrer Amtseinführung sehen. Sie scheinen bereits viel von Ihrem großen Herrn und Meister gelernt zu haben.Grillhähnchen

Böser NABU?

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Rosengarten: Infotafel Nummer zwei

Heute wurde öffentlich, dass es im Rahmen der Planungen zur A26 seit dem Frühjahr 2014 Gespräche zwischen der Wirtschaftsbehörde Hamburgs und den Naturschutzverbänden zum Interessenausgleich für die Natur gegeben hat. Forderung der Naturschutzverbände war, einen Biotopkorridor als Lebensraum und Lebensraumverbund zwischen den Naturschutzgebieten “Westerweiden”, “Finkenwerder Süderelbe” und “Moorgürtel” herzustellen, da in den vergangenen Jahren durch die Finkenwerder Umgehungsstraße, den Ausbau des intensiven Obstanbaus und zukünftig durch die A26 die vorhandenen Naturräume zergliedert und zerstört werden. Bei Einigung haben die Verbände angeboten, auf Klagen gegen verschiedene Planfeststellungsverfahren (A26, Ausweitung der Obstanbaugebiete) zu verzichten.

Wie der Nabu auf seiner Internetseite schreibt, standen die Gespräche von Beginn an unter keinem günstigen Stern. Eine zentrale Fläche für den Biotopverbund wurde bereits vor Beginn der Gütegespräche im April 2014 einem Obstbauern übergeben, der die bisherige Grünlandfläche umbrechen ließ, um sie für den Obstanbau vorzubereiten. Nur die Zusage der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass damit noch keine endgültige Entscheidung zur Umnutzung gefällt sei, bewegte die Verbände an den Verhandlungstisch. Ende Dezember erfuhren diese jedoch, dass die Fläche nun endgültig dem Landwirt für den intensiven Obstanbau übergeben werden soll. Am 01.02.2015 soll der Vertrag endgültig unterschrieben werden.

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Rosengarten: Infotafel Nummer acht

Erneut zeigt sich, dass die Stadt Hamburg mit ihren verantwortlich Regierenden Belange des Naturschutzes und damit dem Wohl der Menschen, die kalte Schulter zeigt. Ohne Rücksicht auf Verluste werden Maßnahmen für die Hafenindustrie und andere Gewerbe umgesetzt. Illegale Zuschüttungen von ökologisch wertvollen Gräben beispielsweise in den Obstbaugebieten in Francop werden nicht geahndet. Und jetzt werden also inmitten von Verhandlungsgesprächen Fakten geschaffen, die eine Umsetzung von erhaltenden Naturschutzmaßnahmen unmöglich machen.

Vor diesem Hintergrund kann man nur unterstützen, dass der Nabu und andere Verbände sich vorbehalten, doch den Klageweg zu beschreiten, der vielfach Nachteile für Hamburg bringen wird:

  • Die rechtskräftige Planfeststellung für die A26 wird sich deutlich verlängern.
  • Die Neuordnung der Wasserwirtschaft im Südelbe-Raum, die für die Ausweitung des Obstanbaus notwendig ist, wird sich verzögern.
  • Millionenschwere Zuschüsse aus der EU für diese Maßnahmen gehen verloren.

Abschließend fragen wir die Hamburger Umweltbehörde BSU, welchen Stellenwert die Behörde und das Hamburger Landschaftsprogramm überhaupt noch hat? Sind Landschafts-achsen wirklich nur “grünes Gedöns”, das man bei Bedarf über Bord werfen kann? Kennen die heutigen Stadtplaner überhaupt noch die “Alte-Süderelb-Achse” und die “Westliche-Elbtal-Achse”, die unsere Altvorderen mit großem Engagement gehegt haben? Ist es das erklärte BSU-Ziel, den sogenannten 2. Grünen Ring auch im Süden Hamburgs auf die Breite einer Briefmarke zu reduzieren, wie bereits im Norden bei der Querung der B431 in Flottbek, bei der Unterführung der A7 in Stellingen oder in Wandsbek bei der Eisenbahnpassage geschehen? Wohlgemerkt, es geht nicht um die Querungen, sondern um die Flächen, die vor und hinter der Querung liegen!

Weggucken hat offenbar nicht nur bei der BWVI Methode, auch bei der BSU, wie wir diese Woche ebenfalls erfahren konnten. Die Neubauten im Hamburger Stadtgebiet führen zunehmend zu Problemen (Vernässungen, Setzungen…) bei den Bestandsbauten, da sie Veränderungen beim Grundwasserspiegel und Grundwasserstrom verursachen.

Jahresausklang

Das Jahr 2014 verabschiedet sich – das Jahr 2015 naht.

In Hamburg wird am Vormittag des Sylvestertages die Jahresschlussveranstaltung der “Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V.” (VEEK) in den Börsenräumen der Handelskammer Hamburg abgehalten. Der VEEK fördert laut seiner Satzung u.a. die seit 1517 bestehende Tradition der kaufmännischen Selbstverwaltung in Hamburg, die Handelskammer1Zusammenarbeit seiner Mitglieder mit der Handelskammer Hamburg und den in Hamburg aktiven Wirtschaftsverbänden sowie in Abstimmung mit der Handelskammer die Kommunikation mit der Unternehmerschaft, der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit. Der VEEK ist mit seinen Vorgängerinstitutionen ein Stück “Hamburgische Pfeffersack-Geschichte”, die man heutzutage als “Lobbyorganisation” bezeichnen könnte.

So hat heute Herr Fritz Horst Melsheimer in seiner Funktion als der Präses der Handelskammer die alljährliche Rede vor dem VEEK gehalten. Erwartungsgemäß standen wieder die vor Gericht stehende Elbvertiefung, das Planungsrecht, die Umweltverbände und das Verbandsklagerecht im Fokus. Herr Melsheimer beschreitet in seiner Rede den gleichen Weg wie Herr Olaf Scholz anlässlich seiner Regierungserklärung am 08.10.2014:

…sind die schier unüberwindlichen Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren. Das wurde uns am 2. Oktober diesen Jahres wieder einmal besonders drastisch vor Augen geführt. Das lang erwartete Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung der Elbe wurde nicht gefällt. … Die abermalige zeitliche Verzögerung dieses für die Metropolregion mit Abstand wichtigsten Infrastrukturprojektes wirft international Zweifel an der Verlässlichkeit von Infrastrukturplanungen in Deutschland auf und weckt die Sorge, ob der Industriestandort Deutschland die Wurzeln seines Wohlstandes zu verteidigen in der Lage ist. Die Wirtschaft hatte sich ein anderes Signal aus Leipzig erhofft. … Die Entscheidung des Gerichts macht aber eines klar: Die Zukunft Norddeutschlands mit seinen Hafenstädten Hamburg und Bremen und die Zukunft vieler anderer europäischer Metropolen am Wasser wird massiv durch eine EU-Richtlinie gefährdet, der alle Regierungen zugestimmt haben, die aber ganz offensichtlich niemand versteht. Anders ist es nicht zu erklären, dass weder die Planungsverantwortlichen wissen, nach welchen Kriterien eine mögliche Wasserverschlechterung zu bewerten ist, noch die Gerichte in der Lage sind, diese Frage ohne Verweis an den Europäischen Gerichtshof zu beurteilen. Ein inzwischen zwölf Jahre andauerndes Verfahren, mehr als 2.600 Seiten Planungsunterlagen, drei Planänderungen und die Beschlüsse dreier Landtage und des Bundestags, dokumentieren die Komplexität und die Tragweite des Projekts. Dass dieses Verfahren nun nicht nur durch die Klage der zuvor intensiv beteiligten Umweltverbände, sondern auch durch eine offensichtlich nicht justiziable Richtlinie weiter verzögert wird, ist skandalös. Meine Vorgänger und ich haben in den vergangenen Jahren an dieser Stelle – oft mit einem Augenzwinkern – über absurde Richtlinien der EU gesprochen. … Dennoch müssen aus der Situation… nun die richtigen Schlüsse gezogen werden. Das zu komplexe und unklare Umwelt- und Planungsrecht gehört vom Kopf auf die Füße gestellt. Erstens plädiere ich dafür, sämtliche Umwelt- und Planungsvorschriften auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene zu überprüfen. Sie müssen vereinfacht und klar formuliert werden. Zweitens müssen wir grundsätzlich über den Ablauf von Planungsverfahren nachdenken. Statt den Umweltverbänden ex post das scharfe Schwert der Verbandsklage in die Hand zu geben, sollten sie ex ante stärker in die Verantwortung genommen werden. Das „ob“ einer Infrastrukturentscheidung sollte nach einem intensiven Beteiligungsprozess klar in parlamentarischer Verantwortung liegen. Diese gehört in dieser Hinsicht gestärkt.

Entgegen den Ausführungen von Herrn Melsheimer sind uns Beschlüsse dreier Landtage und des Bundestags unbekannt. Wir haben lediglich Kenntnis von Kabinettsbeschlüssen der Landesregierungen Schleswig-Holsteins, Niedersachsens sowie Beschlüssen des  Hamburger Senats und der Bundesregierung als Träger der neunten Elbvertiefung (Einreichung von Planfeststellungsunterlagen). Und diese Beschlüsse wurden allesamt erst im Frühjahr 2012 getroffen.

Herr Melsheimer scheint vergessen zu haben, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits im Jahre 2000 mit Beteiligung von deutschen Vertretern im EU-Rat sowie einem Beschluss des EU-Parlaments in europäisches Recht umgesetzt worden ist. In den Folgejahren waren Bundes- und Landespolitiker, auch aus Hamburg, an der komplexen Umsetzung in deutsches und hamburgisches Recht beteiligt – zeitlich parallel zu der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die neunte Elbvertiefung!

Herr Melsheimer schiebt dabei einen langjährigen Prozess nationaler und europäischer Diskussionen und Verständigungsprozesse zum Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt einfach beiseite. Dabei sind doch die EU-Wasserrahmenrichtlinie samt weiterer EU Umweltrichtlinien, die Verfahren im Planungsrecht und das Verbandsklagerecht auch eine gesellschaftliche und politische Reaktion auf die rücksichtlose Vorgehensweisen von Unternehmen, die ihre Unternehmenspolitik ausschließlich am Shareholder-Value oder einer rücksichtslosen Freiheit des Wirtschaftens orientieren.

Interessanterweise nutzt die Wirtschaft, deren SpitzHandelskammer2envertreter Herr Melsheimer in Hamburg ist, doch gern europäische Regelungen, wenn es um den „besseren“ Absatz ihrer Produkte und Dienstleistungen geht. Sie setzt massiv ihre Lobbyisten in Brüssel ein, um günstigere Wirtschaftsbedingungen durchzusetzen. Nun wettert Lobbyist Melsheimer gegen das Verbandsklagerecht, das die einzige Möglichkeit bietet, eine nationale Planfeststellung auf EU-Konformität gerichtlich überprüfen zu lassen. Welch eine Schizophrenie in Bezug auf Jubel und Ablehnung europäischer Regelungen.

“Ehrbare Kaufleute”, aber auch Erste Bürgermeister sollten mittlerweile wissen, dass Sozial-, Arbeitnehmer- sowie Umweltbelange und insbesondere eine demokratische Willensbildung kein “Gedöns” mehr sind. Sie sollten sich zudem endlich mal als glaubwürdige Europäer zu erkennen geben!

Mehr Macht …

…für Umweltverbände wünschen sich laut einer repräsentativen Umfrage des Abendblattes die Hamburgerinnen und Hamburger. Die Ergebnisse der Umfrage wurden am 14.11.2014 sehr versteckt im Abendblatt veröffentlicht – gefunden haben wir die Umfrageergebnisse bei den Kollegen von Umweltfairaendern.de, die eine umfassende Kommentierung auch in Sachen Elbvertiefung abgegeben haben. Die “lesefreundlichen” Links finden Sie hier: zum Artikel im Abendblatt und zu den beiden angeführten Kommentaren, Pro von Herrn Jens Meyer-Wellman und Contra von Herrn Matthias Iken.

Damit die Naturschutzverbände, BUND und Nabu, ihre gesellschaftpolitische Arbeit fortsetzen können und beispielsweise ein Herr Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND Hamburg, dem unsäglichen “Druck von ZEITlosen Demagogen”ZEITHamburg (anklicken zum Vergrößern) standhalten und weiterhin machtvoll für unsere Elbe und gegen deren weitere Vertiefung arbeiten kann, benötigt der BUND unsere finanzielle Unterstützung. Stärken Sie die klagenden Streiter mit einer Spende, wie wir es von Hamburg für die Elbe bereits gemacht haben. Wir danken Ihnen!

Für eine Bindung der Spende an das Klageverfahren gegen die Elbvertiefung geben Sie bitte bei Ihrer Überweisung den Verwendungszweck “Klage Elbvertiefung” an.

Spendenkonto des BUND Hamburg: Nr. 1230 122 226
Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50
Kontoverbindung nach dem europäischen SEPA-Format:
IBAN: DE 2120 0505 5012 3012 2226 ● BIC: HASPDEHHXXX

PS: der abgebildete ZEIT-Beitrag stammt von dem Redakteur, den unser Erster Bürgermeister, Herr Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung zum Aussetzungsentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes  namentlich auf Seite 4, Mitte, zitiert hat!