Archiv für den Monat: November 2017

Klage abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat soeben die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern abgewiesen. Die Pressemitteilung 84/2017 des Gerichtes liest sich höhnisch. “Die Planfeststellungsbehörden durften bei der Abwägung der betroffenen Belange dem öffentlichen Interesse an einer Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe den Vorrang gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger einräumen.

Und dann wird in der Pressemitteilung das bereits zur Verhandlung von Hamburg und dem Bund angeführte Unwort “Lagebegünstigung” umschrieben: “Die Belange der Kläger sind aufgrund ihrer Lage- und Situationsgebundenheit nur eingeschränkt schutzwürdig. Die von den Städten Cuxhaven und Otterndorf geltend gemachten Auswirkungen des Vorhabens auf kommunale Einrichtungen (Bojenbäder, Badeseen, Seglerhafen) und an ihre Gemeindegebiete angrenzende, für touristische Zwecke genutzte Wattflächen sind – auch wegen der schon bestehenden Vorbelastung – zudem nicht so gravierend, dass das Abwägungsergebnis anders hätte ausfallen müssen.
Auch die Fischer kriegen ihr Fett ab. Der vom Abendblatt aus der Verhandlung zitierte Vergleich von Tankstellenbetreibern mit den Fischern ist in der Pressemitteilung implizit wieder zu finden: “Beeinträchtigungen wegen der vorrangigen Verkehrsfunktion der Elbe” müssen hingenommen werden.
Aus dem heutigen Urteil ergibt sich, dass Cuxhaven und Otterndorf keinerlei Rechte an den Wattflächen an Nordsee und Elbe haben. Sie gehören nicht zum Gemeindegebiet und sind zudem Teil der Bundeswasserstraße Elbe. Alle Gemeinden an der Unterelbe müssen somit die vor ihrer Haustür stattfindenden Vertiefungsplanungen des Bundes und Hamburgs widerspruchslos schlucken. Das alles hinterlässt mit dem ohnehin schon fragwürdigen “öffentlichen Interesse” aus den Planunterlagen einen sehr schalen Beigeschmack.
Bereits am 18.12.1918 hatten die Hamburger Baudirektoren im Rahmen der Groß-Hamburg-Diskussion ihre Forderungen für die Hafenentwicklung formuliert. Zur Sicherstellung der Tiefenhaltung auf der Unterelbe wurden hoheitliche Ansprüche für die Region der Niederelbe angemeldet. Man wollte sich nicht die gesamte “Metropolregion” einverleiben –  da bestand nur mittelbares Interesse. “Ein großer Schritt vorwärts auf diesem Wege wäre die Übertragung des Hoheitsrechtes über die gesamten Flächen der Niederelbe bis Hochwasserstand auf Hamburg, damit würde Hamburg schon ein Verfügungsrecht über die im Strom liegenden Sande erhalten.” lesen wir auf Seite 14 in “Groß-Hamburg” von Fred S. Baumann, Hamburg. Hamburg scheint mit dem heutigen Gerichtsurteil dieses damalige Ziel nun erreicht zu haben: es beherrscht alleinig die Elbe zwischen der Nordsee und dem Hamburger Hafen.
Die Naturschutzverbände BUND, Nabu und WWF kommentieren das Urteil in ihrer Pressemitteilung. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hat dagegen in ihrer Pressemitteilung nur  inhaltsleere Standard-Horchsätze zu bieten. Sie kündigt allerdings an, dass “bereits im Januar 2018 ein Antrag auf Planergänzung bei den Planfeststellungsbehörden gestellt werden kann und damit ein entsprechendes Planergänzungsverfahren gestartet werden kann.

Tell me, Lies!

Morgen am 28.11.2017, 12:15 Uhr wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klagen von Otterndorf und Cuxhaven und der Fischer abschließend entscheiden.

Wir haben der zugehörigen vorhergehenden Verhandlung am 16. und am 17.11.2017 beigewohnt und dort den Eindruck gewonnen, dass der für den morgigen Tag erwartete Gerichtsentscheid bereits vor dieser Verhandlung weitestgehend vorgedacht und vorformuliert war. Die vielen Verhandlungsstunden, die vom Gericht vor allem zur Feststellung der Klageberechtigung der beiden Elbstädte und der Fischer aufgewendet wurden, haben uns stutzig und sehr nachdenklich gemacht.

Beiden Kommunen an der Elbe und zudem an der Nordsee liegend, wurden von den Anwälten des Bundes und Hamburgs deutlich gemacht, dass sie keinerlei Rechte an dem Fluss und dem Meer haben. Verschlickung der Badestrände, gefährlicher Sog- und Wellenschlag am Strand bis hin zum Hochwasserschutz seien Themen, die die Kommunen nichts angehen würden. Gefährdeter Tourismus, bedrohte Kur- und Badegäste sowie Wattwanderer? Alles egal, das war unser Eindruck.

Die Anwälte der Beklagten sprachen von einer “Lagebegünstigung” der beiden Städte: sie hätten ohne jegliches Recht ihren Kurgästen in der Bundeswasserstraße Elbe und in der Nordsee das Baden und zudem Wattwandern erlaubt. Die Anwälte drohten nahezu unverhohlen vor den Ohren des Gerichtes, die wasserrechtliche Genehmigung  für die Verankerung eines Badeponton samt Abgrenzungsbojen in der Grimmershörner Bucht an der Bundeswasserstraße zu überprüfen und damit ein Badeverbot auszusprechen. Die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesland Hamburg negierten unverfroren, dass die Menschen in Cuxhaven und Otterndorf vom Kur- und Badebetrieb leben würden. Das sei eben nur eine “Lagebegünstigung”, die im Gegensatz zur gesetzlich abgesicherten Schifffahrt keinerlei Rechte auf die vorbeifließende Elbe und Nordsee ergeben würde. Das Gericht schien diese Meinung zu teilen. Ein Richter hätte das persönlich in Augenschein genommen.

Während die Jäger sich in der gleichen Verhandlung ob ihrer Klageberechtigung nicht rechtfertigen mussten (sie scheinen wie der BUND und Nabu als Umweltverbände zu gelten …) und bereits zu Beginn des zweiten Verhandlungstages ihr Ziel erreicht hatten,  müssen die Fischer wie die beiden Kommunen bangen, dass sie morgen vom Gericht abgeledert werden. Es ist eine verkehrte Welt im Rechtsstaat Deutschland, die wir in Leipzig erleben mussten…

Da passt es doch gut, dass sich der neue Umwelt-Landesvater des Landes Niedersachsens, Herr Olaf Lies, mit Blick auf seine beiden niedersächsischen Kommunen und seine in Niedersachsen ansässigen Elbfischer markig zur Elbvertiefung geäußert hat. Im Abendblatt lesen wir “Jetzt ist die Elbvertiefung kein Tabu mehr”.

Ja, genau so muss ein frischer und fürsorglicher Umweltminister in Niedersachsen rumposaunen. Und schon liegt uns “Fleetwood Mac” im Ohr. “Erzähl uns doch mal Herr Lies“, “tell me Lies” hören wir. Wie verhält es sich denn nun mit der Verschlickung des Watts in Ihrem Bundesland? Wie steht es um die Deichsicherheit, um den giftigen Hafenschlick, der für die UWA Medemsand, unmittelbar vor dem Badestrand von Otterdorf “locker” verbaut wird, um den Sog- und Wellenschlag am Strand, um die Verschlickung der Strandflächen vor Duhnen und Döse, und, und, und?

Erzählen Sie doch mal Herr “Leis“, äh Herr Lies! Wir sind gespannt auf Ihre fachkundigen Ausführungen – vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie kein Wirtschaftsminister mehr für die steuervermeidende maritime “Spitzenwirtschaft” sind… Die “lagebegünstigte” mittelständische Wirtschaft an Elbe und Nordsee, z.B. Fischer, Pensions- und Hotelbetreiber, Ausflugsdampfer-Reedereien u.v.m. haben auf ihre “little Lies/kleinen Lügen” wirklich keinen Bock mehr..