HPA

Einen Hafen zu betreiben soll ein sehr lukratives Geschäft sein. Er trägt sich von selbst und spielt über Steuern viel Geld in die Staatskasse. So würde man vom Hamburger Hafen denken. Das es so nicht ist, lesen Sie hier:HPA

Bis zur Änderung der Hafenordnung 1970 war die Vorläuferin der heutigen HHLA, die „Hamburger Freihafen und Lagerhaus Gesellschaft“ für die staatliche Kaiverwaltung zuständig. Seitdem sind staatliche Aufgaben im Hafen einschließlich der Bereitstellung der Grundstücke und der Infrastruktur einerseits und die hafenwirtschaftliche Tätigkeit einschließlich der Bereitstellung der Suprastruktur andererseits strikt getrennt. Das Gebiet des Hamburger Hafens wird heute nahezu vollständig von einer Institution verwaltet, der Hamburg Port Authority (HPA).

Die HPA ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts und wurde über das HPA-Gesetz (HPAG) [1] am 1. Oktober 2005 als Zusammenschluss von mehreren Ämtern aus verschiedenen Behörden gegründet. In der HPA wurden zwei Ämter der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, dem Amt „Strom und Hafenbau“ und den hafenbezogenen HPA2Dienststellen des Amtes „Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfra­struktur“ sowie den hafenbezogenen Dienststellen der Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde zusammengefasst.[2] Die HPA wurde mit umfangreichen Kompetenzen und Aufgaben ausgestattet.

Aufgaben der HPA
Die Aufgaben der HPA ergeben sich aus § 3 HPAG: ihr obliegen die Entwicklung, Erweiterung und Bewirtschaftung des Hamburger Hafens einschließlich der hierfür erforderlichen Schaffung einer öffentlichen Infrastruktur für alle Hafennutzer, der Ansiedlung von Unter­neh­men und der Vermietung von Hafengrundstücken. Als öffentliche Aufgaben obliegen der HPA

  • Planung, Bau, Betrieb, Verwaltung, Finanzierung und Instandhaltung der allgemeinen Infra­struktur des Hamburger Hafens nach dem Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG), der Hafen­bahn und der Bundeswasserstraße Elbe nach den Wasserstraßenverträgen vom 29.07.1921,
  • die Vorbereitung und Durchführung hafenplanungsrechtlicher Aufgaben nach dem HafenEG mit Ausnahme der Aufgaben der Planfeststellung,
  • die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs,
  • das Hafenlotswesen nach dem Hafenlotsgesetz,
  • Aufgaben aus dem Wasserrecht und der Wasserwirtschaft für oberirdische Gewässer,
  • die Überwachung von privaten Hochwasserschutzanlagen gemäß der Polderordnung,
  • Planung, Entwurf, Ausführung, Unterhaltung und Überwachung von öffentlichen Hochwasser­schutzanlagen sowie deren Instandhaltung und der Betrieb von Sonderbauwerken,
  • Aufgaben der Wegeaufsichtsbehörde und der Trägerin der Wegebaulast,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben des Seemannsamtes nach dem Seemannsgesetz,
  • Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Naturschutzgesetz,
  • der Bodenschutz nach den Bodenschutzgesetzen sowie das Sedimentmanagement,
  • die Mitwirkung beim vorbeugenden und abwehrenden Katastrophenschutz,
  • die Organisation und der Betrieb des Hamburger Sturmflutwarndienstes.

 Der Hamburg Port Authority obliegen darüber hinaus Aufgaben im Zusammenhang

  • mit der Wahrnehmung der hamburgischen Hafeninteressen auf nationaler und interna­tionaler Ebene sowie Erarbeitung und Umsetzung hafenpolitischer und -relevanter Konzepte,
  • der Entwicklung und Vermarktung speziellen hafenspezifischen Fachwissens,
  • Erhebung, Auswertung, Aufbereitung und Bereitstellung von hydrologischen, meteorologi­schen und hydrographischen Daten.

Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ist die HPA zudem für die Vermarktung des Hafenstandortes zuständig sowie für die Festsetzung und Erhebung von Mieten und Entgelten.

Hafengrundstücke
Mit Gründung der HPA zum 1. Oktober 2005 ging das gesamte Hamburgische Grundeigentum der Hafenflächen und -anlagen, mit Ausnahme

  • Altenwerder,
  • Altonaer Fischereihafen
  • und der Speicherstadt[3]

auf die HPA über. Das Grundeigentum von Alten­werder wurde zum 1.1.2013 an die HPA übertragen.[4]

Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2008 [5]eine Doppelbilanzierung der Hafengrundstücke bei der Stadt und bei der HPA festgestellt. Der Senat hat die Feststellung angenommen, jedoch nichts geändert.[6]

Bilanz der HPA
Die HPA-Bilanzsumme betrug am 31.12.2012 rund 1,5 Mrd. Euro. Nahezu 80 % der Aktiva der HPA-Bilanz werden durch die Sachanlagen, d.h. Grundstücke und Gebäude sowie Hafen- und Hafenbahnanlagen gebildet. Das Eigenkapital macht knapp 50 % der Bilanzsumme aus und besteht aus dem Grundkapital von 150 Mio. Euro und der Kapitalrücklage von rund 595 Mio. Euro. Anlage: Übersicht der HPA-Jahresbilanzen von 2007 bis 2013. [7]

Gewinn- und Verlustrechnung
Die HPA erlöste aus ihrer regulären Tätigkeit in 2011 knapp 160 Mio. Euro Umsatz aus Mieten, Hafengeldern von Schiffen und Entgelten der Hafenbahn-Nutzung. Die Mieten machen rund die Hälfte der Erlöse aus, gefolgt von den Erlösen aus Hafengeldern mit rund einem Drittel und der Hafenbahn mit 15 % Anteil. Weitere Erlöse aus Gebühren, Elbtunnelentgelten und Instandhaltungserlösen haben einen Anteil von unter 10 %.[8] Anlage Gewinn- und Verlustrechnung HPA 2007 bis 2013 [7].

In den letzten Jahren stehen den Umsatzerlösen von knapp 160 Mio. Euro Kosten von 350 Mio. Euro gegenüber, so dass als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig ein Defizit von über 100 Mio. Euro ausgewiesen wird. Die HPA-Umsatzerlöse sind somit nicht ausreichend, die laufende Tätigkeit der HPA im Hamburger Hafen zu decken: der HPA-Betrieb ist seit Gründung defizitär. Die Unterdeckung hat sich zudem seit 2009 erheblich verschärft.

Ausgleich der HPA-Verluste
In den ersten drei Jahren der HPA wurden jeweils einstellige Millionenverluste erwirtschaftet. Mit der Umstellung der bisherigen staatlichen Haushaltsfinanzierung für hafenbezogene Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen (IIM) auf das „Hafen finanziert Hafen“-Konzept[9] im Jahre 2009, wurde eine sogenannte „Kostenerstattungs-Finanzierung“ eingeführt.

Die „Kostenerstattung“ erfolgt seitdem über die sogenannte „HHLA-Milliarde“, die sich aus dem Verkauf von rund 30 % der Aktien der HHLA AG als Privatisierungserlös für den bisherigen Alleineigentümer, die Stadt Hamburg, ergab. Über die HHLA-Milliarde wurden 1,061 Mrd. Euro für Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen (IIM) im Hamburger Hafen bereitgestellt. IIM im Hafen werden nun von der HPA abgerechnet und bezahlt, statt aus dem Hamburger Haushalt.

Die „Kostenerstattung“ findet für die HPA grundsätzlich über die Kapitalrücklage statt: Die für IIM ausgegebenen Gelder führen in der HPA-GuV zu einem negativen dreistelligen Millionen-„Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“. Der Ausgleich des IIM-Anteils erfolgt über die Kapitalrücklage (Ausgleich durch Kapitalrücklage), die wiederum von der Stadt Hamburg in Höhe der abgerechneten IIM-Maßnahmen aus der HHLA-Milliarde aufgefüllt wird. Die übrigen nicht IIM-Maßnahmen zuzurechnenden Verluste werden zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres in den Bilanzverlust (Ausgleich über Bilanzverlust) eingestellt.[10]

Die IIM können auch in einer anderen Darstellung aufgezeigt werden. Anlage: IIM HPA 2009 bis 2012 Dem HPA-Geschäftsbericht kann die Veränderung der Kapitalrücklage über die Geschäftsjahre entnommen werden.

  1. Der Zufluss aus der HHLA-Milliarde, der Grundstückserwerb für die FHH und die IIM aus Kapitalrücklage kann den Geschäftsberichten an unterschiedlichen Stellen entnommen werden. Die Summation ergibt die Veränderung der Kapitalrücklage.
  2. Die nachrichtlichen Werte für die Ausgaben für IIM können ebenfalls dem Geschäftsbericht entnommen werden. Sie sind den IIM aus Kapitalrücklage sehr ähnlich.

Aus den Geschäftsberichten der HPA lassen sich somit die Ausgaben für Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen im Hamburger Hafen entnehmen. Es sind die Beträge in „IIM aus Kapitalrücklage“.

Aus der HHLA-Milliarde wurden von 2009 – 2012 von der HPA bislang 626,6 Mio. Euro der 1.061 Mio. Euro abgefordert, so dass noch 434,3 Mio Euro zur Verfügung stehen.


[1]  Gesetz über die Hamburg Port Authority (HPAG) vom 29.06.2005
[2]  Hamburgische Bürgerschaft, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, “Hamburg Port Authority”, Drucksache 18/2332[3]  Hamburgische Bürgerschaft, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, „Teilbörsengang der HHLA“, Drucksache 18/6210
[4]  Hamburgische Bürgerschaft, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: „Übertragung der Grundstücke aus der Hafenerweiterung Altenwerder an die Hamburg Port Authority (HPA)“, Drucksache 20/6341[5]  Hamburgische Bürgerschaft, Jahresbericht 2008 des Rechnungshofes an die Bürgerschaft, Drucksache 19/10, S. 265: „Der Bilanzansatz ist nach wie vor um rund 1,1 Mrd. Euro zu hoch und bedarf der Korrektur. Er enthält Hafenflächen, die sowohl bei der Stadt wie bei der HPA als „Grundstücke“ bilanziert sind.“
[6]  Hamburgische Bürgerschaft, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: „Stellungnahme des Senates zum Jahresbericht 2008“, Drucksache 19/378: „HPA hat lediglich den sich aus der Nutzung ergebenden Ertragswert bilanziert, die FHH den Marktwert abzüglich dieses Ertragswertes aus der Nutzung. Die Frage ist allein, ob HPA den Ansatz weiterhin als „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ bilanziert oder als immaterielles Nutzungsrecht. Eine Konfliktauflösung ist voraussichtlich nur durch eine Änderung des HPA-Gesetzes möglich.“
[7]  Entnommen aus den Geschäftsberichten 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 der HPA sowie dem HPA-Finanzbericht 2013
[8]  Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage „Hafenentwicklungsplan und Hafenfinanzierung (2)“, Drucksache 20/4299[9]  Hamburgische Bürgerschaft, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: „Hafen finanziert Hafen“-Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010, Ergänzung des Haushaltsbeschlusses, Drucksache 19/1518[10] Hamburgische Bürgerschaft, Schriftliche kleine Anfrage, “Verwendung der sogenannten HHLA-Milliarde”, Drucksache 19/8522; hier wird dargestellt, wie, bezogen auf das Jahr 2009 die Verrechnung vorgenommen wird.