Archiv für den Monat: Februar 2017

Kavaliersdelikt

Erinnern Sie noch die dunklen schwarzen Qualmwolken des Riesen “Yang Ming Utmost”, die das Containerschiff am 04.10.2014 gegen 18:00 Uhr beim Verlassen des Hamburger Hafens freisetzte? Derartige rußige Abgaswolken von einem niedlich anmutenden Auto, einem Lastwagen oder  einer Diesellok und wir wüssten in kürzester Zeit, wer der Verursacher gewesen ist. Anders im Hafen – hier gilt der Grundsatz “Weile ohne Eile”.

Nach nunmehr 2,5 Jahren nahezu gemütlicher Arbeit scheint sich das “Wanderdünen”-Konglomerat der ermittelnden Hamburger Staatsanwaltschaft und Wasserschutzpolizei doch einige Millimeter bewegt zu haben. So entnehmen wir es einer Schriftlichen Kleinen Anfrage eines Abgeordneten, der diesen bemerkenswerten Vorfall nicht vergessen hat. Und da lesen wir tatsächlich, dass eine Abschlussverfügung vorbereitet wird. Aber nicht wie wir es aus der o. a. Welt der Autos, Lastwagen und Loks kennen. Nein, bei Abgasverstößen bei Schiffen innerhalb des sakrosankten Hamburger Hafens passiert gar nichts.

Zwar wurde gutachterlich festgestellt: “Aufgrund des Sachverständigengutachtens des Chemischen Untersuchungsamtes der Universität Hamburg ist davon auszugehen, dass vorliegend die Voraussetzungen des § 325 Absatz 2 StGB (Luftverunreinigung) erfüllt sind – insbesondere das Tatbestandsmerkmal des Freisetzens von Schadstoffen in bedeutendem Umfang in die Luft außerhalb eines Betriebsgeländes.” Aber na ja, was ist das schon, wenn es denn kein Auto, Lastwagen oder Diesellok ist?

Und so erfahren wir, dass das Strafverfahren eingestellt wird. “Es ist beabsichtigt, das Verfahren gemäß § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthalts der Beschuldigten vorläufig einzustellen und die Beschuldigten zur Fahndung auszuschreiben.” Da bislang, laut Antwort zwei des Senates, keine Bescheide gegen die bislang als Verantwortliche verdächtigten Personen des Kapitäns und des leitenden Ingenieurs erlassen worden sind, verbleibt für einen vernünftig denkenden Menschen doch nur noch die Reederei “Yang Ming” als verantwortliche Schuldige? Welcher Schuldige es denn sonst noch, selbst um drei Ecken gedacht, gewesen sein könnte? Dazu schweigt sich der Senat, anscheinend der Schutzpatron von Reedern mit schwarzen Abgasfahnen, aus.

Somit ist festzustellen, dass die taiwanesische Containerreederei Yang Ming derzeit keinen festen Firmensitz mehr zu haben scheint und nun zur Fahndung ausgeschrieben ist. Ist das etwa ein neues, heißes Insolvenzgerücht, das unser Senat in die Welt setzt?

Wie wäre es, wenn man einfach den Firmensitz,  der auf der Internetseite von Yang Ming benannt wird, nutzen würde:  “271 Ming De 1st Road, Cidu District, Keelung 20646, Taiwan(R.O.C.)” ist dort im unteren Bereich vermerkt.

Hoffentlich hat der couragierte Abgeordnete ausreichend Ausdauer, eine weitere Anfrage zu stellen. Es ist einfach nicht glaubwürdig, dass die Reederei Yang Ming, die regelmäßig mit ihren Schiffen den Hamburger Hafen anläuft, keinen Firmensitz mehr haben soll. Dass die Straftat  vom Oktober 2014 als Kavaliersdelikt zu Gunsten eines unscheinbaren Dritten durchgehen soll, wäre ein Motiv für einen Rosenmontagswagen im Kölschen Klüngelreich.

Kirschgrüne Entscheidung

Soeben hat der siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Vorsitz des Richters Herrn Dr. Rüdiger Nolte seine Entscheidung zum Verfahren der Elbvertiefung (Az. 7 A 2.15) bekanntgegeben: In der Pressemitteilung Nr. 6/2017 des Gerichtes ist zu lesen: “Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. … Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.

Das Gericht moniert, dass die Planunterlagen für die nach der europäischen FFH-Richtlinie besonders geschützte und nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel nicht den strengen EU-Schutzanforderungen gerecht werden. Beeinträchtigungen des Schierlings-Wasserfenchels durch einen Anstieg des Salzgehalts seien unterschätzt worden. Des Weiteren wurden die Ausgleichsmaßnahmen in Teilen moniert. “Für die auf niedersächsischem Gebiet vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen lässt sich nicht feststellen, dass sie über die Maßnahmen des Gebietsmanagements hinausgehen, die unabhängig von dem Ausbauvorhaben ohnehin ergriffen werden müssen.” Und dann bekommt Hamburg eine persönliche Klatsche: “Die durch gesonderten Planfeststellungsbeschluss zugelassene Maßnahme „Spadenlander Busch/Kreetsand“ scheidet als Kohärenzmaßnahme aus, weil sie ausdrücklich als Maßnahme des Gebietsmanagements qualifiziert und genehmigt worden ist. Eine Doppelverwertung als Standard- und Kohärenzmaßnahme ist habitatschutzrechtlich unzulässig.” Dieses hatte das Gericht bereits in seiner letzten Anhörung im Dezember 2016 in einem bemerkenswerten vom Hamburger Abendblatt zitierten Wortwechsel moniert: “Im Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen warf er (der Richter) den Planern “Etikettenschwindel” vor. “Da machen Sie es uns schwer”, sagte Nolte. “Maybe” (vielleicht) sagte der Anwalt der Stadt.

Das Gericht geht davon aus, dass all diese Mängel geheilt werden können und hat daher die Planfeststellungsbeschlüsse nicht aufgehoben. Und so bleibt es spannend, wie die Planer der Elbvertiefung mit diesen erneuten Hausaufgaben umgehen wollen. Dazu werden wir sicherlich in Kürze von unserem ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz etwas hören.

 

Grundsätzlich

Unmittelbar vor dem morgigen Gerichtsurteil wurde vom Senat eine Schriftliche Kleine Anfrage zu Änderungen im Projektablauf der Elbvertiefung beantwortet.

Wie Sie schon ahnen, ist alles bestens. Das Wort “grundsätzlich“, das zweimal in den Senatsantworten im Zusammenhang mit dem Bauablauf auftaucht, deutet in seiner Bedeutung (eigentlich, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Maßnahmen) daraufhin, dass dem wohl doch nicht so ist.

Immerhin erfahren wir in Antwort acht auch, dass “die Verbreiterung der Fahrrinnen im Streckenbereich zwischen Glückstadt und Hamburgischer Landesgrenze von heute 300 m auf künftig 320 m erbringt den schnellsten Nutzen. Mit der damit verbundenen Verminderung der dort geltenden Begegnungsrestriktion wird für die Schifffahrt eine erste nautische Verbesserung erreicht.” Die jetzige Restriktion mit einer addierten Schiffsbreite von 90 Metern wird sich mit der geplanten Elbverbreiterung um 20 m lediglich auf 92 Meter erweitern. Das ist angesichts der Breiten der aktuellen Containerriesen von um die 60 Meter nicht mal ein Tröpfchen auf den heißen Stein. Es wird sich somit an der Begegnungsituation zwischen Hamburg und Glückstadt nichts ändern.

Ändern werden sich allerdings die Baggermengen und damit die Kosten für die Instandhaltung der Elbe. Die Neue Osnabrücker Zeitung veröffentlichte heute Zahlen aus dem Bundesverkehrsministerium: aus der Bundesstrecke zwischen Landesgrenze Hamburg und Nordsee wurden seit dem Jahr 2000 mehr als 210 Millionen Kubikmeter Sedimente gebaggert. Eine unfassbare Menge – sie entspricht 210.000.000.000  Milchtüten. Die Kosten für den Bund in Höhe von 634 Mio. Euro nehmen sich im Vergleich zu den in Hamburg entstandenen Baggerkosten für die Elbe vom Hafen bis zur Landesgrenze klein aus. Hamburg hat diesen Betrag in deutlich weniger Jahren bezahlt.

Nun bleibt es abzuwarten, wie das Gericht morgen entscheiden wird. Wir drücken unsere Daumen morgen Vormittag kräftig für unsere Elbe.

Elbvertiefungsstammeln…

Heute ist das Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft  vom 13.01.2017 zum Verlauf der letzten Gerichtsverhandlung zur Elbvertiefung erschienen. Sie finden den zugehörigen Tagesordnungspunkt fünf ab der Pdf-Seite 22 ff.  Es ist ein Wortprotokoll, d.h. wir können wortwörtlich nachlesen, welche Eindrücke unser Wirtschaftssenator, Herr Frank Horch, aus der Leipziger Verhandlung vorm Bundesverwaltungsgericht vom 19. bis zum 21.12.2016 mitgenommen hat. Herr Horch kann nur die Eindrücke des zweiten und dritten Tages schildern – am ersten Tag weilte er auf einer anderen Konferenz.

So beginnt er also mit seinen Eindrücken: “Und nach meinem Eindruck, meine Damen und Herren, wurde für die Vorbereitung dieses fürwahr größten Planfeststellungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland alles Machbare auf den Weg gebracht, was wir tun können. Die Bedingungen, unter denen dieses Projekt verfochten wird, sind natürlich … unter den Umweltgesichtspunkten oder den Auslegungskriterien, den fortschreitenden und teils überholenden Europäischen Umweltschutzvorschriften und eben auch der Urteile, die damit im Zusammenhang stehen, nicht ohne Weiteres von uns abzuändern. Und man muss hier eben auch eines sehen: In diesem langen Prozess, wo ja auch über diese Zeitdauer europarechtliche Veränderungen eingetreten sind, ist natürlich der Beklagte immer in einer etwas schwierigen Lage im Gegensatz zum Kläger, der immer sehr schnell wieder neue Forderungen aufwerfen kann. Und, wie ich noch einmal betonen möchte, handelt es sich hier in Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie um einhundertprozentige Pionierarbeit. Das hat es in Deutschland noch nie gegeben und deshalb ist es jetzt nicht nur für die Elbe, sondern eben auch, und das betone ich, bezüglich der Gesamtauslegung für Deutschland, was eben Planfeststellungsverfahren angeht, von außergewöhnlicher Bedeutung, um hier die Dinge letztendlich auf einen Weg zu bringen.” Bis hier hin können wir den Worten unseres Senator noch folgen und einen Inhalt verstehen.

Aber dann wird Verständnis schwerer: “Und ich wiederhole noch einmal, dass wir bei allen Komplexitäten, die hier sind, uns in dieser mündlichen Verhandlung sehr gut geschlagen haben. Das können viele der Prozessbeobachter schon auch unterstreichen. Und bestimmte Dinge, meine Damen und Herren, die erklären sich bei so einem Verfahren und in der Situation unter dem Umweltrecht und Wasserrahmenrichtlinie und viele weitere Dinge, ist es eben ja auch von der klagenden Seite eine Prozessstrategie, und immer wieder mit methodischen Ansätzen, auch mit Rechenmodellen hat es alles eine Komplexität, die nicht eben in einer einfachen Form mit Ja oder Nein zu beantworten ist.

Danach verstehen wir gar nichts mehr: “Und dann muss ich auch in dieser Runde sagen, bei aller Wichtigkeit des Projekts müssen wir auch in der grundsätzliche Verantwortung, die wir dafür haben, ein waches Auge auf die gesamte Situation, sprich auch auf die Kostenseite oder auf die Preisliste eines solchen Verfahrens setzen. Wir haben es hier mit einem Verfahren ungemeinen Ausmaßes zu tun. Das heißt also, in den Fragestellungen und auch in den Forderungen, die gestellt werden, von den Verpflichtungen, die wir auf uns nehmen, können wir nicht mal sagen, damit wir weiterkommen, sagen wir ja, wir machen das. Das hat also in Kohärenzen, das hat in Bewirtschaftung ungemeine Ausmaße.

Er führt beispielhaft ein Thema an, dass gar nicht vor Gericht thematisiert wurde, namentlich die Süderelbe: “Ich will einmal so ein Beispiel nennen: Die Ausweitung der Süderelbe ist immer wieder einmal gekommen. War jetzt gar nicht aktuell, aber da kann man nicht einmal sagen, ja, dann machen wir das einmal eben. Das sind Hunderte von Millionen, die solche Forderungen sind. Das heißt, wir müssen eben auch in der Beantwortung eine hohe Verantwortung für die Verantwortung und für das Machbare sehen. Und dann kommen eben die Dinge, was die Tiefenhaltung, was die Schlickunterbringung, was die völlig neuen Unterwasserbauwerke angeht, das sind eben auch Verantwortlichkeiten für die Zukunft, die wir sicherstellen müssen. Und wenn wir hier eben … Tatsächlich immer wieder bei allem, was wir tun und auch in wissenschaftlichen Studien, die angestellt worden sind, haben wir es immer mit einem Naturgewässer zu tun. Das ist so und das bleibt so und von der Seite her ist dieses eben auch in der Verhandlung, wenn da manchmal vielleicht etwas eine zögerliche Antwort oder nicht die sofortige Bereitschaft an den Tag gelegt wurde, so ist es damit zu erklären, dass wir hier auch eine über die vielen Jahre Gesamtverantwortung haben. Und da kann man nicht immer nur sagen, machen wir, machen wir, sondern hier geht es eben auch tatsächlich, das Machbare und das Umsetzbare immer wieder vor Augen zu haben.”

Wer das jetzt noch von den Abgeordneten verstanden hat, bleibt uns ein Rätsel. Aber immerhin, die Opposition fragt nach – den Regierungsfraktionen scheint das Gestammel zu reichen. Und so erfahren wir von unserem Wirtschaftssenator Befremdliches zur Entwicklung der Schiffsgrößen: “…dass natürlich die Schiffsgrößen in einem Maße sich jetzt in den letzten Jahren verändert haben, um dann eben auch noch einmal etwas erklärender auszuführen, dass jetzt von Vertiefung, es war ja immer über Jahre das Thema, dass die Ziele darin liegen, das ist ja auch in Prospekten beschrieben, von der Erreichbarkeit der Elbe uneingeschränkt 12,50 Meter, mit dem Erreichen mit der Tide auf 13,50 Meter, tatsächlich, was das Hochwasser angeht, und auf 14,50 Meter, um eben tatsächlich mit der Tide dann – das Erste, was ich genannt habe, war tideunabhängig – die Dinge zu gestalten.” Alles klar?

Na, dann kann es ja weitergehen: “Diese Tiefenseite hat in der Tat in der letzten Zeit durch die enorm wachsenden Schiffe, was ja keiner hat vorhersehen können, das Bemessungsschiff ist und bleibt, und das sind eben auch in so einem Planfeststellungsverfahren wichtige Kriterien, man kann jetzt nicht immer in so einem Planfeststellungsverfahren sagen, jetzt ändern wir einmal eben die Schiffsgröße von 8 000 TEU, 8 500 TEU auf 14 000 TEU oder irgendwelche Größenordnung, weil damit alle zusammenhängenden Parameter auch in völlig andere Dimensionen gehen.” Ach so, die gehen in eine andere Dimension, na hätten wir das gewusst!

“Deswegen haben wir immer daran festgehalten, dass wir eben in den Annahmen der Tiefe, die waren damals ja auch nicht auf die maximale Beladung des Schiffes ausgelegt, sondern eben auf die Tiefen, die ich eben genannt habe, 12,50 Meter, 13,50 Meter, 14,50 Meter. Was uns aber zunehmend heute Schwierigkeiten macht, täglich unter hohen Managementvoraus-setzungen mit Elbe Traffic, mit den Lotsen, mit zusätzlichen Schleppern, die wir zum Einsatz bringen müssen, also ein oftmals sehr, sehr schwieriger Prozess, ist eben auch die Begegnung. Und das ist eben der Tatsache geschuldet, dass eben die Schiffe heute mit zum Teil 59 Metern Breite eine Breite haben, die jegliche Begegnung an bestimmten Stellen nicht mehr zulassen.” Ja, die Begegnung. Das ist ja auch unter Menschen und Tieren häufig ein Problem. Aber warum unter Schiffen?

Und deswegen ist das nicht, dass man jetzt irgendwo etwas verschlafen hat oder einmal eben ändert, ist eben die Begegnung zurzeit eines der großen Probleme und deshalb auch in unserem Prozess, den wir in den letzten Monaten, nicht jetzt seit Anfang dieses Jahres, sondern eben über Monate diskutiert haben, hier jetzt in der Wirksamkeit. Wirksam soll es vom ersten Tage an werden, aber dass wir hier eben in einer möglichst kurzen Zeit den Reedereien in dieser angespannten Situation, die ja viele kausale Zusammenhänge hat, ein möglichst besseres Angebot zu unterbreiten.” Ja, das ist wirklich einen löbliche Art der Dienstleistungsbereitschaft von Herrn Horch. Ab was will er denn nun an Dienstleistung für den Hafen erbringen?

Und das ist eben gerade das Auslaufen des Hamburger Hafens, auch aufgrund des Tidal Pumpings, das hier immer wieder vorherrscht, dass die Schiffe rauskommen müssen und dann manchmal zeitverzögert Probleme haben. Deswegen ist das die Erklärung dafür, nicht, dass wir hier irgendwas verpasst haben, sondern liegt eben in den letzten vier, drei Jahren daran, dass die Schiffe in der Anzahl und in der Größe eine ganz andere Dimension haben, die nicht auf Tiefe ihre Auswirkungen hat, sondern eben auf die Begegnung.” Oh shit, jetzt läuft doch noch auch der Hamburger Hafen noch aus. Und das bei Begegnung, die nix mit Tiefe zu tun hat…

Spaß bei Seite. Das ist mehr als armselig, was unser für die Elbvertiefung verantwortliche Wirtschaftssenator sich vor dem Wirtschaftsausschuss zurecht gestammelt hat. Wir wollen Sie nicht weiter mit Zitaten unseres Senators quälen – lesen Sie bitte einfach selber und machen Sie sich ein Bild davon, warum die Elbvertiefung so wichtig für Hamburg sein soll. Ein Oppositionspolitiker bringt es auf den Punkt: “denn über fünf, bald sechs Jahre haben wir gehört, sowohl von Bürgermeister Olaf Scholz als auch von Wirtschaftssenator Frank Horch, dass dieses Projekt Chefsache – wir haben es gerade auch noch einmal aus der SPD-Fraktion gehört –, dass dieses Projekt das wichtigste unserer Generation sei.

Das Schlusswort kommt wieder von Wirtschaftssenator Herrn Frank Horch: “Nein, ich habe
dem nichts hinzuzufügen, weil ja auch bestimmte Bereiche – ich will es noch einmal betonen, weil das gar nicht oft genug gesagt werden kann, was diese Fauna-Flora-Habitat, was auch tatsächlich den Schutz von Arten und Gewässern angeht – eine Komplexität ausmacht.

Und noch einmal: Diese 31 Fragen. (Gemeint ist der Fragenbogen des Gerichtes) Ich kann nur jedem einmal raten, sich die Fragen durchzulesen. Da hat man schon Mühe zu lesen, was dort steht, und geschweige denn, die Antwort dafür zu finden. Also, damit wird noch einmal zum Ausdruck gegeben, auf welch intellektuellem wissenschaftlichem Gebiet wir uns hier bewegen. Und deswegen ist es noch einmal richtig, auch tatsächlich die Gesamthintergründe zu erkennen, um die es hier in der Auslegung, was Umweltrichtlinien angeht und dann aber auch unmittelbar – da sind wir dann wieder auch in der Bewirtschaftung und eben auch in der Verantwortung, die wir wieder haben – so einen Fluss als naturgegebenen Ablauf auch in Zukunft zu bewirtschaften … Denn das ist ja – das merken wir jetzt schon mit dem Hamburger Hafen – keine ganz kleine Herausforderung, die immer wieder man sich vor Augen führen muss.

Prima, dieser Mann hat es so etwas von drauf. Er scheint nichts, aber auch wirklich nichts von der Problematik der Elbvertiefung verstanden zu haben.

E3-Baggermengen 2016

Letztes Jahr konnte Hamburg für das Jahr 2015 einen neuen Baggerrekord für die Tiefenhaltung von Elbe und Hafen vermelden: über 10 Mio. m³ Sedimente wurden allein nur aus dem kleinen Teil der Hamburger Elbe (Delegationsstrecke) rausgeholt.

Wer geglaubt hätte, dass dieser Spitzenwert nicht mehr zu toppen sei, muss enttäuscht werden. Es geht noch mehr, sogar noch deutlich mehr! Beim Lesen der Senatsantworten auf eine Schriftliche Kleine Anfrage zu den Baggermengen wird uns ganz plümerant: der Rekordwert von 10 Mio. m³ aus 2015 wurde in 2016 locker um über 15% übersprungen.

Die Gesamtmenge von mindestens 11,5 Mio. m³ Sediment kann dabei nicht seriös benannt werden: der Senat führt die fragenden Abgeordneten und die interessierten Bürger wieder mittels Fußnoten an der Nase rum. In den mit Sternchen markierten Anmerkungen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Volumensangaben Profilmaß einerseits und Laderaumvolumen andererseits nicht vergleichbar sind. Statt einen Umrechnungsfaktor zur Normierung der verwendeten Einheiten anzuführen, säuselt unser Senat etwas von Interesse der Vergleichbarkeit mit älteren Daten. Das ist schon frech.

Zurück zu den Zahlen. Hamburg hat das neue E3-Verklappungsabkommen mit Schleswig-Holstein vom April 2016 reichlich genutzt. Ganze 3,69 Mio. m³ von dem bis zum Jahr 2021 genehmigten Gesamtvolumen von 10 Mio. m³ wurden vor Helgoland verklappt. In einem Jahr wurde also bereits deutlich über ein Drittel des auf sechs Jahre angelegten Volumens ausgeschöpft. Es wird in diesem Tempo weitergehen. Das legt jedenfalls die Senatsantwort auf Frage 5 zu den Planmengen für das Jahr 2017 nahe: diese werden mit 1,5 Mio. Tonnen Trockensubstanz, d.h. 3 Mio. m³ Laderaumvolumen beziffert. Und so ahnen Sie es auch schon: im Jahr 2018 werden die 10 Mio. m³ verbraucht sein und Hamburg wird erneut mit Schleswig-Holstein über eine weitere Ausweitung des Verklappungsvolumens verhandeln müssen. Und in dieser Betrachtung sind noch nicht einmal die Folgen aus der Elbvertiefung für das Hamburger Gebiet (Begegnungsstrecke oberhalb der Lühekurve) enthalten: die entsprechenden Planungsunterlagen gehen auf Seite II ff. (Pdf-Seite 5 ff) von einer Baggermengensteigerung von 50% aus.

Das alles soll nachhaltig, alternativlos und ungefährlich sein? So ist es den Begründungen des von dem grünen Umweltminister Schleswig-Holsteins Herrn Dr. Robert Habeck ausgestellten wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungen für die Sedimente aus den Hamburger “Landeshafengewässer” bzw. der Einvernehmenserklärung nach dem Bundeswasserstraßengesetz zu entnehmen. “Strenge Auflagen sollen sicherstellen, dass die Umweltanforderungen erfüllt werden” ließ der grüne Umweltminister von Schleswig-Holstein  in der Pressemitteilung seines Hauses zum Fortgang der E3-Verklappung im April 2016 verlauten.

Wir finden in den o.a. zwei Genehmigungen samt Einvernehmenserklärung keine strengeren Auflagen gegenüber den vorhergehenden Erklärungen von Schleswig-Holstein aus den Jahren 2008, 2009 und 2013. Im Gegenteil:

  • Es wird keine Veröffentlichung der jährlichen Monitoringberichte mehr geben. Die Passagen hierzu aus den vorherigen Abkommen sind ersatzlos entfallen. Auch eine parlamentarische Kontrollmöglichkeit durch einen Jahresbericht ist nicht vorgesehen. Das erklärt, warum die eigentlich öffentlichen Monitoringberichte für 2014 und 2015 weiterhin ausstehen.
  • Die Installation einer Nachfolgeorganisation für das Dialogforum Tideelbe durch Hamburg wird in den neuen Genehmigungen bzw. Einvernehmen erwartet, ist aber seit über einem Jahr sanktionslos überfällig. Hamburg scheint über eine sogenannte “Ästuarpartnerschaft” schallend zu lachen!
  • Das noch in 2013 geforderte Hamburger Gesamtkonzept Sedimentmanagement wurde noch nicht mal in Ansätzen erarbeitet. Neue Berichte soll es für die Nachfolger des Dialogforums geben – da es das aber nicht gibt…

Stattdessen werden Überschreitungen des oberen Richtwertes aus der GÜBAK, den in Deutschland maßgeblichen Baggerbestimmungen, in den “Entscheidungsgründen”zum Einvernehmen eingeräumt.

  • Der Bewertung der Schadstoffbelastunqen der Baggerbereiche aus der Stromelbe liegen laut Antragsunterlage … die mittleren Schadstoffkonzentrationen aus den Jahren 2005-2009 und 2014/15 zugrunde. Danach sind die Schadstoffkonzentrationen der Baggerbereiche der Stromelbe insbesondere bei einigen organischen Schadstoffen erhöht und liegen hier z. T. deutlich über den oberen Richtwerten der GÜBAK. Das Sediment ist damit – wie auch die Sedimente aus den Landeshafengewässern – in Fall 3 der GÜBAK einzuordnen. Die Süderelbe weist dabei z. T. mehr als 50 % höhere Konzentrationen vieler Schadstoffe, insbesondere der chlororganischen Verbindungen, sowie höhere Feinkornanteile auf als die Sedimente der übrigen Baggerbereiche der Stromelbe … .
  • Die Nährstoffgehalte des Baggerguts aus den Teilbereichen der Stromelbe überschreiten den Richtwert der GÜBAK um das Zwei- bis Dreifache, wobei auch hier die Sedimente aus der Süderelbe die höchsten Überschreitungen aufweisen … .

Wir registrieren, dass die Überschreitung des Oberen Richtwertes der GÜBAK bei Schadstoffen eigentlich “schietegal” ist – es wird trotzdem verklappt. Aus der Feder von Herrn Habeck lesen wir in den Entscheidungsgründen als Schlusssatz: “Unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen wird daher dem Antrag mit den in diesem Einvernehmen aufgenommenen Maßgaben stattgegeben; Weitere, unter dem Gesichtspunkt des wasserrechtlichen Bewirtschaftungsermessens zu berücksichtigende Aspekte stehen dem Einvernehmen ebenfalls nicht entgegen.” Bei den Grünen nennt man das wohl eine couragierte, realistische Entscheidung…

 

145 Jahre und das Murmeltier

Durch die Westerweiterung von Eurogate gegenüber Oevelgönne sollen die Umschlagskapazitäten von aktuell 4 Mio. auf 6 Mio. TEU erweitert werden. Seit 2005 laufen die Planungen, wie wir der Senatsantwort drei  aus einer aktuellen Schriftlichen Kleinen Anfrage in der Hamburger Bürgerschaft entnehmen können. Die Berichterstattung der Hamburger Medien mit “alternativen Fakten” hatten wir bereits erläutert.

Was berichtet denn aber nun Eurogate als Betreiber des Vorhabens “Westerweiterung”? Ist der Umschlagsnotstand im Hamburger Hafen derart groß, dass es allen Ecken und Kanten am CTH spürbar ist?

Gestern berichtete der in Bremen ansässige Terminalbetreiber in einer Pressemitteilung über seine Umschlagszahlen für das Jahr 2016. Unter dem Titel “Containermenge gut behauptet” lesen wir, dass im Jahr 2016 mit 2,27 Mio. TEU in Hamburg gegenüber dem Vorjahr rund 20.000 TEU weniger umgeschlagen wurden. Dieses Umschlagsergebnis ist weniger als mäßig zu bezeichnen: das Hamburger CTH war im Jahr 2016 das einzige Nordrange-Terminal, das während der Hanjin-Insolvenz exklusiv Hanjin Schiffe löschen konnte. Nicht einmal mehr ein derartiger Sonderumstand verhilft dem Eurogate Terminal CTH zu steigenden Umschlagszahlen?

Da die Umschlagszahlen des Jahres 2016 nicht einmal 60% der aktuell bestehenden Umschlagskapazität am CTH von 4 Mio. TEU erreichen, fragen wir uns, warum dann die Westerweiterung für über 560 Mio. Euro (Stand 2014) realisiert werden muss? Wirtschaftlich denkenden Menschen scheint es weder bei Eurogate noch im Hamburger Rathaus zu geben.

Wir suchen eine Erklärung für diese in Hamburg fehlenden Wirtschaftlichkeitsrechnungen. An allen Ecken und Kanten stoßen wir, das ist nun wirklich nichts Neues, bei unseren Recherchen auf das Wort “Schifffahrtskrise”: sinkende Frachtraten, Überkapazitäten, Insolvenzen, Spekulationen und Banken mit starken Blessuren.

Einer, der es wissen müsste, ist ein Reeder, dessen Vorfahren seit der Mitte des vorletzten Jahrhunderts im Geschäft “rund um die Schifffahrt” sind. Anfang des Jahres war im Hamburger Abendblatt und in der Mopo ein Artikel über  diese Schifffahrtskrise zu lesen. Bertram Rickmers äußerte sich höchstpersönlich und stellte fest: “„Die schlimmste Krise seit 145 Jahren“ und “Zuletzt gab es nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 eine ähnliche Krise in der Schifffahrt“.

Das ist ganz schön lange her. Weder ein Redakteur noch Bertram Rickmers haben uns versucht zu erklären, was die Krise von vor 145 Jahren mit dieser aktuellen “Jahrhundertkrise” zu tun hat. Sind 145 Jahre zu trocken und zu staubig?

Nein, überhaupt nicht. Es geht um eine spannende Geschichte aus der Geschichte: namentlich die sogenannte Gründerkrise, die von 1873 bis 1879 angedauert haben soll. Bevor Sie sich jetzt genervt abwenden, bitten wir Sie, diesen im Anschluss an die globale Bankenkrise im Jahre 2009 in der österreichischen “Die Presse” veröffentlichten Artikel “Finanzkrise: Genau wie damals beim Gründerkrach” zu lesen.

Und nun geht es weiter in der Wikipedia, die uns erklärt, was die o.a. Redakteure nicht konnten und Herr Rickmers nicht wollte!?! Unter dem Stichwort “Schifffahrtskrisen in der Vergangenheit” ist zu lesen: “die erste Phase (1873–1876) der Gründerkrise, die durch Einbrüche im Welthandel und Deflation mit fallenden Warenpreisen pro Tonne und entsprechend fallenden Frachtraten gekennzeichnet war. Diese gingen in der Ostasienfahrt von 1873 bis 1880 um mehr als 30 % zurück.[9] Auch die Zahl der Auswanderer aus Deutschland sank, weil die Wirtschaftssituation hier im internationalen Vergleich noch relativ günstig war. Die Folge war ein ruinöser Preiskampf, in deren Folge z. B. die erst 1872 gegründete Deutsche Transatlantische Dampfschiffahrts-Gesellschaft mit ihren drei modernen Dampfschiffen 1875 an die Hapag verkauft werden musste.

Grüßt Sie auch ein Murmeltier? Ja, im Rathaus und bei Eurogate ist es anscheinend immer 6:00 Uhr morgens. Seit dem Jahr 2005, jeden Tag und es scheint keine Aussicht zu geben, dass dieses sich ändern wird.