Schlagwort-Archive: Atomtransport

Atlantic Cartier? – Nix gelernt!

AtlanticCompanion1Am 01.05.2013 brannte, nur wenige hundert Meter vom Veranstaltungsort des Evangelischen Kirchentag entfernt, der mit hochgiftigem und atomarem Gefahrgut beladene Frachter “Atlantic Cartier” im Hamburger Hansa Hafen. Jetzt, rund 2,5 Jahre später, wurde von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) der Untersuchungsbericht 99/13 zum als schweren Seeunfall eingestuften “Brand auf dem ConRo-Frachtschiff Atlantic Cartier am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen” veröffentlicht.

In dem 122 Seiten starken, auf den 9.10.2015 datierenden, Bericht ist nachzulesen, wie sich der Brand und dessen Löschung vermutlich abgespielt haben könnte. Obwohl die AtlanticCompanion2Brandursache nicht ermittelt werden konnte, stellen die Autoren im nüchternen Gutachterstil verschiedene mögliche Varianten des Hergangs dar und zeigen den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft die ermittelten Risiken auf. So liest sich der Bericht wie ein Krimi aus einer Welt, bei der sich für die “hafenliebhabenden” Hamburger Bürgerinnen und Bürger tiefe Abgründe in Bezug auf die mit einem Saubermann-Image versehene maritime Wirtschaft auftun!

In jedem Wirtschaftsbereich gibt es Differenzen zwischen Schein und Sein. Wenn dieser Unterschied aber derart ausgeprägt ist, dass Leib und Leben von Menschen gefährdet ist, hört der Spaß spätestens auf. Und zumindest in einem Innenstadthafen wie Hamburg müssten mit diesem Bericht die Alarmsirenen bei den politischen Verantwortlichen mehr als schrill läuten.

Aus der schier unglaublichen Menge der von der BSU aufgezeigten Risiken führen wir stellvertretend an:

Gefahrgut: An Bord befand sich Uranhexafluorid. Über die geladenen Mengen (siehe Seite 100 ff.) bekam die BSU unterschiedliche Angaben benannt: die vom Senat genannte aus GEGIS entnommene Bruttomenge betrug 8,9 Tonnen. Die Liste der Reederei enthielt keine Angaben. Die BSU fasst zusammen, dass als “tatsächliche Gefahrgutmenge nach Angaben des verantwortlichen Transportunternehmens insoweit, als dass von der Bruttomasse in Höhe von 8,9 Tonnen tatsächlich lediglich 10,3 kg auf die vorgenannte radioaktive Substanz entfallen,… ,”Es handelt sich hierbei um eine Restmenge in vier entleerten, ungereinigten Behältern (so gen. Heels) auf einem 20-Fuß-Flat-Container.
Die BSU kommt zu dem Ergebnis: “Unabhängig von der Frage, ob in den Listen bei der Mengenangaben der Gefahrgüter die Gewichte der Behälter herausgerechnet wurden oder nicht, bleibt festzuhalten, dass die mitgeteilten Mengenangaben zum Teil sehr deutlich
voneinander abweichen.” Wir fragen uns, wie mit diesen eklatanten Mengendifferenzen im Katastrophenfall richtige Entscheidungen für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt, aber auch für die Helfer, getroffen werden sollen? Das kann nicht funktionieren!

Zustand des Schiffes: Ab den Seiten 27 ff. ist die Historie der “Atlantic Cartier” mit ihren um 1985 gebauten Schwesterschiffen (z.B. “Atlantic Companion”) samt nachtäglicher Verlängerung um 42,5m zu finden. Wir lernen die Slide Doors des betroffenen Laderaums 3 kennen und erfahren ab Seite 36: “Bereits zur Zeit der ursprünglichen Schiffsdimensionen, insbesondere aber seit der Verlängerung des Schiffsrumpfes traten immer wieder Risse oberhalb der Wasserlinie in verschiedenen Bereichen des Schiffskörpers auf. Ursache für diese Risse waren bzw. sind höchstwahrscheinlich konzeptionelle Mängel des Schiffsentwurfes und/oder bauliche Unzulänglichkeiten,…AtlanticCompanion3 Die Reederei hatte daraufhin in Zusammenarbeit mit der Klassifikationsgesellschaft ein Überwachungs- und Reparatursystem aufgebaut, “um nicht nur das Auftreten von Rissen sondern auch deren Beseitigung zu erfassen. Das CRMS wurde im Jahr 2010 anlässlich des Wechsels des Schiffsmanagements in das Safety Management System (SMS) der ATLANTIC CARTIER integriert und von der Klassifikationsgesellschaft abgenommen. Eigens für die kurzfristige und fachgerechte Reparatur der Risse befindet sich fast durchgängig ein Reparaturteam an Bord. Die Schweißer gehören nicht zur regulären Schiffsbesatzung, sondern sind bei einer externen Firma angestellt.” Zum Unfallzeitpunkt sollen ein Team aus fünf polnischen Schweißern und einem schwedischen Vorarbeiter an Bord gewesen sein. Der Umfang der regelmäßigen Schweißarbeiten wird ab Seite 47 ff. beschrieben.
Flaggenstaat der Atlantic Cartier ist Schweden – Klassifikationsgesellschaft ist Lloyd’s Register. Sowohl Flaggenstaat und Klassifikationsgesellschaft müssen diese regelmäßigen Schweißarbeiten als auch die Ausstattung der CO2-Löschanlage (Seite 32 ff.) als ausreichend – auch für den Transport von radioaktivien und explosiven Gefahrgütern – eingestuft haben.
Der Flaggenstaat Schweden und die Klassifikationsgesellschaft Lloyd’s Register gehören gemäß Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums zum Paris MoU zu den Führenden! Wenn diese Führenden der Welt einen derartigen Schrott auf die Reise über die Weltmeere schicken, fragen wir uns, ob die international vereinbarten Hafenstaatenkontrollen überhaupt noch das Papier wert sind, auf denen sie gedruckt sind. Ist die in Deutschland für die Hafenstaatenkontrolle zuständige BG Verkehr überhaupt in der Lage, vernünftige Kontrollen durchzuführen? Erhebliche Zweifel an dem Gesamtsystem der internationalen, aber auch deutschen Schiffskontrolle scheinen mehr als angebracht!

Welthafen Hamburg: Der Hamburger Hafen rechnet sich zu den führenden Häfen der Welt. Gerade hier sollte man erwarten, dass hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards für Not- und Katastrophenvorfälle gelten. Stellvertretend für diesen Themenbereich führen wir zwei Punkte aus dem Bericht an:

  • Parallel zu den vorgenannten Einsatzmaßnahmen wurde durch die Einsatzleitung
    vorsorglich für den Fall der nicht ausreichenden Löschwirkung des CO2 die bei den Feuerwehren Brunsbüttel und Cuxhaven verfügbaren Schneidlöschsysteme “Coldcut Cobra” (CCS) angefordert. Hierbei handelt es sich um die spezielle transportable
    Schneidlöschtechnik eines schwedischen Herstellers, bei der Löschwasser über eine
    spezielle Düse unter hohem Druck (> 250 bar) ein Schneidmittel (sog. Abrasiv)
    zugesetzt wird, mit dessen Hilfe der Wasserstrahl in kürzester Zeit durch alle
    bekannten Baumaterialien schneidet. Dies ermöglicht eine sichere Brand- und
    Rauchgasbekämpfung von der Außenseite des Brandobjektes.” (Seite 21 ff.) Warum ist eine derartige Technik in Hamburg nicht verfügbar?
  • Um 23:08 Uhr wurden erste Maßnahmen zur Bergung der in der Umgebung des
    brandbetroffenen Fahrzeugdecks gestauten 33 Container mit gefährlichen
    Ladungsinhalten unterschiedlicher Gefahrgutklassen eingeleitet. Die diesbezügliche partielle Entladung des Schiffes konnte erst gegen 23:30 Uhr und anfänglich noch nicht mit einer Containerbrücke sondern nur mit einem Mobilkran beginnen, weil im Hamburger Hafen auf Grund des bundesweiten staatlichen Feiertages sämtliche Umschlagaktivitäten ruhten. Es war daher zunächst notwendig, das erforderliche Personal für die Bedienung der landseitigen Umschlageinrichtungen und den Abtransport der von Bord zu schaffenden Container zu aktivieren. Gegen 03:35 Uhr war die Entfernung der Gefahrgutcontainer aus den brandbetroffenen bzw. gefährdeten Bereichen des Schiffes weitestgehend abgeschlossen.Das macht sprachlos!

Abschließend verbleibt die Frage, ob sich etwas ändern wird? Nehmen wir den Umfang der Berichterstattung im Hamburger Abendblatt zum Maßstab und das bisher von unserem Senat an den Tag gelegte Phlegma zur Anschaffung von neuen Feuerlöschbooten, müssen wir feststellen, dass sich nichts ändern wird. Der Brand der “Atlantic Cartier” hat in Hamburg keinen Fukushima-Schock ausgelöst. Genauso wenig wie die Explosionen und der mehrtägige Brand im Containerhafen von Tianjin in China.

Bremen – Atomtransporte

Die Bremer Bürgerschaft verabschiedete am 24.01.2012 in zweiter Lesung (ab Protokollseite 587)mit 57 gegen 20 Stimmen eine Änderung des Hafenbetriebsgesetzes. Dadurch war es nicht mehr möglich, Kernbrennstoffe in einem der bremischen Häfen umzuschlagen.

Bremen BBAnne Schierenbeck, Abgeordnete der Grünen, erklärte damals: „Die Koalition will den Transport von Atombrennstoffen solange verbieten, wie es kein umfassendes Konzept des Bundes zum Atomausstieg gibt. Es geht auch um den Schutz aller Hafennutzer.

Die oppositionelle CDU reichte eine Normenkontrollklage beim Bremer Staatsgerichtshof ein (AU.:St 1/12). Das bedeutet, dass zu klären war, ob die Bremische Bürgerschaft überhaupt berechtigt war, die Gesetzesänderung vorzunehmen. Der Staatsgerichtshof erklärte sich mehrheitlich für nicht zuständig. Ob Bundesrecht oder gar das EU-Recht der Freiheit des Güterverkehrs durch dieses Gesetzesänderung verletzt wird, müssten Bundes- oder EU-Gerichte klären. Drei Verfassungsrichter_innen gaben ihr Minderheitenvotum ab: Bremen habe sich verpflichtet, sich als „Glied der deutschen Republik“ in deren rechtlichen Rahmen zu bewegen. Der Ausschluss des Transportes von Atombrennstoffen sei ein Eingriff in das Atomrecht.Bremerhaven1

Artikel 73 des Grundgesetzes ordnet dem Bund die „ausschließliche Gesetzgebung“ über die „friedliche Nutzung der Kernenergie“ zu. Dazu gehört auch der Transport und der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Atomenergie. Das Bremischen Hafenbetriebsgesetzes stellt keine atomrechtliche Regelung dar. Es regelt die Nutzung der Häfen. Somit sah der Bremer Senat die Möglichkeit, den Umschlag, nicht aber den Transit, von Kernbrennstoffen zu untersagen.

Nachdem das geänderte Hafenbetriebsgesetz nun wirkte, beantragten drei Firmen, die Atomtransporte durchführen, Ausnahmeregelungen. Diese wurden erwartungsgemäß abgelehnt. Daraufhin klagten die Antragsteller vor dem Bremer Verwaltungsgericht.

Am 09.07.2015 wurde nach ausführlicher Beratung der Beschluss des Bremer Verwaltungsgerichts verkündet. Das Verwaltungsgericht bestätigt nun wieder den Inhalt der Normenkontrollklage: Die Gesetzesänderung liege außerhalb der Regelungskompetenz der Bremischen Bürgerschaft und verstoße gegen den Grundsatz der Bundestreue. Es verwies das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht.

Ausführlicher als in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts berichtete am  10.07.2015 die taz.nord über den Ausgang des Verfahrens:

Gerichtspräsident Peter Sperlich bestätigte – „nach schwierigen Beratungen und viel Kopfzerbrechen“ – zwar das Recht einer Kommune oder eines Landes, Häfen teilweise zu entwidmen oder auch ganz zu schließen. „Man könnte“, so Sperlich, „ja auch auf die Idee kommen, den Umschlag von Robbenfellen zu untersagen.“ Verfassungswidrig sei eine solche Teil-Entwidmung aber dann, wenn sie Bereiche berühre, die explizit durch Bundesgesetze geregelt seien. Das sei in Gestalt des Atomgesetzes der Fall.” Es gibt also eine “Ja – aber”-Aussage. Einerseits steht es in der freien Entscheidung eines Bundeslandes, die Widmung/Entwidmung eines Hafens für bestimmte Güter zu bestimmen. Andererseits dürfen dabei Bundesgesetze nicht berührt sein.

Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber entscheiden, ob Bremen mit der Änderung des Hafenbetriebsgesetzes einen unzulässigen Eingriff in Bundesgesetzgebung vorgenommen hat. Der Spruch wird ein Präzidenzfall. Doch die Kläger wollen sich damit nicht zufrieden geben: “Sollte Bremen in Karlsruhe Recht bekommen, würden sich die Atom-Unternehmen damit nicht zufrieden geben. „Auch der Europäische Gerichtshof kommt für die Klärung in Frage“, sagt deren Anwalt. Dort würde dann geprüft, ob das Hafenbetriebsgesetz gegen EU-Normen, die Freizügigkeit des Warenvekehrs, die Dienstleistungsfreiheit und insbesondere den Euro-Atomvertrag verstößt.

Der Umschlag von Kernbrennstoffen wird in den Bremischen Häfen jedoch weiterhin nicht möglich sein: “Die Greenpeace-Aktivisten, die vor dem Gericht eine Mahnwache abhielten, konnten dem Vorlage-Beschluss nach Karlsruhe dennoch etwas Gutes abgewinnen: “Wenn das jetzt ein paar Jahre dauert“, sagt Greenpeace-Aktivist Malte Peters, „werden in dieser Zeit keine Transporte abgewickelt.“ Auch, wenn das in Bremen ohnehin nur wenige wären: „Jeder einzelne ist einer zu viel.“ In der Tat bleibt das Bremer Hafenbetriebsgesetz bis zur Karlsruher Entscheidung in Kraft.

Die Verhandlung in Karlsruhe ist auch für Hamburg von Interesse. Der Brand auf der „Atlantic Cartier“ im Hamburger Hafen am 01.05.2013 verdeutlicht, dass der Umschlag und der Transit von nuklearer Ladung brisant ist. Zeitgleich fand in unmittelbarer Nähe der Eröffnungsgottesdienst des 34. Deutschen Kirchentags mit ca. 80.000 Menschen statt. An Bord des brennenden Schiffes: Uranhexafluorid und Munition. Uranhexafluorid reagiert mit Wasser zu Flusssäure, die noch in mehreren hundert Metern Entfernung lebensgefährliche Verletzungen verursachen kann. Die Explosion der Munition hätte die radioaktiven Stoffe freisetzen können. Die Stadt ist knapp einer Katastrophe entkommen.

Alternative Hafenkonferenz

Seit Monaten trommelt die HPA und wirbt für die internationale Hafenkonferenz vom 01.-05.05.2015 in Hamburg.

Am 30. und 31. MLogo Alternative Hafenkonferenzai 2015 findet eine alternative Hafenkonferenz des Eine Welt Netzwerks unter dem Titel “Geschäfte ohne Rücksicht auf Verluste” statt. An dieser alternativen Hafenkonferenz werden wir uns von der BI Hamburg für die Elbe mit einer Arbeitsgruppe mit dem Titel “Elbvertiefung – Uferlose Kosten und Risiken” beteiligen.  Wir möchten Interessierte herzlich zu der Konferenz einladen. Aktuelle Informationen und Anmeldungen sind über die Internetseite des Eine Welt Netzwerks möglich.

Hart bleiben – Beispiel nehmen!

Die Bürgerschaftswahl 2015 hat zum Ergebnis, dass die Alleinherrschaft der SPD gebrochen wurde. Diese Alleinherrschaft ließ es 2014 noch unerreichbar erscheinen, dass Hamburg dem Bremer Vorbild folgen könnte, Atomtransporte über die eigenen Häfen zu unterbinden. Selbst der Großbrand auf dem Atomfrachter „Atlantic Cartier“ am 01.05.2013, bei dem Hamburg nur knapp einer Katastrophe entkam, änderte daran nichts. Hamburg soll offenbar auch bei Atomtransporten „weiter vorn“ bleiben.

Nun geht es in Koalitionsverhandlungen. Von den Grünen erwarten wir uns, dass sie eine entsprechende Gesetzesänderung in Hamburg einfordern. Die rot-grüne Regierung in Bremen hatte im November 2011 eine entsprechende Gesetzesänderung für das Bremische Hafenbetriebsgesetz in die dortige Bürgerschaft eingebracht. Mit geringen textlichen Änderungen wurde das Hafenbetriebsgesetz verabschiedet und trat im Februar 2012 in Kraft. Aber Hamburg und sein Hafen ist ja so grundverschieden von den Hapag-Lloyd6Bremischen Häfen: sollten Hamburger Verfassungshüter eine derartige Gesetzesänderung mit Verweis auf das Atomrecht des Bundes ablehnen, würde immer noch die Möglichkeit bestehen, das Hamburg als relevanter Aktionär von Hapag Lloyd und HHLA die Unternehmen dazu bringt, auf das Geschäft mit den Atomtransporten zu verzichten.

Diese Erwartung kam auch mit dem bundesweiten Aktionstag gegen Atomtransporte durch Hapag-Lloyd am 7. Februar von ROBIN WOOD und Anti-Atom-Initiativen einen bundesweiten Aktionstag gegen Atomtransporte der Reederei Hapag-Lloyd zum Ausdruck. Die UmweltschützerInnen hatten vor Hapag-Lloyd-Reisebüros in zahlreichen Städten, darunter Berlin, Frankfurt, Göttingen, Hamburg, Köln und Rostock demonstriert. Sie forderten den Ausstieg der Reederei aus dem schmutzigen Atomgeschäft. RobinWood

Tag für Tag gibt es geheime Atomtransporte quer durch Deutschland. Transportiert werden radioaktive Stoffe, die für die Herstellung von Brennelementen von Atomkraftwerken verwendet werden. Der Hamburger Hafen dient als internationale Drehscheibe für diese Gefahrgüter.“ So ROBIN WOOD in einer Presseerklärung vom 05.02.2015. Und weiter: „Hapag-Lloyd ist mit rund 200 Schiffen die viertgrößte Linien-Reederei der Welt. Die Reederei mit Firmensitz in Hamburg transportiert u.a. mit ihren Container-Schiffen „Montreal Express“ und „Toronto Express“ radioaktive Stoffe wie Uranerzkonzentrat und Uranhexafluorid. Die Schiffe pendeln im Drei-Wochen-Rhythmus zwischen Montreal, Antwerpen und Hamburg. Von Hamburg aus wird die radioaktive Fracht per LKW oder Zug quer durchs Land zu Atomfabriken in Gronau, Lingen oder ins französische Malvési gefahren. Die Transporte gefährden die Bevölkerung. Wird bei einem Unfall Uranerzkonzentrat frei, kann es eingeatmet Lungenkrebs erzeugen. Wird Uranhexafluorid frei, entsteht in Verbindung mit Luftfeuchtigkeit giftige und ätzende Flusssäure – mit tödlichen Folgen für die Menschen in der Umgebung. Den Nutzen der Transporte hat die Atomindustrie, die auf diesem Weg Brennstoff-Nachschub für ihre Atommeiler bekommt.

Hapag-Lloyd und der Hamburger Senat stehen in der Pflicht, die Bevölkerung nicht unnötig Gefahren auszusetzen. Sie haben es in der Hand, die überflüssigen und brandgefährlichen Atomtransporte zu stoppen“, sagt ROBIN WOOD-Energiereferent Tobias Darge. Dem ist nicht viel  hinzuzufügen, außer das für die HHLA die gleiche Pflicht besteht.

Das weitere brisante Thema im Hamburger Hafen, der Waffenumschlag, führt zu einem weiteren Koalitionsverhandlungswunsch: Transparenz. Es kann nicht angehen, das die Bevölkerung nur über die engagierten parlamentarischen Anfragen von Abgeordneten zum Atom- und Waffenumschlag informiert wird. Hier gibt es eine zwingende Bringschuld der Regierung und die soll ja nun über Koalitionsverhandlungen gefunden werden…

Und da wären auch noch die Elbvertiefung, Olympia…

Atomtransporte, die 18.

Heute Vormittag hat der Atomfrachter “Mikhail Dudin” im Hamburger Hafen fest gemacht und zunächst am CTB und dann am Mönckebergkai be- und entladen. Der Frachter war an diesem Tag auch Thema in den Kieler Nachrichten (leider nicht online). Die KN berichten  unter dem Titel “Frachter mit radioaktiver Ladung havariert vor Schleuse”, dass der Frachter  am 11.02. bei der Einfahrt in die Kieler Holtenau-Schleuse mit Maschinenschaden liegen geblieben sei. Er musste auf Reede geschleppt werden und zunächst die Maschinen reparieren. Anschließend durfte er den Nord-Ostsee-Kanal passieren, um nach Hamburg weiter zu fahren. Laut Kieler Nachrichten soll er 54 Tonnen schwach radioaktiven Müll aus Sankt Petersburg an Bord gehabt haben. Wir können uns freuen keinen Unfall eines Atomfrachters erlebt zu haben. Aber wann kommt der nächste Zwischenfall a la “Atlantic Cartier“, der, zumindest öffentlich, gerade noch so in den Griff bekommen werden konnte?

Und so kommen wir zu Hamburg: Öffentlichkeit ,oder neudeutsch “Transparenz”, in Bezug auf Hamburgs vermeintlich „liebstes Stück“, den Hamburger Hafen, zu bringen, ist immer zäh und nur mit enormer Ausdauer zu bewältigen. Die Öffentlichkeitsarbeit unseres Senates und der Hafenwirtschaft ist alles Andere als vertrauenserweckend. Typische Beispiele hierfür sind die Baggerei und deren Kosten, die Steuereinnahmen aus dem Hafen versus dessen Unterhaltungskosten samt deren erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in Milliardenhöhe, unsere Umwelt über die Elbvertiefung oder die Olympia-Bewerbung. Können das denn wirklich alles nur Staatsgeheimnisse sein, für die sich die Hamburger nicht zu interessieren haben? Wohl kaum – es sind immer noch unsere Milliarden, die von allen in Hamburg lebenden Menschen aufgebracht werden müssen.

Richtig verrückt wird es mit dieser „Hamburger Hafen-Transparenz“, wenn es um den Atom- und Waffenumschlag im Hamburger Hafen geht. Während der „normale Umschlag“ in ziviler Technik, Lebensmitteln, Schüttgütern etc. lautstark heraus posaunt wird, herrscht beim Atom- und Waffenumschlag Grabesstille.

Warum – es geht doch um unsere Gesundheit? Unser Land hat im Angesicht von Fukushima durch unsere Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel, den Atomausstieg beschlossen. Unser Vizekanzler, Herr Siegmar Gabriel, tritt für die drastische Verminderung von Waffenexporten ein. Alle Ampeln in unserer Republik, in unserer Stadt, scheinen für einen kritischen öffentlichen Umgang mit den beiden Themen auf „grün“ zu stehen.

In Hamburg und seiner Regierung stehen diese  Ampeln tatsächlich aber auf “rot”. Es wird geblockt und gemauert. Keine freiwilligen Informationen. Wie „Popel“ müssen Informationen aus den Nasen des Senates fein und langsam heraus gezogen werden. Es ist so, als ob für den Hamburger Senat dieser breite gesellschaftliche Konsens gegen Atomkraft und Rüstungsexporte nicht bestehen würde. Warum macht dieser Senat so etwas? Wen will die Regierung um Bürgermeister Herrn Olaf Scholz denn schützen?

Die Hamburger Menschen will der Senat um Herrn Olaf Scholz anscheinend nicht schützen. Es müssen andere Interessen sein! Das sind in keinem Falle demokratische Interessen, das sind keine Transparenzinteressen mit gesellschaftlicher Diskussion und erst recht keine Interessen an der Gesundheit der Bevölkerung. Was ist denn aber schützenswert für den Senat um Herrn Olaf Scholz?

Es bleiben anscheinend nur noch schmuddeligste Interessen übrig. Vermutlich sind die  gesellschaftlich geächteten Interessen zur Unterstützung der Atom- und Waffenlobby an vorderster Stelle … Wenn Ihnen andere, nicht schmuddelige, Gründe für das Senatsverhalten einfallen, wären wir Ihnen für eine Inspiration sehr verbunden.

In der Hamburgischen Bürgerschaft wurde nun von engagierten Abgeordneten die 18. Schriftliche Kleine Anfrage (in Worten achtzehn!) zu den Atomtransporten über den Hamburger Hafen gestellt. 18 Stück – die wären nicht nötig gewesen, wenn der Senat sich an dem bestehenden breiten gesellschaftlichen Konsens orientiert hätte. Ein bedeutender Sozialdemokrat behauptete “Opposition ist Mist”. Bei den seit vier Jahren praktizierten Interessen und Allüren der Hamburger Regierung müsste es heißen: “Regierung ist Mist”.

PS: Am Sonntag, den 15.02.2015 könnten Sie dieses ändern!

Waffenexporte

Argentinienbrücke2
Goldenes Kalb an der Argentinienbrücke

In der Hamburgischen Bürgerschaft wurde ein Antrag eingebracht, den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen zu untersagen.

Ausgangspunkt für diesen Antrag sind zwei Anträge aus dem Frühjahr 2014 in der Bürgerschaft: der Hamburger Senat soll sich über eine Bundesratsinitiative auf Bundesebene für ein restriktives deutsches Rüstungsexportgesetz einsetzen. Beide Anträge wurden zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft überwiesen. Nach deren Beratung verfasste der Ausschuss im November 2014 einen Bericht an die Bürgerschaft. Die Mehrheitsfraktion im Wirtschaftsausschuss lehnt die o.a. Anträge ab und empfiehlt dem Senat lediglich sehr weiche Maßnahmen, die zu keinen überprüfbaren Maßnahmen gegen den Rüstungsexport führen werden.

Ist es in dieser todbringenden Angelegenheit legitim, dass man sich als Hamburger Senat auf die vermeintlich ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruft? Sind die folgenden Ausführungen der Mehrheitsfraktion in der Bürgerschaft glaubwürdig? Es sei ihnen “ein Anliegen, deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die SPD-Fraktion in Hamburg grundsätzlich eine Politik der restriktiven Kontrolle und Begrenzung von Rüstungsexporten entsprechend dem Artikel im Grundgesetz unterstütze. Sie begrüßten auch, dass es zivilgesellschaftliche Initiativen wie beispielsweise die des Reeders Krämer in Hamburg gegeben habe, mit denen zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass Hamburg aufgrund der Bedeutung des Hamburger Hafens eine herausgehobene Rolle spiele. Dennoch müsse klargestellt werden, dass Hamburg keine eigene Rüstungspolitik und auch keine eigene Rüstungsexportpolitik betreiben könne. 

Im Laufe des Jahres 2014 wurden zahlreiche Informationen zu Rüstungsexporten über den Hamburger Hafen bekannt: sei es durch schriftliche kleine Anfragen in der Bürgerschaft (20/8901, 20/10133, 20/10684, 20/11490, 20/12755, 20/13354) oder Medienberichte über vom Zoll aufgehaltenene Container mit Rüstungsmaterialen aller Art. Sie scheinen allerdings nur die Spitze des Eisberges zu sein: im Hamburger Hafen wird nur derjenige Waffenumschlag registriert, der ausdrücklich als “Gefahrgut” über das DAKOSY-System GEGIS angemeldet wird. Im o.g. Ausschussbericht lesen wir dazu: “Ein Panzer ohne Tankladung und Munition sei beispielsweise kein Gefahrgut, während jede Sprengladung als solches deklariert sei, und zwar unabhängig davon, ob die Ladung für militärische oder zivile Zwecke vorgesehen sei”. Also erfahren wir tatsächlich nur wenig über Rüstungstransporte über den Hamburger Hafen.

Die veröffentlichten Zahlen zu dem Wert der deutschen Rüstungsexporte in Höhe von mehr als 8 Mrd. Euro sind mehr als erschreckend. Laut Bundestagsinformation fördern wir diese Waffenexporte sogar noch mit Steuermilliarden aus der staatlichen Absicherung der Waffengeschäfte mit Exportkreditgarantien über die in Hamburg-Bahrenfeld ansässige Euler-Hermes-Versicherung. Und unser Hamburger Hafen scheint für diese Exporte das logistische “Tor zur Welt” zur sein.

Das erscheint uns nicht sehr glaubwürdig. Wirksame Initiativen gegen Waffenexporte  statt Lippenbekenntnissen und Krokodilstränen wären politisch mehr als angebracht. Wenn der Hamburger Senat sich nicht zutraut, eine Bundesratsinitiative zu starten, dann sollte er zumindest für seinen Zuständigkeitsbereich dem erfolgreichen Beispiel des Bremer Senates mit seinem Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe über bremische Häfen folgen und ein Rüstungsumschlagsverbot für Hamburg beschließen.

Was hindert unseren Senat denn nun wirklich? Fragen Sie doch mal Ihren Abgeordneten zur Bürgerschaftswahl am 15.02.2015.

Zwischenlager Hafen 2

Im August 2014 berichteten wir über ein atomares Zwischenlager im Hamburger Hafen. Der berüchtigte Frachter “Sheksna” hatte im Juli mehrere mit Uranerzkonzentrat beladene Container von St. Petersburg nach Hamburg in den Südwesthafen gebracht. Die Container sollten mittels Bahntransport anschließend ins französische Narbonne gebracht werden. 21 dieser Container wurden von der Wasserschutzpolizei beanstandet. Vier davon wurden aufgrund abgelaufener Zulassung für Gefahrguttransporte (sog. CSC-Plakette) mit einem Transportverbot belegt. Auf öffentliche Nachfrage führte der Hamburger Senat aber aus, dass auch diese vier Container noch am gleichen Tag geprüft, freigegeben und abtransportiert worden seien.

Beim nächsten Anlauf der “Sheksna” in Mitte August 2014 hatten Atomkraftgegner CSteinweg SüdWestTerminal2beobachtet, dass erneut 18 Container mit der UN-Nummer 2912 (Uran-Erzkonzentrat) im Südwesthafen entladen wurden. Aber auch die vier alten Container aus Juli wurden auf dem Gelände der Firma C. Steinweg wiedergefunden: sie waren entgegen der Senatsaussage nicht weiter transportiert worden, sondern lagerten seit einem Monat im Hamburger Hafen.

Der Innenausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 26. August 2014 auf Antrag einer Bürgerschaftsfraktion die Selbstbefassung mit dem Thema „Ungesicherte wochenlange Lagerung von Atomcontainern im Hamburger Hafen und Fehlinformation des Senats“ beschlossen. Die inhaltliche Beratung fand am 18. November 2014 statt. Das Protokoll dieser Selbstbefassung ist vor wenigen Tagen veröffentlicht worden. Wir können hier lesen, wie wohlgeordnet der Umschlag von Uran-Erzkonzentrat in Hamburg über das Steinweg-Terminal am Südwesthafen, rund 400 m von Hafen-City und der Elbphilarmonie entfernt, verläuft. Da dort alles geprüft und regelkonform bearbeitet wird, kann man ja auch mal eben vier Container mit Uran-Erzkonzentrat für einen Monat “vergessen” und in direkter Nachbarschaft zu einem Wohngebiet lagern.

Da der citynahe Atomumschlag so reibungslos im Hamburger Hafen funktioniert – selbst wenn kuriose Schiffe wie die “Sheksna” oder die “Atlantic Cartier” beteiligt sind – hat man in Hamburg ja auch die “Teilverfüllung des Steinwerder Hafens” beschlossen. Wie wir der o.a. Firmenbroschüre der C. Steinweg (Süd-West Terminal GmbH & Co. KG entnehmen können, werden die neugewonnen Hafenflächen ausschließlich von C. Steinweg für den Bau von neuen stadtnahen (Lager-)Hallen genutzt werden.

Atomtransporte

Am 10.11.2014 haben Aktivisten und Aktivistinnen von Robin Wood einen Zug mit 15 Containern Uranerzkonzentrat im Hafengebiet blockiert. Das Abendblatt berichtet, dass diese von Einsatzkräften der Polizei aus den Gleisen entfernt werden. Aber nicht, warum dort protestiert wird. Dabei geht beinahe jeden zweiten Tag ein Transport mit radioaktivem Material durch Hamburg!

Für Sensibilisierung sorgt eine regelmäßig vierteljährlich gestellte schriftliche kleine Anfrage, in der nach Art, Mengen und Mängel bei Atomtransporten gefragt wird. Sie fragen sich, warum es alle Vierteljahr einer solchen Anfrage bedarf? Das scheint die einzige Möglichkeit zu sein, langfristige Daten zusammen zu stellen, denn: “Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. “

Die Stadt Bremen hat beschlossen, keine Atomtransporte über die bremischen Häfen zuzulassen. Die Stadt Hamburg will diesen Weg bisher nicht mitgehen. Denn jedes Geschäft über den Hamburger Hafen ist ein gutes Geschäft

Zwischenlager Hafen

In Sachen Atommüll- und Transporte über den Hamburger Hafen hatten wir im Mai 2014 von einem neuen Geschäftsmodell für Hamburg berichtet. Es war im Mai bekannt geworden, dass u.a. 9 Container mit “Yellow Cake” im Hamburger Hafen zum Weitertransport nach Narbonne in Frankreich angelandet worden waren. In einer weiteren schriftlichen kleinen Anfrage aus dem Juli 2014 wird bekannt, dass mit dem bekannten Atomfrachter “Sheksna” weitere Fracht im Hamburger Hafen angeliefert und zwischengelagert wurde. In der Antwort des Senates zu Frage 7 wird ausdrücklich angegeben, dass vier Container mit radioaktiver Fracht nur kurze Zeit zwischengelagert und zum nächstmöglichen Termin mit der Bahn abtransportiert wurden.

Das Abendblatt berichtet heute von Bemerkenswertem. So sind die Container doch nicht abtransportiert worden und werden weiterhin im Hafen am Südwest-Terminal zwischengelagert. “Im Hafen habe der zuständige Mitarbeiter kurzfristig umdisponiert und die Container dabehalten.”, zitiert das Abendblatt.

Prima denken wir uns. Das Geschäftsmodell “Atom-Zwischenlager” ist mittlerweile so ausgereift, das Mitarbeiter dieses im Rahmen ihrer Zuständigkeiten locker entscheiden können. Ebenso, wie bei mit Bananen oder Spielzeug befüllten Containern.

Geschäftsmodell Atomtransport

Hamburg scheint still und heimlich für seinen Hafen ein neues Geschäftsmodell entwickelt zu haben: Umschlag von atomaren Gütern, die kein Hafen in Europa umschlagen will: Uranhexafluorid, Atombrennstoff, gefährliche Isotope und nun auch noch Yellow-Cake.

So wird in der Hamburger Bürgerschaft in einer schriftlichen kleinen Anfrage nach Urantransporten gefragt: “Am 15. Mai 2014 soll ein Zug mit Uranerzkonzentrat, sogenanntem Yellow Cake, vom Rangierbahnhof Hamburg-Süd durch Wilhelmsburg nach Maschen gefahren sein. Das Uranerzkonzentrat soll am 14. Mai 2014 mit dem Schiff „Golden Karoo“ nach Hamburg gebracht worden sein.”

Beim weiteren Lesen erfährt man, dass der Yellow-Cake mit der Bahn in die französische Mittelmeerstadt Narbonne für die Umwandlung in Uranhexafluorid transportiert wird/wurde, um dann zur Anreicherung nach Gronau gebracht zu werden.

Wie kann man nur auf so eine derartig absurde Transportstrecke kommen? Warum wird der Yellow-Cake auf dem Landweg von Hamburg nach Narbonne mit einer Entfernung von 1270 km Luftlinie transportiert und nicht über den Seeweg über Marseille in das 150 km entfernte Narbonne?

Welche Verantwortlichen vergessen die Risiken der Menschen, die an dieser künstlich verlängerten Transportstrecke wohnen, und genehmigen einen derartigen ökonomischen Unsinn mit einer Umschlagsgenehmigung?  Ein Geschäftsmodell des Senates für den Hamburger Hafen wäre eine Erklärung…! Das Geschäftsmodell ist ja auch noch problemlos durch Waffenumschlag erweiterbar .

Brandursache ungeklärt

Zur Ursache des Brandes auf dem Atomfrachter Atlantic Cartier ist nach nunmehr einem Jahr Untersuchung heute durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung ein Zwischenbericht veröffentlicht worden. Wie NDR 90,3 meldet, konnte die Ursache bislang nicht geklärt werden. Da aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Abschlussbericht nornalerweise spätestens ein Jahr nach einem derartig gravierenden Unfall vorliegen muss, wurde nun von der Bundesstelle ein Zwischenbericht veröffentlicht.

Es erfüllt uns mit Sorge, dass man die Unfallursache bislang nicht finden konnte. Angesichts dieser Ahnungslosigkeit zur Brandursache mutet der weiterhin unveränderte Umgang des Hamburger Senates mit Atomtransporten im Hamburger Hafen – direkt in unserer Stadt – als zynisch  und menschenverachtend an. Die Arroganz der aktuellen Senatsantworten auf die kleine Anfrage zu den defekten Löschbooten bezeugt, dass dieser Eindruck nicht falsch sein kann.

Löschboote – warum?

Vor einer Woche hat ein Abgeordneter in einer schriftlichen kleinen Anfrage erneut nach dem aktuellen Zustand der Hamburger Löschboote gefragt.  Zur Erinnerung: am 01.05.2013 brannte, nur wenige hundert Meter vom Veranstaltungsgelände des Evangelischen Kirchentages entfernt, der mit radioaktiver Ladung bestückte Frachter Atlantic Cartier. Auch dank des Einsatzes von zwei Löschbooten konnte Hamburg samt seiner Gäste knapp einer verheerenden Katastrophe entgehen.

Anfang April 2014 stellte sich heraus, dass alle Hamburger Löschboote aufgrund Korrosionsschäden außer Betrieb sind und der Senat entgegen der Aufforderung der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 31.03.2014 keinerlei Pläne für den Neubau wenigstens eines Löschbootes vorgelegt hat. Auch fast vier Wochen später gibt es keine Senatsäußerung.

Na ja, ist alles nicht so wichtig – wird sich der Senat denken: ein paar tausend Einwohner in der Hafen-City weniger macht nix. Der Einzelhandel stirbt da  ja eh weg und die Back-Up-Reedereizentrale für Hapag-Lloyd steht in Valparaiso. Geht doch, oder?

Vertrauen verloren!

Die Antwort des Senates auf die schriftliche kleinen Anfrage zur Zoll-Razzia bezüglich Waffenlieferungen an Ägypten lautet: “Dem Senat liegen zu den Fragen keine Erkenntnisse vor. Angefragte Auskünfte des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Auswärtigen Amtes gingen innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ein.”

Der Hamburger Senat scheint nicht mehr “Herr im eigenen Containerhafen” zu sein.
Dabei kann der Senat doch seinen Bürgern bereits seit dem Jahre 2006 zuverlässig und genau erläutern, wieviele Container im Jahre 2030 in seinem Hafen umgeschlagen werden. Dass er nun keine Erkenntnisse zu einer öffentlich bekannten Waffenrazzia in seinem Hafen haben soll, erstaunt doch sehr!

Gut, dass mit einer schriftlichen kleinen Anfrage nachgehakt wird – der Senat wird doch noch wissen, dass man den volksvertretenden Abgeordneten wahrheitsgemäß zu antworten hat?

Vertrauen angebracht?

Ende Februar 2014 wurde bekannt, dass im Zeitraum der vorangegangenen 8 Monate

  • per Schiff eine Bruttomenge von 2.270 Tonnen radioaktiver Stoffe und
  • per Lkw die Kernbrennstoffmasse von 6,7 Tonnen,

von, nach und durch Hamburg befördert worden ist. Für diese Transporte wurden 500 Stichprobenkontrollen durchgeführt und dabei 72 Mängel, d.h. ein Anteil von fast 15 % , festgestellt. Zum Vergleich: in Hamburg wurde in 2012 im öffentlichen Bus-Personen-Nahverkehr aufgrund einer vermuteteten Schwarzfahrerquote zwischen 5 und 7 % eine nahezu flächendeckende Fahrscheinkontrolle eingeführt.

Da als Atomfrachter bislang namentlich nur die “Atlantic Cartier” in Erscheinung getreten ist, wird in einer weiteren schriftlichen kleinen Anfrage nach weiteren Schiffsnamen, den Reedereien und den konkret aufgetretenen Mängeln gefragt.

Das Vertrauen gut, aber im Hamburger Hafen Kontrolle vermutlich besser angebracht ist, zeigt eine im Spiegel veröffentlichte Razzia im Containerhafen, die am 18. März 2014 stattfand. In einer schriftliche kleine Anfrage wird nach weiteren Erkenntnissen gefragt.

Mängel bei Atomtransporten

In einer kleinen Anfrage wird nach den Anläufen der Atlantic Cartier und ihrer Ladung nach dem Brand am 01. Mai 2013 sowie nach Prüfungen und Mängel bei Atomtransporten durch Hamburg gefragt.

Im Zeitraum Juni 2013 bis 21. Februar 2014 wurden knapp 500 Kontrollen durchgeführt, 70 Mängel wurden festgestellt. 13 Mängel waren sogenannt “sicherheitsrelevant”. Lt. NDR 90,3 wurden Beförderungsverbote ausgesprochen.