Waffenexporte

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Goldenes Kalb an der Argentinienbrücke

In der Hamburgischen Bürgerschaft wurde ein Antrag eingebracht, den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen zu untersagen.

Ausgangspunkt für diesen Antrag sind zwei Anträge aus dem Frühjahr 2014 in der Bürgerschaft: der Hamburger Senat soll sich über eine Bundesratsinitiative auf Bundesebene für ein restriktives deutsches Rüstungsexportgesetz einsetzen. Beide Anträge wurden zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft überwiesen. Nach deren Beratung verfasste der Ausschuss im November 2014 einen Bericht an die Bürgerschaft. Die Mehrheitsfraktion im Wirtschaftsausschuss lehnt die o.a. Anträge ab und empfiehlt dem Senat lediglich sehr weiche Maßnahmen, die zu keinen überprüfbaren Maßnahmen gegen den Rüstungsexport führen werden.

Ist es in dieser todbringenden Angelegenheit legitim, dass man sich als Hamburger Senat auf die vermeintlich ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruft? Sind die folgenden Ausführungen der Mehrheitsfraktion in der Bürgerschaft glaubwürdig? Es sei ihnen “ein Anliegen, deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die SPD-Fraktion in Hamburg grundsätzlich eine Politik der restriktiven Kontrolle und Begrenzung von Rüstungsexporten entsprechend dem Artikel im Grundgesetz unterstütze. Sie begrüßten auch, dass es zivilgesellschaftliche Initiativen wie beispielsweise die des Reeders Krämer in Hamburg gegeben habe, mit denen zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass Hamburg aufgrund der Bedeutung des Hamburger Hafens eine herausgehobene Rolle spiele. Dennoch müsse klargestellt werden, dass Hamburg keine eigene Rüstungspolitik und auch keine eigene Rüstungsexportpolitik betreiben könne. 

Im Laufe des Jahres 2014 wurden zahlreiche Informationen zu Rüstungsexporten über den Hamburger Hafen bekannt: sei es durch schriftliche kleine Anfragen in der Bürgerschaft (20/8901, 20/10133, 20/10684, 20/11490, 20/12755, 20/13354) oder Medienberichte über vom Zoll aufgehaltenene Container mit Rüstungsmaterialen aller Art. Sie scheinen allerdings nur die Spitze des Eisberges zu sein: im Hamburger Hafen wird nur derjenige Waffenumschlag registriert, der ausdrücklich als “Gefahrgut” über das DAKOSY-System GEGIS angemeldet wird. Im o.g. Ausschussbericht lesen wir dazu: “Ein Panzer ohne Tankladung und Munition sei beispielsweise kein Gefahrgut, während jede Sprengladung als solches deklariert sei, und zwar unabhängig davon, ob die Ladung für militärische oder zivile Zwecke vorgesehen sei”. Also erfahren wir tatsächlich nur wenig über Rüstungstransporte über den Hamburger Hafen.

Die veröffentlichten Zahlen zu dem Wert der deutschen Rüstungsexporte in Höhe von mehr als 8 Mrd. Euro sind mehr als erschreckend. Laut Bundestagsinformation fördern wir diese Waffenexporte sogar noch mit Steuermilliarden aus der staatlichen Absicherung der Waffengeschäfte mit Exportkreditgarantien über die in Hamburg-Bahrenfeld ansässige Euler-Hermes-Versicherung. Und unser Hamburger Hafen scheint für diese Exporte das logistische “Tor zur Welt” zur sein.

Das erscheint uns nicht sehr glaubwürdig. Wirksame Initiativen gegen Waffenexporte  statt Lippenbekenntnissen und Krokodilstränen wären politisch mehr als angebracht. Wenn der Hamburger Senat sich nicht zutraut, eine Bundesratsinitiative zu starten, dann sollte er zumindest für seinen Zuständigkeitsbereich dem erfolgreichen Beispiel des Bremer Senates mit seinem Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe über bremische Häfen folgen und ein Rüstungsumschlagsverbot für Hamburg beschließen.

Was hindert unseren Senat denn nun wirklich? Fragen Sie doch mal Ihren Abgeordneten zur Bürgerschaftswahl am 15.02.2015.