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SOS für die Tideelbe – Kursänderung jetzt!

Hamburg und der Bund haben – auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung und erkennbar grob fehlerhafter Gefälligkeitsgutachten – begonnen, Hab und Gut von Menschen und die Lebensgrundlagen von Fauna in und Menschen an der Tideelbe schon heute, morgen und in großem Stil übermorgen zu vernichten oder zumindest massiv zu gefährden. Zwei wachsende Konflikte wurden fahrlässig ignoriert: Der Klimawandel mit Meeresspiegelanstieg erfordert Milliarden für zusätzlichen Küstenschutz. Die Elbvertiefung bewirkt das Gegenteil. Sie erhöht die Scheitelwasserstände zunehmender Sturmfluten und treibt die Baggerkosten bis 2040 wohl auf insgesamt über 3 Mrd. Die Absicht, Hamburgs Containerumschlag in 15 Jahren von 7,9 Mio. Standardcontainern (TEU) 2010 auf 25 Mio. 2025 etwa zu verdreifachen, ist durch neue Containerhäfen in Nord- und Südeuropa, d.h. völlig neue Wettbewerbsstrukturen, gescheitert. Denn in Wirklichkeit liegt der Containerumschlag seit langem unter 10 Mio. TEU p.a. – Zusätzlich droht Hamburg Unheil durch nicht mehr nachhaltig beherrschbare Mengen an Baggergut und die daraus erwachsende finanzielle Belastung. Wirtschaft und Politik der Tideelberegion geraten, durch Corona verschärft, unter Sanierungsdruck. Das zeigen der Schlicknotruf von HPA, die Umsatzeinbrüche und die Kooperationserwägungen von HHLA und Eurogate. Klares Umdenken ist ein Gebot der Stunde. Das belegen folgende Thesen in Kurzform (die ausführliche Begründung samt Quellen können Sie als Download bereits hier finden).

TEIL I  Hochwasserschutz und Sicherheit des Schiffsverkehrs zeigen große Defizite

These 1: Systematische Vorbereitung des Küstenschutzes auf Anstieg der Meeresspiegel wegen des Klimawandels wird durch Elbvertiefung (EV) ignoriert und beeinträchtigt.

These 2: Die laufende 9. Elbvertiefung verschärft die Hochwasser- und Sturmflutgefahr, obwohl diese entschärft werden müsste, was Gefälligkeitsgutachten verhindern.[1]

These 3: Grob fehlerhaftes Gutachten leugnet Gefährdung der Deiche durch Schiffswellen.[2]

These 4: Verkehr der Großcontainerschiffe auch nach Vertiefung nicht PIANC-konform sicher.[3]

TEIL II  Das Ökosystem Tideelbe ist bedroht durch Vernichtung von Lebensraum.

These 5: Zunahme des Tidal Pumping vernichtet das Ökosystem des Elbeästuars.

These 6:  Hamburgs Schlickdesaster darf nicht zu Lasten von Naturschutz und der Nachbarländer gelöst werden und dafür auch noch deren Zustimmung erhalten. Die Kosten der Unterhaltungsbaggerung für den Unterelbebereich und den Hamburger Hafen stiegen von 53 Mio. € 2011 – auf 150 Mio. € 2019[4], nach Vollendung der Elbvertiefung deutlich weiter steigend.

TEIL III  Deutsche Seehäfen ignorieren ihre Wettbewerbsnachteile und verpassen ihre Chancen.

These 7: Wirklichkeit widerlegt zu hohe Umschlagsziele und falsche Wirtschaftlichkeitsrechnung

2020: Bis zum 06.12. liefen 751 Containerschiffe ab 8.000 TEU Konstruktionsgröße Hamburg an (rd. 1.500 Passagen). Die ungenutzten Tiefgangsreserven betrugen durchschnittlich einlaufend 2,45 m, auslaufend 1,23 m. Ihre für die Elbe individuell zulässigen Maximaltiefgänge nutzten nur 75 Schiffe (10 % der anlaufenden Schiffe) und auch nur auslaufend (5 % aller Passagen), vollständig oder fast vollständig aus. Nur für sie hätte – auslaufend – die Elbvertiefung Vorteile geboten.

These 8: HWWI-Fazit: Hamburg sei von technologischem und ökonomischem Strukturwandel historisch zu nennenden Ausmaßes betroffen und brauche ein „Neues Hafenmodell“ [5]

These 9: Studien aus 2020 begründen, zur Überwindung seiner Verwundbarkeit benötigt Hamburgs Hafen unabhängig von partikularen Interessen mit hoher Priorität eine Kursänderung

  1. Die Integration der Hafenentwicklung in eine übergeordnete Strategie industrieller Transformation insbesondere in den Bereichen der digitalen und klimafreundlichen Industrie. (Vöpel)[6]
  2. Eine kluge Kooperation deutscher Containerhäfen zur Linderung deren Wettbewerbsdefizite (aus Lage-, Zeit- oder Kostennachteilen für Versender oder Empfänger) gegenüber Rotterdam und Antwerpen. Die ökologisch problematische Elbvertiefung erreiche das nicht. (Ordemann)[7]

These 10: An und in der Tideelbe ist für Menschen und Umwelt Schädliches zu unterlassen, d.h. die laufende Elbvertiefung ist auf ein sinnvolles Teilvorhaben, mit Verbreiterung der Begegnungsstrecken, zu begrenzen.

Die Argumente der Thesen 1-10 begründen unseren Appell an Bürger und Politiker der Tideelberegion und des Bundes, zu verhindern, dass ein sogenanntes „adaptives Sedimentmanagement“ als Folge einer unnötigen und unwirtschaftlichen Elbvertiefung unter dem Deckmantel von „Küstenschutz“ auf Kosten der Umwelt und der Bürger der Region durchgedrückt wird. Wir fordern für die Tideelbe mehr Aufmerksamkeit und verantwortungsvolle Beachtung der Zusage aus Absatz 358 des Entwurfs des neuen Grundsatzprogramms von Bündnis 90/Die Grünen: „Wertgeleitete Politik hat ihr Handeln konsequent auf … menschenrechts- und klimapolitisch kontraproduktive Wirkungen zu überprüfen und Schädliches zu unterlassen.“ Die akuten Schlickprobleme und die langfristigen Beeinträchtigungen und Kosten des Küstenschutzes, speziell der Deichsicherheit, erfordern, die Maßnahmen der 9. Elbvertiefung einzustellen und offensichtliche Fehlentwicklungen durch eine überfällige Kooperation deutscher Seehäfen zu überwinden.

Autoren:                                                                                                           Stade, 08.01.2021

Dr. Olaf Specht                                                                Ernst-Otto Schuldt

Exportkaufmann u. VWL-Prof. (FH) i.R.                  Nautiker, Wasserschutzpolizeibeamter i.R.

Mitunterzeichner: Axel Godenrath, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Bankkaufmann; Walter Rademacher, Wasserbauingenieur, Studiendirektor a.D.; Klaus Schroh, Kapitän, Schiffssicherheitsexperte für NABU Cuxhaven; Dirk Weber, Exportkaufmann

Diesen Text können Sie ->hier runterladen. Die Langversion dieses Appells mit Quellen und Erläuterungen zum Download finden Sie -> hier.

Quellenverzeichnis

[1] W. Rademacher, Experte für Wasserbau und Küstenschutz, in K. Hintz, E.-O. Schuldt, „WAHR SCHAU zur geplanten Elbvertiefung“, Norderstedt 2014, S. 86, 89 ff., 133 ff.

[2] ebenda, S. 133 ff.

[3] Klaus Schroh, Schifffahrtsexperte in „WAHR-SCHAU zur geplanten Elbvertiefung“, S. 38 -48, a.a.O.

[4] Auskunft WSV; Unterhaltungsbaggerung von Hamburger Hafen bis Elbmündung 06.12.2020

[5] H. Vöpel, HWWI, Die Zukunft des Hamburger Hafens, Determinanten, Trends und Optionen der Hafenentwicklung, Paper 123, 2020, S. 17

[6] ebenda, S.18

[7] Vgl. Prof. Dr. Frank Ordemann (Institut für Logistikmanagement – ILM), Deutsche Häfen verpassen Wettbewerbschancen – Studie zu den verpassten Chancen der deutschen Containerseehäfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Hamburg-Antwerpen-Range zu behaupten, Salzgitter 2020

Keine PR für die Elbvertiefung

Heute wurde bekannt, dass für drei Unternehmen der P&R-Gruppe Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Laut Handelsblatt droht die Insolvenz “der größte Anlageskandal in der Geschichte der Bundesrepublik” zu werden und benennt eine Summe von 3,5 Milliarden Euro!

Die P&R-Gruppe bietet Seefrachtcontainer vorwiegend privaten Anlegern zum Kauf an.  Anleger werden rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Container, die von P&R bereits langfristig, über mindestens die Laufzeit eines Anlegervertrages vermietet sein sollen. Laut P&R-Internetseite sollen die langfristigen Mietverträge dem Anleger quartalsweise Mieteinnahmen über die gesamte Vertragsdauer sichern. Am Ende der Vertragslaufzeit soll P&R dem Anleger ein Angebot zum Kauf der Container zu marktüblichen Konditionen unterbreiten. Die Container gehen wieder auf P&R über.

Die P&R-Gruppe  bezeichnet sich nach eigenen Angaben als unangefochtener Marktführer und betreut aktuell ein Volumen von ca. 1,25 Millionen Containereinheiten (TEU) für über 50.000 Anleger. Im letzten veröffentlichten Konzernabschluss der P&R AG (Jahr 2014!) werden die wesentlichen strategischen Zielgrößen für 2014 benannt:

  • Ausbau der Marktführerschaft
    Ziel war die Behauptung und der Ausbau der Marktführerschaft in den Kategorien Container-Investments und Eigenkapital. Die P & R-Gruppe konnte in beiden Kategorien den Abstand zu den Wettbewerbern vergrößern, darüber hinaus konnte auch der Spitzenplatz unter den 50 größten deutschen Emissionshäusern für geschlossene Fonds abermals erreicht werden.

  • Behauptung der Marktanteile
    Zielgröße 2014 war die Erhaltung des Marktanteils von ca. 5-6% des Container-Weltbestandes unter der Verwaltung der P & R-Gesellschaften. Dieses Ziel wurde erreicht.

So können wir feststellen, dass der deutsche Branchenprimus im Containerleasing insolvent ist! Nach dem völlig intransparenten Procedere um den vor wenigen Tagen angeblich erfolgreichen Verkauf des ehemaligen Branchenprimus im Schiffsfinanzierungsgeschäft,  der HSH-Nordbank , platzt nun die nächste Bombe aus dem Dunstkreis der maritimen Wirtschaft.

Und das ist wahrlich bemerkenswert: schließlich nutzte die P&R-Gruppe für ihre nun insolventen Containergeschäfte die gleichen Prognosen, wie die HSH-Nordbank für ihre vor die Wand gefahrenen Schiffsfinanzierungsgeschäfte! Und noch schlimmer: es sind die selben Prognosen, mit der die anstehende Elbvertiefung im vermeintlich “öffentlichen Interesse” für zwingend erforderlich erklärt wird.

Die Urheber der von P&R verwendeten Prognosezahlen sind die Selben wie bei HSH-Nordbank und Elbvertiefung: es sind die nicht nachvollziehbaren Erhebungen von  ISL und Drewry. Für die Elbvertiefung wird nahezu im Jahresrythmus eine neue Prognose mit unterschiedlichem Titel aufgelegt.

Keine von diesen durch die vermeintlichen Auguren ISL und Drewry prognostizierten (Erfolgs-) Zahlen ist seit dem Planungsbeginn zur anstehenden neunten Elbvertiefung für Hamburg eingetreten. Der Containerumschlag im Hamburger Hafen stagniert, obwohl die größten Schiffe der Welt in unseren Hafen kommen.

In unserer Hamburger Verfassung steht in der Präambel: “Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein.

Was muss passieren, damit unser Hamburger Senat endlich aufwacht und erkennt, dass Milliarden für diese Form der Seefahrt zu verbrennen, kein Verfassungsauftrag sein kann!

Grundsätzlich

Unmittelbar vor dem morgigen Gerichtsurteil wurde vom Senat eine Schriftliche Kleine Anfrage zu Änderungen im Projektablauf der Elbvertiefung beantwortet.

Wie Sie schon ahnen, ist alles bestens. Das Wort “grundsätzlich“, das zweimal in den Senatsantworten im Zusammenhang mit dem Bauablauf auftaucht, deutet in seiner Bedeutung (eigentlich, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Maßnahmen) daraufhin, dass dem wohl doch nicht so ist.

Immerhin erfahren wir in Antwort acht auch, dass “die Verbreiterung der Fahrrinnen im Streckenbereich zwischen Glückstadt und Hamburgischer Landesgrenze von heute 300 m auf künftig 320 m erbringt den schnellsten Nutzen. Mit der damit verbundenen Verminderung der dort geltenden Begegnungsrestriktion wird für die Schifffahrt eine erste nautische Verbesserung erreicht.” Die jetzige Restriktion mit einer addierten Schiffsbreite von 90 Metern wird sich mit der geplanten Elbverbreiterung um 20 m lediglich auf 92 Meter erweitern. Das ist angesichts der Breiten der aktuellen Containerriesen von um die 60 Meter nicht mal ein Tröpfchen auf den heißen Stein. Es wird sich somit an der Begegnungsituation zwischen Hamburg und Glückstadt nichts ändern.

Ändern werden sich allerdings die Baggermengen und damit die Kosten für die Instandhaltung der Elbe. Die Neue Osnabrücker Zeitung veröffentlichte heute Zahlen aus dem Bundesverkehrsministerium: aus der Bundesstrecke zwischen Landesgrenze Hamburg und Nordsee wurden seit dem Jahr 2000 mehr als 210 Millionen Kubikmeter Sedimente gebaggert. Eine unfassbare Menge – sie entspricht 210.000.000.000  Milchtüten. Die Kosten für den Bund in Höhe von 634 Mio. Euro nehmen sich im Vergleich zu den in Hamburg entstandenen Baggerkosten für die Elbe vom Hafen bis zur Landesgrenze klein aus. Hamburg hat diesen Betrag in deutlich weniger Jahren bezahlt.

Nun bleibt es abzuwarten, wie das Gericht morgen entscheiden wird. Wir drücken unsere Daumen morgen Vormittag kräftig für unsere Elbe.

Elbvertiefungsstammeln…

Heute ist das Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft  vom 13.01.2017 zum Verlauf der letzten Gerichtsverhandlung zur Elbvertiefung erschienen. Sie finden den zugehörigen Tagesordnungspunkt fünf ab der Pdf-Seite 22 ff.  Es ist ein Wortprotokoll, d.h. wir können wortwörtlich nachlesen, welche Eindrücke unser Wirtschaftssenator, Herr Frank Horch, aus der Leipziger Verhandlung vorm Bundesverwaltungsgericht vom 19. bis zum 21.12.2016 mitgenommen hat. Herr Horch kann nur die Eindrücke des zweiten und dritten Tages schildern – am ersten Tag weilte er auf einer anderen Konferenz.

So beginnt er also mit seinen Eindrücken: “Und nach meinem Eindruck, meine Damen und Herren, wurde für die Vorbereitung dieses fürwahr größten Planfeststellungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland alles Machbare auf den Weg gebracht, was wir tun können. Die Bedingungen, unter denen dieses Projekt verfochten wird, sind natürlich … unter den Umweltgesichtspunkten oder den Auslegungskriterien, den fortschreitenden und teils überholenden Europäischen Umweltschutzvorschriften und eben auch der Urteile, die damit im Zusammenhang stehen, nicht ohne Weiteres von uns abzuändern. Und man muss hier eben auch eines sehen: In diesem langen Prozess, wo ja auch über diese Zeitdauer europarechtliche Veränderungen eingetreten sind, ist natürlich der Beklagte immer in einer etwas schwierigen Lage im Gegensatz zum Kläger, der immer sehr schnell wieder neue Forderungen aufwerfen kann. Und, wie ich noch einmal betonen möchte, handelt es sich hier in Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie um einhundertprozentige Pionierarbeit. Das hat es in Deutschland noch nie gegeben und deshalb ist es jetzt nicht nur für die Elbe, sondern eben auch, und das betone ich, bezüglich der Gesamtauslegung für Deutschland, was eben Planfeststellungsverfahren angeht, von außergewöhnlicher Bedeutung, um hier die Dinge letztendlich auf einen Weg zu bringen.” Bis hier hin können wir den Worten unseres Senator noch folgen und einen Inhalt verstehen.

Aber dann wird Verständnis schwerer: “Und ich wiederhole noch einmal, dass wir bei allen Komplexitäten, die hier sind, uns in dieser mündlichen Verhandlung sehr gut geschlagen haben. Das können viele der Prozessbeobachter schon auch unterstreichen. Und bestimmte Dinge, meine Damen und Herren, die erklären sich bei so einem Verfahren und in der Situation unter dem Umweltrecht und Wasserrahmenrichtlinie und viele weitere Dinge, ist es eben ja auch von der klagenden Seite eine Prozessstrategie, und immer wieder mit methodischen Ansätzen, auch mit Rechenmodellen hat es alles eine Komplexität, die nicht eben in einer einfachen Form mit Ja oder Nein zu beantworten ist.

Danach verstehen wir gar nichts mehr: “Und dann muss ich auch in dieser Runde sagen, bei aller Wichtigkeit des Projekts müssen wir auch in der grundsätzliche Verantwortung, die wir dafür haben, ein waches Auge auf die gesamte Situation, sprich auch auf die Kostenseite oder auf die Preisliste eines solchen Verfahrens setzen. Wir haben es hier mit einem Verfahren ungemeinen Ausmaßes zu tun. Das heißt also, in den Fragestellungen und auch in den Forderungen, die gestellt werden, von den Verpflichtungen, die wir auf uns nehmen, können wir nicht mal sagen, damit wir weiterkommen, sagen wir ja, wir machen das. Das hat also in Kohärenzen, das hat in Bewirtschaftung ungemeine Ausmaße.

Er führt beispielhaft ein Thema an, dass gar nicht vor Gericht thematisiert wurde, namentlich die Süderelbe: “Ich will einmal so ein Beispiel nennen: Die Ausweitung der Süderelbe ist immer wieder einmal gekommen. War jetzt gar nicht aktuell, aber da kann man nicht einmal sagen, ja, dann machen wir das einmal eben. Das sind Hunderte von Millionen, die solche Forderungen sind. Das heißt, wir müssen eben auch in der Beantwortung eine hohe Verantwortung für die Verantwortung und für das Machbare sehen. Und dann kommen eben die Dinge, was die Tiefenhaltung, was die Schlickunterbringung, was die völlig neuen Unterwasserbauwerke angeht, das sind eben auch Verantwortlichkeiten für die Zukunft, die wir sicherstellen müssen. Und wenn wir hier eben … Tatsächlich immer wieder bei allem, was wir tun und auch in wissenschaftlichen Studien, die angestellt worden sind, haben wir es immer mit einem Naturgewässer zu tun. Das ist so und das bleibt so und von der Seite her ist dieses eben auch in der Verhandlung, wenn da manchmal vielleicht etwas eine zögerliche Antwort oder nicht die sofortige Bereitschaft an den Tag gelegt wurde, so ist es damit zu erklären, dass wir hier auch eine über die vielen Jahre Gesamtverantwortung haben. Und da kann man nicht immer nur sagen, machen wir, machen wir, sondern hier geht es eben auch tatsächlich, das Machbare und das Umsetzbare immer wieder vor Augen zu haben.”

Wer das jetzt noch von den Abgeordneten verstanden hat, bleibt uns ein Rätsel. Aber immerhin, die Opposition fragt nach – den Regierungsfraktionen scheint das Gestammel zu reichen. Und so erfahren wir von unserem Wirtschaftssenator Befremdliches zur Entwicklung der Schiffsgrößen: “…dass natürlich die Schiffsgrößen in einem Maße sich jetzt in den letzten Jahren verändert haben, um dann eben auch noch einmal etwas erklärender auszuführen, dass jetzt von Vertiefung, es war ja immer über Jahre das Thema, dass die Ziele darin liegen, das ist ja auch in Prospekten beschrieben, von der Erreichbarkeit der Elbe uneingeschränkt 12,50 Meter, mit dem Erreichen mit der Tide auf 13,50 Meter, tatsächlich, was das Hochwasser angeht, und auf 14,50 Meter, um eben tatsächlich mit der Tide dann – das Erste, was ich genannt habe, war tideunabhängig – die Dinge zu gestalten.” Alles klar?

Na, dann kann es ja weitergehen: “Diese Tiefenseite hat in der Tat in der letzten Zeit durch die enorm wachsenden Schiffe, was ja keiner hat vorhersehen können, das Bemessungsschiff ist und bleibt, und das sind eben auch in so einem Planfeststellungsverfahren wichtige Kriterien, man kann jetzt nicht immer in so einem Planfeststellungsverfahren sagen, jetzt ändern wir einmal eben die Schiffsgröße von 8 000 TEU, 8 500 TEU auf 14 000 TEU oder irgendwelche Größenordnung, weil damit alle zusammenhängenden Parameter auch in völlig andere Dimensionen gehen.” Ach so, die gehen in eine andere Dimension, na hätten wir das gewusst!

“Deswegen haben wir immer daran festgehalten, dass wir eben in den Annahmen der Tiefe, die waren damals ja auch nicht auf die maximale Beladung des Schiffes ausgelegt, sondern eben auf die Tiefen, die ich eben genannt habe, 12,50 Meter, 13,50 Meter, 14,50 Meter. Was uns aber zunehmend heute Schwierigkeiten macht, täglich unter hohen Managementvoraus-setzungen mit Elbe Traffic, mit den Lotsen, mit zusätzlichen Schleppern, die wir zum Einsatz bringen müssen, also ein oftmals sehr, sehr schwieriger Prozess, ist eben auch die Begegnung. Und das ist eben der Tatsache geschuldet, dass eben die Schiffe heute mit zum Teil 59 Metern Breite eine Breite haben, die jegliche Begegnung an bestimmten Stellen nicht mehr zulassen.” Ja, die Begegnung. Das ist ja auch unter Menschen und Tieren häufig ein Problem. Aber warum unter Schiffen?

Und deswegen ist das nicht, dass man jetzt irgendwo etwas verschlafen hat oder einmal eben ändert, ist eben die Begegnung zurzeit eines der großen Probleme und deshalb auch in unserem Prozess, den wir in den letzten Monaten, nicht jetzt seit Anfang dieses Jahres, sondern eben über Monate diskutiert haben, hier jetzt in der Wirksamkeit. Wirksam soll es vom ersten Tage an werden, aber dass wir hier eben in einer möglichst kurzen Zeit den Reedereien in dieser angespannten Situation, die ja viele kausale Zusammenhänge hat, ein möglichst besseres Angebot zu unterbreiten.” Ja, das ist wirklich einen löbliche Art der Dienstleistungsbereitschaft von Herrn Horch. Ab was will er denn nun an Dienstleistung für den Hafen erbringen?

Und das ist eben gerade das Auslaufen des Hamburger Hafens, auch aufgrund des Tidal Pumpings, das hier immer wieder vorherrscht, dass die Schiffe rauskommen müssen und dann manchmal zeitverzögert Probleme haben. Deswegen ist das die Erklärung dafür, nicht, dass wir hier irgendwas verpasst haben, sondern liegt eben in den letzten vier, drei Jahren daran, dass die Schiffe in der Anzahl und in der Größe eine ganz andere Dimension haben, die nicht auf Tiefe ihre Auswirkungen hat, sondern eben auf die Begegnung.” Oh shit, jetzt läuft doch noch auch der Hamburger Hafen noch aus. Und das bei Begegnung, die nix mit Tiefe zu tun hat…

Spaß bei Seite. Das ist mehr als armselig, was unser für die Elbvertiefung verantwortliche Wirtschaftssenator sich vor dem Wirtschaftsausschuss zurecht gestammelt hat. Wir wollen Sie nicht weiter mit Zitaten unseres Senators quälen – lesen Sie bitte einfach selber und machen Sie sich ein Bild davon, warum die Elbvertiefung so wichtig für Hamburg sein soll. Ein Oppositionspolitiker bringt es auf den Punkt: “denn über fünf, bald sechs Jahre haben wir gehört, sowohl von Bürgermeister Olaf Scholz als auch von Wirtschaftssenator Frank Horch, dass dieses Projekt Chefsache – wir haben es gerade auch noch einmal aus der SPD-Fraktion gehört –, dass dieses Projekt das wichtigste unserer Generation sei.

Das Schlusswort kommt wieder von Wirtschaftssenator Herrn Frank Horch: “Nein, ich habe
dem nichts hinzuzufügen, weil ja auch bestimmte Bereiche – ich will es noch einmal betonen, weil das gar nicht oft genug gesagt werden kann, was diese Fauna-Flora-Habitat, was auch tatsächlich den Schutz von Arten und Gewässern angeht – eine Komplexität ausmacht.

Und noch einmal: Diese 31 Fragen. (Gemeint ist der Fragenbogen des Gerichtes) Ich kann nur jedem einmal raten, sich die Fragen durchzulesen. Da hat man schon Mühe zu lesen, was dort steht, und geschweige denn, die Antwort dafür zu finden. Also, damit wird noch einmal zum Ausdruck gegeben, auf welch intellektuellem wissenschaftlichem Gebiet wir uns hier bewegen. Und deswegen ist es noch einmal richtig, auch tatsächlich die Gesamthintergründe zu erkennen, um die es hier in der Auslegung, was Umweltrichtlinien angeht und dann aber auch unmittelbar – da sind wir dann wieder auch in der Bewirtschaftung und eben auch in der Verantwortung, die wir wieder haben – so einen Fluss als naturgegebenen Ablauf auch in Zukunft zu bewirtschaften … Denn das ist ja – das merken wir jetzt schon mit dem Hamburger Hafen – keine ganz kleine Herausforderung, die immer wieder man sich vor Augen führen muss.

Prima, dieser Mann hat es so etwas von drauf. Er scheint nichts, aber auch wirklich nichts von der Problematik der Elbvertiefung verstanden zu haben.

Westerweiterung – Klage

Am 07. Dezember 2016 veröffentlichte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, dass das Projekt “Westerweiterung und Erweiterung des Drehkreises” planfestgestellt wurde. Zwischen dem 19.12.2016 und dem 02.01.2017 (ein Schelm, wer Böses bei diesem Zeitfenster denkt) wurden die Beschlussunterlagen öffentlich ausgelegt und somit das Informationsgebot erfüllt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind jetzt nur noch Klagen durch Betroffene (Anwohner*innen, Unternehmen…) und Umweltschutzverbände möglich.

Von der Klagemöglichkeit haben jetzt tatsächlich etwa 50 Anwohnerinnen und Anwohner Gebrauch gemacht und gemeinsam eine Sammelklage eingereicht. Und schon wird wieder gegen die Klägerinnen und Kläger gehetzt, wie wir es auch aus dem Verfahren um die Elbvertiefung kennen.

Wohlhabende Anwohner klagen gegen Hafen-Terminal” titelt das Hamburger Abendblatt in bekannter Martin Kopp’scher Manier. “Feierabendbier mit Blick auf Stahlkisten” schreibt Sven-Michael Veit in der taz. Beide Autoren sind sich nicht zu schade, postfaktisch gegen die “Reichen und Schönen” der Elbchaussee zu holzen. “Diese Kläger sind Unternehmer, Makler, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprofessoren, die um ihren Ausblick vom Geesthang über Othmarschen und Övelgönne fürchten.” verbreitet Herr Veit, “Die Klägerliste führt illustre Hamburger Namen. Es sind Immobilienbesitzer, Professoren, Unternehmer von der Elbchaussee und aus dem feinen Övelgönne, die gegen die Westerweiterung mobil machen.” Herr Kopp.

Damit lässt sich doch gut populistische Stimmung machen, man muss nur genug alternative Fakten präsentieren. Was will das “Püppi-Ufer” eigentlich? Ein schöner Ausblick ist ihnen wichtiger als die Hamburger Hafenwirtschaft? Die können sich aber auch alles leisten…. Wer nur genug Geld und Kontakte hat, kann “dem kleinen Mann” alles kaputt machen. Die Empörung bei der Mehrheit der Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, also Arbeitnehmer*innen, ist den Schreibern sicher.

Doch es geht nicht in erster Linie um die Aussicht, auch wenn es sich lohnt, die Pappelallee zu erhalten. Es geht um Lärm, krankmachenden Lärm, der schon jetzt den Anwohnerinnen und Anwohnern schwer zu schaffen macht. Die HHLA hat beispielsweise diversen Wohnungen und Häusern besondere Lärmschutzfenster finanzieren müssen. Dennoch ist Durchschlafen nicht gesichert. Neben dem hörbaren Lärm wirken die nicht hörbaren Schwingungen auf den Körper, finden in Wohnungen und Häusern Resonanzraum und sorgen für Herz-Kreislaufbeschwerden. In unserer Muster-Einwendung sind wir auf dieses Thema ab Seite 17 ausführlich eingegangen. Die Bewohnerinnen und Bewohner am Elbhang gegenüber dem geplanten Westerweiterungsgelände haben genauso wie die Anwohnerinnen und Anwohner z.B. an der Max-Brauer-Allee ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das hat nichts mit Reichtum oder Armut zu tun. Das ist ein Menschenrecht.

Da verweisen wir doch lieber auf die kurze und knappe Pressemitteilung unseres Wirtschaftssenators Herr Frank Horch, der durchaus den Lärm als vermutlichen Klagegrund ausmacht.

Und was die Bedrohung des Hafens angeht, verweisen wir einerseits auf die noch ausstehende Entscheidung zur Elbvertiefung am 9. Februar 2017.

Insgesamt ist die Maßnahme Westerweiterung sehr fraglich. Seit 2005 laufen die ersten Planungen, in Zeiten rasant steigender Containerumschlagszahlen. Mittlerweile zeigt sich, dass sämtliche Prognosen bezüglich der Umschlagszahlen hinfällig sind. Im Hamburger Hafen werden in absehbarer Zeit nicht mehr Container umgeschlagen als auf dem Niveau von 2006. Somit benötigt der Hafen und insbesondere Eurogate keine größere Terminalfläche. Zumal die jetzige Fläche noch immer nicht ausgelastet ist und mit einer anderen Zwischenlagertechnik auf der bestehenden Fläche die gewünschte Steigerung erreicht werden könnte. Die im selben Planverfahren vorgesehene Erweiterung des Drehkreises vor dem Waltershofer Hafen wäre aus Sicherheitsgründen wahrscheinlich sogar eine notwendige Maßnahme. Dafür muss aber keine über hundertjährige Pappelallee gefällt, ein interessanter Ort für Ausflüge und Shipspotting vernichtet und kein Hafenbecken zugeschüttet werden (Bubendeyufer).

Gesamtkonzept Elbe

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesumwelt- und -verkehrsministeriums vom 18.01.2017 erfahren wir, dass sich Bund und Länder auf das “Gesamtkonzept Elbe” verständigt hätten. “Mit dem Gesamtkonzept Elbe wird dem Fluss eine langfristige Entwicklungsperspektive gegeben. Es sieht neue Leitlinien und Maßnahmen für die Nutzung der Elbe vor, um die Interessen der Binnenschifffahrt, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes miteinander in Einklang zu bringen. Außerdem garantiert es einen Beteiligungsprozess, der sicherstellt, dass Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit in die Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden. Damit ist auch die gemeinsame Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts verankert.”

Was beinhaltet denn nun dieses Gesamtkonzept Elbe? Vorab, der Unterelberaum von der Staustufe Geesthacht bis zur Nordsee gehört nicht zu dem Gesamtkonzept Elbe. Vielmehr geht es um die Mittel- und Oberelbe zwischen Geesthacht und der tschechischen Grenze bei Schmilka. Klar, es geht um die Schiffbarkeit der Elbe, und zwar um die ominösen 1,60 Meter Fahrwassertiefe, die der Binnenschifffahrt verlässlich an mindestens 345 Tagen pro Jahr zur Verfügung stehen sollen. Diese aufgrund der Wasserstände der letzten Jahre utopisch anmutende Forderung der Wirtschaft stand dem Wunsch der Bevölkerung, Kirchen und Umweltverbände nach einer Elbe gegenüber, die die katastrophalen “Jahrhundert”-Überflutungen durch Schaffung von naturnahen Überschwemmungsräumen sowie einem deutlich weniger regulierten Flussbett auffängt.

Im Gegensatz zur Elbvertiefung an der hiesigen Unterelbe, wählte die Politik für diesen Interessenkonflikt an Mittel- und Oberelbe einen anderen Lösungsweg. Statt dem bei der Elbvertiefung an der Unterelbe praktizierten kompromisslosen Frontalangriff mit Maximalforderung, wurde dagegen an Mittel- und Oberelbe das Gespräch zwischen den o.a. Konfliktparteien gesucht. Das “Gesamtkonzept Elbe” finden Sie -> hier.

Nach drei Jahren gemeinsamer Arbeit zwischen den beiden Lagern ist eigentlich noch nichts fertig. Aber man hat sich schon auf Einiges einigen können. Am Besten gibt das die Erklärung der Kirchen wieder: “Die konsequente Nutzung des ESK (Elbe-Seiten-Kanal) wird die Berechenbarkeit der Transportleistungen der Güterschifffahrt und damit die Wirtschaftlichkeit der Binnenschifffahrt in diesem Flussgebiet verbessern und stärkt die Binnenschiff als planbares Transportmittel für die anliegende Wirtschaft. Parallel dazu werden Gestaltungsräume für Umweltmaßnahmen im Fluss- und Auenabschnitt nördlich Magdeburg bis Geesthacht geschaffen.” Die Umweltverbände und unsere Freunde von der Bürgerinitiative “Pro Elbe” ergänzen in ihrem Statement: “Im Weiteren gehen die Umweltorganisationen und die Bürgerinitiative Pro Elbe davon aus, dass das an der Elbe geltende verkehrliche Ausbaumoratorium weiterhin Bestand hat.”

Auch bei der Handelskammer Hamburg, die im Rahmen ihrer Interessenvertretung für die Hamburger Hafenwirtschaft für die Logistikanbindungen auf Mittel- und Oberelbe eine weitere Institution aus dem Boden gestampft hatte, die Kammerunion Elbe Oder,  ist zufrieden. Laut aktueller Handelskammer-Pressemitteilung wird das Gesamtkonzept sogar als riesiger Erfolg tituliert.

Es scheint wirklich ein Erfolg zu sein. Nicht nur, dass Bürger, Kirchen und Umweltverbände mit Vertretern der Wirtschaft, begleitet von Bundes- und Landesverkehrsministerien an einem Tisch saßen. Nein, zum ersten Male war bei einem Fluss-Vertiefungsprojekt sogar ein Umweltministerium mit am Tisch. Wir halten den Interessenvertretungen der Elbe die Daumen, dass dieses positive Erlebnis im nun folgenden Prozess, in welchem es um die konkreten Umsetzungsmaßnahmen geht, weiter anhält.

All dieses haben wir an der Unterelbe bislang nicht erleben dürfen. Hier ging es nur “hamburgisch derb” zu – mit einer Bierwerbung gesprochen: “Keine Kompromisse“. Bürgerängste vor Hochwassergefahren und Be- und Entwässerungsproblemen, Arbeitsplatzverlusten bei Obstbau, Landwirtschaft, Tourismus und Fischerei, Verlust von Freizeitrevieren, gefährdete Pflanzen- und Tierarten wurden an der Unterelbe mit einem Federstrich weggewischt.

Um beim Bier zu bleiben: “Elbvertiefung light” war für Politik und Hafenwirtschaft Teufelszeug und nicht diskutabel. Umweltbefindlichkeiten werden in Hamburg ausschließlich von der Verkehrs- und Wirtschaftsbehörde gelöst.

Schade, dass immer Gerichte in die Lage gebracht werden, derartige handwerkliche Fehler und Blockaden der Politik korrigieren zu müssen.

Sylvesterausgabe 2016

Hier der “Jahresrückblick 2016 des Hafenblattes mit der Sylvesterausgabe 2016 – es ist schon beeindruckend, welche Vielzahl an Themen sich in 2016 rund um den Hafen und die Elbvertiefung gerankt haben. Wir hoffen, dass Sie besser als unser Wirtschaftssenator auf 2017 vorbereitet sind: Kommen Sie gut rein ins neue Jahr!

Januar 2016
Der Januar bringt dicke Luft nach Hamburg. Zunächst erfahren wir, dass Niedersachsens Umweltminister Herr Stefan Wenzel nicht an die Tragfähigkeit der überarbeiteten Planunterlagen für die Elbvertiefung glaubt.

Trotz Einführung des 0,1% Schwefelgehalts in Schiffsbrennstoffen, erwartet uns auch für 2016 wieder eine immense Luftbelastung durch Kreuzfahrt- und Handelsschiffe.

Im Hafen muss dringend wieder gebaggert werden. Es geht um die Verklappung und eine neue Giftschlick-Deponie.

Und Hapag Lloyd und Hafen Hamburg Marketing prognostizieren schlechte Ergebnisse für 2015, was uns nicht wirklich überrascht hat.

Februar 2016
Der Februar begann mit einem Paukenschlag: Am 03.02.2016 havarierte das Großcontainerschiff “CSCL Indian Ocean” (400m lang, 59m breit) vor Grünendeich und lief auf. Mehrere Versuche zum Freischleppen gingen fehl. Erst am 09.02. nachts gegen 02:20 Uhr gelang es, den Riesen vom Schiet zu holen. Vorher wurden Schwer- und Gasöl von Bord gepumpt, um den Tiefgang zu verringern. Wir hatten, Hamburg hatte, großes Glück: Das Schiff blockierte nicht die Fahrrinne, versperrte also den Hafenzugang nicht. Und es traten keine Schadstoffe aus, die unsere Umwelt auf lange Zeit geschädigt hätten.

Wie sich insgesamt bei der Havarie zeigte, ist Hamburg nicht auf einen solchen Notfall eingerichtet. Es gibt in Hamburg nicht ausreichend Schlepper, die ausreichend Power aufbringen, um einen Containerriesen abzubergen. Die Schlepper mussten zunächst aus den Niederlanden herbeordert werden. Des weiteren gibt es keine geeigneten Kräne bzw. Kranschiffe, die in der Lage sind, Container von einem solch hohen Deck auf dem Fluss abzuladen, um den Tiefgang zu verringern und eine Bergung leichter zu machen.

Das Ende des BUSS Hansaterminals wurde auf einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses der Hamburger Bürgerschaft noch einmal unterstrichen. Uraltpläne für das CTS von vor fünf Jahren werden bestätigt, also auch die Schaffung eines Multipurpose-Terminals. Eigentlich gibt es das schon mit dem BUSS Hansaterminal, doch das kommt in den Planungen nicht vor. Der Geschäftsführer der BUSS Gruppe, Herr Dr. Johann Killinger, kassierte bereits rund 130 Mio. EUR, die Arbeitnehmer erhalten über den Sozialplan lediglich Peanuts.

März 2016
Wir feierten Hamburgs ersten Rekord des Jahres, die Zahlen über die Unterhaltungsbaggerei von 2015 wurden veröffentlicht. Der Bund und die Stadt Hamburg gaben 132,4 Mio. EUR für die Baggerung von etwa 27,0 Mio. m3 Sediment aus.

Nach langem Zögern verabschiedete der Hamburger Senat ein sogenanntes Maßnahmeprogramm für die Nord- und Ostsee. Auf dieses Programm mussten sich der Bund und die Nordländer im Rahmen der bereits 2008 verabschiedeten Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) einigen, mit dem Ziel, “bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erhalten oder zu erreichen. Der gute Zustand muss auf Dauer gewährleistet und eine künftige Verschlechterung vermieden werden.” Erschreckend ist, dass mit keinem Wort die Verklappung des Hafenschlicks bei Tonne E3 erwähnt wird und insgesamt über konkrete Maßnahmen ncihts zu finden ist.

April 2016
Im April beherrschte unsere Berichterstattung die Frage, ob Hamburg weiterhin den Baggerschlick bei der Tonne E3 vor Helgoland verklappen darf. Auch wenn es auf die letzten Meter noch Einwendungen z.B. vom Kreis Nordfriesland gab, schlossen Hamburg und Schleswig-Holstein Ende April einen Vertrag ab, der die Verklappung des Hamburger Schlicks weiterhin zulässt. Und dabei sind größere Sauereien möglich als bisher:

  • Statt wie bisher 1,0 Mio. m3 pro Jahr darf Hamburg in den nächsten 5 Jahren durchschnittlich 2,0 Mio. m3 pro Jahr verklappen.
  • Das Baggergut darf zukünftig aus dem gesamten Hafen stammen, also auch aus den stärker belasteten Hafenbecken.

Mai 2016
Nach einem schlechten Ergebnis bei Hapag Lloyd im ersten Quartal diesen Jahres erfahren wir Ende des Monats, dass die Fusionsgespräche mit UASC stetig voran gehen. Wir stellten Ihnen die “lupenreinen Demokraten” vor, die demnächst Geschäftspartner der Stadt Hamburg werden. Das ist alles so überhaupt kein Problem für unseren Senator Abu G. Horch und den Schleswig-Holsteinischen Wirtschaftsminister Ibn Abnicker Meyer.

Kurz vor der offiziellen Einweihung der Landstromanlage in Altona recherchierten wir zu den Kreuzfahrtschiffen, die diese Einrichtung nutzen könnten. Das Ergebnis ist niederschmetternd.

Juni 2016
Am 03. Juni 2016 wurde mit viel TamTam und unter Einbeziehung der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Landstromanlage am Kreuzfahrtterminal in Altona eingeweiht. Alle nahmen an, dass es sich um die Inbetriebnahme handelt. Weit gefehlt. Bereits gut zwei Wochen später stellt sich heraus, dass die Anlage lediglich einen Testbetrieb aufgenommen hat und noch lange nicht voll einsatzbereit ist.

Dies war nur eine Peinlichkeit, die im Juni bekannt wurde.

Juli 2016
Nur gut zwei Monate nach dem unglaublichen Abschluss zur Verklappung von Baggergut bei der Tonne E3 weisen wir nach, dass schwer belastetes Baggergut aus dem Parkhafen dorthin gefahren wird.

August 2016
Ende August wird die Reedereiwelt aufgeschreckt. Die damals weltweit siebgrößte Reederei Hanjin geht in die Insolvenz. Der Absturz der Fracht- und Charterraten trifft somit eine der führenden Reedereien ins Mark.

September 2016
Der September hatte es in sich. Er startete mit dem Großbrand auf der “CCNI Arauco”. Mehr als 80 Stunden wurden benötigt, um den Brand unter Kontrolle zu bekommen. Löschversuche mit CO2 und Wasser schlugen fehl. Am Ende half nur noch Speziallöschschaum der Raffinerie Holborn und von Airbus. Und wie schon im Februar zeigte sich, dass Hamburg mit seinem Sicherheitskonzept für den Hafen auf Havarien bei Großcontainerschiffen nicht eingestellt ist. Die derzeitigen Feuerlöschboote sind zu klein, sie können mit ihren Löschpistolen nicht die hoch aufragenden Bordwände erreichen, schon gar nicht die darüber hinausragenden Containerstapel.

Am 12.09.2016 erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung für rechtswidrig. Das gesamte Verfahren muss nun neu aufgerollt werden.

Die Zeitung “WELT” will uns eine Anzeige zur Meinungsmache bezüglich der Elbvertiefung als Reportage verkaufen.

Und nach der Hanjin Insolvenz erreichte auch den ersten prominenten Hamburger die Reederkrise: Herrn Herrmann Ebel.

Oktober 2016
Im HSH-Bermudadreieck verschwinden über 800 Mio. EUR, selbstverständlich zu Lasten der Stadt Hamburg und des Bundeslandes Schleswig-Holstein, also unseren Steuergeldern. Diese Summe wurde diversen Reedereien erlassen, die Schulden bei der HSH-Nordbank aus Zeiten der Schiffsfinanzierungs-Orgien hatten. Allen voran profitierte Herr Bernd Kortüm, wie sich im weiteren Verlauf zeigte.

Außerdem erschien der Havariebericht über die “CSCL Indian Ocean”, der mehr Fragen aufwarf als Antworten gab.

November 2016
Das Reedereien-Roulette geht weiter. Im Monat November geben die drei japanischen Reedereien MOL, NYK und K Line bekannt, dass sie fusionieren werden. Nur so rechnen sich die Unternehmen eine Überlebenschance am von Überkapazitäten geprägten Reedermarkt.

So, wie beim einzigartigen Landstromanschluss (siehe Juni 2016), kann Hamburg weitere Einzigartigkeiten, die zu einem Desaster führen. Die Rethebrücke, nach neun Jahren Planungs- und Bauzeit fertig gestellt, kann nur für den Straßenverkehr in Betrieb genommen werden. Die Bahnbrücke sackt ab: „Laut Insider-Informationen soll die Verriegelung der Schienen an den Schnittstellen zwischen der Straße und den Klappen das Hauptproblem sein. Bei Probefahrten soll allein das Gewicht eines leeren Waggons ausgereicht haben, um die Schienen zu verschieben. Über die Brücke sollen aber mit Erz beladene Züge fahren, tonnenschwer und hunderte Meter lang.“ So viel zu den Superlativen.

Dezember 2016
Anfang Dezember erfuhren wir, dass die zweite Hamburger Reederei Hamburg Süd an die weltgrößte Reederei Maersk verkauft wird. Wirtschaftssenator Herr Frank Horch begleitete anscheinend den Prozess und winkte den Verkauf durch. Hamburg Süd, obwohl die Hauptverwaltung in Hamburg sitzt, scheint nicht denselben Wert für die Politik zu haben, wie Hapag Lloyd, in der die Stadt mehr als eine Milliarde Euro versenkt hat. Übrigens, auch Maersk bekommt die selbstverursachte Schifffahrtskrise zu spüren.

Nur eine Woche später wird bekannt, dass die zuständigen Behörden den Planfeststellungsbeschluss für die Westerweiterung (EUROGATE) erlassen haben. Wir hoffen, dass auch hier widerständige Menschen und Organisationen einen Findling ins Getriebe werfen, um die unsinnige und überflüssige Terminalerweiterung zu verhindern.

Es hat etwas “Postfaktisches“, was wir vom 19. – 21. Dezember 2016 in Leipzig erleben durften. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde erneut über die Zulässigkeit der geplanten 9. Elbvertiefung verhandelt. Drei Tage, in denen wir den Eindruck hatten, weder Bund noch Hamburg wollen die Elbvertiefung oder sie glauben an ihre Unfehlbarkeit. Ein Patzer nach dem anderen kommt ans Licht. Der Richter fragt hartnäckig nach und so kommt so manche Ungereimtheit ans Licht. Was das für das Urteil am 09.02.2017 bedeuten wird, ist allerdings noch offen.

Leipzig, 3. Tag: Urteil am 9. Februar 2017

Ergebnis
Am heutigen letzten Verhandlungstag der Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Vorsitzende Richter, Herr Dr. Rüdiger Nolte die Entscheidung über die Elbvertiefung (Az. 7 A 2.15) für den 9. Februar 2017 angekündigt.

Die zugehörige Pressemitteilung  des am Simsonplatz 1 in Leipzig ansässigen Bundesverwaltungsgerichtes finden Sie -> hier.

Leipzig, dritter Tag
Zum chemischen Zustand der Elbe fragte das Gericht die Beklagten, welche Anweisungen für Baggerei und Verklappung einschlägig seien und ob diese Vorgaben auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL )abgestimmt seien. Das Gericht nahm Bezug auf die ihm bekannten Anweisungen HABAB und GÜBAK und wollte den Stand der Überarbeitung in Erfahrung bringen.

Die Beklagten führten aus, dass ausschließlich die GÜBAK zur Anwendung kommen würde und führten die Entscheidungsoptionen dieser Handlungsanweisung aus. Fall 1 für unbelastetes Baggergut, Fall 2 für mit Schadstoffen belastetes Baggergut und Fall 3 Baggergut, dessen Schadstoffbelastung über den Richtwerten liegt. Während HABAB die Verklappung von belastetem Baggergut gemäß Fall 3 untersagen würde, kann diese nach GÜBAK mit Auflagen erfolgen. Als Auflagen würde eine gesicherte Unterbringung mit Abdeckung gelten sowie ein Überwachungsprogramm mit regelmäßigem Monitoring. Der Richter fragte konkret am Beispiel UWA Medemrinne nach: ist tatsächlich und rechtlich gesichert, dass aus den Verklappungen in der UWA keine Schadstoffe austreten können? Sei sichergestellt, dass beauftragte Baggerunternehmen sorgfältig arbeiten würden.

Es wurde der geplante Bauablauf für die UWA vorgetragen und darauf hingewiesen, dass hier Fall 3 zur Anwendung kommen würde. So würden in der Medemrinne Dämme mit einer Höhe von fünf Metern gebaut werden, in die belastetes Baggergut aus dem Hamburger Hafen bodennah mit einer Höhe von einem Meter eingebracht werden würde. Man wolle in Teilflächen von 500 mal 500 vorgehen, die binnen drei Monaten sukzessive  mit unbelastetem Baggergut abgedeckt würden.

Der Richter fragte nach, ob das belastete Material in diesem Zeitraum nicht doch austreten könne. Die Beklagten verwiesen auf ihre Erfahrungen bei der Sicherung des „Altenbrucher Bogens“ und stellten fest, dass damit die Sicherheit gegeben sei. Ob die Bauplanung im Planfeststellungsbeschluss (PFB) bzw. den Ergänzungsbeschlüssen (PEB) festgehalten sei, wollte das Gericht wissen. Die Beklagten bejahten und verwiesen auf konkrete Absätze und Seiten im PFB und PEB. Das Gericht behielt sich vor, dieses in einer Beratungspause noch einmal zu prüfen.

Sodann wurde die Abgrenzung bzw. der Zusammenhang der von den Bundesländern auf Basis europäischen Rechtes (Natura 2000) zu erstellenden „Integrierten Bewirtschaftungspläne“ (IBP) für die Unterelbe und dem Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung erörtert. In dem für sechs Jahre festgelegten IBP Unterelbe (Hamburg/Schleswig-Holstein und Niedersachsen) der das Hauptinstrument der planerischen Gewässerbewirtschaftung in der Hoheit der Bundesländer darstellt, ist die Auswirkungsfolge auf die Gewässerqualität durch die Elbvertiefung nicht bzw. unzureichend berücksichtigt. Strittig war nun, ob die Planfeststellungsbehörden der Elbvertiefung weitere Auswirkungsprüfungen hätten vornehmen müssen.

Diesem hochjuristisch und komplex klingenden Thema kam eine nahezu zentrale Bedeutung zu: wir registrierten, dass die verantwortlichen Behörden der Bundesländer Hamburg/Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit ihren „demokratisch legitimierten Exekutiven“ ihre Aufgaben zum IBP auf sträflichste Art vernachlässigt haben. Diese Verfehlungen hätten über den PFB zur Elbvertiefung, der ja von genau den gleichen Exekutiven getragen wird, kompensiert werden müssen. Gleiches scheint auch für die lediglich implizit angeführte Westerweiterung am Eurogate-Terminal CTH zu gelten.

Hätte zum zweiten PEB eine Ausnahmeregelung nach der WRRL beantragt werden müssen? So lautete die nächste Fragestellung. Überraschend für uns erklärten die Beklagten, dass weiterhin die Beantragung der Ausnahmeregelung aus dem ersten PEB gelten würde. Der ganze Presserummel, dass Hamburg ohne eine derartige Ausnahmeregelung antreten würde, haben wir damit nicht mehr nachvollziehen können: Hamburg arbeitet vor Gericht mit der Annahme, dass die Nacharbeiten zum ersten PEB für diese Genehmigung ausreichend ist.

Die Kläger führten, ausgehend vom Weserurteil, noch einmal das Thema Alternativenprüfung zur Elbvertiefung an, die das Gericht zur Kenntnis nahm.

Nach der um 12:00 Uhr mit einer halben Stunde angesetzten und auf eine dreiviertel Stunde ausgeweiteten Beratungspause wurde die Verhandlung fortgesetzt. Der Richter berichtete, dass der Senat in Sachen UWA Medemrinne Teilaspekte des Bauvorhabens im PFB/PEB gefunden hätten, aber keinen Hinweis auf Schutzauflagen. Eine Bewertung dieses Sachstandes würde der Senat nun nicht abgeben wollen: man wolle sich darüber nun im Nachgang beraten wollen.

Und dann legte der Hamburger Anwalt, Herr Prof. Dr. Olaf Reidt, erneut eine „vorsorgliche Planergänzung“ im Namen der Beklagten (Hamburg) in mündlicher Form vor. Wie peinlich, es war ihm erneut nicht möglich, diese schriftlich zu Protokoll zu geben, so dass wir das mündliche Diktat an die Gerichtschreiberin mitschreiben konnten: „Der Prozessbevollmächtige der Beklagten zu 1 erklärt zugleich auch für die Beklagte zu 2 und im Einvernehmen der Beigeladenen: Die Anordnung A.II.1.6.3 des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.04.2012 in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses vom 24.03.2016 wird wie folgt ergänzt: das Baggergut ist wie folgt einzubauen: Baggergut aus der Hamburger Ausbaustrecke ist im Schutze des vorher hergestellten Dammes der Unterwasserablagerung bodennah einzubringen und damit ortsfest einzubauen. Dabei darf nur Baggergut eingebaut werden, dass unter Fall 2, oder besser der Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern (GÜBAK) in der jeweils geltenden Fassung fällt. Definierte Teilbereiche, die so befüllt werden, sind anschließend mit unbelastetem Material abzudecken. Die endgültige Abdeckung der jeweiligen Teilfläche muss vollständig innerhalb von jeweils drei Monaten fertiggestellt sein.“ Damit wurde genau der Ablauf beschrieben, die von der Gutachterin in ihren Ausführungen am Beginn des Verhandlungstage geschildert wurden, und keinen Deut mehr! Der Richter betonte im Anschluss, dass er diese Ergänzung nur entgegen nehmen und nicht bewerten würde.

Es folgten abschließend die Anträge. Die Kläger beantragten die Aufhebung des PFB samt der PEB-Ergänzungen. Hilfsweise das Vorhaben für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären. Die Beklagten beantragten die Klage abzuweisen. Nach den Abschlussplädoyers erklärte der vorsitzende Richter, Herr Dr. Nolte, dass das Gericht am 9. Februar 2017 seine Entscheidung verkündet.

Liebe Leser, all das schreit nach einer Kommentierung. An dieser arbeiten wir!

Leipzig, 2. Tag

Die heutige Verhandlung hat es in sich. Der Verhandlungstag wurde verlängert, so dass wir erst gegen 18:50 Uhr das Gericht verlassen konnten. Aber der Reihe nach…

Zunächst wurden die beiden offenen Themen des Vortags aufgerufen.

  • Zur Frage des Wasserinjektionsverfahrens (WI) während der Laichzeit des Finte gaben die Beklagten eine Ergänzung zum PFB und den Ergänzungen bekannt: “Für die Beklagten unter 1 und 2 im Einvernehmen mit den Beigeladenen wird folgendes zu Protokoll gegeben: Die Anordnung A.II.4.2.4. des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.4.2012 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 24.3.2016 wird um den folgenden Satz ergänzt: Das gleiche gilt für Unterhaltungsarbeiten im Wasserinjektionsverfahren.” Wir konnten den Satz mit protokollieren, da der Anwalt der Beklagten nicht in der Lage war, diese Änderung schriftlich vorzulegen. Er wurde der Gerichtsschreiberin in den Rechner diktiert!
    Ein erster kleiner Erfolg wurde erstritten. Im Zeitraum vom 15.04. bis  zum 30.06. darf die Elbe  zwischen Este- und Schwingemündung weder mit dem Hopperbagger noch mit WI gebaggert werden. Und in dem Gebiet liegt auch die sogenannte Sedimentfalle vor Wedel.
  • Zur Frage der Zuverlässigkeit der Modellierung der Auswirkungen der UWA Medemrinne gab es längere Ausführungen der Beklagtenseite. Es mutete für uns schon befremdlich an, wie die Planer Sedimentation bei einer “unveränderlichen Sohle” simulieren wollen. Ob diese simplifizierende Modellierung für das Gericht schlüssig ist oder nicht, ist schwierig einzuschätzen. Insgesamt dauerte die Anhörung zu diesen beiden Punkten bis mittags.

Vor und nach der Mittagspause wurde die Frage erörtert, ob die von den Planern genannten Ausgleichsmaßnahmen, Kohärenzmaßnahmen (also zusätzliche) oder notwendige Maßnahmen (“Sowieso-Maßnahmen”) im Rahmen der FFH- bzw. Natura 2000-Auflagen sind. Besonders strittig war die Maßnahme Spadenländer Busch/Kreetsand. Dieses Projekt wurde ohne direkten Bezug auf die Elbvertiefung in Form eines Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht (und ist bis heute nicht beendet). Später wurde das ehemalige IBA-Projekt dann umgewidmet und als Kohärenzmaßnahme in die Planunterlagen zur Elbvertiefung aufgenommen. Dem vom Gericht mit Etikettenschwindel umschriebene Vorgehen der Planer wurde von den Klägern ein weiterer wesentlicher Aspekt zugefügt: die EU-Kommission hätte sich noch einmal mit diesem zu einer Kohärenzmaßnahme umgewidmeten Projekt beschäftigen müssen, da die Planer deutliche Änderungen vorgenommen haben. Die Gegenseite schätzt es naturgemäß anders ein.

Nach der Kaffeepause rückte das Wasserrecht, die WRRL, in den Mittelpunkt. Wesentliche Aspekte waren, ob die Bewertung anhand des Gewässerzustands oder anhand des Gewässerpotentials vorgenommen werden darf. Die Bewertung des Zustands folgt einer strikteren Auslegung als die Bewertung des Potentials (soweit wir das richtig verstanden haben). Des weiteren ging es um die Frage, was die Verschlechterung einer Zustandsklasse bedeutet und ob alle Qualitäts-Komponenten gleichwertig wirken oder nicht. Und es ging auch bei diesem Thema wieder um methodische Fragen.

Für morgen ist geplant, möglichst gegen Mittag die Anhörung zu beenden. Warten wir’s ab und drücken den Klägern weiterhin fest die Daumen.

Leipzig, 1. Tag

Pünktlich um 10:00 Uhr begann die Verhandlung in Sachen Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach ungefähr 20 Minuten Formalien rund um die Anwesenheit ging es gleich zur Sache.

  • Messung der Schiffsgeschwindigkeit (Fahrt durchs Wasser) auf der Elbe zum Schutz der Habitatsflächen vor Wellenschlag. Das Verfahren hierfür steht noch nicht zur Verfügung. Könnte die Vertiefung beginnen, ohne das ein Meßverfahren zur Verfügung steht?
  • Erörterung, ob der Holzhafen und dessen nachträgliche Ausweisung als FFH-Gebiet eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern würde. Gibt es eine zusätzliche Aufschlickung im Holzhafen durch die Elbvertiefung?
  • Ist die Bestandserfassung der Brutvögelreviere richtig erfasst und ist die Bewertung der Schäden durch die Elbvertiefung korrekt?
  • Schierlingswasserfenchel – sind die Flächen in der letzten vollständigen Standortkartierung aus 2002/2003 korrekt ermittelt worden? Reicht diese Datenbasis für die Bewertung der Auswirkungen für die geplante Elbvertiefung, insbesondere in Bezug auf die Salinitätsänderung?

Besonderen Raum nahm die Unterwasserablagerungsfläche UWA in der Medemrinne und am Neufelder Sand ein. An den bisherigen Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und ihrem geringen Auswirkungshorizont von lediglich 14 Tagen kamen Zweifel auf. Die Kläger legten ein Gutachten mit einem Horizont von sechs Jahren vor, das eine Verdoppelung des Tidenhubes am Pegel St. Pauli gegenüber den BAW-Planungen prognostizierte. Das besondere Interesse des Gerichtes schien geweckt: nach einer Beratungszeit der Richter wurden die Beklagten mit detaillierten Fragen aufgefordert, am morgigen Gerichtstage Stellung zu nehmen.

Die Sauerstofflöcher im Laichgebiet des Fisches Finte zwischen der Este- und Lühemündung folgten. Wirkt sich der anscheinend ersatzlose Verzicht auf Unterhaltungsbaggerei in diesem Gebiet während der Laichzeit, so aus, dass der Laicherfolg lediglich um ein Prozent abnimmt? Die Kläger und insbesondere das Gericht hinterfragten den Verzicht: Soll die Hopperbaggerei tatsächlich ersatzlos gestrichen werden? Dies wurde mehrfach von den Beklagten bestätigt. Dann verwiesen sie auf die Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss zum Fortgang der Wasserinjektionsbaggerei (WI)  für die Unterhaltungsbaggerei. Eine Beschränkung nur auf die Hopperbaggerei und nicht auf die WI erscheine nicht ausreichend. Die Beklagten legten einen Eiertanz sondergleichen hin und mussten letztendlich zugeben: auf WI wollten sie eben nicht verzichten! Die Beklagten beantragten anschließend eine Beratungszeit und werden morgen eine Stellungnahme abgeben.

Die Verhandlung wird morgen um 10:00 Uhr fortgesetzt und soll mit der Stellungnahme und der Erörterung der BAW-Modelle beginnen.

Fiete Faktenkieker oder Hafenblatt?

Über “postfaktische Politik” in Sachen Elbvertiefung hatten wir bereits vor wenigen Tagen berichtet. Mit dem Nahen des 19.12.2016, also dem Beginn der nächsten Anhörung beim Bundesverwaltungsgericht und dem von vielen Beteiligten kurzfristig erwarteten Gerichtsentscheid, qualifiziert sich die Berichterstattung im Hamburger Hafenblatt mit dem heutigen Artikel “Alles rund um die Elbvertiefung – das sollten Sie wissen” endgültig als postfaktisch. Das im Artikel gezeigte journalistische Niveau des Autors ist unterirdisch: Fakten bleiben unberücksichtigt oder werden verdreht und die Hafenwelt wird auf ein gefühlt einfaches Niveau reduziert, dass mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.

So lesen wir im letzten Absatz eine faustdicke Lüge: “Doch die jüngste Entwicklung hat gezeigt, dass so eine Hafenkooperation nicht funktioniert, weil Reeder und Spediteure sich ihre Anlaufhäfen nicht vorschreiben lassen. So hat Hamburg zuletzt Ladung verloren. Gewinner war aber nicht der Tiefwasserhafen Wilhelmshaven, sondern Rotterdam und Antwerpen.”  

Eine Richtigstellung finden wir in der NEZ vom 14.12.2016, in der der HPA-Chef, Herr Jens Meier interviewt wurde. In dem Artikel “Elbvertiefung: Es gibt keinen Plan B“, der leider nicht online erreichbar ist, versuchen die Redakteure die gleiche postfaktische Ente zu platzieren wie unsere o.a. Hafenblattposaune und pupsen in den Raum: “Dennoch: Die Konkurrenten an der Nordsee melden steigende Umschlagzahlen.

Herr Meier geht auf diese Ente nicht ein und entgegnet: “Rotterdam hat in diesem Jahr stärkere Rückgänge bei den Containern als Hamburg. Und Antwerpen profitiert davon, dass Feederverkehre von Zeebrügge dorthin gewechselt sind. Dort lasten Reedereien in Zeiten schwächerer Mengen vorrangig ihre eigenen Terminals aus. Das ist aber kein Grund, in Hamburg nervös zu werden.

Wer sollte es besser wissen, als der Hafenchef? Wer es in postfaktischer Skepsis immer noch nicht glaubt, sei auf die Pressemeldungen vom Port of Rotterdam und vom Port of Antwerp verwiesen. Nein, mehr wollen wir auch nicht auf den Unsinn der Hafenposaune des Hafenblattes und seines o.a. faktenlosen Artikels eingehen.

Stattdessen verweisen wir auf “Fiete Faktenkieker” und seine mit Quellen unterlegt Fakten zur geplanten Elbvertiefung!

Zudem drücken wir für den Schlussspurt den klagenden Verbänden BUND, NABU und WWF des Bündnisses “Lebendige Tideelbe” kräftigst die Daumen! Wir zollen den Verbänden und Ihren ehrenamtlichen und privaten Unterstützern unseren Respekt für das Engagement, die Ausdauer und die enorme persönliche Kraft, die diese in dem von den Elbvertiefungsplanern atemberaubend in die Länge gezogenen Verfahren gezeigt haben!

Dafür vielen herzlichen Dank!

Postfaktische Politik

Das Wort “postfaktisch” ist diese Woche von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) zum Wort des Jahres 2016 gekürt worden. In der Begründung der GfdS lesen wir die Erläuterung: “Postfaktische Politik war beispielsweise der Wahlkampf gegen den Verbleib Großbritanniens in der EU. Mit zum Teil gezielten Fehlinformationen schürten die Befürworter des Austritts den Unmut in der Bevölkerung, die tatsächlich am 23. Juni 2016 mehrheitlich für den Brexit stimmte. Ein Ergebnis postfaktischer Politik war auch der Triumph von Donald Trump, der mit Diskriminierungen und wahrheitswidrigen Behauptungen wie der Aussage, Barack Obama habe die Terrororganisation »Islamischer Staat« gegründet, in den USA zum Präsidenten gewählt wurde.

Eine weitere Erklärung ist in der Wikipedia zu finden: “In einem demokratischen Diskurs wird – gemäß dem Ideal der Aufklärung – über die zu ziehenden Schlussfolgerungen aus belegbaren Fakten gestritten. In einem postfaktischen Diskurs wird hingegen gelogen, abgelenkt oder verwässert – ohne dass dies entscheidende Relevanz für das Zielpublikum hätte. Entscheidend für die von postfaktischer Politik angesprochenen Wähler ist, ob die angebotenen Erklärungsmodelle eine Nähe zu deren Gefühlswelt haben.

Auch in Sachen Elbvertiefung ist seit Beginn der Planungen zu beobachten, wie Hamburger Politiker jeglicher Couleur den von uns gepflegten demokratischen Diskurs verlassen haben und postfaktisch handeln: Obwohl

  • die dicksten Pötte den Hamburger Hafen anlaufen,
  • viele Arbeitsplätze im Hafen durch Terminalautomatisierungen verschwinden,
  • der Zenit im Containerisierungsgrad überschritten ist und in allen Häfen der Nordrange keine Umschlagszuwächse zu verzeichnen sind,

wird uns von den Politikern gebetsmühlenartig gepredigt, dass mit der Elbvertiefung alle Probleme erfolgreich verschwinden würden.

Auch wenn die HPA die immensen Baggermengen als Folge der vorhergehenden Vertiefung nicht mehr bewältigen kann, die Sauerstofflöcher sich häufen, Fragen zur Deichsicherheit, Beregnungswasserversalzung, Tourismus und Fischerei weiterhin offen im Raum stehen, die Pflanzen- und Tierwelt keinen Lebensraum mehr findet, vermitteln uns die Politiker, dass dieses alles für den o.a. Erfolg der Elbvertiefung unerheblich sei.

Irrelevant sei auch, dass die maritime Wirtschaft schon lange kein Erfolgsmodell mehr ist. Dass viele Reedereien mit ihren Steuersparmodellen vor der Insolvenz stehen, nur noch eine verschwindend geringe Anzahl an Schiffen trotz höchster Subventionen unter deutscher Flagge fahren, deutsche Seeleute dadurch keine Arbeit finden, mit der HSH-Nordbank die gesamte Schiffsfinanzierung mit Steuermilliarden abgewickelt wird, Hapag-Lloyd in weit absehbarer Zeit kein “Money back” für Hamburg geben wird, sind für die Regierenden alles keine Argumente, sich mit einer neuen Strategie rund um den Hafen zu beschäftigen. Das einzige was ihnen einfällt: die Elbvertiefung muss mit der Brechstange her.

Ergänzend wird der Eindruck vermittelt, dass die erheblichen Verzögerungen bei der Elbvertiefung nur auf die klagenden Umweltverbände zurückzuführen seien. Verschwiegen wird dabei, dass es für die Elbvertiefung von der Planantragstellung im September 2006 bis zum Planfeststellungsbeschluss (PFB) im April 2012 drei Planänderungen gegeben hat. Seit dem PFB im Jahr 2012 erfolgten noch zwei weitere öffentliche Planergänzungsbeschlüsse sowie im Gerichtsverfahren weitere Änderungen. Sieht so sorgfältige Arbeit aus?

Bei dieser Planungshistorie überrascht es dann auch nicht mehr, wenn der Hamburger Wirtschaftssenator Herr Frank Horch im NDR feststellt: “Nach den intensiven Vorbereitungen, die wir seit Jahren durchgeführt haben, gehe ich eigentlich davon aus, dass wir jetzt zu einer positiven Entscheidung kommen, vielleicht verbunden mit bestimmten Auflagen.” In der Morgenpost lesen wir ergänzend: “Außerdem sehen die Planer von Stadt und Bund ein weiteres Hintertürchen: Wenn das Gericht einzelne Beeinträchtigungen von Flora, Fauna oder Wasserqualität moniert, könnten diese quasi in den Wind geschlagen werden. Und zwar mit Hilfe einer Ausnahme-Genehmigung. Die Planer könnten diese Beeinträchtigungen (etwa einer Tierart oder Pflanze) mit dem großen volkswirtschaftlichen Interesse der Elbvertiefung für Deutschland und Hamburg ins Verhältnis setzen und als geringer bewerten.

Das ist “postfaktische Politik” in Reinkultur. Und diese Politik wird noch unterstützt durch einen “postfaktischen Kommentar” im Hamburger Hafenblatt: “Elbvertiefung: Hafen oder Umwelt?”. So etwas Verquastes haben wir selten lesen können.

Wen es jetzt noch nicht schaudert, sollte sich den heutigen Artikel des gleichnamigen Kommentarschreibers im Hafenblatt gönnen. Der lautet “Reeder haben sich die Taschen vollgemacht” und berichtet vom diesjährigen “Festessen der deutschen Reeder”.  Und da sind wir wieder am Anfang des heutigen Beitrages: diese Wahrheiten will weder ein Politiker, Reeder, Hafenmanager oder der besagte Journalist des Hafenblattes zur Kenntnis nehmen. Das ist die Bedeutung von “postfaktisch”, dem Wort des Jahres 2016.

 

Planfeststellung Westerweiterung

Am 07.12.2016 wurde in einer Pressemitteilung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bekanntgegeben, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Westerweiterung nunmehr vorliegen würde und an die Verfahrensbeteiligten versandt worden sei. Und tatsächlich haben einige wenige den auf den 28.11.2016 datierenden und 366 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss mit einer förmlichen Zustellung in Papierform erhalten – andere Mitglieder unserer Bürgerinitiative warten noch auf die Zustellung.

Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans kann aber in der Zeit vom 19.12.2016 bis 02.01.2017 in den Bezirksämtern Altona, Hamburg-Mitte und Harburg während der Dienststunden bzw. Sprechzeiten eingesehen. Wer die Weihnachtstage und die Zeit zwischen den Jahren anders nutzen möchte, kann sich die Unterlage auch -> hier herunterladen.

waltershofer-hafen-panorama-2016-11-27Das alles mutet schon seltsam an. In den Senatsantworten auf eine aktuelle Schriftliche Kleine Anfrage in der Bürgerschaft zum Stand der Westerweiterung wird als einzig konkreter Inhalt die 49. Kalenderwoche für die PFB-Vorlage benannt. Der Senat schweigt sich ansonsten zur Westerweiterung aus: “Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst.” ist erneut zu lesen. Die gleiche Ignoranz gilt anscheinend auch für die Hamburger Medien, die ja den Ball Westerweiterung noch im Sommer des letzten Jahres mit unwahren Null-Inhalten künstlich in der Luft hielten.

Der gesamte Planfeststellungsbeschluss arbeitet mit den gleichen Prognosen, die schon für die Begründung der Elbvertiefung herangezogen wurden. Auch wenn sich diese Prognosen und deren regelmäßige Aktualisierungen allesamt als falsch erwiesen haben, wird auch bei der Westerweiterung gebetsmühlenartig an ihnen festgehalten: Von den ehemals vorhergesagten 30 Mio. TEU im Jahr 2025 sind jetzt nur noch Vorhersagen von 18 Mio. TEU für das Jahr 2030 übrig geblieben. Auch wenn Hamburg in diesem Jahr nicht einmal die Hälfte der 2030 vorhergesagten Containern umschlagen wird, lesen wir im Beschluss auf Seite 65: “Die fortgeschriebene Bedarfsbegründung hält die Planfeststellungsbehörde für überzeugend“.

flaeche-bubendey-2016-11-27Das zeugt von wenig Wirtschaftskompetenz bei der Behörde. Eine mathematische Bankerregel (sog. 72-Regel) lautet, dass sich ein Kapital bei einem Zinssatz von rund 7% binnen zehn Jahren verdoppelt. Bei Übertragung dieser Regel auf den Containerumschlag in Hamburg würde das bedeuten, dass die Planfeststellungsbehörde mit einem jährlichen Umschlagswachstum von rund 7% rechnet.

Bis zur Weltwirtschaftskrise 2008 gingen die Auguren der Containerbranche von der Faustregel aus, dass ein Prozent Steigerung des Weltwirtschaftswachstums eine Steigerung des Containerumschlages von drei Prozent indiziert – also ein Verhältnis von 1:3. Diese Faustregel wurde im Laufe der Jahre scheibchenweise auf 1:1 reduziert.

Für das Jahr 2015 konstatiert das ISL als bisheriger Prognosepapst für Containerumschlag: “Im Jahr 2015 ist die Weltwirtschaft nach Angaben des Internationalen Währungsfonds um 3,1 % gewachsen. Während niemand für dieses Jahr nach den schwachen Vorjahren von einem globalen Containerumschlagwachstum in einer Größenordnung von 9 % ausgegangen sein dürfte, sind die nun vorgelegten Zahlen des ISL dennoch zu einem gewissen Grad ein Schock. Nachdem das ISL für rund 353 Häfen, die mehr als 95 % des weltweiten Containerumschlags bewältigen dürften, Daten ausgewertet hat, ergibt sich ein Containerumschlagwachstum von gerade einmal 0,4 % im Jahr 2015.” Das bedeutet, dass ein Prozent Wachstum der Weltwirtschaft nicht einmal mehr 0,15% Wachstum im Containerumschlag bringt, d.h. die o.a. Faustregel ist auf 1:0,15 regelrecht abgestürzt.

Das Wirtschaftswachstum für 2016 wird vom Internationalen Währungsfonds für 2016 und 2017 mit Werten von knapp über 3% angegeben. Mit der abgelaufenen Faustregel von 1:1 würde der Umschlag in Hamburg knapp 3% steigen – mit der Faustregel aus 2016 nicht einmal mehr ein halbes Prozent. In keinem Falle aber um 7% – gemäß der o.a. 72 Regel kann es also zu keiner Verdoppelung kommen. Zusammengefasst: die Bedarfsbegründung für die Westerweiterung (und auch für die Elbvertiefung) ist unhaltbar.

Es erscheint unglaublich, wie sich die Planfeststellungsbehörde hat von Eurogate und HPA hinters Licht führen lassen. Und wenn Sie und wir wissen, dass es im Jahre 2025 zu keiner Verdoppelung kommen wird, fragen wir uns, warum die Behörde dann die Antragsteller nicht energisch auf die auf Seite 63 des PFB aufgeführten Potentiale an den Bestandsterminals verwiesen hat. Wir lesen dort, dass sich durch Ausbau und Anpassungsmaßnahmen von drei vorhandenen Containerterminalanlagen ohne Flächenfraß und Belastung der Elbe die Kapazität auf rund 18 Mio. TEU, also genau dem o.a. Prognosewert steigern lassen würde.

Nein, dass hat die Planfeststellungsbehörde unterlassen. Vielleicht liegt es daran, dass die dem Wirtschaftssenator Herrn Frank Horch zugeordnete Behörde an die o.a. Prognosen kraft Weisung ihres oberen Dienstherrens glauben muss. Denn dieser oberste Dienstherr muss diesen Unsinn ja auch in Kürze vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertreten.

Und unser Kaiser Horch hat doch immer so wunderschöne Kleider an, oder?

Leipziger Allerlei

BaggerOdinIn der Pressemitteilung der Hamburger Umweltbehörde BUE mit dem Titel “Die Zukunft der Elbe gemeinsam gestalten” lesen wir:

Hamburgs Erster Bürgermeister, Olaf Scholz, hat heute den Startschuss für das „Forum Tideelbe“ gegeben – einer neuen Institution, deren  Ziel es ist, die nachhaltige Entwicklung der Tideelbe gemeinsam voranzutreiben. Damit folgt der Hamburger Senat seinem im Koalitionsvertrag abgegebenen Versprechen, eine Ästuarpartnerschaft entlang der Unterelbe zusammen mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und des Bundes ins Leben zu rufen.” Einfach toll – scheint unser Bürgermeister wohl über die Pläne zur Elbvertiefung bislang vergessen zu haben! Und sogar nachhaltig soll es jetzt vorangetrieben werden…

Und dann lesen wir einen Schwall an Meinungen von vermeintlich leidenschaftlichen Umweltschützern, die ihre “grüne” Leidenschaft für die Ökologie unserer Elbe bislang nur heimlich mit der Taschenlampe unter der Bettdecke ausüben konnten: allen voran unser erster Bürgermeister Herr Olaf Scholz, gefolgt von den Senatoren für Umwelt und Wirtschaft, den Herren Kerstan und Horch, über die “grünen” Umweltminister aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen, den Herren Habeck und Wenzel, bis hin zum Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt des Bundes. Alle scheinen sich so richtig zu freuen, dass ein Hamburger Bürgermeister endlich zum Forum eingeladen hat und es kaum erwarten können, ihrer bislang verheimlichten “Libido” für die Elbe nachkommen zu können.

AlexandervonHumboldtBaggerDieses überraschende, nachhaltig anmutende und Leidenschaft versprühende  “Coming Out” zur Elbökologie ist beeindruckend! Noch vor wenigen Tagen mussten sich all diese anscheinend im Untergrund agierenden Politiker und Staatsverwalter mit schweren Fragen der Ökonomie, zur Sedimentbaggerei, zu Fusionen und Pleiten von Reedereien sowie versenkten HSH-Nordbank-Milliarden beschäftigen. Dem ist nun ein Ende gesetzt: sie dürfen sich “nachhaltig” in der Ökologie engagieren statt ausschließlich der Ökonomie verpflichtet zu sein. Statt im kleinen heimischen Garten oder am Blumentopf auf der Fensterbank dürfen sie sich nun befreiend in einem großen Areal betätigen: unserem “Elbästuar”. (Gemeint ist mit diesem Begriff die Unterelbe)

Und da winkt schon der 19.12.2016, wo genau diese Herren sich mit ihrem bislang unterdrückten Engagement mit Herzblut öffentlich in Szene setzen könnten. Es ist der Tag, an dem die nächste Anhörung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Sachen Elbvertiefung  beginnt und bis zum 21.12.2016 andauern soll.

So mutet es mit der o.a. Presseerklärung schon skurril an, wie sich die Kläger in diesem Gerichtsverfahren, also die Naturschutzverbände BUND und NABU mit Unterstützung des WWF, sich tags zuvor geäußert haben. In der SHZ ist nachzulesen, was der Dollpunkt ist: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL verbietet es, dass der Zustand von Gewässern verschlechtert werden darf und spricht zugleich das Gebot aus, eben diesen Zustand zu verbessern. Mit der Präzisierung durch das EuGH-Urteil haben die Planungsbehörden der Elbvertiefung ihre Planungsunterlagen angepasst und nun, im Unterschied zu den vorherigen Unterlagen, festgestellt, dass sich der ökologische Zustand durch die  erneute Elbvertiefung statt bislang verschlechtern einfach gleich bleiben würde.

Eine aus unserer Sicht doch sehr zweifelhafte These. Es erscheint uns unmöglich, dass der Aushub von über 35 Mio. m³ Sedimenten für die Elbvertiefung keinen Einfluss auf den ökologischen Zustand unserer Elbe haben soll. Zumal die vorhergehende Elbvertiefung mit einem Bruchteil des nun geplanten Baggeraushubes schon gravierende Spuren hinterlassen hat.

Und so schreibt die Welt:Die klagenden Verbände und ihr Verhandlungsführer, der Hamburger Anwalt Rüdiger Nebelsieck, zeigten sich am Montag optimistisch, die Fahrrinnenanpassung vor Gericht verhindern zu können. „Wir haben uns in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Sommer 2015 in 3,75 von vier Punkten durchgesetzt“, sagte Nebelsieck. Unklar bleibe vor allem, wie das Bundesverwaltungsgericht den EuGH bei der Frage auslege, in welchem Umfang eine Verschlechterung der Gewässerqualität relevant sei und wann nicht.” Das Hafenblatt fasst inhaltsleer zusammen, dass es “Wohl kein schnelles Urteil zur Elbvertiefung” geben wird.

Und wie passt das alles zur heutigen Pressekonferenz zur Ästuarpartnerschaft an der Elbe, über die das Hafenblatt schreibt “So soll die Elbe wieder natürlicher werden“? Na, wir hoffen noch auf die in der SHZ angekündigte Äußerung unseres nachhaltigen, zugleich leidenschaftlichen und heimlichen “Umweltsenators” Horch (psst, nicht Herrn Kerstan petzen) zum Gerichtsverfahren. Wir gehen davon aus, dass er uns in Kürze erklären wird, wie er gedenkt, “diese Symbiose optimal zu gestalten.

“Wat denn für eine Symbiose?” – fragen Sie sich jetzt. Na, die Angekündigte aus der o.a. Pressemitteilung. Unser Herr Horch kann in Symbiose. Und diese seine “Symbiose” wird abgehen wie ein … …  grünes Feuerwerk… Wir sind sooooo gespannt, wie er sein “Coming Out” in Sachen Elbvertiefung präsentieren wird!

Geschmäckle von Welt

mann-ohne-weltDie Welt ändert sich – welch eine schlaue Weisheit. Bei der Zeitung “DIE WELT” hat sich in diesem Monat das gesamte Internetoutfit zum 12.09.2016 neu erfunden, so dass wir statt dem markanten Welt-Globus inmitten des Namens der Zeitung seit kurzer Zeit einen blauen Balken mit dem verkürzten Titel “Welt N24” finden. Das alles interessiert uns nur wenig – wichtig ist es aber, um der nachfolgenden anrüchig anmutenden Geschichte folgen zu können.

Die Verkündung des Weserurteils stand bekanntermaßen Anfang September 2016 kurz vor der Tür. Was würde in Sachen Elbvertiefung passieren, wenn das Urteil so ausfällt, dass die Weservertiefung einen Dämpfer erhalten würde? Diese Befürchtung scheinen finanzkräftige Befürworter der Elbvertiefung gehabt haben, so dass diese entschieden haben müssen, unmittelbar vor dem Weserurteil etwas Positives und Verharmlosendes in Sachen Elbe zu veröffentlichen. Wissenschaftlich anmutend sollte der Inhalt sein, zugleich medial modern leicht verdaulich und insbesondere die mit der Vertiefung einhergehenden massiven Probleme mussten verschwindend klein gegen das sogenannte “öffentliche Interesse” dargestellt werden.

Am 01.09.2016 begann diese Kampagne mit einem Interview unseres Wirtschaftssenators in der Welt mit der vollmundigen Ankündigung “Multimedia-Special: Ein neuer Blick auf die Elbvertiefung” ?  Wir lesen: “So werden erstmals mehrere Animationen – auch in 3D – präsentiert, die zeigen, wie die Elbe im Allgemeinen und ihr Flussbett im Besonderen aussehen. Realisiert wurden sie von einem Team des Labors für Geoinformatik und Geovisualisierung der HafenCity Universität (HCU). Abgerundet wird der virtuelle Tauchgang und das Multimedia-Special mit 360-Grad-Videos des Hamburger Hafens inklusive eines Interviews mit Jens Meier, dem Chef der Hamburg Port Authority (HPA), sowie Grafiken, Bildern und kleineren Erklärstücken zur Elbvertiefung.”

Am 04.09.2016 wird in der Welt am Sonntag nachgelegt: “Tiefer Einblick” lautet der neue Artikel. “Manchmal kann es dem Frieden dienen, eine 3-D-Brille aufzusetzen. Dann zum Beispiel, wenn man dadurch das komplexe und umstrittene Thema Elbvertiefung wesentlich klarer sieht. Wenn man dadurch deutlicher erkennen kann, wie der Fluss momentan aussieht – und wie er nach der Vertiefung und Verbreiterung aussehen könnte.” Wir erfahren, dass das Multimedia-Special mit dem Link www.welt.de/elbvertiefung am Dienstag (06.09.2016) veröffentlicht werden soll.

Wir würden jetzt einen journalistischen Beitrag mit viel Recherche, Hintergründen, Fakten und Interviews von Befürwortern und Gegnern erwarten. Was würden Sie erwarten?

Am 07.09.2016, 09:30 Uhr ist es dann soweit. Im noch alten Welt-Outfit finden wir auf der Weltseite an oberster Stelle unter der Rubrik welt-bildschirmfoto-2016-09-07-um-10-02-33“Regionales” den Hinweis auf den nun zur Interaktiv-Reportage mutierten Artikel “So haben Sie die Elbe noch nie gesehen”. Beim Klicken auf den Titel landen wir nun auf dem lange angekündigten Artikel.

Doch Obacht: in ganz kleiner Schrift steht neben dem Artikel “Anzeige“. Dieses ist also kein redaktioneller Beitrag der Welt, sondern eine von zahlenden Kunden finanzierte Werbeanzeige. Wir können es nicht glauben, schließlich stehen doch zwei Weltredakteure mit ihrem Namen hinter diesem Elbvertiefungs-Special. Ein Irrtum?

welt-bildschirmphoto-2016-09-10-um-10-10-17Nein, auch die nächsten Tage finden wir in der Rubrik “Regionales” immer wieder den Hinweis auf diese “Anzeige” an allererster Stelle der Hamburger Themenliste. So zum Beispiel am  10.09.2016 um 10:10 Uhr und auch noch am 11.09.2016 um 20:28 Uhr, wie die beigefügten Bildschirmphotos zeigen. Am 12.09.2016 ändert sich die Gestaltung des Welt Internetauftritts im Sinne der einführenden Worte – der gesamte als “Anzeigewelt-bildschirmfoto-2016-09-11-um-20-28-47gekennzeichnete Text verschwindet.

Teaser” nennt man diese Form der Werbung unter Marketingfachleuten: ein Anriss(text), der ein kurzes Text- oder Bildelement, zeigt, das zum Weiterlesen, -hören, -sehen, -klicken verleiten soll. Ein Teaser verschwindet und wird nicht als journalistischer Beitrag wieder aufrufbar archiviert. Warum auch? Ist doch nur Werbung! Ach ja, und nach dem Auslaufen der “Anzeige” am 11.09.2016, abends folgte am nächsten Tag das Urteil in Sachen Weservertiefung vom Bundesverwaltungsgericht.

Das oben zitierte Multimedia-Special (“Anzeige”) ist natürlich pro Elbvertiefung. Der Sachverhalt wird mit viel Persil, Perwoll und von keinem weniger als HPA-Geschäftsführer Herrn Jens Meier unter Verwendung vieler bunter Bilder und bei Fehlen jeglicher journalistischer Recherche weich, harmlos und flauschig gewaschen. Allein die Wortwahl: “Vertieft wird der Fahrweg nicht durchgehend, sondern speziell dort, wo Bodenwellen, Falten, Spitzen am Grund der Elbe Schiffen im Weg sind, …” zeigt, wer der Auftraggeber sein müsste. Vergleich Sie mal diesen Text mit der Graphik der Elbvertiefungsbroschüre aus dem Jahr 2006, Seite 12. Dort sind die Spitzen und Bodenwellen zu sehen, die laut der Graphik auf Seite 14 der Broschüre immerhin eine Baggermenge von sage und schreibe 38,5 Millionen Kubikmeter, d.h. 38,5 Milliarden Stück Milchtüten a einem Liter, ergeben. Unvorstellbar! Zum Vergleich: “Im Jahr 2014 lieferten über vier Millionen Tiere in der Bundesrepublik rund 30,8 Milliarden Liter Milch. Damit könnte man etwa 8200 olympische Schwimmbecken füllen.schreibt der Fachinformationsdienst der Lebensmittelindustrie Yumda.

Wer diese “Anzeige” in der Welt geschaltet hat, wissen wir nicht. Wir gehen von einem ordentlichen Eurobetrag aus, der in die Hand genommen wurde, um die Seiten zu gestalten und die Journalisten zu bezahlen. Obwohl rechtlich durch den Hinweis “Anzeige” alles in Ordnung zu sein scheint, hinterlässt das schon alles ein gewaltiges Geschmäckle. Aber, das kennen wir nun zur Genüge von den Verantwortlichen rund um die Elbvertiefung…

Ach ja, unser Bundesverkehrsminister, Herr Alexander Dobrindt, war am vergangenen Dienstag in Hamburg. NDR 90,3 berichtet, “Verkehrsminister plant mit der Elbvertiefung“. Denken wir an die Ausländermaut, ist das doch schon fast ein Omen, oder? Mit dem
Richterspruch in Sachen Elbvertiefung rechnet Herr Dobrindt bis März kommenden Jahres. Schön, wir freuen uns mit ihm!