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Leipziger Allerlei

BaggerOdinIn der Pressemitteilung der Hamburger Umweltbehörde BUE mit dem Titel “Die Zukunft der Elbe gemeinsam gestalten” lesen wir:

Hamburgs Erster Bürgermeister, Olaf Scholz, hat heute den Startschuss für das „Forum Tideelbe“ gegeben – einer neuen Institution, deren  Ziel es ist, die nachhaltige Entwicklung der Tideelbe gemeinsam voranzutreiben. Damit folgt der Hamburger Senat seinem im Koalitionsvertrag abgegebenen Versprechen, eine Ästuarpartnerschaft entlang der Unterelbe zusammen mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und des Bundes ins Leben zu rufen.” Einfach toll – scheint unser Bürgermeister wohl über die Pläne zur Elbvertiefung bislang vergessen zu haben! Und sogar nachhaltig soll es jetzt vorangetrieben werden…

Und dann lesen wir einen Schwall an Meinungen von vermeintlich leidenschaftlichen Umweltschützern, die ihre “grüne” Leidenschaft für die Ökologie unserer Elbe bislang nur heimlich mit der Taschenlampe unter der Bettdecke ausüben konnten: allen voran unser erster Bürgermeister Herr Olaf Scholz, gefolgt von den Senatoren für Umwelt und Wirtschaft, den Herren Kerstan und Horch, über die “grünen” Umweltminister aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen, den Herren Habeck und Wenzel, bis hin zum Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt des Bundes. Alle scheinen sich so richtig zu freuen, dass ein Hamburger Bürgermeister endlich zum Forum eingeladen hat und es kaum erwarten können, ihrer bislang verheimlichten “Libido” für die Elbe nachkommen zu können.

AlexandervonHumboldtBaggerDieses überraschende, nachhaltig anmutende und Leidenschaft versprühende  “Coming Out” zur Elbökologie ist beeindruckend! Noch vor wenigen Tagen mussten sich all diese anscheinend im Untergrund agierenden Politiker und Staatsverwalter mit schweren Fragen der Ökonomie, zur Sedimentbaggerei, zu Fusionen und Pleiten von Reedereien sowie versenkten HSH-Nordbank-Milliarden beschäftigen. Dem ist nun ein Ende gesetzt: sie dürfen sich “nachhaltig” in der Ökologie engagieren statt ausschließlich der Ökonomie verpflichtet zu sein. Statt im kleinen heimischen Garten oder am Blumentopf auf der Fensterbank dürfen sie sich nun befreiend in einem großen Areal betätigen: unserem “Elbästuar”. (Gemeint ist mit diesem Begriff die Unterelbe)

Und da winkt schon der 19.12.2016, wo genau diese Herren sich mit ihrem bislang unterdrückten Engagement mit Herzblut öffentlich in Szene setzen könnten. Es ist der Tag, an dem die nächste Anhörung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Sachen Elbvertiefung  beginnt und bis zum 21.12.2016 andauern soll.

So mutet es mit der o.a. Presseerklärung schon skurril an, wie sich die Kläger in diesem Gerichtsverfahren, also die Naturschutzverbände BUND und NABU mit Unterstützung des WWF, sich tags zuvor geäußert haben. In der SHZ ist nachzulesen, was der Dollpunkt ist: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL verbietet es, dass der Zustand von Gewässern verschlechtert werden darf und spricht zugleich das Gebot aus, eben diesen Zustand zu verbessern. Mit der Präzisierung durch das EuGH-Urteil haben die Planungsbehörden der Elbvertiefung ihre Planungsunterlagen angepasst und nun, im Unterschied zu den vorherigen Unterlagen, festgestellt, dass sich der ökologische Zustand durch die  erneute Elbvertiefung statt bislang verschlechtern einfach gleich bleiben würde.

Eine aus unserer Sicht doch sehr zweifelhafte These. Es erscheint uns unmöglich, dass der Aushub von über 35 Mio. m³ Sedimenten für die Elbvertiefung keinen Einfluss auf den ökologischen Zustand unserer Elbe haben soll. Zumal die vorhergehende Elbvertiefung mit einem Bruchteil des nun geplanten Baggeraushubes schon gravierende Spuren hinterlassen hat.

Und so schreibt die Welt:Die klagenden Verbände und ihr Verhandlungsführer, der Hamburger Anwalt Rüdiger Nebelsieck, zeigten sich am Montag optimistisch, die Fahrrinnenanpassung vor Gericht verhindern zu können. „Wir haben uns in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Sommer 2015 in 3,75 von vier Punkten durchgesetzt“, sagte Nebelsieck. Unklar bleibe vor allem, wie das Bundesverwaltungsgericht den EuGH bei der Frage auslege, in welchem Umfang eine Verschlechterung der Gewässerqualität relevant sei und wann nicht.” Das Hafenblatt fasst inhaltsleer zusammen, dass es “Wohl kein schnelles Urteil zur Elbvertiefung” geben wird.

Und wie passt das alles zur heutigen Pressekonferenz zur Ästuarpartnerschaft an der Elbe, über die das Hafenblatt schreibt “So soll die Elbe wieder natürlicher werden“? Na, wir hoffen noch auf die in der SHZ angekündigte Äußerung unseres nachhaltigen, zugleich leidenschaftlichen und heimlichen “Umweltsenators” Horch (psst, nicht Herrn Kerstan petzen) zum Gerichtsverfahren. Wir gehen davon aus, dass er uns in Kürze erklären wird, wie er gedenkt, “diese Symbiose optimal zu gestalten.

“Wat denn für eine Symbiose?” – fragen Sie sich jetzt. Na, die Angekündigte aus der o.a. Pressemitteilung. Unser Herr Horch kann in Symbiose. Und diese seine “Symbiose” wird abgehen wie ein … …  grünes Feuerwerk… Wir sind sooooo gespannt, wie er sein “Coming Out” in Sachen Elbvertiefung präsentieren wird!

Gerichtstermin

BVerwGLeipzig2In seiner heutigen Pressemitteilung teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit, dass ein Termin zur erneuten mündlichen Verhandlung der Elbvertiefung auf den 19.  Dezember 2016 anberaumt wird. Die Verhandlung soll am 20. und 21. Dezember 2016 fortgesetzt werden.

Endlich geht das Verfahren nun weiter. Ob noch vor Weihnachten diesen Jahres in Sachen Elbvertiefung eine Entscheidung des Gerichtes erfolgen wird, ist der Pressemitteilung nicht zu entnehmen. Der Hamburger Wirtschafts-Staatsrat, Herr Rolf Bösinger jedenfalls äußert sich sehr optimistisch in der Welt mit den Worten: “Wir freuen uns, dass wir in diesem Jahr noch eine Entscheidung bekommen werden.” Verhaltenere Stimmen sind im Abendblatt zu lesen.

BVerwGLeipzig9Kurz vor Weihnachten werden wir in jedem Falle wissen, wie sich der Containerumschlag in diesem Jahr in Hamburg und den Konkurrenzhäfen der Nordrange, Antwerpen und Rotterdam, entwickelt hat. So wie es seit langer Zeit aussieht, sind die exorbitanten Wachstumszahlen für alle Häfen Geschichte. Vielleicht können sich die konkurrierenden großen Häfen noch den einen oder anderen Container gegenseitig abgejagen – an jährliche Umschlagssteigerungen um Millionen von TEU glaubt aber die gesamte Hafenbranche schon lange nicht mehr.

Trotzdem: In der Bedarfsbegründung für die Elbvertiefung ist auf Pdf-Seite 13 zu lesen: “Damit ist auch für den Hamburger Hafen in Zukunft von einem weiteren Steigerungspotenzial des Umschlags auszugehen. … Hier sieht die ISL-Prognose für das Jahr 2015 ein Potenzial von etwa 18 Mio. TEU bzw. gut 23 Mio. TEU im Jahr 2020.” Zur Erinnerung: in 2015 wurden 8,5 Mio. TEU, also nicht einmal die Hälfte des prognostizierten Potenzials umgeschlagen und trotzdem hält der Senat an dem Unsinn der Elbvertiefung fest.

Auch dass die riesengroßen, aufgrund des o.a. Ladungsmangels leer anmutenden Schiffe ohne Tiefgangsprobleme die Elbe befahren, hindert den Senat nicht, an seinen Umschlagsvisionen und Elbvertiefungsplänen festzuhalten. Unser Helmut Schmidt, der für Visionen nicht viel übrig hatte, hat dem ersten Bürgermeister unserer Stadt, Herrn Olaf Scholz, noch im September 2015 in einem Zeit-Interview die richtigen Fragen gestellt und seine eigene These samt Understatement-Schlusssatz aufgestellt: “Meine These ist, dass der Hafen zwar wachsen wird, aber seine Bedeutung für die Stadt und für die Region abnehmen wird. Heute spielt der Hafen eine riesenhafte Rolle in der Vorstellung der Hamburger. In Wirklichkeit ist nebenan in Finkenwerder eine größere Stadt entstanden. Und die Zukunft liegt im produktiven Gewerbe, nicht im Verkehr. Vielleicht irre ich mich.

Nein, er hat sich bestimmt nicht geirrt! Aber um das alles geht es ja auch gar nicht mehr. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nicht mehr um die “ökonomischen Sachverhalte” – die sind in unserem Land, obwohl alle Prognosen vollständig falsch waren und nachweislich kein Bedarf für eine Elbvertiefung besteht, durch das im Jahr 2012 abgeschlossene Planfeststellungsverfahren trotz umfänglicher Einsprüche längst abgehakt. Gerichtsklage war und ist für Otto-Normalbürger zu diesen Sachverhalten nicht möglich!

Übrig geblieben sind die gerichtsfähigen “ökologischen Sachverhalte“, denen sich dankenswerterweise unsere Umweltverbände BUND, NABU und WWF angenommen haben. Auch ein Otto-Normalbürger hätte dieses wieder nicht gekonnt. So ist es gut, das stellvertretend für uns Otto-Normalbürger wenigstens über das Verbandsklagerecht die Wiebelschmiele, die Finte, der Schierlingswasserfenchel, die Lachseeschwalbe und der Pottwal (bitte ansehen) und viele, viele andere Lebewesen Rechte einfordern dürfen.

Und es wird Zeit, dass der ökonomische Unsinn zu Lasten der Menschen und Lebewesen an der Elbe per Gerichtsentscheid ein Ende findet. Ja, darauf freuen wir uns wirklich – auf einen solchen endgültigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes.

Neuer Ergänzungsbeschluss

Leipzig01Die Planfeststellungsbehörden für die neunte Elbvertiefung haben am heutigen Gründonnerstag den auf den 24.03.2016 datierenden zweiten Ergänzungsbeschluss für den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2012 veröffentlicht.

Den mehr als 200 Seiten umfassenden zweiten Ergänzungsbeschluss finden Sie auf den Internetseiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord (GDWS) jeweils in einer Version der GDWS und der Freien- und Hansestadt Hamburg. Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.10.2014 und die unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 A 14.12 veröffentlichten verwandten Dokumente finden Sie hier.

Hamburg hat heute nachmittag eine Pressemitteilung zum 2. Ergänzungsbeschluss veröffentlicht. Hamburg und der Bund halten also mit der Brechstange an den veröffentlichten Terminen fest. Auch wenn die für die Erstellung des Ergänzungsbeschlusses veröffentlichten Unterlagen sehr dürftig waren, berichtet unserer BVerwGLeipzig1Wirtschaftssenator, Herr Frank Horch: Es wurden z.B. die in der Vergangenheit gemessenen Tidescheitelwasserstände der zurückliegenden 63 Jahre ausgewertet und vor Ort an beiden Ufern der Elbe fast 4.000 ha Flächen nach Pflanzen und etwa 2.000 ha Flächen nach Vögeln kartiert. Das hat natürlich Zeit gekostet, aber bessere und breitere Erkenntnisse über einen Flussausbau hat es wohl in Deutschland noch nie gegeben. … Damit ist nach meiner Überzeugung spätestens jetzt eine Grundlage geschaffen, auf der das Gerichtsverfahren jetzt fortgesetzt werden kann.

Ja, dann kann ja gar nix mehr schief gehen, kann Herrn Horch doch nur zugerufen werden. “Denn man tau” sagen wir an der Küste.

Urteilsverkündung 2017?

BVerwGLeipzig7Die Welt und auch die Morgenpost berichten, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung in Sachen Elbvertiefung erst im Jahre 2017 treffen könnte. Abgeleitet wird dieser spät erscheinende Urteilstermin aus dem Jahrespressegespräch des Bundesverwaltungsgerichtes, das am 03.02.2016 stattgefunden hat. Dort wurden von den jeweiligen Senaten des Gerichtes Rechtsprechungsvorschauen präsentiert: was steht für das Jahr 2016 auf der Entscheidungs-Agenda.

Der zuständige 7. Senat hat namentlich die Elbvertiefung auf die Agenda 2016 gestellt. Es ist dort zu lesen: “Ob über die Klagen der Umweltvereinigungen BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse über die Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe noch im Jahre 2016 erneut verhandelt werden kann, hängt u.a. vom weiteren Gang des derzeit laufenden Planergänzungsverfahrens ab. …  Eine abschließende Entscheidung setze die Beantwortung der dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Klageverfahren der Weservertiefung vorgelegten Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie voraus… . Laut Sachstandsmitteilung der Beklagten soll das aufgrund der Hinweise im vorgenannten Beschluss und der mittlerweile ergangenen Entscheidung des EuGH zur Weservertiefung … eingeleitete ergänzende Verfahren zur Behebung von Mängeln der FFH-, der Umweltverträglichkeits- und der wasserrechtlichen Prüfung voraussichtlich im 1. Quartal 2016 abgeschlossen werden. Nach dem Erlass entsprechender Planergänzungsbeschlüsse werden die Kläger Gelegenheit haben, hierzu im gerichtlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Im Anschluss daran wird das Gericht die von den Klägern erhobenen Rügen prüfen. Welchen Zeitraum diese Verfahrensschritte in Anspruch nehmen werden, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen.

Ob aus diesen Worten des Gerichtes ein Entscheid erst in 2017 abzuleiten ist, können wir nicht sagen. Wir haben allerdings in der Vergangenheit erleben dürfen, dass das Gericht sich intensiv und mit großer Sachkunde in das Thema eingearbeitet hat. Es war für uns schon sehr beeindruckend, welche nicht trivialen Details die Richterin und die Richter aus den umfangreichen Planfeststellungsunterlagen herausgearbeitet hatten. Respekt!

Eine derartige Erarbeitung kostet unglaublich viel Zeit – diese Zeit muss einem Gericht bei einer derartigen Entscheidung unbedingt zugebilligt werden. Auch wenn wir uns ein zügiges Urteil in Sachen Elbvertiefung sehnlichst wünschen, haben wir vollstes Verständnis, dass die Sichtung und Bewertung von mehreren tausend Seiten Unterlagen nicht zwischen “Tagesschau und Wetterkarte” erfolgen kann.

Geduld in Form von Zeit ist angesagt. Es ist dabei nicht das Problem der Kläger, d.h. BUND und Nabu, dass, wie die Welt schreibt, der Technologische Fortschritt die Planungen längst überholt hat. Wenn es die für Planung der Elbvertiefung relevanten Bemessungsschiffe binnen weniger Jahre einfach nicht mehr gibt, ist es falsch, an dieser Planungsgrundlage festzuhalten. Wenn dann auch noch der prognostizierte Containerumschlag weltweit ausbleibt, bricht das Fundament für die Elbvertiefung zusammen.

Schnelle “Hau-Ruck-Entscheidungen” bei derart komplexen Themen wie der Elbvertiefung BVerwGLeipzig5sind in unserer heutigen Welt äußerst selten von Weisheit und Vernunft gekennzeichnet. Es mutet daher idiotisch an, wenn die Bild-Zeitung mit “Vertrödelt das Gericht die Elbvertiefung” aufmacht und “Das klingt verdammt nach Leipziger Trödel-Alarm!” schreibt. Geradezu niedlich ist das Statement von Frau Susanne Meinecke, Sprecherin der Wirtschaftsbehörde: „Wir haben wirklich alle nötigen Informationen zusammengetragen. Wir hoffen deshalb, dass es jetzt zügig weitergeht und dass das Bundesverwaltungsgericht noch dieses Jahr einen Termin anberaumt.

Wir könnten es sehr gut verstehen, wenn das Bundesverwaltungsgericht im dritten Quartal 2016 einen Termin für das erste Quartal 2017 terminiert.

Europa-Nachlese zu Leipzig

Nachdem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht am 02.10.2014 seinen europäischen Vertagungsbeschluss für die Elbvertiefung und der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sein auch für die Elbe relevantes WRRL-Gutachten zur Weservertiefung abgeben hat, sind alle Vertiefungsentscheidungen zu den norddeutschen Flüssen Weser und Elbe endgültig in Europa angekommen. Was bedeutet das?BVerwGLeipzig5

Wir freuen uns, Ihnen mit einem neuen Beitrag von Herr Raphael Weyland, einem Unterstützer unserer Bürgerinitiative und mit Verwaltungsgerichtsverfahren um Flussvertiefungen sehr gut vertrauten Juristen, einen Überblick in dieser komplexe Materie, d.h. des Leipziger Beschlusses sowie des Gutachtens des Generalwaltes am EuGH verschaffen zu dürfen.

Herr Weyland zeigt diesen bedeutenden gesamteuropäischen Zusammenhang der vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelten Wasserrahmenrichtlinie WRRL zunächst über die peinliche anmutende Hamburgische Lobbyarbeit des Hamburgischen Abgeordneten im Europaparlament, Herrn Knut Fleckenstein auf.

Lesen Sie den Beitrag von Herrn Weyland hier.

Gerichtstermine Elbvertiefung

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in der Pressemitteilung 84/2013 die Verhandlungstermine zum Verfahren um die Elbvertiefung mitgeteilt. So ist die mündlichen Verhandlung für den 15. Juli 2014 und weitere fünf Verhandlungstage in der 29. und 30. Kalenderwoche angesetzt. Vorsorglich wurden drei weitere Verhandlungstage in der 31. Kalenderwoche eingeplant.

Weiter teilt das Gericht mit, dass “An seiner ursprünglichen Absicht, die Verfahren zunächst auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, wie dies bereits durch Beschluss vom 11. Juli 2013 in einem Verfahren zur Weservertiefung (BVerwG 7 A 20.11) geschehen ist, hält der Senat nicht mehr fest. Im Hinblick auf eine mittlerweile durch Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 vorgenommene Planergänzung lässt sich erst nach der mündlichen Verhandlung verlässlich beurteilen, ob diese Fragen sich in den Verfahren zur Elbvertiefung noch stellen und ob gegebenenfalls weitere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen sind.”

Eine erste Interpretation der Presse finden Sie hier.