Immer absurder – Westerweiterung

Nachdem eine erste schriftliche kleine Anfrage an den Senat bereits viele Fragen zum Verfahren der Westerweiterung bezüglich der Eurogate1Glaubwürdigkeit der Antragsteller aufgeworfen hat, sind wir nun überwältigt von einem unbegreiflichen Enthusiasmus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), deren oberster Kopf Herr Frank Horch ist.

Zunächst sind wir über einen erstaunlicherweise fehlerfreien Kommentar im Hamburger Abendblatt von Herrn Martin Kopp gestolpert. Darin äußert er sich zu dem derzeitigen Planverfahren zur Westerweiterung und bezieht sich auf einige, auch aus seiner Sicht zutreffende, Einwände der Gegnerinnen und Gegner der Westerweiterungsmaßnahme. Leider klappt mal wieder die Schlussfolgerung des Herrn Kopp nicht: Die Westerweiterung muss kommen, damit die im selben Verfahren beantragte Vergrößerung des Drehkreises realsiert werden kann.

Also, seit Beginn des Planverfahrens ist klar, dass das Anliegen der Terminalerweiterungsflächen nicht eindeutig begründbar ist. Es gab sehr viele Hinweise, dass es besser wäre, die Planverfahren “Westerweiterung” und “Drehkreis” zu trennen. Vor dem Hintergrund Sicherheit, hätten wir diese Trennung für sinnvoll erachtet. Der Hamburger Senat war jedoch starrsinnig.

Und nun sollen wir “Alle” die überflüssige Maßnahme (“Kröte”) Westerweiterung schlucken, damit wir mehr Sicherheit im Hafen haben? Ohne uns, meine Herren Entscheider und Meinungsbildner! Trennen Sie die Verfahren und die Widerstände für den Drehkreis sind weg. Wohlgemerkt Drehkreis – nicht Westerweiterung.

Doch nun zum Enthusiasmus von Herrn Kopp: Nach kurzer Recherche zum Hintergrund des Kommentars finden wir zunächst auf der Seite des Hamburg Hafen Marketing und von dort, durch den Verweis auf den Urheber, eine Pressemitteilung des BWVI: “Realisierung auf gutem Weg – Westerweiterung macht den Hafen fit für die Zukunft” lautet der Titel.

Dort schwelgt man in den nicht belegbaren Zahlen zur Entwicklung des hieisigen Containerumschlags und dem “tollen” Anteil Eurogates an dem Erfolg des Hamburger Hafens. Dann geht es ums Planverfahren und die Vorgehensweise der Beteiligten: “Das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung läuft aktuell. Es war ein wichtiges Anliegen, den Ausbau so zu planen und zuzulassen, dass er einer zu erwartenden anschließenden gerichtlichen Überprüfung standhält und nicht wegen Mängeln in der Lärmbeurteilung vom Gericht wieder aufgehoben wird. Dieses Interesse wurde auch vom Unternehmen Eurogate geteilt. Anfängliche Zweifel an  Teilen des Lärmgutachtens konnten in einem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten ausgeräumt werden.

Ähm, sprechen wir vom selben Verfahren? Wir waren bei der Erörterung am 22. Juni dabei. Und in Bezug auf die Lärmbeurteilung gab es grobe Mängel, die das Vorhaben als “nicht genehmigungsfähig” klassifizieren. Noch gar nicht berücksichtigt ist die aktuelle EU-Rechtsprechung zur Wasserrahmenrichtlinie!
Und: wenn wir nicht an Alzheimer leiden, sind gerade Zweifel an dem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten zum Lärmgutachten von Eurogate mit Hilfe des Hamburger Abendblatt, Herrn Martin Kopp, gesät worden.

Wie kommt die BWVI in dieser Situation dazu, eine Pressemitteilung heraus zu geben, nach der dem Antrag zur Westerweiterung nur noch die Planfeststellung folgen kann? Sollen die Ergebnisse der Erörterung nicht mehr mit den Bürgern diskutiert werden? Soll es schon wieder eine Entscheidung hinter verschlossenen Türen geben? Ist das die neue Vorstellung von Bürgerbeteiligung zu Planfeststellungen in Hamburg: Wir hören? – Ach nein, lieber nicht, basta!
Die Erwähnung in der Pressemitteilung: “Dieser kann gerichtlich überprüft werden” erscheint uns als die neue grüne Hamburger Maxime der Bürgerbeteiligung.
Toll, dass ist ja wie gehabt!

Wir bleiben an dem Thema dran: für Sie, für uns, für alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger, die sich fragen, wie eigentlich in Hamburg Entscheidungen zum Themenbereich “Hafen” getroffen werden.