Wer spielt hier doppelt?

Am 26. Juni berichtet das Abendblatt über ein “Doppeltes Spiel” beim Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung. Dem Artikel können wir entnehmen, dass ein Mitarbeiter der Planfeststellungsbehörde BSU in Verdacht steht, das Verfahren verzögert zu haben. Parallel zu seiner behördlichen Aufgabe, das Lärmgutachten von Eurogate zu prüfen, soll er als Anwohner und Bürger dieser Stadt eine Einwendung gegen die Planfeststellung gemacht haben, ohne hierüber seine Behördenleitung zu informieren.

Der Abendblatt-Autor, Herr Martin Kopp unterstellt, dass der BSU-Mitarbeiter seinen Arbeitsauftrag mit seinen privaten Interessen vermischt haben und damit für Verzögerungen im Planverfahren von mehr als einem Jahr verantwortlich sein soll. Herr Kopp schreibt von einer unglaublichen Geschichte mit politischer Sprengkraft.

Würden sich die Behauptungen des Autoren uneingeschränkt bestätigen, hätte die Geschichte ein Geschmäckle. Angesichts der bisherigen Schreib- und Recherchemüdigkeit des Redakteurs zum Verfahren Westerweiterung ist aber Vorsicht angebracht.

Anfang April dieses Jahres eskalierte die Situation: Eurogate hatte zuvor, das überarbeitete Betriebslärmgutachten erneut öffentlich ausgelegt. Und wieder gab es Einwendungen dagegen, und wieder war der Behördenmitarbeiter dabei. Doch dieses Mal flog seine Doppelrolle auf. Er wurde sofort von dem Verfahren abgezogen.” wird berichtet. Richtig wäre die Darstellung des folgenden Zeitablaufs gewesen: das überarbeitete Betriebslärmgutachten datiert auf den 14.11.2014, ist Bestandteil der Ergänzungsunterlagen vom 19.12.2014 und damit in den aktuellen Planunterlagen enthalten. Es ist Grundlage der Erörterung am 22.06.2015 gewesen. Ein aktuelleres Gutachten aus diesem Jahr kennen wir nicht. Wenn Herr Kopp jedoch das Gutachten vom November letzten Jahres meint, dann muss die BSU dieses bereits damals anerkannt haben.

Bei Volksbegehren und -entscheiden prüfen die Behörden die Unterschriften und Adressen von Zehntausenden auf den Sammellisten und dokumentieren das. Warum wird aber bei einer Sammeleinwendung mit lediglich Hunderten von Unterschriften in 2009 ein derart laxer Umgang gepflegt? Die Frist für die aktuelle Einwendungen war bereits Mitte Februar 2015 abgelaufen. Erst im April dieses Jahres soll die erforderliche Unterschriftenprüfung abgeschlossen worden sein?

Und so fragen wir uns, warum das seit April 2015 bei Eurogate und der planfeststellenden Wirtschaftsbehörde bekannte Thema zum Lärmgutachten erst jetzt, eine knappe Woche nach der Erörterung vom 22.06. an die Öffentlichkeit gebracht wird?

In der Erörterung wurde dem Thema Lärm viel Zeit gewidmet. Ein Gegengutachter der Initiative “Erhaltet Oevelgönne” hatte nachgewiesen, dass das Eurogate-Gutachten eklatante Fehler beinhaltet. Weitere Anträge wurden daraufhin von den Einwendern gestellt. Will Eurogate davon ablenken, dass man dort die Hausaufgaben zum Lärm und WRRL nur unzureichend erledigt hat? Soll mit einem etwaigen Schadenersatz Druck für eine schnelle Genehmigung gemacht werden? Kann die Planfeststellungsbehörde vielleicht jetzt in Sachen Lärm gar nicht mehr frei entscheiden, auch wenn die Einwender stichhaltige Argumente geliefert habe? Sollen über einen bislang unbewiesenen Einzelvorwurf alle Einwender diskreditiert werden?

Es wäre mehr als angebracht gewesen, wenn die Öffentlichkeit und Einwender vor der Erörterung am vergangenen Montag detailliert informiert worden wären, statt in deren Nachgang einige wenige nicht widerlegbare Behauptungen einseitig in den Raum zu stellen. Genau diese Vorgehensweise erzeugt ein neues Geschmäckle, dass das bereits Angeführte noch übertrifft. Hier verhalten sich defakto Behörden und Unternehmen nicht koscher.

Bislang ist von der planfeststellenden Wirtschaftsbehörde BWVI kein offizielles Statement zu lesen. Zwei Oppositionsparteien in der Bürgerschaft planen daher in der kommenden Woche, Anfragen an den Senat zu stellen. Die Wahrheit, ob der Mitarbeiter seine Vorgesetzten informiert hat und die Einwendungen gegen das Eurogate-Gutachten berechtigt waren, wird vermutlich nur über ein unabhängiges Gremium ans Licht kommen können.

Das eigentliche Planfeststellungsverfahren begann übrigens im Sommer 2009. Die gesamte Geschichte zur Planung der Westerweiterung finden Sie hier! Und es gibt noch bekannte andere Gründe für Verzögerungen, wie das Thema Wasserrahmenrichtlinie WRRL (vgl. Weservertiefung) samt Aktualisierung der Bedarfsbegründung. Ohne die Ergänzung der Planunterlagen wäre die Westerweiterung nicht entscheidungsfähig gewesen.