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Fragebögen vom Gericht

Der Radiosender NDR 90,3 und das Hamburger Abendblatt melden heute, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Vorbereitung der am 15.07.2014 beginnenden Verhandlung zur Elbvertiefung an die streitenden Parteien einen Fragebogen verschickt hat. In 76 Fragen sollen die Parteien, d.h. BUND und NABU einerseits und Hamburg andererseits, die Auswirkungen einer Elbvertiefung für die Brutplätze von Wasservögeln und den Lebensraum von seltenen Pflanzen darstellen.

NDR 90,3 meldet ergänzend, dass von den Richtern ein weiterer Fragebogen mit dem Schwerpunkt “Wasserqualität” folgen soll. Im weiteren Verlauf des NDR-Beitrages wird festgestellt, dass in dem langen Fragenkatalog nicht nach der Notwendigkeit der Elbvertiefung gefragt wird und die Planer des Fahrrinnenausbaus im Bund und in Hamburg das hinter vorgehaltener Hand als kleinen Erfolg und als mögliche Richtungsentscheidung auffassen.

Gerichtstermine Elbvertiefung

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in der Pressemitteilung 84/2013 die Verhandlungstermine zum Verfahren um die Elbvertiefung mitgeteilt. So ist die mündlichen Verhandlung für den 15. Juli 2014 und weitere fünf Verhandlungstage in der 29. und 30. Kalenderwoche angesetzt. Vorsorglich wurden drei weitere Verhandlungstage in der 31. Kalenderwoche eingeplant.

Weiter teilt das Gericht mit, dass “An seiner ursprünglichen Absicht, die Verfahren zunächst auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, wie dies bereits durch Beschluss vom 11. Juli 2013 in einem Verfahren zur Weservertiefung (BVerwG 7 A 20.11) geschehen ist, hält der Senat nicht mehr fest. Im Hinblick auf eine mittlerweile durch Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 vorgenommene Planergänzung lässt sich erst nach der mündlichen Verhandlung verlässlich beurteilen, ob diese Fragen sich in den Verfahren zur Elbvertiefung noch stellen und ob gegebenenfalls weitere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen sind.”

Eine erste Interpretation der Presse finden Sie hier.