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Zwischenbericht aus Leipzig

Wir haben Ihnen bislang keine Medienkommentierungen zur der seit dem 15. Juli 2014 BVerwGLeipzig9laufenden mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht zur Elbvertiefung angeboten.

Wir freuen uns daher ganz besonders, einen Bericht von einem mit der spezifischen juristischen Materie um Flussvertiefungen sehr gut vertrauten Juristen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative, Herrn Raphael Weyland, veröffentlichen zu dürfen. Herr Weyland hat die ersten Verhandlungstage in Leipzig auf der Besucherbank persönlich mitverfolgt.

Seinen Bericht zu den ersten Verhandlungstagen finden Sie Fachleute haben vor wenigen Tagen.

 

 

Prozessbeginn in Leipzig

Gegen 8:15 Uhr trafen sich rund 20 Elbvertiefungsgegner mit Transparenten, Flaggen und Flyern ausgestattet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wurden bei Kaiserwetter gemeinsam von dem Regionalen Bündnis und Hamburg für die Elbe die 1.010 Unterschriften den Klagevertretern, Dr. Hubert Weiger, Präsident des BUND Deutschland in Anwesenheit von Manfred Braasch, Geschäftsführer BUND Hamburg, und Alexander Porschke, Vorsitzender NABU Hamburg, mit den besten Erfolgswünschen für das Klageverfahren überreicht.

Um 10:00 Uhr wurde der Prozess im großen Saal eröffnet. Nach einer kurzen Eröffnung und Prüfung der Anwesenheit der Klage- bzw. Beklagtenvertreter erfolgte eine kurze und sehr präzise Beschreibung des Verfahrensgegenstands durch die Berichterstatterin des Senates.

Gegen 11:00 Uhr wurde bereits inhaltlich in das Verfahren eingestiegen. Es ging um die Frage, ob die Methoden der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zu morphologischen Änderungen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und somit glaubwürdig sind. Dieses wurde anhand eines vom Gericht vorab versandten Fragebogens mit den Parteien erörtert. Naturgemäß standen an diesem Vormittag die Beklagten im Fokus. Aus Zuschauersicht waren viele Antworten der Sachverständigen der Kläger unzureichend bis befremdlich. Beispielsweise will die BAW bei der Auswertung von verschiedenen Modellrechnungen Regelmäßigkeiten zur morphologischen Entwicklung erkannt haben, die sich jedoch im Prozess keinem sachverständigen Dritten erschließen wollten. Auf Nachfrage wurde dann eingeräumt, dass diese Regelmäßigkeiten nur mit “zusammengekniffenen Augen” zu erkennen seien.

Weitere Informationen zum Auftakt finden Sie auf SAT1-Regional (hier bitte aufpassen – die Elbe wird nicht um einen Meter sondern zwischen 1,5 m bis zu 2,42 m vertieft werden).

Fragebögen vom Gericht

Der Radiosender NDR 90,3 und das Hamburger Abendblatt melden heute, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Vorbereitung der am 15.07.2014 beginnenden Verhandlung zur Elbvertiefung an die streitenden Parteien einen Fragebogen verschickt hat. In 76 Fragen sollen die Parteien, d.h. BUND und NABU einerseits und Hamburg andererseits, die Auswirkungen einer Elbvertiefung für die Brutplätze von Wasservögeln und den Lebensraum von seltenen Pflanzen darstellen.

NDR 90,3 meldet ergänzend, dass von den Richtern ein weiterer Fragebogen mit dem Schwerpunkt “Wasserqualität” folgen soll. Im weiteren Verlauf des NDR-Beitrages wird festgestellt, dass in dem langen Fragenkatalog nicht nach der Notwendigkeit der Elbvertiefung gefragt wird und die Planer des Fahrrinnenausbaus im Bund und in Hamburg das hinter vorgehaltener Hand als kleinen Erfolg und als mögliche Richtungsentscheidung auffassen.

Gerichtstermine Elbvertiefung

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in der Pressemitteilung 84/2013 die Verhandlungstermine zum Verfahren um die Elbvertiefung mitgeteilt. So ist die mündlichen Verhandlung für den 15. Juli 2014 und weitere fünf Verhandlungstage in der 29. und 30. Kalenderwoche angesetzt. Vorsorglich wurden drei weitere Verhandlungstage in der 31. Kalenderwoche eingeplant.

Weiter teilt das Gericht mit, dass “An seiner ursprünglichen Absicht, die Verfahren zunächst auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, wie dies bereits durch Beschluss vom 11. Juli 2013 in einem Verfahren zur Weservertiefung (BVerwG 7 A 20.11) geschehen ist, hält der Senat nicht mehr fest. Im Hinblick auf eine mittlerweile durch Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 vorgenommene Planergänzung lässt sich erst nach der mündlichen Verhandlung verlässlich beurteilen, ob diese Fragen sich in den Verfahren zur Elbvertiefung noch stellen und ob gegebenenfalls weitere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen sind.”

Eine erste Interpretation der Presse finden Sie hier.