Ausgleichsmaßnahmen

Für die geplante Elbvertiefung sind im Planfeststellungsbeschluss aus April 2012 diverse Ausgleichsmaßnahmen festgelegt worden. Ein Teil dieser Maßnahmen musste als Nachbesserung für das Einvernehmen mit der EU-Kommission zum 06.12.2011 in den Planfeststellungsbeschluss hinzugefügt werden; in der Hauptsache ging es um neue Flächen für die Ansiedlung des von der Vertiefung bedrohten Wasserschierlingsfenchel.

In der Bürgerschaft wird nun nach dem Stand der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen für den nur an der Elbe zwischen Glückstadt und Hamburg lebenden Wasserschierlingsfenchel gefragt.