EU-Verfahren wegen Moorburg

Die EU-Kommission hat in ihrem MEMO/14/589 vom 16.10.2014 ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt (Seite 10). Die Kommission fordert Deutschland auf, bestehende EU-Naturschutzvorschriften auch auf das MoorburgKohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg korrekt anzuwenden. So schreibt die Kommission: “Das fragliche Vorhaben könnte negative Auswirkungen auf mehrere Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge haben, die das Kraftwerk beim Aufstieg von der Nordsee elbaufwärts zu rund 30 FFH-Gebieten oberhalb Hamburgs passieren. Bei der Entnahme von Kühlwasser für das Kraftwerk werden Fische verletzt oder getötet. Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen. Das Vorhaben wurde mit der Auflage genehmigt, eine zusätzliche Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht anzulegen, 30 km vom Hamburger Kraftwerk entfernt. Die Aufstiegsanlage verhindert jedoch nicht, dass die geschützten Fische an der Wasserentnahmestelle in Hamburg getötet werden.

Das Abendblatt berichtet mit einer sinnenstellenden Überschrift zu dem Streit um die Kühlwasserentnahme des umstrittenen Kohlekraftwerks und zitiert einen Hamburger Behördensprecher “Es kommen so viele Fische über die von uns bei Vattenfall durchgesetzte Fischtreppe in Geesthacht, dass die Arten besser als je zuvor erhalten werden.” Das Zitat zeigt die Absurdität der Hamburger Umwelt- und Elbpolitik auf: Die Menschen sollen sich für die Umwelt freuen, dass das Kraftwerk gebaut wurde. Nur über den Bau des Kraftwerkes konnte die Politik eine Fischtreppe realisieren…

Es ist die gleiche Politik, die wir in den Diskussionen zur aktuellen Elbvertiefung erleben müssen. Die Menschen sollen sich für die Umwelt freuen, dass Elbe vertieft wird. Nur über die Elbvertiefung kann die Politik den Schierlingswasserfenchel schützen…

Das Europäische Umweltrecht ist allen Hamburger Regierungen lästig. Nach europäischem Recht erforderliche Alternativenprüfungen zur Umsetzung von Regierungsplänen werden halbherzig oder garnicht vorgenommen. Dabei gaukelt Hamburg immer den Begriff der Alternativlosigkeit vor.