Lern(un)fähig?

Irgendwie bekommt man den Eindruck, die politischen Entscheider, der Hamburger Senat, lernt nicht dazu.

Am 28.05.2015 finden wir im Hamburger Abendblatt die Überschrift “Der A26 droht die Verschiebung auf den Sanktnimmerleinstag” (aktualisiert hier). Was steckt dahinter?

InfotafelRosengarten2Wir berichteten am 25.01.2015 davon, dass die Verhandlungen zwischen Naturschutzverbänden, Obstbauern und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gescheitert sind. Die Umweltverbände hatten sich bereit erklärt, auf verschiedene Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse, einschließlich des Baus der A26, im Süderelberaum zu verzichten, wenn es gelingt, einen “Interessenausgleich zwischen Obstbau und A26 auf der einen Seite und dem Naturschutz auf der anderen Seite zu erreichen. Dabei sollten mit der Errichtung eines Biotopkorridors in der Süderelbmarsch frühere und aktuell drohende Naturverluste infolge mehrerer Planfeststellungsverfahren im Süderelberaum im Sinne eines tragbaren Kompromisses kompensiert werden. Ziel war ein dauerhafter und funktionsfähiger Biotopkorridor, der die Naturschutzgebiete Moorgürtel und Westerweiden/Alte Süderelbe miteinander verbindet.“, können wir in der Hintergrunderklärung zum Verhandlungsstand Güteverhandlung A26 lesen

Die Verhandlungen scheiterten, weil die BWVI eine für den Biotopkorridor zentrale Grünfläche langfristig an den Intensiv-Obstbau verpachtet hat. Und nun soll auch noch der Wald an den Vollhöfner Weiden, der ebenfalls Bestandteil des Korridors werden sollte, dem Hafennutzungsgebiet zugeordnet und somit abgeholzt werden. Damit wurde die Basis für Verhandlungen einseitig von Seiten der BWVI aufgekündigt.

Jetzt kündigt der Nabu an, gegen alle Planfeststellungen („Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Gebiet des Sommerdeichverbandes (SDV) Francop und im SDV Vierzigstücken“, „Herstellung des Verbindungsgewässers Neuenfelde und wasserwirtschaftliche Maßnahmen im SDV Rosengarten“, „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen in den SV Neuenfelde und SV Viersielen“) einschließlich der “A26”-Trassenplanung Klage einzureichen. Und die Chancen sollen für den Verband nicht schlecht stehen. Bei der Planung der Trassenführung der A26 wurden die Umweltverbände nicht eingebunden und somit konnte nicht frühzeitig über Alternativen vehandelt werden. Die insgesamt 5 Maßnahmen bedeuten einen immensen Eingriff in den Naturraum der nicht ortsnah ausgeglichen wird. Feuchtgrünland wird durch die Zuschüttung von insgesamt 65 km Gräben unwiederbringlich zerstört und bedrohte und geschützte Amphibien-, Brutvogel- und Fischarten werden dauerhaft vertrieben.

Und, aufgepasst: Die Konfrontation geht hier nicht von den Umweltverbänden aus, der Senat, vertreten durch die BWVI schafft Fakten, die NULL Verhandlungsbereitschaft signaliseren.

Diese Verhalten, und das wahrscheinliche Scheitern vor Gericht, ist nichts Neues. Erinnern Sie sich an die Klage des Anwohners an der Max-Brauer-Allee bezüglich der Luftbelastungen? Die Stadt hält es nicht für notwendig, etwas für eine bessere Luft in Hamburg zu tun. Sie wollte gegen den verlorenen Prozess sogar vorgehen. Von einem Gericht wolle man sich keine Vorschriften machen lassen, was Hamburg für eine Verbesserung der innerstädtischen Luftqualität tut.

Und bei der Elbvertiefung? Auch dort Ignoranz gegenüber Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Natur, mit dem Ergebnis, dass die geplante Maßnahme vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet ist. Und dort hat die Stadt (aber auch der Bund) als Träger der Maßnahme keine gute Figur in Bezug auf den Umweltschutz gemacht.

Der Diletantismus des Hamburger Senats bei den beispielhaft aufgeführten Fällen macht auf uns den Eindruck, dass die politischen Verantwortlichen in Hamburg nicht lernfähig sind. Immer wieder und wieder versuchen sie mit dem Kopf durch die Wand zu kommen, indem sie sämtliche Vorschriften zu Gunsten einer diffusen Wirtschaftselite ignorieren. Vielleicht ist das ja der Grund: Wer ständig mit dem Kopf anstößt, bekommt vielleicht eine matschige Birne?