Elbvertiefung später

BVerwGLeipzig7Heute morgen berichtet das Abendblatt von weiteren Verzögerungen bei der Elbvertiefung. Ursächlich seien weitere Ergänzungen des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2012, die aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2014 und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juli 2015 resultieren.

Die Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses würden zudem eine neue Bürgerbeteiligung erfordern. Mit den Vorlaufzeiten des Gerichtes wird mit einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes frühestens im 2. Halbjahr 2016 gerechnet.

In der Kommentierung dieser Nachricht im Hamburger Hafenblattes wird einfach alles verdreht. Es wird vom Kommentator sogar der Eindruck erweckt, dass die klagenden Verbände und die Einwender den guten ökologischen Zustand der Elbe verhindern würden.

  • In jedem Jahr werden mehrere Mio. m³ Elbschlick mit Kosten von mehr als 100 Mio. Euro nur für die Tiefenhaltung bewegt. Wie viele Millionen mehr (in m³ und Euro) sollen denn für eine weitere Elbvertiefung ausgegeben werden?
  • War es nicht das Bundesverwaltungsgericht, dass gerade das Fehlen von Gutachten zu den Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt an der Unterelbe moniert hatte?
  • Waren es nicht regelmäßig die Umweltverbände, die an den Senat adressierte Gesprächsangebote gerichtet hatten? Wer hat denn die Diskussion über “Elbvertiefung light” mit einem Federwisch weggebügelt? Wir erinnern beispielhaft an das Interview des Wirtschaftssenators auf Zeit-Online vom Juli 2015.
  • Wer hat denn seit Jahrzehnten keine Konzepte vorgelegt? Beispielhaft sei das sogenannte “Sedimentmanagementkonzept” angeführt, an dem der Senat nun über 30 Jahre erfolglos arbeitet.

Wir würden uns freuen, wenn dieser Kommentator des Hafenblattes seine Kenntnisse zum Thema Elbvertiefung deutlich vertiefen würde.