Yangming Banane

SchornsteinAm 04.10.2014 hüllte das Containerschiff “YangMing Utmost” beim Ablegen den Hafen und die westlichen Stadtteile Hamburgs in dichte dunkelschwarze Rauchwolken und konnte die Deutschen Gewässer ungestraft verlassen – eine Klärung des Vorfalls steht seitdem aus.

Das bis dato sehr regelmäßig den Hamburger Hafen anlaufende Schiff wurde nach dem Vorfall im Oktober 2014 noch drei weitere Male in Hamburg gesehen – letztmalig zwischen dem 08. und 10.05.2015. Die Angabe von Hamburg-Hafen-Marketing zum letzten Anlauf ist schlicht falsch!

Am 23.06.2015 wurde bekannt, dass das Verfahren gegen die Besatzung eingestellt wurde. Wie das Verfahren gegen den Eigentümer weitergeht, konnte seitens unseres Senates nicht benannt werden.

Ein Bürgerschaftsabgeordneter hat die Vorfälle nicht vergessen und nun nach einem weiteren halben Jahr mit einer Schriftliche Kleine Anfrage in der Bürgerschaft nachgehakt: “Die Ermittlungen (siehe Drs. 21/644 und Drs. 21/893) dauern an. Die im Wege der Rechtshilfe von den niederländischen Behörden übersandten Unterlagen werden derzeit von Experten der zuständigen Wasserschutzpolizei ausgewertet. Überdies wird der aktuelle Aufenthaltsort der Beschuldigten ermittelt.” lautet die Senatsantwort. Halt – diese Phrase wird doch immer bei flüchtigen Verdächtigten im Fernsehkrimi verwendet, oder?

...an einem Laternenpfahl im Hafen...
…an einem Laternenpfahl im Hafen…

Gibt es denn wenigstens Bescheide gegen den Eigentümer oder Schiffsführer – die anderen potentiellen Verantwortlichen waren ja schon im Sommer aus der Haftung entlassen worden? “Keine. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/893.” lautet die lapidare Senatsanwort. Gucken wir in die Drucksache 21/893 finden wir natürlich auch nichts.

 

Der Hafen ist heilig – hier kann anscheinend jeder mit Duldung des Senates rumsauen. Statt Rechtsstaat kommt das “gefühlt” einer Bananenrepublik gleich – etwas anderes bleibt ja angesichts der rechtsstaatlichen Wahrnehmung des Verfahrens zur YangMing Utmost nicht übrig.