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Hafenplanungs(un)recht?

Sie erinnern sich? Vor etwa einem Jahr berichteten wir, dass die HPA das Gebiet rund um den Vollhöfner Wald in Altenwerder vom Hafenerweiterungsgebiet in ein Hafennutzungsgebiet umwidmen wollte. Ein nicht bindendes Beteiligungsverfahren folgte und dann war lange Zeit nichts mehr zu hören. Anfang Mai diesen Jahres wurde VollhöfenerWeiden1dann die Überführung des Gebiets “Altenwerder-West” vom Hamburger Senat beschlossen. Die Naturschutzverbände Nabu und BUND kündigten an, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Das ist nun offenbar am 20.05.2016 erfolgt. Im Zentrum der Klage steht die Hamburger Hafenplanungsverordnung bzw. das Hafenplanungsrecht. Danach gibt es ein gesondertes Bauplanungsrecht fur das Hafengebiet und Teile der sonst üblichen Bauplanung und des Umweltschutzes werden darüber ausgehebelt. So konnten Sie und wir beispielsweise erfahren, dass unsere Einwände gegen die Umwidmung des Gebietes um den Vollhöfner Wald einfach ignoriert werden. Die Umweltverbände stellen nun die Frage, ob das Sonderbebauungsrecht für den Hamburger Hafen noch zeitgemäß und ob die Ignoranz gegenüber der Natur zulässig ist.

Bevor hier wieder der Einwand kommt: Es geht doch nur um ein paar “Blümchen” und “Tierchen”. Dafür sollen doch Arbeitsplätze kommen. Fragen Sie sich mal, wieviele Arbeitsplätze auf eine Logistikfläche, die auch noch grundsätzlich nur 1 – 2 stöckig, dafür aber in die Breite gebaut wird, tatsächlich entstehen werden. Neue Logistikanlagen werden ganz sicher vollautomatisiert sein. Massenweise Arbeitsplätze werden nicht entstehen. Aber ganz sicher wird der LKW-Verkehr und damit die Lärm- und Luftbelastung für die Menschen in Moorburg und Francop massiv zunehmen. Und es geht um mehr als die “Blümchen” und “Tierchen” aus diesem Wald. Der Vollhöfner Wald ist Bestandteil eines Biotopverbundes, der u.a. auch wegen der geplanten A26 bereits insgesamt in Gefahr ist.