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HPA-Beihilfen

Die Veröffentlichungen des Senats zu den Anfragen der EU-Kommission bezüglich der Subventionen des Hamburger Hafens waren bislang sehr dürftig.  Es sHPAcheint aber einigen Druck seitens der EU-Kommission zu geben.

In einer Großen Anfrage in der Bürgerschaft wird nun erneut zum Stand der Dinge nachgefragt. Es ist ein spannendes Thema, da die betroffene staatliche Hafenverwaltungsgesellschaft Hamburg Port Authority (HPA) als einziges der vier großen Hamburger H-Gesellschaften (HHLA, Hapag-Lloyd, HSH-Nordbank und HPA) bislang keinen Jahresabschluss 2013 veröffentlicht hat und gegen die Niederlande bereits ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet worden ist. Dabei konnten wir die Niederlande bislang nicht als Subventionsreiter für Häfen wahrnehmen.

Da es sich um eine Große Anfrage handelt, kann der Senat nicht so spärlich wie bislang antworten. Angesichts der geringen Anzahl von lediglich fünf Fragen müsste eine Antwort auf die Große Anfrage auch in weniger als 30 Tagen möglich sein…

E3-Schummelei vor Helgoland

Kurz vor Ende der Verklappung von Tausenden Tonnen belasteten Baggergutes vor Helgoland bei Tonne E3, das aus Baggerarbeiten im Hamburger Hafen stammt, wird nun bekannt, woher dieses Baggergut genau kommt. Zu Beginn der E3-Verklappungen wurde vom Senat der Eindruck erweckt, dass das Baggergut ausschließlich aus Sedimentation beim Köhlbrand stammt. In einer Senatsantwort zu einer kleinen Anfrage wurden für den Köhlbrand erhebliche Tiefgangsbeschränkungen für Schiffe bekannt gegeben, gefolgt von einem HPA-Bericht mit den Analyseergebnissen des Baggergutes vom Köhlbrand.

Nun sind seit Kurzem zwei weitere Analyseberichte durch die HPA veröffentlicht worden: je ein weiterer Bericht für die Norderelbe (nördlich der Einmündung des Köhlbrandes) und für die Süderelbe (südlich der Köhlbrandbrücke unmittelbar vor dem Terminal Altenwerder). Also wurde Baggergut an 2014-07-20-469-Internetdrei Stellen im Hamburger Hafen entnommen und nicht nur einer.

In den Analyseergebnissen lesen wir jeweils, dass die Proben aus den drei Baggerstellen gemäß der GÜBAK analysiert wurden. Die GÜBAK ist eine bundeseinheitliche Richtlinie, wie mit belastetem Baggergut aus Umlagerungsbaggerei umgegangen werden soll und leitet sich aus dem europäischen OSPAR-Abkommen von 1992 und den seit 2009 geltenden Guidelines ab. Die aus OSPAR abgeleitete GÜBAK hat auf der Elbe Gültigkeit vom Freiburger Hafenpriel bei Kilometer 683 bis in die Hohe See der AWZ. Da das gebaggerte Material aus dem Hafen nach Helgoland zur Tonne E3 verbracht wird, ist die o.a. GÜBAK anzuwenden.
Nun kommt ergänzend aus einer komplexen juristischen Herleitung hinzu, dass Hamburg für die Ablagerung des Hafenbaggerguts vor dem Schleswig-Holsteinischen Helgoland ein Einvernehmen zu erwirken hatte. Dieses Einvernehmen erfolgte erneut im Mai 2013 – nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, Umweltminister Herrn Robert Habeck  mit strengen Umweltauflagen.

Diese von Herrn Habeck angeführten Auflagen wurden niemals öffentlich gemacht. Aus dem E3-Baggerbericht der HPA von 2011 kann man aber ab dem dritten Absatz auf Seite 7 für das Einvernehmen aus 2009 erahnen, dass bestimmte neuralgische Grenzwerte der chemischen Belastung verschärft worden sein müssen, insbesondere die für HCB, TBT und DDX (DDT, DDE und DDD). Gleiches müsste für die ökotoxikologische Wirkung gelten: hier erfahren wir im 5. Absatz des 2011-E3-Baggerberichtes, dass die höchsten Toxizitätsklassen der GÜBAK, die V und VI, nicht verbracht werden dürfen. Es würde uns sehr verwundern, wenn man im Einvernehmen 2013 mit dem grünen Umweltminister diese Grenzwerte und Toxizitätsklassen erweitert statt reduziert hätte.

Nun betrachten wir die aktuell vorliegenden Analysewerte der HPA für die drei Baggergebiete im Hamburger Hafen und stellen diese den GÜBAK-Werten gegenüber.

Bei den Chemische Untersuchungen finden wir bei bei zwei von drei von Schleswig-Holstein geforderten Grenzwerten deutlichste Überschreitungen des R2-Richtwertes um bis zu 300% –  in Worten dreihundert!

Proben gesamt GÜBAK-R2 Köhlbrand Norderelbe Süderelbe
Analyse Einheit ob.Richtwert Mittelwert 0,9 Pz Mittelwert 0,9 Pz Mittelwert 0,9 Pz
HCB [µg/kg] 5,5 7,6 9,9 5,8 6,5 9,3 11,0
TBT [µg/kg] 100,0 44,0 79,0 46,0 55,0 33,0 40,0
DDX [µg/kg] 12,0 23,6 27,8 19,9 23,9 31,4 36,6

Auch bei Quecksilber ist in diversen Proben in der Süderelbe und im Köhlbrand ein Wert oberhalb des Richtwertes von 2,1 mg/kg festgestellt worden. Bei den ökotoxikologischen Tests sind die Beprobungen zu limnischen Tests in der Süderelbe überwiegend in der Toxizitätsklasse IV festgehalten.

Lesen wir wieder im E3-Baggerbericht aus 2011, Seite 7, 3. Absatz: “In der geänderten Fassung des Einvernehmens aus dem Jahr 2009 wird zusätzlich gefordert, dass die Belastung mit HCB, TBT und Summe DDX die zwischen 2005 bis 2007 ermittelten 90-Perzentil-Werte nicht übersteigen darf.” Wir stellen also den 90-Perzentil-Wert der 2014-Baggerung aus der Süderelbe den 90-Perzentil-Werten der Jahre 2005 bis 2007 gegenüber:

Helgoland-Verklappung 2014 2005 2006 2007
Analyse Einheit 0,9 Perzentil 0,9 Perzentil 0,9 Perzentil 0,9 Perzentil
HCB [µg/kg]              11,0              23,7              24,0              25,7
TBT [µg/kg]              40,0            195,0            250,0            106,0
DDX [µg/kg]              36,6              21,0              66,8              55,1

Wir stellen fest:

  • Das 0,9-Perzentil der aktuellen E3-Verklappungen überschreitet die obersten Richtwerte der GÜBAK um bis zu 300%. Der aktuellen Verklappung in 2014 hätte somit eine umfangreiche GÜBAK-Alternativenprüfung vorausgehen müssen. Diese Alternativenprüfung wurde seitens HPA bislang nicht veröffentlicht.
  • In dem bei Helgoland, Tonne E3 in den Jahren 2005 bis 2007 verklappten Baggergut wurden die in 2009 in der GÜBAK festgelegten oberen Richtwerte um ein Vielfaches überschritten.
  • Mit dem Einvernehmen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg aus dem Jahre 2009 hat sich die Schleswig-Holsteinische Landesregierung über den Tisch ziehen lassen. Es ist unfassbar, dass von der damaligen Landesregierung, unmittelbar vor der GÜBAK-In-Kraft-Setzung, derart hohe Grenzwerte für 2009 bis 2011 genehmigt wurden. Was mag denn nur der jetzige grüne Umweltminister, Herr Robert Habeck, für die derzeitige Verklappung genehmigt haben? Hier veröffentlichen wir erneut die MELUR-Antwort vom 11.06.2013 auf unsere Fragen zu E3 vom Mai 2013.

Die oberen Richtwerte der in 2009 verabschiedeten GÜBAK hinterfragt man besser nicht: sie stammen für die Nordsee laut GÜBAK (Seite 28, Kapitel 3.1.1.2 letzter Spiegelstrich und letzter Satz),  aus dem Jahre 1997. Seitdem wird an neuen Richtwerten gearbeitet – ein Ergebnis ist nicht einmal ansatzweise sichtbar.

Zum Abschluss bitten wir als Hamburger bei den Helgoländern um Entschuldigung, dass wir Ihnen einen so abartigen Dreck vor die Haustür, ihrer wirtschaftlichen Grundlage, den Badestrand gelegt haben.

Unter Bagger-Freunden

Wir hatten über die Mysteriösen Baggerkosten und deren weitere Inplausibilitäten aus den Senatsantworten berichtet. Nach den mit dem Rebügel gemeinsam betriebenen Recherchen zu den Baggermengen und -kosten ergaben sich diffuse Angaben zur Sedimentfalle in Wedel vor dem dortigen Hamburger Yachthafen.
Ziel dieser Sedimentfalle ist es, den Schlick bereits vor dem Hamburger Hafen abzufangen. Da die Sedimentfalle vor Wedel auf Schleswig-Holsteinischem Gebiet liegt, wird sie von der auf der Bundesstrecke der Elbe für die Baggerei verantwortliche bundeseigene Wasser- und Schifffahrtverwaltung, hier WSA HH, betreut. Die WSA HH würde dort eigentlich gar nicht oder wenig baggern, da der Schlick ja normalerweise in den Hafen durchlaufen würde.  Sie hätte damit in ihrem Verantwortungsbereich keine bzw. nur geringe Belastung  ihres Baggerbudgets. Per Amtshilfe gibt es aber anscheinend eine Vereinbarung, dass die WSA HH die Sedimentfalle ausbaggert und Hamburg diese Baggerkosten in Rechnung stellen darf. Das Vorgehen ist nachvollziehbar: so gehen die Baggermengen in die Gesamt-Baggermengen der WSA HH ein und die Kosten in das Budget der auftraggebenden HPA: Die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Schlickfalle bleibt so für die Öffentlichkeit kaum überprüfbar.
Nun haben wir uns die Zahlen aus den Baggermengen und -kosten zur Sedimentfalle genauer angesehen: Vergleicht man die durchschnittlichen Baggerkosten pro m³ der HPA mit denen der WSA HH, stellt man eklatante Unterschiede fest. Diese Preisunterschiede könnte man in einer Marktwirtschaft grundsätzlich akzeptieren.  Schräg wird es allerdings, wenn wir die errechneten Kosten mit den übrigen durchschnittlichen Baggerkosten der bundeseigenen WSA auf der restlichen Elbstrecke mit denen der Schlickfalle vergleichen.

Wie geht das? Die Herleitung erfordert die Antworten aus den Schriftlichen Kleinen Anfragen 20/3337, 20/12088, 20/12347, 20/12377, 20/12405

Für die Berechnung des durchschnittlichen Hamburger Baggerpreises stellen wir die mit den in der 20/12347, Frage 15, benannten Baggerkosten von 52 Mio. bzw. 56 Mio. Euro den in der 20/12377, Frage 2, benannten Baggermengen jeweils für die Jahre 2012 und 2013 gegenüber und ermitteln den durchschnittlichen Baggerpreis:
HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 4.911.700   6.066.600  
Kosten [€] 52.000.000   56.000.000  
Kosten/m³ [€/m³] 10,59 9,23

Da laut der Senatsantwort zur 20/12405, Frage 4a), die Baggermengen der Schlickfalle NICHT in den Mengenangaben zur 20/12377, Frage 2, enthalten waren, die Baggerkosten lt. 20/12377, Frage 1 (Verweis auf 20/12347), dagegen aber sämtliche Baggermengen berücksichtigen, addieren wir die ergänzenden Baggermengen aus der 20/12405 für 2012 mit 968.691 m³ und für 2013 mit 1.171.705 m³ bei unveränderten Kosten hinzu. Es ergeben sich reduzierte, durchschnittliche Baggerkosten:

HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 5.880.391   7.238.305  
Kosten [€] 52.000.000   56.000.000  
Kosten/m³ [€/m³] 8,84 7,74

Nun wissen wir über die 20/12088, dass sich die dort angegebenen Baggerkosten nur auf das Hamburger Stadtgebiet (Delegationsstrecke und Hamburger Hafen) beziehen und aus der 20/12405 wissen wir, dass die Gesamtkosten einschließlich Sedimentfalle dargestellt sind. Wir rechnen mit den reduzierten Baggermengen und den reduzierten Baggerkosten und ermitteln so die “reinen” auf Hamburger Stadtgebiet angefallenen durchschnittlichen Baggerkosten:

HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 4.911.700   6.066.600  
Kosten [€] 40.000.000   43.000.000  
Kosten/m³ [€/m³] 8,14 7,09
Wir stellen für 2012 und 2013 die Baggermengen der Sedimentfalle aus der 20/12405 der Baggerkostendifferenz aus der 20/12347 und der 20/12088 gegenüber. Die HPA hat für die Sedimentfalle an die WSA HH
  • in 2012 für 968.691 m³ Baggergut rund 12 Mio. Euro und
  • in 2013 für 1.171.705 m³ Baggergut rund 13 Mio. Euro ausgegeben.
In einer Tabelle sieht das wie folgt aus
HPA Hamburg 2012 2013
Menge [m³] 968.691 1.171.705
Kosten [€] 12.000.000
13.000.000
Kosten/m³ [€/m³] 12,39 11,09
Ergänzend dürfen wir in der 20/12405 lesen: “Da die Kosten dieser Einzelmaßnahmen einen direkten Rückschluss auf das Auftragsverhältnis der HPA mit einem Dritten zulassen, können zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen der HPA hierzu keine Angaben gemacht werden, weil damit künftige  Auftragsvergaben für diese Maßnahme zuungunsten der HPA beeinflusst werden könnten.” Oh, denken wir, da stimmt etwas nicht und betrachten die Baggerkosten für die Bundesstrecke der Elbe.
Die Baggerkosten der GDWS, hier  WSA HH, weisen folgende Kosten aus:
WSA HH 2012 2013
Menge [Mio.m³] 3,6 3,7
Kosten [Mio.€] 14,9 14,4
Kosten/m³ [€/m³] 4,14 3,89
Das bedeutet zunächst, dass HPA für die Baggerarbeiten an der Sedimentfalle an die “Freunde” des WSA Hamburg zwischen 3 und 4 Euro pro m³ mehr bezahlt hat, als HPA dieses hätte selber beschaffen können und dieses nicht kundtun darf.
Es wird aber noch schlimmer: nun kauft HPA bei der WSA HH seine Baggerdienstleistung ein, die laut Auskunft der GDWS in 2012 und 2013 für Hopperbaggerei jeweils 4,14 €/m³ bzw. 3,89 €/m³ bezahlt haben. Damit hat HPA zwischen 7 und 8 € pro m³ Baggergut mehr als die Einkaufspreise der WSA HH bezahlt.
Das ist ein tolles Geschäft für die WSA HH und die vorgesetzte GDWS des Bundes. Immerhin hat der Bund somit rund zwei Drittel der jährlichen “Zuweisung für Seehäfen” des Bundes an Hamburg in Höhe von 21 Mio. Euro eingespielt. Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass es noch weitere “partnerschaftliche Deals” zwischen dem Bund und Hamburg gibt – wer, wie der Bundesverkehrsminister, seit 2005 unverändert an 248 Mio. Euro Bundesanteil für die Elbvertiefung festhält, hat sicher noch weitere gute Ideen und eventuell Verträge in der Hinterhand, wie er die Kosten an Hamburg umleiten kann.

Weitere Antworten…!

Was ist los in Hamburg? Eine ungeahnte Transparenzlawine scheint auf uns zu zurollen… Internet HPAIm Detail: die Große Anfrage 20/10595 Hafenfinanzierung (III) mit dem Schwerpunkt HPA wurde ebenfalls in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien zur Beratung weitergeleitet. Dieser Ausschuss hat die Antworten auf die Große Anfrage vom Februar 2014 ebenfalls auf seiner Sitzung am 22.04.2014 beraten und nun drei Monate später in einer eigenen Drucksache seinen Bericht veröffentlicht.

Der Bericht bietet weiteren Diskussionsstoff um den Hamburger Hafen und seine Entwicklung und Senatsplanungen. Der Senat antwortet öffentlich u.a. zum Stand des Planfeststellungsverfahrens um die Westerweiterung, zu den Kapazitätsanforderungen von Eurogate, zur Insel Neuwerk, zu Drehkreisen und zum EU-Beihilfeverfahren in Sachen Hafenfinanzierung. Es scheint wohl doch erhebliche Risiken aus den EU-Kommissionsanfragen zu geben: “Es stehe außer Frage, dass auf den Hafen Schwierigkeiten zukommen könnten.” wird vom Senat auf striktes Nachbohren der Opposition geantwortet…
Zu den zukünftigen Finanzierungsformen hält sich der Senat bedeckt. Komisch für einen verantwortlichen “Staatsinvestor”, wenn man den exorbitanten Einführungszahlen des Berichtes glauben schenken sollte.

Auch hier bedingen wir uns Auswertungszeit aus und laden alle Leser unserer Seiten zu Ihrer Mitarbeit ein. Das Thema geht uns in Hamburg und in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern an – wollen wir zusammen eine hauptsächlich “Hafengesteuerte Metropolregion” bilden? Bitte mailen Sie Ihre Auswertung an info@hamburg-fuer-die-elbe.de . Wir freuen uns!

107 Mio. € für Elbbaggerei

Nun sind die Kosten und Mengen der Unterhaltungsbaggerei auf der Unterelbe für 2013 nahezu vollständig auf dem Tisch: über 107,3 Mio. Euro wurden von Hamburg und dem Bund für die Tiefenhaltung der Elbe ausgegeben. Rechnet man die Kosten für die Aufbereitung und Deponierung des mit Umweltgiften belasteten Hafenschlicks durch METHA hinzu, ergeben sich für 2013 Gesamtkosten von 136,5 Mio. Euro, dem höchsten Wert seit 2009.

Auch die Baggermengen haben sich erneut gesteigert: in 2013 wurden 22,5 Mio. m³ Baggergut aus der Elbe gegraben – dem höchsten Wert seit dem Jahre 2009.

Die Ermittlung der Gesamtbaggermengen und -kosten ist hochkompliziert. Insbesondere Hamburg, das deutlich über die Hälfte der Baggerkosten zu bezahlen hat, ziert sich mit der Bekanntgabe der Kosten. Die detaillierten Angaben zu den Baggermengen und -kosten von 2009 bis 2013 samt Quellen finden Sie auf unserer Seite Unterhaltungsbaggerei.

Wenn wir bedenken, dass für die Elbvertiefung zusätzlich das Doppelte, nämlich rund 40 Mio m³ aus der Elbe gebaggert werden sollen, graust uns um unsere Elbe. Kennen Sie aus Kindertagen das Lochbuddeln am Nordseestrande? Das immer “tiefer graben wollen”, wird durch Abbrüche am Lochrand verhindert. So doll man sich anstrengt, man kommt einfach nicht weiter…

Hafenentwicklung, husch

Im Mai 2014 hatte der Senat mit einer dürren Mitteilung eine Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes in die Bürgerschaft eingebracht, mit der der Senat die bislang nur für Moorburg und Altenwerder geltenden Sonderrechte auf das gesamte Hafengebiet ausweiten will.

In einer schriftlichen kleinen Anfrage wird nun endlich nach den Gründen gefragt, die der o.a. Senatsmitteilung nicht zu entnehmen war. Nur Schelme würden es zu glauben wagen, dass die dürre Senatsmitteilung etwas mit etwaigen Plänen eines verstorbenen prominenten Swingmusikers zu tun haben könnte.

HPA-Finanzierung

Der Hamburger Senat hat am 25. Juni 2014 seinen Haushaltsplanentwurf 2015/2016 in einer Präsentation vorgelegt. In einer Fussnote ist hier auf Folie 19 erwähnt, dass die Investitionen der HPA ab 2015 in den Kernhaushalt übernommen und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zugeordnet werden. Der in der Präsentation errechenbare Differenzbetrag zwischen dem Haushaltsansatz 2014 sowie den Planungen für 2015 macht 72 Mio. Euro aus.

In der Vergangenheit wurde die HPA mit jährlich über 100 Mio. Euro aus der HHLA-Milliarde finanziert. Es erscheint ungewöhnlich, dass wachsende Aufgaben im Hamburger Hafen mit Versiegen der HHLA-Milliarde nun mit weniger Geld umgesetzt werden können.

In der Pressemitteilung zur Veröffentlichung des HPA-Jahresabschlusses 2012 war bereits eine Änderung der Finanzierung für Mitte 2014 angekündigt worden. Da der HPA-Jahresabschluss dieses Jahr ungewöhnlich spät erscheint, liegt keine Antwort  – außer dem o.a. Haushaltsentwurf – zur zukünftigen Finanzierung vor. In einer schriftlichen kleinen Anfrage wird nun nachgefragt.

Mysteriöse Baggerkosten in Hamburg

In einer schriftlichen kleinen Anfrage in der Bürgerschaft wurden jetzt die Baggermengen und -kosten im Elbe-Verantwortungsbereich Hamburgs veröffentlicht. Die Baggerei soll sich für Hamburg wie folgt entwickelt haben:

2011 2012 2013
Menge [m³]             2.450.600             4.911.700             6.066.600
Kosten [€]           39.000.000           40.000.000           43.000.000
Kosten/m³ [€/m³] 15,91 8,14 7,09

Die Steigerung der Baggermengen um 250 % binnen zwei Jahren ist beachtlich. Bei den Baggerkosten haben wir eine mysteriöse Degression gefunden. Als Mysterium bezeichnen wir dabei die binnen zweier Jahre eingetretene Halbierung der Baggerkosten pro Kubikmeter Baggergut, die sogar Rückwirkung auf die Vorjahre hat.

Beim Vergleich mit den vom Senat im Mai 2012 in einer großen Anfrage bekanntgegebenen Kosten finden wir für die Jahre 2011 und 2012 Beträge, die um 14 Mio. Euro bzw. 11 Mio. Euro über den in der o.a. kleinen Anfrage dargestellten Kosten liegen.

2011 2012
Menge [m³]             2.450.600             4.911.700
Kosten [€]           53.092.000           50.846.000
Kosten/m³ [€/m³] 21,66 10,35

Da kann etwas an den aktuellen Kostenangaben in den Antworten zur  kleinen Anfrage nicht stimmen. So berechnen wir die Kostenangaben jetzt für 2013 mit dem untersten Kostensatz der Vorjahre von 10 Euro/m³ und ermitteln für das Jahr 2013 Hamburger Baggerkosten i.H. von 60,6 Mio. Euro. Mit diesem Betrag schließen wir plausibel an die Kosten der Jahre 2007 bis 2010 an, die sich tabellarisch aus der o.a. großen Anfrage, ergänzt um die Baggermengen der HPA-Berichte E3 und Nesssand, wie folgt darstellen:

2007 2008 2009 2010
Menge [m³]       6.078.300       6.067.000       5.347.700           4.745.100
Kosten [€]     57.525.000     68.447.000     60.846.000         54.668.000
Kosten/m³ [€/m³] 9,46 11,28 11,38 11,52

 

Eherne Gesetze und Goodman

Goodman2Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Goodman Konzern mitten im GVZ Altenwerder, in direkter Nachbarschaft zum Containerterminal Altenwerder eine 35.000 m² große Bestandsimmobilie erworben hat und auf dem rund 81.000 m² großen Grundstück die Entwicklung von 12.000 m² neuer Logistikfläche plant. Das Investitionsvolumen soll insgesamt über 30 Millionen Euro betragen.

Ja, schön – werden Sie denken, aber da war doch was… Richtig – da wurden im Mai 2014 in einer Senatsmitteilung Grundstücksübertragungen im Gebiet von Altenwerder von der Stadt an die HPA bekannt gegeben, die anscheinend jahrelang versäumt worden waren. Wenige Tage zuvor war in einer Senatsmitteilung eine Änderung des Hafenentwicklungsgesetz zur Erschließung von Hafengebieten geändert worden.

Goodman1Ob der Senat mit dem integrierten Immobilienkonzern Goodman, der die Entwicklung und Verwaltung von Logistik- und Gewerbeflächen in Kontinentaleuropa, Großbritannien, dem asiatisch-pazifischen Raum sowie in Nordamerika und Brasilien betreibt, Geschäfte machen muss, können wir derzeit nicht beurteilen.

Es ist aber befremdlich, dass der Senat es erstmalig zugelassen haben muss, dass staatliche Hafenflächen der HPA an private Investoren verkauft wurden. Bislang war es in Hamburg ein ehernes Gesetz, dass die im staatlichen Besitz befindlichen Hafenflächen unverkäuflich sind.

Goodman hat Hafenflächen erworben – das eherne Hamburgische Gesetz zum “Tafelsilber Hamburger Hafen” wurde erstmalig gebrochen – was mag folgen?

Alter Elbtunnel

Es ist eine endlose Geschichte, die nichts mit der Elbvertiefung zu tun hat, aber aufzeigt, wie Bau-Planungen in Hamburg durchgeführt werden: die Sanierung des Alten Elbtunnels.AlterElbtunnel

Das Abendblatt meldete am 04.06.2014, dass die Weströhre des Alten Elbtunnels aufgrund einer Kostenexplosion nunmehr nicht mehr saniert werden wird. Begonnen hatte die Sanierung bereits in 1995 und sollte in 2011 zum 100. Geburtstag des Alten Elbtunnels abgeschlossen werden. Als Kosten wurden damals rund 17 Mio. Euro angenommen.

Vor einem Jahr, Anfang Februar 2013, waren die immensen Kostensteigerungen für die Röhrensanierung (nur Abschnitte 4 und 5) im Grundsatz bekannt. Sie wurden im Februar 2013 sogar noch auf über 62 Mio. Euro präzisiert.

Ein Jahr später, im März 2014, wurden dann weitere 27,2 Mio. Kostensteigerung entdeckt und die Gesamtsanierungskosten für alle Abschnitte auf 100 Mio. Euro erhöht. Die Kostenentwicklung hat prozentual fast das Preisexplosions-Niveau der Elbphilarmonie erreicht. Nun wurde ein Sanierungsstopp entschieden.

Die Planer für die Sanierung des Alten Elbtunnels sind bei der HPA beschäftigt, einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts, der wir Hamburger unser gesamtes Eigentum und die Verantwortung an den Hamburger Hafenflächen anvertraut haben. Eine neue kleine Anfrage fragt nach, ob in dieser HPA weitere “Kostenexplosionen a la Alter Elbtunnel” in anderen Hafenprojekten lauern.

Da die HPA auch in der Realisierung der Elbvertiefung involviert ist, erwarten wir in den Planungen für deren Baumaßnahmen ähnliche Kostenentwicklungspotentiale wie beim Alten Elbtunnel.

Weitere Fragen aus Brüssel

Nachdem der Senat anscheinend gemeinsam mit der Hafenwirtschaft die auf den 18.12.2013 datierenden Nachfragen (siehe Anlage 2) der EU-Kommission zu den Hamburger Hafenbeihilfen beantwortet hat, gibt es weitere Fragen aus Brüssel.

Wie NDR-Info am 14.03.2014  meldet, ist der neue “dreiseitige Fragenkatalog aus Brüssel … spitz formuliert: Die Bundesrepublik Deutschland möge doch bitte genau erklären, warum die finanziellen Verluste der deutschen Seehafenbetriebe in der Regel von den Bundesländern Hamburg und Bremen ausgeglichen werden.”

Nahezu gleichzeitig ist in den Niederlanden eine Studie zur Konkurrenzsituation in den europäischen Nordrangehäfen veröffentlicht worden. In dieser vom Niederländischen Verkehrsministerium beauftragten Studie wird auf Seite 4 festgestellt, dass der Staat in deutschen Häfen je Tonne Ladungsumschlag eine Subvention von 1,18 Euro zahlt. Diese Subvention würde für “maritime entrances of the ports, docks, quays, sites, operational costs of port management and deficit compensation” gezahlt werden. Die Niederlande würden hierfür lediglich 0,06 Euro/t aufwenden.

Das niederländische Verkehrsministerium wird wie der Hamburger Senat oder die Bundesregierung nur eigene Interessen vertreten. Die Fragen der EU-Kommission an den Hamburger Senat in Verbindung mit dem regelmäßigen staatlichen Verlustausgleich bei der HPA und dem o.a. Niederländischen Gutachten lassen mehr Transparenz in einem höchst zweifelhaften Politikbereich erwarten.

Alter Elbtunnel

Nein, die Kostenexplosion bei der Sanierung des  Alten Elbtunnels auf nunmehr 100 Mio. Euro hat mit der aktuellen Elbvertiefung nichts zu tun.

Allerdings haben die Verantwortlichen dieser Kostenexplosion sehr wohl etwas mit den Verantwortlichen der Elbvertiefung zu tun: sie nutzen für beide Projekte die Realisierungsdienstleistungen der Hamburg Port Authority (HPA) und sitzen beide im Hamburger Rathaus.

Die Kostenplanungen der HPA zur Sanierung des Alten Elbtunnels sind nachweislich völlig aus dem Ruder gelaufen – wie können wir da sicher sein, dass mit den Kostenplanungen zur Elbvertiefung nicht ähnliches passieren wird?

In der Hamburger Bürgerschaft wurde nun eine schriftliche kleine Anfrage gestellt, die die vielgerühmten Kostenplanungen der HPA am Beispiel Alter Elbtunnel hinterfragt.

Argentinienbrücke

28 Brücken in Hamburg müssen auArgentinienbrückefgrund einer neuen Bundesrichtlinie statisch geprüft werden. Im Hamburger Hafen wurden bei der Argentinienbrücke, der zentralen Hafenverbindung über den Reiherstieg, statische Einschränkungen festgestellt, die ab 1. März zu erheblichen Verkehrsbeschränkung führen sollen. Der immens angewachsene Schwerlastverkehr im Hafen gilt als Verursacher.

In einer kleinen Anfrage wird nach den Ursachen, Maßnahmen und Kosten gefragt. Immerhin ist der prominente westliche Brückennachbar der Argentinienbrücke, die Köhlbrandbrücke, ebenfalls angeschlagen.

Antworten für Brüssel?

Ende Januar 2014 wurde bekannt, dass die EU-Kommission über die Bundesregierung auch Fragen an den Hamburger Senat zur Beihilfefinanzierung der städtischen HPA gestellt hat. Ursache für die Fragen soll das jährliche Defizit aus der HPA-Tätigkeit in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages sein, das aufgrund nicht ausreichender Hafengeld- und Pachteinnahmen  durch den Steuerzahler ausgeglichen werden muss.

Über eine kleine Anfrage wird nun nach dem Inhalt des Kommissions-Briefes und den Antworten des Senates gefragt. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit in derartigen Angelegenheit wird der Senat bedeckt antworten – pikanterweise scheint er aber den UVHH (Unternehmensverband Hafen Hamburg) vor der Öffentlichkeit über die Brüsseler Fragen vorab informiert zu haben…

Lesen Sie selbst, wer Präsident des UVHH ist.

Neue Post aus Brüssel

Bislang hatte man sich im Senat in Sachen Elbvertiefung regelmäßig über Post der EU-Kommission aus Brüssel gefreut: mit Schreiben vom 6.12.2011 wurde der europäische Freibrief für die Elbvertiefung erteilt.

Nun hat man anscheindend wieder Post aus Brüssel erhalten, die für weniger Freude gesorgt haben dürfte. In Beiträgen in der Welt und im Abendblatt werden Fragen zum Geschäftsmodell der städtischen Hafenverwaltung HPA gestellt, die im Kontext zur Port-Package-III-Richtlinie stehen. Die EU-Kommission soll dabei insbesondere die millionenschwere Subventionspraxis der HPA mit Steuermitteln (-> vergleiche HPA) im Fokus haben. Wir Hamburger dürfen gespannt sein…