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Sachstand Elbvertiefung?

RathausAhnenIm Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft am 05.01.2016 wurde in einer Selbstbefassung das Thema “Sachstand des Klageverfahrens zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe” beraten und die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht.

Wie nicht anders zu erwarten, nutzten einige Oppositionsparteien die Chance, weitere Details über den kurz vor Weihnachten bekannt gewordenen Senatsdissenz zur Fristverlängerung der überarbeiteten WRRL-Unterlagen zur Elbvertiefung in Erfahrung zu bringen. Die Senatsvertreter berichteten nichts Neues – auch die Bild-Erklärung „Rathaus intern – Eine Geschichte und das, was dahinter steckt” war kein Thema.

Wir erfahren aber, dass bis zum 05.01.2016 zehn Stellungnahmen eingegangen seien, davon vier von Umweltverwaltungen und sechs von Verbänden. Statt Freude über demokratische Rechtewahrnehmung zu äußern und sich über die Inhalte der Rückmeldungen informieren zu lassen, erfreuen sich diese Oppositionsparteien lieber an einem “Verbandsbashing”. Ein Abgeordneter eröffnet: “Er empfinde es als verdrießlich, dass dieser Kreis in jahrelangen Verhandlungen immer wieder beteiligt werde und das Ergebnis trotzdem sei, dass das Projekt rundweg abgelehnt und durch jede Instanz beklagt werde. Bei den GRÜNEN möge dies zu einem Schmunzeln führen, er selbst glaube aber, dass die grundsätzliche Fragestellung der Verbändebeteiligung ursprünglich ganz anders konzipiert gewesen sei, nämlich dahin gehend, dass es inhaltlich zu Ergebnissen komme, um so gemeinsam Projekte durchzuführen. Die Realität sei jedoch, wie eben beschrieben, eine andere. Die FDP werde die Fahrrinnenanpassung auf jeden Fall auch weiterhin politisch unterstützen.” Wir erschrecken angesichts dieser Worte – das soll also die häufig beschworene Liberalität hanseatischer Prägung sein? Von welchen Verhandlungen spricht dieser Abgeordnete? Das von den Elbvertiefungsgegnern vorgelegte schmerzhafte Kompromissangebot einer “Elbvertiefung light“,  wurde seitens der jeweiligen politischen Entscheider mit einem Federwisch weggehauen. Das war “Bevormundung statt Beteiligung”!

Die Grünen schweigen – sie scheinen bei ihrem politischen Kernthema als Lämmer vom eigenen Regierungsglanze betäubt eingenickt zu sein. Von der Partei, der man üblicherweise wenig demokratisches Verständnis unterstellt, gibt es aber den erlösenden demokratischen und freiheitlichen Balsam: “Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE konstatierten, sie hielten das Verbändeklagerecht im Gegensatz zur FDP für einen demokratischen Fortschritt, auch wenn das Agieren der Verbände im Einzelfall nicht immer jedem gefalle. Es sei ein gesellschaftlicher Gewinn, dass nicht mehr nur die Menschen klagen könnten, die Grund und Boden hätten.” Wirklich wahre Worte!

Und das war dann leider Alles, was zum Thema “Sachstand des Klageverfahrens zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe” erörtert wurde. Und da fragen sich die Parteien, warum diese keinen Zulauf mehr haben…

PS: Der von uns kritisierte Abgeordnete ist in der Lage, seiner parlamentarischen Aufgabe nachzukommen. Seinen Lapsus, dass er in der Ausschusssitzung nicht nach den Beweggründen der Klagen gefragt hat, sondern nur sein befremdliches Verständnis von Liberalität artikuliert, hat er über eine Schriftliche Kleine Anfrage, mit einem allerdings mehr als merkwürdigen Titel, versucht, zu korrigieren. In den Senatsantworten finden wir einige Informationen, die bereits auf der Ausschusssitzung erwartet hätten.

Im Westen Neues

Parkhafen12-TaifunEnde des letzten Jahres ist von den Vorhabensträgern der Westerweiterung, der HPA und der Fa. EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH, ein überarbeitetes Fachkonzept zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei der Planfeststellungsbehörde, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vorgelegt worden.

Die Vorhabensträger hatten ihre ursprünglichen, in 2009 vorgelegten Planungsunterlagen schon einmal überarbeitet und der BWVI Ende 2014 mit einem überarbeiteten WRRL-Fachkonzept vorgelegt. Parallel wurde die BWVI um eine vorsorgliche Entscheidung über das Vorliegen von Ausnahmegründen zum Verschlechterungsverbot der WRRL gebeten. Auf der Anhörung am 22.06.2015 wurde angesichts der für den  01.07.2015 erwarteteten Entscheidung des EuGH eine weitere etwaig notwendige Überarbeitung des WRRL-Fachkonzeptes angekündigt.

Ein knappes halbes Jahr haben die Vorhabensträger für die Anpassungen aufgrund des EuGH-Urteiles benötigt. Vergleicht man den Fachbeitrag von Ende 2014 mit dem neuen sind kaum Unterschiede zu erkennen. Wir gewinnen nach der ersten Sichtung dieser Unterlagen den selben Eindruck, wie bei den am 15.11.2015 vorgelegten Unterlagen zur Elbvertiefung: “Alles Pfusch!” Auch bei der Westerweiterung scheint man in Analogie zur Elbvertiefung die europäischen Regelungen zur WRRL einfach nicht ernst zu nehmen.

Das neue Fachkonzept wurde, wie die geänderten Unterlagen zur Elbvertiefung, nicht allen Einwendern, sondern ausschließlich den Umweltverbänden und den beteiligten Behörden, z.B. der Umweltbehörde, zur Beurteilung zur Verfügung gestellt. Das “vielbeweinte” deutsche Planungsrecht duldet es, dass in Umweltfragen die betroffenen Bürger unberücksichtigt bleiben.

Es bleibt aber nun spannend, wie die Umweltbehörde reagieren wird. Sie erinnern  noch, wie der grüne Umweltsenator in den Wochen seit Weihnachten für seine “Verzögerungspolitik” scharf angegangen wurde? Um Taschentücher für Herrn Kerstan bitten wir nun wirklich nicht – lesen Sie einfach nur in der Bild-Zeitung.  Für alle Freunde von Blockern im Browswer: Der spannende Artikel trägt die Überschrift “Rathaus intern – Eine Geschichte und das, was dahinter steckt

Neuer Bewirtschaftungsplan

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist WRRLbekanntermaßen in Hamburg ein ungeliebtes Kind. Diese europäische Rechtsnorm, die für alle europäischen Gewässer, also auch für unsere Elbe, zumindest einen guten ökologischen und chemischen Zustand herbeiführen soll, steht dem Wunsch des Hamburger Senats nach der neunten Elbvertiefung und aber auch der CTH-Westerweiterung entgegen.

Ein Bestandteil der WRRL ist die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für die Gewässer, in denen der Zustand des Gewässer sowie ein Überwachungs- und Maßnahmenprogramm
dargelegt wird, um dieses in einen guten Zustand zu überführen. Die Pläne sind von den zuständigen Behörden gemäß §84 WHG bis zum 22.12.2015 zu überarbeiten.
In Deutschland werden zehn Bundesländer von der Elbe bzw. von Ihren Nebenflüssen durchströmt. Diese haben sich in 2004 zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) zusammengeschlossen und erarbeiten, jedes Land in der Verantwortung für seinen Elbteil, den Gesamtplan. Dieser wird von der Bundesregierung in den nationalen Plan für alle deutschen Gewässer integriert und an die EU-Kommission zwecks Kontrolle weitergeleitet.

Der letzte in 2009 verabschiedete Plan für die Elbe musste gemäß WRRL bis Ende 2015 mit dem Planungshorizont bis 2021 überarbeitet werden. Am 22.12.2015 wurde dieser “Zweite Bewirtschaftungsplan” nun veröffentlicht. Der Senat hatte zuvor in der Bürgerschaft in einer Senatsmitteilung berichtet und als Anlage 1 eine FGG-Zusammenfassung (Pdf-Seite 7) des Gesamtplanes und den Hamburger Teilplan als Anlage 2 (Pdf-Seite 17) beigefügt.

Hamburg hat für seine Elbteile gleich zwei Ausnahmen nach §31 Abs. 2 Nr. 2 WHG von den Bewirtschaftungszielen in Aussicht gestellt: für die Elbvertiefung und die Eurogate-Westerweiterung wird ein übergeordnetes öffentliches Interesse geltend gemacht. In der Senatsmitteilung wird dieses in der Anlage 2 auf Pdf-Seite 26 nur sehr verklausuliert dargelegt.

Nur wenig konkreter wird es in den Anlagen zum Bewirtschaftungsplan der FGG-Elbe. Ganz am Ende von Punkt A5-4 sind die von Hamburg bei der FGG Elbe eingebrachten WRRL-Ausnahmebegründungen für die Elbvertiefung und die Westerweiterung zu finden, die wir schon aus den alten Planungsunterlagen aus 2006 bzw. 2009 kennen. Aktualisiert wurde hier nichts. Auch Anhang A6-1 “Aktualisierung der Wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen für die FGG Elbe” bemüht auf Seite 81 (Pdf Seite 83) die gleichen alten Hüte: “Ein Ausbau des deutschen Teilabschnittes der limnischen Elb-Wasserstraße ist derzeit nicht geplant, jedoch ist eine Elbvertiefung von Cuxhafen bis Hamburg zur tideunabhängigen Beschiffung der Elbe bis Hamburg durch tendenziell immer größer werdende Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,5 m geplant. Die günstige wirtschaftsgeographische Lage des Hamburger Hafens zwischen den Wachstumspolen Ostasien und Osteuropa lässt sehr gute Entwicklungsaussichten erwarten. So wird beispielsweise ein Anstieg des Containerverkehrs mit Asien von 4,8 Mio. Twenty-foot Equivalent Unit (TEU) im Jahr 2010 auf 15,8 Mio. TEU im Jahr 2025 prognostiziert. (HPA 2012) Insgesamt wird ein Anstieg von 9,7 Mio. TEU im Jahr 2008 auf 27,8 Mio. TEU im Jahr 2025 erwartet. (Toben 2010)

Wie kann es sein, dass für die brandneue Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes uralte Gutachten angeführt werden, die sich schon während der Laufzeit des bislang gültigen Bewirtschaftungsplanes nicht wie prognostiziert entwickelt haben? Der aktuelle Hamburger Containerumschlag des Jahres 2015 wird mit knapp 9 Mio. TEU noch nicht einmal mehr den Stand des Jahres 2006 erreichen. Es ist auch nicht absehbar, wie der bis 2025 prognostizierte Umschlag von 27,9 Mio TEU jemals erreicht werden könnte. Selbst der HHLA- und ZDS-Chef Herr Klaus-Dieter Peters wird in der aktuellen Stadt-Land-Hafen auf Seite 12 mit einer verhaltenen Aussage wiedergegeben: “In diesem Jahr werde der Gesamtumschlag allenfalls stagnieren …. Besonders die Containerisierung sei ausgelaufen, sagte der HHLA-Vorstandsvorsitzende, also der Wechsel der Transportarten von Stückgütern in die Stahlboxen zum Stillstand gekommen. Kurz: Alles, was in Container passt, werde nun auch in Containern transportiert.

In Hamburg hat sich weder das ökologische Potential noch der chemische Zustand für die Elbe seit dem ersten Bewirtschaftungsplan zum Guten verändert. Ist denn wenigstens in den nächsten sechs Jahren des Planungszeitraumes mit neuen Maßnahmen eine Änderung zu erwarten? Ein Vergleich des neuen Maßnahmenplanes für den Zeitraum bis 2021 mit dem bisherigen Maßnahmenplan (Pdf-Seite 63 ff.) für die drei Hamburger Elbbereiche, d.h. el_01 (Elbe-Ost), el_02 (Hafen) und el_03 (Elbe-West) lässt hier nur wenig erwarten. Die Öffnung der Alten Süderelbe wird nicht mal mehr in Erwägung gezogen. Hamburg wird weitere sechs Jahre erfolglos an einem Sedimentmanagementkonzept arbeiten. Hamburgs Senat will die Vorgaben der Europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie nicht ernst nehmen.

Europäisches Recht wird neben dem Moorburger Kraftwerk, der Luftreinhaltung, der HPA-Beihilfen in Hamburg auch die nächsten sechs Jahre höchst stiefmütterlich behandelt werden. Unsere Stadt trägt somit zu der in letzter Zeit häufig festgestellten Erosion europäischer Werte leider auch in großem Stile bei.

Mit uns Bürgern und WRRL!

NDR20150918
NDR 18.09.2015, gegen 18:00 Uhr

Heute meldete NDR-Info in den Nachrichten um 11:15 Uhr unter der Überschrift”Neue Pläne für Elbvertiefung bald fertig“, dass der Wirtschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft einen Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Elbvertiefung vorgelegt bekommen habe. “Die neuen Pläne zur Elbvertiefung sind voraussichtlich in wenigen Wochen fertig. Das verkündete Wirtschaftsstaatsrat Rolf Bösinger am Freitag vor dem Wirtschaftsausschuss der Hamburgische Bürgerschaft. Umweltverbände sollen dann bis zum Jahresende Zeit bekommen, die Unterlagen zu prüfen. Nach dem Jahreswechsel würden sie im Anschluss zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig geschickt. Das Gericht hatte die Verhandlung über die Elbvertiefung im vergangenen Jahr ausgesetzt. Hamburg will die Fahrrinne um einen Meter tiefer ausbaggern, damit Schiffe mit mehr Tiefgang in den Hafen kommen.

Mehr ist im weltweiten Netz mit Stand 19:00 Uhr nicht zu finden. Nichts desto trotz haben wir uns entschieden, diese Radionachricht vom NDR zu veröffentlichen.

Anscheinend gehen die Planer der Elbvertiefung davon aus, dass die breite Öffentlichkeit nicht mehr zu beteiligen ist, sondern nur noch die Umweltverbände. Das macht uns stutzig.

Vor wenigen Tagen war noch von einem breiten Anhörungsverfahren die Rede. Das würde bedeuten, dass wesentliche Teile der Planunterlagen deutlich verändert wurden. Geht nun doch wieder Schnelligkeit vor Gründlichkeit? Anders können wir uns den Zeitplan nicht erklären. Wir fragen uns vor allem, welche Informationen sind in den Unterlagen aktualisiert worden? Lediglich die offenen Fragen, die Leipzig vor einem Jahr als Hausaufgaben an die Vorhabensträger gegeben hat? Die Anforderungen, die sich aus dem EU-Urteil vom Juli diesen Jahres zur WRRL ergeben, können es eigentlich nicht sein. Vor einem Jahr vor Gericht in Leipzig konnten HPA und WSD noch nicht schlüssig erklären, wie sie auf die Bewertungen zu den Auswirkungen zur Wasserqualität (WRRL) gekommen sind. Ergo ist zu vermuten, dass die umfassenden Daten, die lt. EU-Urteil notwendig sind, nicht vorlagen. Und die sollen jetzt so kurzfristig doch aufgetaucht sein?

In Zeiten von vorgeblich politisch gewollter Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerdialogen a la Y-Trasse, Dialogforen a la Sedimentmangagement, Bürger- und Volksentscheiden a la Olympia scheint dieses die neue Form einer rot-grünen Bürgerbeteiligung in Hamburg zu sein.

In dem in 2015 geschlossenen rot-grünen Koalitionsvertrag “Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg” dürfen wir dazu auf Seite 107 lesen:”Hamburg ist jetzt schon Vorreiter in Sachen guter Bürgerbeteiligung – das wollen wir bleiben!…Für den Senat erfordert gutes Regieren eine gute Beteiligung.” Auf Seite 108 lesen wir weiter “Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei großen und kleinen Vorhaben besonders in den Bereichen Stadtentwicklung, Umwelt, öffentlicher Raum und Infrastruktur ausgebaut werden soll.” Wir hätten die Elbvertiefung gerade mit diesen vier Themen in Zusammenhang gebracht.

Wie wir uns doch geirrt haben müssen: Die Elbvertiefung scheint unter die Themen Bürgermanipulation, Irrwege, Steuergelder verbrennen und Arbeitsplatzverluste zu fallen – und da ist eine Bürgerbeteiligung eben laut Koalitionsvertrag nicht vorgesehen!

NDR20150918-1916
NDR, 18.09.2015, Stand 19:20 Uhr

Stand 18.09.2015, 19:16 Uhr: Unglaublich, aber wahr: der Senat scheint in Sachen Elbvertiefung mit seinen Plänen einer “minimierten” Bürgerbeteiligung gescheitert zu sein. So meldet der NDR in seinen Nachrichten:  “Der Hamburger Senat und der Bund sind mit dem Versuch gescheitert, das Gerichtsverfahren um die Elbvertiefung zu beschleunigen. Das berichtete NDR 90,3 am Freitag. Das Bundesverwaltungsgericht habe es demnach abgelehnt, sich über Zwischenschritte bei den Plan-Änderungen informieren zu lassen. Die Richter bestehen stattdessen auf vollständige und geordnete Unterlagen, die aber erst in mehreren Wochen fertig sind. | 18.09.2015 19:16

Hurra – Deutschland scheint dank des Gerichtes ein Rechtsstaat zu bleiben. Was haben wir nur für einen armseligen Senat in unserem Rathaus sitzen…

Wirtschaftssenator Horch

Auf Zeit-Online ist ein aktuelles Interview mit dem Hamburger Wirtschaftssenator Herrn Frank Horch zu lesen. Der Artikel trägt die Überschrift Horch1 „Warum sollte ich kooperieren?“. Wer bislang nicht wusste, wie sich ein Hamburger Pfeffersack  allererster Güte (selbst als zugereister) präsentiert, findet im Zeit-Interview ein gutes Beispiel.

Hamburg hat Tradition:In seiner über 800-jährigen Geschichte ist Hamburg zu dem Hafen für Deutschland geworden. … Deutsche Interessen!” ist die Eröffnung. Das Senatsinteresse am Hamburger Hafen wird immer instinktiv zum nationalen Interesse aufgebauscht: Deutschland kann nicht ohne Hamburg. Die Argumentation ist ähnlich wie bei der Gründung des Freihafens mit Beitritt zum Zollverein in 1888 oder der nach dem 1. Weltkrieg beginnenden Groß-Hamburg-Diskussion. Leistungsfähig ist nur der Hamburger Hafen und kein Anderer in Deutschland.

Planungsfehler gibt es in Hamburg nicht, erst recht nicht bei der 9. Elbvertiefung. Im Gegenteil: „Bei 14,50 Meter ergibt sich die ideale Balance von einerseits einer besseren Zugänglichkeit des Hamburger Hafens und andererseits noch tolerablen Umweltauswirkungen.“ Besser könnte ein Hamburger Wirtschaftssenator nicht darlegen, dass in Hamburg eine sehr eigene Interpretation der Wasserrahmenrichtlinie gepflegt wird: das Verbesserungsgebot gilt für die Hamburger Wirtschaftsinteressen. Verschlechterungen der Umwelt, und sei es nur ein kleines Sauerstoffloch, sind dabei nicht verboten.

In Hamburg weiß man zudem alles besser. Der Geschäftsführer der Bremer Eurogate, Herr Emmanuel Schiffer, wird als nicht sachkundig charakterisiert. „Ich würde solche ÄußeruRathausWappenngen eines Geschäftsführers von Eurogate, der nun direkte Interessen an Wilhelmshaven hat, nicht überbewerten.“ Eurogate betreibt in Hamburg das Containerterminal CTH und hatte in 2009/2014 die Hamburger Westerweiterung zur Ausweitung seiner Umschlagskapazitäten beantragt. Wenn der sachunkundige Herr Schiffer nur Interesse an Wilhelmshaven haben sollte, warum will dann die Stadt Hamburg den Terminalausbau am Bubendeyufer mit über einer halben Milliarde Euro bezahlen?

Ein Hamburger ist immer Fachmann. Schiffbauingenieur Horch erklärt fachmännisch: die in 2006 vorgelegte „Fahrrinnenanpassung ist seinerzeit für ein Bemessungsschiff mit 8000 Standardcontainern konzipiert worden, das ist heute ein etwas größeres Feeder-Schiff.“. Ja, klar: die Planer der Elbvertiefung haben für deren Dimensionierung ein Bemessungsschiff mit 345 m Länge und 46 m Breite (Seite 8 unten) definiert. War das Bemessungsschiff in 2006 für den Senat noch furchteinflößend groß, wird es von Herrn Horch mittlerweile als ein “etwas größeres Feeder-Schiff” bezeichnet. Genau diese “Feeder-Schiffe” kommen nahezu problemlos in die Elbe. Und so nehmen wir die Planer in der o.a. Broschüre beim Wort: “Das Bemessungsschiff wird deshalb auf absehbare Zeit das typische Containerschiff in der Fernostfahrt repräsentieren.” Da die Elbvertiefung aber für diese “Feeder-Schiffe” nicht gebraucht wird, können Sie, sehr geehrter Herr Ingenieur Horch, diese dann auch abblasen.

Hamburger halten gerne an alten Döntjes fest. Herr Horch bemüht die alte Lastwagen- und Loco-Quotenmär. Wenn die Schiffe statt nach Hamburg nun nach Wilhelmshaven oder Rotterdam fahren würden, hätten wir alle Container auf der Straße. „30 Prozent der Ladung auf dem Schiff sind aber direkt für Hamburg und das Umland bestimmt. Dann machen sich 6400 Lkw von Wilhelmshaven auf den Weg nach Hamburg.“ Denn ohne Elbvertiefung dürfen gar keine Schiffe mehr nach Hamburg fahren (- oder was)? Ja, bei dieser Mär hört eigentlich eh schon keiner mehr zu. Höchstens noch Politiker und Gewerkschaftsvertreter, die meinen, dass Feederschiffe eine Kapazität von 8.000 TEU haben.

Hamburger bringen es auf den Punkt: Beeindruckt hat uns noch ein Zitat von Herrn Horch zum Urteil vom 01.07.2015, dass die beiden Zeit-Interviewer anführen: „Als der Europäische Gerichtshof letzte Woche erläutert hat, was eine ökologische Verschlechterung im Sinne des europäischen Rechts ist, haben Sie geantwortet, eine Verschlechterung liege auch vor, wenn jemand eine Zigarettenkippe ins Wasser werfe.

Das Letzte: : „ZEIT: Da wir von größeren Schiffen reden: Ist dies nun eigentlich wirklich, großes Pfadfinderehrenwort, die letzte Elbvertiefung aller Zeiten? Horch: Ich kann schon aus dem Lebensalter heraus sagen, für mich ist es die letzte…

Normale Hamburger und Hamburgerinnen können es kaum glauben, was Ihr Wirtschaftssenator in diesem Interview vom Stapel gelassen hat. Wir hoffen, dass uns unsere norddeutschen Nachbarn bei der nächsten Einreise in ihr Bundesland nur mit einem mitleidigen Blick versehen und insgesamt Nachsicht walten lassen.

Dank an die Zeitredaktion, die mit der Veröffentlichung dieses Interviews versucht hat, einiges Porzellan aus dem Sommer letzten Jahres zu kitten.

Zwangsoptimismus?

Zum “Weser-Urteil” des EuGH finden wir immer wieder Aussagen, dass die Elbvertiefung nun leichter durchsetzbar sein wird. Besonders hervorzuheben sei hier die Aussage des Direktors des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, Herrn Prof. Dr. Michael Reinhardt. Wiederholt wird er zitiert, dass von einer Verschlechterung des Gewässerzustands nur dann auszugehen sei, wenn sich die Einstufung des gesamten Gewässers um eine Klasse nach unten bewegt.

Dagegen steht die Einschätzung der Umweltverbände, die wir in der aktuellen Pressemitteilung des Aktionsbündnisses “Lebendige Tideelbe” finden. Gut verständlich und mit Beispielen unterlegt erläutert das Bündnis das EuGH-Urteil und verweist noch einmal auf die Mängel, die bereits das Bundesverwaltungsgericht bezüglich der fehlenden Gründlichkeit gegenüber den Vorhabensträgern geäußert hat. Und sie gibt einen guten Eindruck, welche Aufgaben und Hürden vor den Vorhabensträgern der Elbvertiefung liegen.HamburgSüd2

Wir haben den Urteilstext gelesen und möchten auf einige Abschnitte in der Begründung hinweisen, die die Bewertung der Umweltverbände unterstreichen. In Ziff. 55 finden wir: “Der Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 spricht für eine Auslegung, wonach der Begriff der Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers auch Verschlechterungen erfasst, die nicht zu einer Einstufung dieses Wasserkörpers in eine niedrigere Klasse führen. Darin heißt es ausdrücklich, dass eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern ist… Mithin sieht Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 allgemein die Verpflichtung zur Verhinderung einer Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper vor, ohne eine etwaige Einstufung in eine andere Klasse zu erwähnen.” Weiter heißt in Ziff. 68: “Entgegen dem Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland lässt sich eine im Wesentlichen auf eine Abwägung der negativen Auswirkungen auf die Gewässer gegen die wasserwirtschaftlichen Interessen gestützte Auslegung, wonach lediglich “erhebliche Beeinträchtigungen” eine Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers darstellen, nicht aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 ableiten.” Abs. 69: “Demnach ist der Kommission beizupflichten, dass eine “Verschlechterung des Zustands” eines Oberflächenwasserkörpers im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 vorliegt, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne ihres Anhangs V um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt.

Es gibt mindestens 13 Qualitätskomponenten, sofern deren Unterpunkte nicht selbstständige Qualitätskomponenten sind (WRRL, Seite 34, 1.1.1). Nur eine einzige dieser Komponenten muss sich verschlechtern oder sich bereits in der schlechtesten Klasse befinden, dann darf die Elbvertiefung nicht durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass der betroffene Bereich der Elbvertiefungsmaßnahmen aus 5 Teilgebieten der Elbe besteht. Für jedes dieser Teilgebiete gilt, wenn nur eine einzige Qualitätskomponente verschlechtert wird, dann muss das gesamte Projekt gestoppt werden. Vor diesem Hintergrund verstehen wir juristische Laien die vermeintliche Sicherheit der Vorhabensträger nicht, dass die Durchsetzung der Elbvertiefung durch das EuGH-Urteil einfacher würde.

Auch eine Durchsicht des aktuellen Entwurfs des Bewirtschaftungsplan unterstützt die Aussage der Verbände, dass die geplante Elbvertiefung dort keine Berücksichtigung findet. Somit basieren die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitätszustands der Elbe auf dem derzeitigen Zustand, nicht auf dem durch die Elbvertiefung zu erwartenden Zustand.

Ach ja, noch ein Hinweis zum Titel “Zwangsoptimismus”: Bereits am 01.07.2015 hat ein Abgeordneter der Bürgerschaft offenbar noch vor der Urteilsverkündung eine kleine Anfrage gestellt, die fragt, ob denn der Hamburger Senat schon auf die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt sei. Anscheinend ist er davon ausgegangen, dass der EuGH den Vorhabensträgern den Weg frei räumt.

WRRL-Potenzial Tideelbe

Drei Wochen vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Elbvertiefung wurde der Senat in einer Großen Anfrage in der Bürgerschaft zum Stand zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Hamburg begefragt. Diese wurde zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beantwortet. Das Ergebnis war mehr als erschreckend: Hamburgs Gewässer bekamen schlechte Noten.WRRL-Hamburg

Vier Wochen nach dem aktuellen Aussetzungsentscheid des Gerichtes wird der Senat in einer kleinen Anfrage erneut zu dem ökologischen Potenzial der Hamburger Tideelbe gemäß der WRRL befragt und um seine Einschätzungen gebeten.

In Frage 4 wird nach den erforderlichen Maßnahmen für die Erreichung des guten WRRL-Potenzials an der Tideelbe gefragt.  In der Senatsantwort werden wir auf die o.a. Große Anfrage verwiesen, in der wir in der Anlage 2 auf Seite 17 bei der tabellarischen Auflistung der Hamburger WRRL-Maßnahme für die  Wasserkörper “Elbe Ost”, “Hafen” und “Elbe West” lesen dürfen: “Mit Haushaltsmitteln, die in Hamburg für die Umsetzung der EG-WRRL bereitgestellt wurden, sind keine Maßnahmen in den Wasserkörpern der Elbe erfolgt.

Es ist also seit 2009 nichts gemacht worden. Lapidar wird hinterhergeschoben, “Der Senat wird gemäß § 27b Absatz 2 i.V.m. Absatz 4 Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) weitere notwendige Maßnahmen für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016 – 2021) beschließen.” Da aus Sicht des Senates bislang nichts notwendig war, ahnen wir schon, dass z.B. in Sachen Sauerstoffloch, bis zum Jahre 2021 nicht wesentlich mehr notwendig sein wird.

Nach dem Leipziger Aussetzungsentscheid hätten wir seitens des Senates doch deutlich mehr Elan in Sachen WRRL erwartet…

EU-Kommissar Scholz?

Der Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH),  hat am vergangenen Dienstag seine Jahresversammlung abgehalten. Unter Führung seines Präsidenten, Herrn Gunther Bonz, wurden die Forderungen der Hafenwirtschaft an die Hafenentwicklung öffentlich auf den Tisch gelegt.

Vorab lesen wir im Jahresbericht 2014 des UVHH auf Seite 5 die Verbandspositionzur Elbvertiefung nach:  “Die Vorhabensträger des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg haben nach Auffassung der Hafenwirtschaft alles Erdenkliche – und dies in größter Gründlichkeit – getan, um alle rechtlichen Anforderungen so zu meistern, dass der Planfeststellungsbeschluss vom BVerwG im Ergebnis – gegebenenfalls mit Nachbesserungen – als rechtmäßig bestätigt wird. … Die Vielzahl der von den Vorhabensträgern festgesetzten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen haben im Ergebnis sogar zur Folge, dass es dem Fluss Elbe bei der Realisierung dieser Maßnahme insgesamt ökologisch besser gehen wird als vor ihrer Realisierung. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass im Rahmen der Beteiligung der Europäischen Kommission gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Erste Bürgermeister zusätzlich drei freiwillige Ausgleichsmaßnahmen angeboten hat. Die Hafenwirtschaft hofft, dass die klagenden Umweltverbände auch nach Abschluss des Verfahrens vor dem BVerwG doch noch ihre Hände reichen und im Sinne der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit ihren Frieden mit dem Gesamtkonzept machen.

Nicht zuletzt in unserer gestrigen Europa-Nachlese zu Leipzig haben wir eine grundsätzlich andere Einschätzung vorfinden können… Das mit der WRRL scheint wohl doch nicht so einfach weg zu wischen zu sein. Unser Erster Bürgermeister und Gast auf der UVHH-Sitzung hat erläuternde Worte gefunden: “Gleichwohl könnte die Wasserrahmenrichtlinie der EU nicht nur den Hafen, sondern die ganze Industrie betreffen. Denn demnach müsste jeder kleine Marmeladenhersteller, der zur Kühlung seiner Motoren ein Wasserrohr zum Fluss legen wolle, bei der EU eine Ausnahmegenehmigung durchsetzen. Das erlaube die Wasserrahmenrichtlinie wohl nicht. “Das sehe ich mit Sorge, und deshalb müssen wir uns darum kümmern”, sagte Scholz abschließend.

Ach ja, die vielen kleinen Marmeladenhersteller an der Elbe, die aufgrund der EU-WRRL  immense Genehmigungsprobleme für die Kühlwasserrohre für ihre Motoren gehabt haben. Da hat der Herr Scholz wirklich recht – es gibt aufgrund der EU-WRRL keinen einzigen industriellen Marmeladenproduzenten mehr an der Elbe.  Erinnern Sie noch die berühmte Schulauer Marmelade? Die Konfitürenfabrik zu Glückstadt oder die “Harburg Extra” und die weltbekannte Cuxhavener Marmeladenmanufaktur? Nein…? Wir auch nicht!

Aber wir erkennen an, dass das mit den Marmeladenherstellern ein Problem ist, das dringend gelöst werden sollte. Sehr gut, dass Herr Scholz sich darum kümmern will. Wir befürchten aber, dass Herr Jean-Claude Juncker nach der nächsten Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 einen neuen deutschen “EU-Kommissar für Brotaufstriche” ernennen muss…

Gewässerzustand schlecht

Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist die Beurteilung, ob bei der geplanten Elbvertiefung die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL (Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustandes bis zum Jahr 2015) eingehalten worden sind. Die Gegner der Elbvertiefung meinen, dass dieses nicht der Fall ist – die Betreiber der Elbvertiefung meinen, die WRRL Bedingungen vollumfänglich erfüllt zu haben. Was nun in Sachen Elbvertiefung richtig ist, wird das Bundesverwaltungsgericht am 2.10.2014 entscheiden.

Schauen wir bis dahin, was es sonst zur WRRL in Hamburg zu berichten gibt:

  • Soeben wurden die Antworten zu einer Großen Anfrage “Stand der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – muss Hamburg weiter nachsitzen?” in der Bürgerschaft veröffentlicht. In den Antworten zur Anfrage, Anlage 1, erfahren wir, dass alle 30 in Hamburg fließenden OWK (Oberflächenwasserkörper) als erheblich verändert oder künstlich kategorisiert werden und somit nur ökologische Potenziale statt Zustände bewertet werden müssen. Und selbst diese Potentiale haben sich seit dem letzten Bewertungsjahr 2009 innerhalb der letzten fünf Jahre nicht positiv verändert: keines der fließenden OWK erhielt die Note “gut” bzw. “sehr gut”. Sieben der in 2009 mit “mäßig” bewerteten Oberflächengewässer sackten sogar auf die Note “unbefriedigend” ab. Zudem wird der chemische Zustand aller 30 Oberflächengewässer mit “nicht gut” bewertet. Bei den OWK “Seen” und “Wattenmeer” sieht die Situation ähnlich aus.
    Die in 2008 in einer Senatsmitteilung gesteckten Ziele Hamburg wurden, wie man der Einleitung der großen Anfrage entnehmen kann, allesamt verfehlt. Selbst das Abendblatt überschreibt seinen Artikel mit “Schlechte Noten für Hamburgs Gewässer“.
  • In der großen Anfrage werden in Anlage 3 die Gesamtkosten aufgeführt, die Hamburg seit 2009 für die Einhaltung der WRRL aufgewendet hat: in den vergangenen fünf Jahren wurden ingesamt 14,8 Mio. Euro ausgegeben, d.h. weniger als 3 Mio. Euro pro Jahr. Bei einem Hamburger Haushalt von 12 Mrd. Euro machen die jährlichen WRRL-Investitionen nicht einmal ein Viertel-Promille aus. Man scheint bei diesen “enormen” Beträgen die EU-Vorgaben zur WRRL nicht wirklich ernst zu nehmen. Parallel wurden die Antworten zu einer schriftliche kleine Anfrage über die Kosten aus der WRRL veröffentlicht. Die Gesamtkosten aus den WRRL-Maßnahmen werden in der Anlage zur Anfrage mit 12 Mio. Euro angegeben. Das wäre dann nur noch ein Fünftel-Promille – man spart in Hamburg, was man kann.

Ja, und die Elbe? Wir könnten verstehen, dass der Hamburger Hafen nicht mehr viel mit einem naturnahen Gewässer zu tun haben kann. Gleichwohl bezieht man Teile dieser Flächen als Ausgleichsmaßnahmen für die Elbvertiefung an: beispielsweise den alten Moorburger Hafen, direkt südlich des umstrittenen Moorburger Kohlekraftwerks gelegen.

Sorgen machen wir uns auch um das große Fischsterben durch das Sauerstoffloch, das mittlerweile jährlich im Sommer auf dem Hamburger Elbteil zwischen Hafen und Landesgrenze bei Tinsdal kurz vor Wedel auftritt. Nicht ein Wort wird in der großen Anfrage über die aktuell 100 Tonnen tote Fische mitten in Hamburg verloren. Hamburgs Regierung verschließt hier die Augen und sagt kein Wort – ein mittlerweile ganz normaler Vorgang.
Andere benennen die “böse” Algenblüte wegen hoher Nährstoffbelastung als Verursacher… Kenner und Beobachter des Sauerstoffloches wissen, dass es andere Gründe gibt: wir verweisen auf unsere Kollegen von “Rettet-die-Elbe“, die dieses Loch bereits seit der letzten Elbvertiefung ausführlichst beschrieben haben.

Parkhafen, die Nächste

In der Antwort zur schriftlichen kleinen Anfrage zum Drehkreis hat der Hamburger Senat zum offenen Planfeststellungsbeschluss festgestellt: “Es steht noch eine von der Planfeststellungsbehörde für notwendig erachtete Nachbearbeitung … der Vereinbarkeit mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus.”
Sollte der Senat in den Planungen wieder die WRRL übersehen haben? Bei dem in diesem Jahr anstehenden Leipziger Gerichtstermin zur Elbvertiefung geht es in der Hauptsache um die WRRL…

Der Abgeordnete ist über diese Antwort gestolpert und fragt mit einer neuen Anfrage nach. Es werden zudem Antworten zur aktuellen nautischen Situation am Drehkreis erwartet.